Hausnotrufsysteme sind für Menschen, die Wert auf ihre Selbstständigkeit legen und gleichzeitig in Notfällen schnell Hilfe benötigen, eine wertvolle Unterstützung. Besonders für ältere, pflegebedürftige oder alleinlebende Personen bieten sie ein großes Maß an Sicherheit. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Kostenübernahme durch die AOK, insbesondere im Zusammenhang mit Epilepsie, und gibt einen Überblick über das Antragsverfahren und die relevanten Faktoren.
Was ist ein Hausnotrufsystem?
Ein Hausnotrufsystem ist ein elektronisches Meldesystem, das mit einer Notrufzentrale verbunden ist, die im Bedarfsfall Hilfe organisieren kann. Es gibt pflegebedürftigen und älteren, allein lebenden Personen die Möglichkeit, sich in Notlagen bemerkbar zu machen. Es besteht in der Regel aus einem Notfallknopf, der am Handgelenk oder um den Hals getragen wird, und einem Basisgerät mit Freisprechanlage, das mit dem Telefonanschluss verbunden ist.
Für wen ist ein Hausnotruf geeignet?
Hausnotrufgeräte eignen sich für Menschen, die ihre Selbstständigkeit erhalten wollen, jedoch durch Behinderung, chronische Krankheit oder altersbedingte Beeinträchtigung gefährdet sind und in Notlagen das Telefon nicht rechtzeitig erreichen würden. Im Falle von Epilepsie kann ein solches System besonders wichtig sein, da Anfälle unvorhersehbar auftreten und zu Situationen führen können, in denen der Betroffene selbst keine Hilfe rufen kann. Für Menschen mit Demenz ist ein Hausnotrufgerät eher ungeeignet. Es könnte sein, dass sie nicht in der Lage sind zu entscheiden, wann sie Hilfe benötigen, oder den Notruf unkontrolliert betätigen.
Wie funktioniert ein Hausnotruf?
Das Auslösen des Notrufs erfolgt über einen in der Regel wasserdichten Funksender, den der Nutzer um den Hals oder als Armband trägt. Die Verbindung zur Notrufzentrale stellt ein Notrufgerät mit Freisprechanlage her, das an die Telefondose und ans Stromnetz angeschlossen wird. Ein Mitarbeitender der rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale nimmt bei Alarm Kontakt mit der Hilfe suchenden Person auf.
In der Notrufzentrale sind folgende persönlichen Daten des Kunden hinterlegt:
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- Adresse und Zugang zur Wohnung
- Gesundheitszustand und Vorerkrankungen
- Kontaktdaten von Angehörigen und / oder Bezugspersonen
- verordnete Medikamente
- Sofortmaßnahmen und individuell vereinbarte Hilfepläne
Je nach Situation werden Angehörige, Rettungsdienst oder Notarzt verständigt.
Neben den Hausnotrufsystemen, die mit einer Notrufzentrale verbunden sind, gibt es Notrufsysteme mit bis zu 10 gespeicherten Zielnotrufnummern. Diese Systeme wählen automatisch eine vorgegebene Reihenfolge von Telefonnummern, bis der Ruf mittels Drücken einer Telefontaste bestätigt wird. Es wird also gewährleistet, dass auf jeden Fall jemand ans Telefon geht. Sollte der Hilfesuchende nicht mehr sprechen können, werden automatisch Name und Adresse genannt.
Für den Fall, dass ein Nutzer sich nicht mehr bemerkbar machen kann, bieten viele Hausnotrufanbieter folgenden Service: Meldet ein Nutzer sich nicht mittels Knopfdruck in einer bestimmten vereinbarten Frist, erfolgt ein Kontrollruf der Zentrale.
Alle Notrufgeräte sind durch einen Akku gegen einen eventuellen Stromausfall von 10 bis 20 Stunden geschützt. Anders wäre dies, wenn der Strom vom Router ausfällt. Dadurch könnte sich das Gerät nicht einwählen. Hier müssen Sie besonders aufpassen.
Die Reichweite des Funksenders beträgt in der Regel bis zu 50 Meter. Bei der Installation des Notrufsystems sollten Sie testen, ob ein Notruf aus allen Räumen Ihrer Wohnung und auch vom Garten und Keller aus möglich ist. Bei DSL- oder ISDN-Anschlüssen sollten Sie klären, was passiert, wenn die Leitungen nicht funktionieren. Manche Notrufgeräte sind - gegen Aufpreis - für diesen Fall mit einer SIM-Karte ausgestattet, die den Notruf dann über das Mobilfunknetz weiterleitet.
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Technische Voraussetzungen und Leistungen
Für die Nutzung eines Hausnotrufsystems benötigen Sie lediglich die sogenannte Teilnehmerstation, zusätzlich zu Ihrem Telefon. Sie ist nicht viel größer als das Telefon selbst. Die Teilnehmerstation wird durch den handlichen Notrufsender ergänzt, den Sie bequem bei sich tragen können.
Es wird ein normaler Telefonanschluss mit dreifach-TAE-Dose und eine freie Steckdose für die Stromversorgung des Geräts benötigt. Sollte Ihr Telefon über einen Router laufen, könnte sich die Notwendigkeit ergeben, die Verbindung gesondert zu prüfen. Fragen Sie hier bei dem Anbieter nach!
Beim Leistungsangebot von Hausnotruf-Systemen gibt es verschiedene Angebote. Wenn Sie Angebote einholen, sollten Sie auf Tarife achten, die die Aufstellung und Programmierung der Geräte, die Einweisung Ihrerseits und einer von Ihnen benannten Kontaktperson in das System und die Reparatur von Mängeln beinhaltet. Oftmals sind diese Leistungen Bestandteil eines sogenannten Basistarifes. Neben dem Basistarif gibt es oft weitere Tarife, wie z.B. sogenannte Komforttarife. Diese sind nur in Verbindung mit dem Basis-Tarif möglich und beinhalten je nach Anbieter zusätzliche Schlüsselhinterlegung, zusätzliche Geräte, regelmäßige Kontrollrufe und anderes.
Viele Anbieter halten Zusatzpakete vor, die man hinzubuchen kann. Dazu kann zum Beispiel gehören:
- sichere Schlüsselaufbewahrung in einem Tresor
- notwendige Module für Personen ohne Festnetzanschluss
- zusätzliche Funkfinger
- Verbindung zu Rauch-, Temperatur- oder Wassermeldern
- Falldetektoren (die automatisch einen Notruf absetzen, wenn sie einen Sturz registrieren)
- Zweitgeräte (ggfs. erforderlich zur Sicherung über mehrere Etagen)
Qualitätskriterien bei der Auswahl eines Anbieters
Ein wichtiges Kriterium ist, ob der Anbieter sowohl in der Notrufzentrale als auch beim Hilfepersonal vor Ort qualifizierte Fachkräfte beschäftigt. Außerdem kann die Nutzung eines regionalen Hausnotruf-Anbieters von Vorteil sein, wenn die Helfer dadurch schnell vor Ort sein können. Die Wahl eines Anbieters, der keine Notrufzentrale anbietet, sondern nur auf vorgegebene Telefonnummern schaltet, kann in akuten Situationen zu unnötigen Verzögerungen führen.
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Vor dem Vertragsabschluss sollten Sie den Vertrag und das Kleingedruckte - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen - genau lesen.
Kostenübernahme durch die AOK bei Epilepsie
Die AOK übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für ein Hausnotrufsystem. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, beispielsweise aufgrund von Epilepsie.
Pflegegrad als Voraussetzung
Bei Menschen mit Pflegegrad 1-5 übernimmt die Pflegekasse die monatliche Miete für die Hausnotrufdienste in Höhe von 23 Euro. Die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse, bei der Ihr Angehöriger versichert ist. Die Kosten für Ihren Hausnotruf werden von der Pflegekasse direkt an uns erstattet.
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss dieser vorerst von dem Pflegebedürftigen bei der jeweiligen Pflegekasse beantragt werden. Wird bei dem Versicherten durch einen Gutachter des medizinischen Dienstes bei der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Medicproof bei der privaten Versicherung eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt, kommt es zur Einstufung in den Pflegegrad 1. Die Definition des Pflegegrad 1 laut Bundesministerium für Gesundheit lautet: „In den Pflegegrad 1 werden Menschen eingestuft, die nur verhältnismäßig geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeit aufweisen“.
Antragstellung bei der AOK
- Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen: Der Pflegegrad-Antrag klappt mit nur einem Formular, und zwar mit dem „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Sind Sie lieber virtuell unterwegs, können Sie auf den Seiten Ihrer Krankenkasse nach dem Antrag Ausschau halten. Die Pflegekasse ist nämlich an die Krankenkasse angegliedert.
- Alle erforderlichen Angaben machen: Ihr Antrag kann nur mit den richtigen Informationen reibungslos bearbeitet werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Angaben im Formular wahrheitsgemäß und ausreichend machen. Neben persönlichen Angaben erfragt die Pflegekasse im Antrag auch, ob Sie zeitgleich Leistungen wie Pflegesachleistungen beantragen möchten. Außerdem müssen Sie Angaben zu der Person machen, die die Pflege übernimmt. Checken Sie zum Schluss unbedingt noch einmal, ob Sie alles ausgefüllt haben und vergessen Sie die Unterschrift nicht.
- Auf einen Anruf vom MD einstellen: Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen, kommen Sie automatisch in Kontakt mit dem Medizinischen Dienst (MD). Dieser ist nämlich für die sogenannte Pflegebegutachtung zuständig. In Ihrer Wohnumgebung stellt ein Gutachter dabei fest, wie selbstständig Sie im Alltag agieren können. Die Pflegebegutachtung findet aber nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt - nehmen Sie also unbedingt den Anruf des Mitarbeiters an.
- Bescheid der Pflegekasse abwarten: Spätestens nach 25 Arbeitstagen haben Sie ein Schreiben von der Pflegekasse im Briefkasten. Der Bescheid informiert Sie darüber, ob Sie einen Pflegegrad erhalten und wie hoch dieser ist. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen nun zahlreiche Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung.
- Prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist: Bevor Sie das Schreiben abheften, raten wir Ihnen dazu, eine genaue Prüfung vorzunehmen. Haben Sie den Eindruck, dass der Pflegegrad Ihre Pflegesituation ausreichend abbildet? Falls nicht, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats einen Widerspruch einzulegen. Den Widerspruch richten Sie schriftlich an die Pflegekasse.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK)
Bevor der Gutachter kommt ist es sinnvoll ein sogenanntes Pflegetagebuch zu führen, um festhalten zu können wann, wie häufig Hilfe benötigt wird und mit welchem Zeitaufwand diese verbunden ist, die kann der Pflegebedürftige selbst, oder Angehörige für ihn notieren. Mit Hilfe eines Punktesystems kann dann erfasst werden, ob und wenn ja welcher Pflegegrad vorhanden ist. Je höher die vergebene Punktzahl ist, desto höher ist auch der Pflegegrad.
Bei der Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder Medicproof bei Privatversicherten werden folgende Kriterien begutachtet, um festzustellen, ob ein Pflegegrad vorliegt. In einem Punktesystem werden die Pflegebedürftigen bewertet. Um einen Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen mindestens 12,5 Punkte bei der Begutachtung zustande kommen. Wie stark ist die Selbstständige Bewegung des Betroffenen eingeschränkt? Ist die Fähigkeit vorhanden sich örtlich und zeitlich zu orientieren? Werden Risiken erkannt? Können bewusst Entscheidungen getroffen werden? Wie oft kommt es zu aggressivem oder ängstlichem Verhalten? Beschädigt der Betroffene Gegenstände? Kann der Alltag selbstständig geplant werden? Jedes dieser Module wird durch bis zu 16 Kriterien bewertet.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für ein Hausnotrufsystem, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese richten sich nach den Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes:
- Die pflegebedürftige Person lebt allein oder überwiegend allein im Haushalt und es besteht aufgrund des Gesundheitszustands - etwa bei Sturzgefahr, Bewusstseinsstörungen oder Herzproblemen - jederzeit das Risiko einer Notsituation, in der es ohne Hausnotrufsystem nicht möglich wäre, selbstständig Hilfe zu rufen.
- Alternativ besteht auch dann Anspruch, wenn die pflegebedürftige Person mit jemandem in häuslicher Gemeinschaft lebt, diese Person jedoch aufgrund eigener körperlicher oder geistiger Einschränkungen im Notfall selbst keinen Hilferuf absetzen kann.
Ablauf der Antragstellung
Personen, die im Rahmen der Pflegeversicherung als pflegebedürftig anerkannt sind, können ein Hausnotrufsystem als technisches Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse beantragen. Der Antrag wird durch den Medizinischen Dienst (MD) geprüft. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist außerdem, dass der Anbieter des Hausnotrufs einen Vertrag mit der Pflegeversicherung abgeschlossen hat.
Treten Sie gerne direkt mit der Pflegekasse oder einem anerkannten Hausnotruf-Anbieter in Kontakt. Beide können Sie zum Ablauf der Antragstellung beraten und helfen Ihnen dabei, alle nötigen Schritte unkompliziert umzusetzen.
Was der Basistarif abdeckt und was nicht
Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse auf Antrag eine monatliche Pauschale in Höhe von 25,50 Euro. Diese Pauschale ist für alle Pflegegrade einheitlich und deckt in der Regel die Kosten für den sogenannten Basistarif ab. Dazu gehören das Hausnotrufgerät mit Notrufsender, die Anbindung an eine Notrufzentrale und der Bereitschaftsdienst rund um die Uhr.
Viele Anbieter bieten neben dem Basissystem auch erweiterte Varianten an - etwa eine automatische Sturzerkennung, mobile Hausnotrufgeräte mit GPS-Ortung oder die Möglichkeit zur Schlüsselhinterlegung. Solche Zusatzleistungen sind in der Pflegekassen-Pauschale nicht enthalten und müssen privat bezahlt werden. Auch Installations- oder Anschlussgebühren können - je nach Anbieter - einmalig anfallen. Ob diese Kosten vom Anbieter übernommen oder separat in Rechnung gestellt werden, ist tarifabhängig.
Zusätzliche Unterstützung und Leistungen
Entlastungsbetrag
Wird bei dem Versicherten durch einen Gutachter des medizinischen Dienstes bei der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Medicproof bei der privaten Versicherung eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt, kommt es zur Einstufung in den Pflegegrad 1. Damit gehen bestimmte Leistungen einher, wie der Entlastungsbetrag, der genutzt werden kann, um eine haushaltsnahe Dienstleistung, wie eine Haushaltshilfe zu finanzieren. Denn ein Großteil der Menschen, die einen Pflegegrad haben, möchte weiter uneingeschränkt in der eigenen Wohnung oder im Haus leben und nicht wegen eines Pflegegrades umziehen müssen.
Ab Pflegegrad 1 hat der Pflegebedürftige Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser Anspruch ist in §45b SGB XI festgelegt. Da die Haushaltshilfe zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählt kann diese durch denEntlastungsbetrag also finanziert werden. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Entlastungsbeträge nicht sofort verfallen, sondern sogar bis ins nächste Kalnderjahr mitgenommen werden können. Die Entlastungsbeträge verfallen am 30.06.
Haushaltshilfe
Eine Haushaltshilfe ist vor allem für Senioren eine wertvolle Unterstützung im Haushalt, die trotz körperlicher oder geistiger Einschränkungen im Alter noch im eigenen Zuhause leben möchten. Eine Haushaltshilfe unterstützt Personen bei der Bewältigung hauswirtschaftlicher Aufgaben im Haus oder in der Wohnung, wenn sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Sie unterstützen bei haushaltsnahen Tätigkeiten. Wichtig zu beachten ist, dass Haushaltshilfen lediglich für haushaltsnahe Dienstleistungen da sind. Die Kosten für Haushaltshilfen belaufen sich auf ca. 13-30 € pro Stunde Die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe kann durch den Betreuungs- und Entlastungsbetrag finanziert werden. Damit stehen Ihnen 125 Euro im Monat für die Unterstützung zur Verfügung. Lebt eine Person im Hauhalt, die dauerhaft an einer Krankheit leidet und somit pflegebedürftig ist, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für eine Haushaltshilfe. Beachten Sie jedoch, dass Sie diese beiden Leistungen nicht kombinieren können.
Es ist durchaus möglich, eine Haushaltshilfe zu finanzieren, wenn der Pflegegrad 1 vorliegt. Durch den Entlastungsbetrag der Pflegekasse steht Ihnen ein monatliches Budget von 131€ zur Verfügung. Eine Haushaltshilfe bietet somit eine große Erleichterung und kann durch die Pflegekasse finanziert werden.
Übergangshilfe nach Krankenhausaufenthalt
Die Krankenkassen bieten schwer Kranken oder akut Erkrankten eine Unterstützungsleistung als Übergangshilfe nach einem Krankenhausaufenthalt an. Es kann eine „Servicekraft zur Unterstützung im Haushalt“ angefragt werden, die in solchen Fällen für bis zu vier Wochen beantragt werden kann. Meist wird diese Unterstützung für Versicherte gewährt, wenn Angehörige oder andere Personen nicht im selben Haushalt leben und und somit den Kranken pflegen oder den Haushalt führen könnten. Die Höhe der Leistungen der Krankenkasse hängt mit dem Beauftragten zusammen. Wird eine Privatperson außerhalb des Haushalts beauftragt und wird somit als Haushaltshilfe eingesetzt, so zahlt die Krankenkasse einen Studensatz von 10,25€ die Stunde für acht Stunden täglich. Daraus ergeben sich 82€ pro Tag bzw. Bei der Übernahme der Haushaltshilfe durch eine professionelle Kraft erfolgt die Abrechnung direkt durch den jeweiligen Anbieter mit einem Direktvertrag. Dabei bleibt ein Eigenanteil von 10% der Kosten bzw. mind. 5€ und maximal 10€ pro Tag. Wichtig zu beachten ist, dass es sich um eine Erstattungsleistung handelt. Der Erstattungsbetrag lässt sich also mit einem Guthaben vergleichen, das man nutzen kann, um bestimmte Leistungen zu finanzieren.
Um den Entlastungsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen und somit für eine Haushaltshilfe zu nutzen, sollten Anbieter gewählt werden, die mit dem Landesrecht konform sind. Informationen über die anerkannten Dienstleister erhalten Sie bundesweit bei den Pflegestützpunkten, Pflegekassen oder Kommunen. Außerdem ist es eine Möglichkeit im Freundes- und Bekanntenkreis nachzuforschen und sich Empfehlungen einzuholen. Pflegedienste und ambulante Betreuungsdienste, haben für gewöhnlich eine landesrechtliche Zulassung. Jedoch gibt es auch andere Anbieter, die zugelassen sein können. Wichtig ist, dass dem Antrag die Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes beigelegt ist, in dieser wird aufgeführt, um welche Diagnose es sich handelt und welche Einschränkungen dadurch einhergehen.
Hausnotruf-Anbieter und Kostenvergleich
Hausnotrufsysteme werden von verschiedenen Stellen angeboten. Dazu gehören unter anderem Wohlfahrtsverbände wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter oder die Malteser. Auch private Anbieter sowie viele Pflegedienste vor Ort haben entsprechende Systeme im Angebot.
Ein Vergleich lohnt sich in jedem Fall, denn die Leistungen und Kosten können je nach Anbieter deutlich variieren. Achten Sie bei der Auswahl auf wichtige Kriterien wie:
- die Erreichbarkeit der Notrufzentrale (idealerweise rund um die Uhr),
- die Reaktionszeiten im Notfall,
- mögliche Zusatzfunktionen wie Sturzerkennung oder GPS-Ortung,
- sowie die Vertragsbedingungen, insbesondere Laufzeiten und Kündigungsfristen.
Viele Anbieter bieten zudem kostenlose Testzeiträume oder Probemonate an - eine gute Möglichkeit, um das System in Ruhe zu Hause auszuprobieren.
Checkliste: Ist ein Hausnotruf sinnvoll?
Fragen Sie sich als pflegender Angehöriger, ob ein Hausnotrufsystem in der aktuellen Situation sinnvoll sein könnte? Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Einschätzung.
Die Notfalldose als sinnvolle Ergänzung
Die sogenannte Notfalldose ist eine einfache, aber geniale Ergänzung neben dem Hausnotruf. Sie kann im Ernstfall wertvolle Zeit sparen - besonders bei alleinlebenden Menschen. Sie enthält alle wichtigen Informationen für den Rettungsdienst: etwa den Medikamentenplan, Angaben zu Vorerkrankungen, Allergien, Kontaktdaten von Angehörigen sowie Hinweise zu Patientenverfügung oder Hausarzt. Die Dose wird gut sichtbar im Kühlschrank aufbewahrt - dazu kommen Aufkleber an der Wohnungstür und Kühlschranktür, die den Notdienst auf die vorhandene Notfalldose hinweisen.
Steuerliche Aspekte
Ja, wenn die Pflegekasse die Kosten für ein Hausnotrufsystem nicht übernimmt, oder selbst getragene Zusatzkosten hinzukommen, die über den Basistarif hinausgehen, kann der Hausnotruf unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden.Dabei gibt es zwei mögliche Varianten:
- Außergewöhnliche Belastung: Wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt (z. B. durch ärztlichen Nachweis), können selbst getragene Kosten - etwa für Zusatzfunktionen oder bei fehlender Kostenübernahme durch die Pflegekasse - als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Wichtig: Die zumutbare Eigenbelastung muss überschritten werden, damit sich die Kosten steuerlich auswirken.
- Haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG: Ist das Notrufsystem so gestaltet, dass im Notfall direkt Hilfe in den Haushalt organisiert wird (z. B. durch einen Bereitschaftsdienst oder Pflegedienst), kann es als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt werden.
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