Das Glaukom, auch bekannt als "Grüner Star", ist eine weit verbreitete Augenkrankheit, die den Sehnerv schädigt und unbehandelt zur Erblindung führen kann. Eine frühzeitige Erkennung und Behandlung sind entscheidend, um den Krankheitsverlauf zu verlangsamen und das Sehvermögen so lange wie möglich zu erhalten. Verschiedene Verfahren stehen zur Glaukom-Früherkennung zur Verfügung, darunter die Heidelberg Retina Tomographie (HRT). Dieser Artikel beleuchtet die HRT-Messung des Sehnervs im Hinblick auf Kosten, Nutzen und Alternativen.
Was ist die Heidelberg Retina Tomographie (HRT)?
Die Heidelberg Retina Tomographie (HRT) ist ein bildgebendes Verfahren, das mit Laserlicht den hinteren Augenabschnitt abscannt. Damit können schnell und berührungsfrei detaillierte Informationen über den Sehnervkopf und die Dicke der Nervenfaserschicht gewonnen werden. Aus vielen zweidimensionalen Schichtbildern kann ein dreidimensionales Bild zusammengesetzt werden. Mit Hilfe dieser Informationen kann der Arzt beurteilen, ob ein Glaukom vorliegt. Die eingesetzten Lichtmengen sind so gering, dass selbst lichtempfindliche Sinneszellen nicht geschädigt werden.
Kosten der HRT-Messung
Die HRT-Messung zur Glaukom-Früherkennung ist in Deutschland in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie wird als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten und muss von Patienten selbst bezahlt werden. Die Kosten für eine HRT-Messung liegen in der Regel zwischen 70 und 120 Euro.
Nutzen der HRT-Messung zur Glaukom-Früherkennung
Die HRT erlaubt Augenärzten detaillierte Einblicke in tiefe Strukturen der Augen, wodurch krankhafte Veränderungen beobachtet werden können. Ob die HRT beschwerdefreie Menschen tatsächlich einen Nutzen bringt, ist jedoch umstritten.
Der IGeL-Monitor, eine nicht-kommerzielle Internetplattform des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS), hat die HRT zur Glaukom-Früherkennung bewertet und kommt zu dem Schluss, dass es keinen ausreichenden wissenschaftlichen Beleg für einen Nutzen gibt. Es wurden keine Studien gefunden, die belegen, dass Menschen dank der HRT und der frühzeitig eingeleiteten Behandlung am Ende besser sehen würden als Menschen, die nicht mit einer HRT untersucht und die entsprechend erst nach dem Auftreten erster Sehprobleme behandelt werden. Auch konnte nicht gezeigt werden, dass ein früher Therapiebeginn bessere Ergebnisse erzielt als ein späterer.
Lesen Sie auch: SEP-Definition: Ein neurologischer Überblick
Mögliche Schäden der HRT-Messung
Direkte Schäden der HRT sind bei sachgemäßem Einsatz nicht zu erwarten. Die HRT kommt ohne Berührung des Auges aus und verwendet nur schwaches Licht, das die Sehzellen nicht schädigt.
Indirekte Schäden können bei der Früherkennung jedoch grundsätzlich entstehen, wie man aus Studien zu anderen Früherkennungsmaßnahmen weiß. Es ist plausibel anzunehmen, dass sich diese Ergebnisse auf die Glaukom-Früherkennung übertragen lassen. Das bedeutet:
- Trotz HRT werden Glaukome übersehen.
- Mit der HRT werden Veränderungen am Sehnerven als krankhaft angesehen, die bei der Abklärung des Verdachts nicht als krankhaft eingestuft werden.
- Es werden auch HRT-Befunde behandelt, die nie zu einer Sehbeeinträchtigung geführt hätten. Diese Behandlungen wären dann unnötig.
Da es keine direkten Studien zu Schäden der HRT zur Früherkennung eines Glaukoms gibt, gibt es keine Belege für Schäden. Da es jedoch andere Studien gibt, die indirekte Schäden belegen, und sich diese Ergebnisse sehr wahrscheinlich übertragen lassen, gibt es insgesamt Hinweise auf einen Schaden der HRT zur Früherkennung eines Glaukoms.
Alternativen zur HRT-Messung
Zur Glaukom-Früherkennung stehen verschiedene alternative Verfahren zur Verfügung, die teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden:
- Augeninnendruckmessung (Tonometrie): Bei einer rein vorsorglichen Untersuchung ist die Messung keine Kassenleistung und wird dementsprechend nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
- Augenspiegelung (Ophthalmoskopie/Funduskopie): Die Augenspiegelung dient der Beurteilung des Sehnervenkopfes und der Netzhaut.
- Gesichtsfelduntersuchung (Perimetrie): Die Gesichtsfelduntersuchung dient der Feststellung von Gesichtsfeldausfällen.
Diese Untersuchungen können in Kombination durchgeführt werden, um ein umfassendes Bild des Auges zu erhalten und ein Glaukom frühzeitig zu erkennen.
Lesen Sie auch: EMG Bein verstehen
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Leistungen zur Behandlung und Diagnostik von Dauerkrankheiten. Beim Glaukom hängt die Kostenübernahme also vom Stand der Diagnose ab. Bei Glaukomverdacht und Glaukompatienten werden beispielsweise auch eine Gesichtsfeldmessung und die Augeninnendruckmessung durchgeführt, für die der Patient nicht selbst aufkommen muss.
Einige Untersuchungen gelten wiederum immer als Zusatzleistungen, wie die OCT (optische Kohärenztomographie) (Ausnahme bei feuchter altersbedingter Makuladegeneration oder schwerer diabetischen Retinopathie).
Für Behandlungen mit einem Laser und Operationen gilt dasselbe Prinzip: Ist es notwendig, bezahlt die Krankenkasse. Alles, was extra ist oder alternativ auf herkömmliche, günstigere Wege gelöst werden kann, müssen Sie selbst finanzieren: Laserbehandlungen, wie die selektive Lasertrabekuloplastik (SLT), Argonlasertrabekuloplastik (ALT) und YAG-Iridotomie werden in der Regel von der GKV übernommen. Das gilt auch für einige Operationen, wie die Kanaloplastik und Trabekulektomie. Modernste Verfahren wie Implantate, sogenannte iStent, werden ebenfalls von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Individuelle Gesundheitsleistungen (iGeL) umfassen Behandlungen und Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) entscheidet darüber, ob eine Behandlung in den Leistungskatalog aufgenommen wird. Falls nicht, können diese Leistungen als iGeL erworben werden. Eine Leistung muss laut GBA ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, um in den Katalog aufgenommen zu werden. Zudem muss es ausreichende Evidenz in Form von Studien geben, die die Wirksamkeit belegen.
Die Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden und welche nicht. Der GBA setzt sich aus Vertretern der Krankenkassen, der Leistungserbringer (Ärzte, Krankenhäuser usw.) und Patientenvertretern zusammen.
Lesen Sie auch: Diagnose und Therapie von CTS
Kritik an IGeL und Glaukom-Früherkennung
IGeL stehen immer wieder wegen ihres wirtschaftlichen Aspekts in der Kritik. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) äußerte sich in ihrer Stellungsnahme gegen die Kritik an der Glaukomfrüherkennung. Durch eine Früherkennung können diese rechtzeitig erkannt und behandelt werden, bevor irreversibler Schaden eintritt. Die DOG klärt auf, dass die Augendruckmessung besonders bei auffälligem Sehnervbefund abklären soll, ob dieser mit einem hohen Augendruck einhergeht, was den Therapieverlauf signifikant beeinflusst. Wenn nur der erhöhte Augendruck besteht, müsse diese okuläre Hypertension ebenfalls regelmäßig kontrolliert werden.
Entscheidung für oder gegen eine HRT-Messung
Ob eine HRT-Messung zur Glaukom-Früherkennung sinnvoll ist, muss individuell entschieden werden. Es ist wichtig, sich von einem Augenarzt umfassend beraten zu lassen und die Vor- und Nachteile der Untersuchung abzuwägen. Dabei sollten auch die Kosten und die möglichen Alternativen berücksichtigt werden.
Psychologischer Druck und Verkaufsmethoden in Arztpraxen
Es ist wichtig zu wissen, dass Patienten nicht verpflichtet sind, eine Vorsorgeleistung in Anspruch zu nehmen. Präventiv gegen eine Erkrankung vorzugehen ist eine freiwillige Entscheidung - die jedoch besonders bei langzeitig symptomfreien Krankheiten wie dem Glaukom empfohlen ist. Ihr Augenarzt ist gesetzlich verpflichtet, Sie über Vorsorgeoptionen zu informieren. Daher sollten Sie sich nicht unter Druck gesetzt fühlen, wenn ein solches Gespräch auftritt.
Es gibt Berichte darüber, dass Patienten in manchen Arztpraxen psychisch unter Druck gesetzt werden, IGeL in Anspruch zu nehmen. So wird beispielsweise schon beim Empfang ein Informationsblatt ausgehändigt, das über eine empfohlene Untersuchung informiert - die Glaukom-Früherkennung, die von den Krankenkassen in den meisten Fällen nicht bezahlt wird. Auf der Rückseite sollen Patienten mit ihrer Unterschrift gleich ihr Einverständnis erklären, diese Untersuchung selbst zu bezahlen. Wenn Patienten dies nicht wollen, werden sie von der Sprechstundenhilfe aufgefordert, zu unterschreiben, dass sie auf diese Untersuchung verzichten.
Solche Verkaufsmethoden sind in einer Arztpraxis nicht angebracht. Gerade für gesetzliche Versicherte sind sie gefährlich, denn die wollen beim Arzt „Sachleistungen“, die direkt mit ihrer Krankenkasse abgerechnet werden. Sie suchen Vertrauen - und möchten sich nicht abgrenzen und schützen müssen vor Verkaufspersonal, das sie zu etwas überreden will. Zudem ist es Ärzten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ausdrücklich verboten, Patienten zu medizinisch nicht notwendigen Privatbehandlungen zu drängen.