Voraussetzungen für die Mitgliedschaft junger Neurologen und die Förderung der Weiterbildung

Die Neurologie hat sich in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt, was zu einem enormen Wissenszuwachs und einer Verdreifachung der Anzahl der Neurologen in Deutschland geführt hat. Die Neuroimmunologie ist ein zentrales und dynamisch wachsendes Teilgebiet der Neurologie. Angesichts dieser Entwicklungen und der Forderungen junger Ärzte nach besserer Weiterbildung stellt sich die Frage nach den Voraussetzungen für die Mitgliedschaft junger Neurologen in Fachgesellschaften und den Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung.

Forderungen junger Ärzte nach verbesserter Weiterbildung

Junge Ärztinnen und Ärzte fordern eine bessere Finanzierung und intensivere Betreuung während der Weiterbildung. Auf einer Tagung des Bündnisses Junge Ärztinnen und Ärzte wurden Verbesserungen der Bedingungen auf Ebene der Gesetzgebung sowie bei den Arbeitgebern gefordert. Dazu gehören eine klar geregelte Finanzierung der Förderung von intersektoralen Weiterbildungsstellen über alle Fachgruppen hinweg sowie eine adäquate Personalbemessung mit angemessenen Supervisionsverhältnissen.

Weitere Forderungen umfassen:

  • Fünf Weiterbildungstage pro Jahr innerhalb der Arbeitszeit als Standard.
  • Berücksichtigung der Arbeits- und Familienzeit ohne Einschränkungen für die körperliche und seelische Gesundheit.
  • Mehr Qualitätskontrollen von Weiterbildungsstätten durch die Landesärztekammern.
  • Transparente Statistiken zu den Bedingungen in den einzelnen Weiterbildungsstätten.
  • Einheitliche Qualifizierung der Weiterbildungsbefugten.

Die Deutsche Gesellschaft für Ärztliche Weiterbildung (DGÄW) als mögliche Institution

Eckhart Hahn von der Uni Erlangen schlägt die Gründung einer „Deutschen Gesellschaft für Ärztliche Weiterbildung“ (DGÄW) vor, um die Qualität in der Weiterbildung zu verbessern und die Inhalte wissenschaftlich zu evaluieren. Diese Gesellschaft könnte Inhalte für eine Weiterbildung wissenschaftlich erarbeiten, validieren und begründen sowie die ökonomische Gewichtung der Weiterbildung berücksichtigen. Zielgruppe für eine Mitgliedschaft in einer DGÄW wären neben den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung auch Weiterbildungsbefugte, Weiterbildungsbeauftragte, Fachgesellschaften sowie andere mit dem Thema Beschäftigte.

Die Rolle der Kammern und die Notwendigkeit politischer Unterstützung

Hendrik Herrmann, Präsident der Landesärztekammer Schleswig-Holstein, betonte, dass die Kammern stärker prüfen müssen, ob Weiterbildungsstätten die nötigen Voraussetzungen bieten können. Er forderte die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung auf, die vorgegebenen Bedingungen vom Arbeitgeber einzufordern. Zudem müsse die Weiterbildung von politischer Seite besser finanziert werden, da der Aufwand weder für die Kliniken noch für die niedergelassenen Fachärzte gegenfinanziert werde.

Die Schwerpunktweiterbildung Neuroimmunologie als Modell

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) möchte die strukturierte Weiterbildung im Bereich neuroimmunologischer Erkrankungen sicherstellen und hat daher einen Entwurf für einen „Schwerpunkt Neuroimmunologie“ erarbeitet. Ziel ist die Gewährleistung einer qualitativ bestmöglichen und flächendeckenden Versorgung der PatientInnen durch fundierte Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen. Die Schwerpunktweiterbildung baut auf der Facharztkompetenz Neurologie auf und erweitert diese gezielt.

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Voraussetzungen und Inhalte der Schwerpunktweiterbildung Neuroimmunologie:

  • Facharzt für Neurologie.
  • 24-monatige Weiterbildungszeit in einer anerkannten Weiterbildungsstätte.
  • Möglichkeit, maximal sechs Monate in einem neuroimmunologischen Labor oder in einer Nachbardisziplin (z. B. Rheumatologie, Immunologie, Infektiologie, Neuroradiologie) abzuleisten.
  • Theoretische Weiterbildungsinhalte im Rahmen von DGN-Fortbildungen, Workshops und Summer Schools.
  • Erwerb von kognitiver und Methodenkompetenz sowie Handlungskompetenz in Bezug auf neuroimmunologische Erkrankungen.
  • Interdisziplinäre Fallbesprechungen.
  • Behandlung einer bestimmten Anzahl von PatientInnen mit verschiedenen neuroimmunologischen Erkrankungen.
  • Indizierung und Durchführung von immuntherapeutischen Verfahren.
  • Beratung bzgl. der Therapie neuroimmunologischer Erkrankungen.

Die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) und ihre Fortbildungsangebote

Die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) bietet vielfältige Fortbildungs- und Zertifizierungsprogramme für Fachkräfte im Bereich Kopfschmerzmedizin an. Durch den Besuch der Kurse erwerben die Teilnehmer die Fähigkeit, die wesentlichen Kopfschmerzerkrankungen, typische Begleiterkrankungen und Notfälle zu erkennen und Patient:innen im Management ihrer Erkrankung zu unterstützen. Die DMKG unterstützt Patienten bei der Suche nach einer Behandlung durch eine Auflistung von Behandlern und Kliniken mit spezialisierten Angeboten.

Zertifizierung von Kopfschmerzzentren durch die DMKG

Die DMKG führt eine Zertifizierung von Kopfschmerzzentren in verschiedenen Leveln (I, II und III) durch. Für alle Level ist das DMKG-Kopfschmerzzertifikat eine Grundvoraussetzung. Die Zertifizierung wird durch die Zertifizierungskommission der DMKG durchgeführt.

Die Deutsche Gesellschaft für Liquordiagnostik und Klinische Neurochemie e.V. (DGLN)

Die Deutsche Gesellschaft für Liquordiagnostik und Klinische Neurochemie e.V. (DGLN) hat Richtlinien für den Erwerb der Fachqualifikation (Liquor-Zertifikat) für alle in der Liquordiagnostik tätigen MedizinerInnen und NaturwissenschaftlerInnen entwickelt. Die Richtlinien regeln die Voraussetzungen für die Ausbildungsqualifikation und die Weiterbildungszeit.

Voraussetzungen für die Ausbildungsqualifikation:

  • Mehrjährige Tätigkeit in einem Liquorlabor, das die Voraussetzungen eines Ausbildungslabors erfüllt.
  • Jährlicher Probendurchgang von ca. 1000 Liquor- und Serumpaaren.
  • Durchführung eines definierten Grundprogramms.
  • Interne und externe, fachgerechte Qualitätskontrolle.
  • Interpretierende Zusammenfassung aller Daten des Grundprogrammes.

Weiterbildungszeit und -inhalte:

  • Bei ganztägiger Tätigkeit ein halbes Jahr, bei Halbtagstätigkeit ein Jahr.
  • Belegung von vier Kursen (mehrtägiger Laborkurs, Zytologie-Kurs, zwei klinisch orientierte Kurse über allgemeine Labordiagnostik neurologischer Erkrankungen).
  • Interpretation von ca. 40 verschiedenen Liquorbefunden.

Weitere Aspekte der neurologischen Weiterbildung

Neben den genannten Schwerpunkten und Spezialisierungen gibt es weitere Aspekte der neurologischen Weiterbildung, die für junge Neurologen relevant sind. Dazu gehört beispielsweise der Erwerb der Zusatz-Weiterbildung Geriatrie, die in allen Bundesländern möglich ist. Zudem werden spezielle Qualifizierungslehrgänge für Medizinische Fachangestellte (MFA) im Bereich Neurologie und Psychiatrie angeboten, um die Kompetenzen der MFA bei der Diagnose, Behandlung und Begleitung von Patienten in der neurologischen und/oder psychiatrischen Praxis zu erweitern.

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