Die Physiotherapie ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung und hilft vielen Menschen dabei, Schmerzen zu lindern, ihre Beweglichkeit zu verbessern und nach Verletzungen wieder fit zu werden. Insbesondere die Krankengymnastik bei zentralnervösen Störungen (ZNS) spielt eine bedeutende Rolle bei der Rehabilitation von Patienten mit neurologischen Erkrankungen. Doch wie sieht es mit der Kostenübernahme für diese spezielle Form der Physiotherapie aus? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Aspekte der Kostenübernahme für Krankengymnastik ZNS.
Was ist Physiotherapie und welche Behandlungen umfasst sie?
Die Physiotherapie ist eine nicht-ärztliche Behandlungsmethode, die darauf abzielt, die Beweglichkeit und das Bewegungsverhalten zu optimieren. Sie gehört zu den anerkannten Heilmitteln und kann sowohl stationär in einer Klinik als auch ambulant in einer physiotherapeutischen Praxis erfolgen. Für Patienten, die gesundheitlich nicht in der Lage sind, eine Praxis aufzusuchen, kann der Arzt auch einen physiotherapeutischen Hausbesuch verordnen.
Die Physiotherapie umfasst eine Vielzahl von Behandlungen, die je nach Diagnose und individuellem Bedarf eingesetzt werden. Zu den gängigsten Behandlungen gehören:
- Allgemeine Krankengymnastik: Zur Verbesserung der Beweglichkeit und Koordination.
- Physiotherapie nach Bobath: Diese Form kommt häufig bei neurologischen Störungen zum Einsatz, etwa nach einem Schlaganfall.
- Physiotherapie nach Vojta: Diese Behandlung unterstützt durch Auslösen bestimmter Reflexe die Aktivierung der Muskelfunktion.
- Physiotherapie mit Geräten: Ob Ergometer, Seilzug oder Theraband - bei dieser Behandlung geht es um die Kräftigung der Muskeln.
- Massagetherapie: Neben der klassischen Massage der Muskeln bietet die Physiotherapie auch spezielle Massagen wie die Bindegewebsmassage oder die Segmentmassage an.
- Manuelle Lymphdrainage: Hierbei handelt es sich um eine spezielle Massagetherapie, die den Lymphabfluss anregt. Die Patientinnen und Patienten leiden häufig unter einem sogenannten Lymphödem, das beispielsweise nach einer Krebserkrankung auftreten kann. Dabei handelt es sich um eine krankhafte Flüssigkeitsansammlung im Zwischenzellraum, das nicht mehr über die Lymphgefäße abtransportiert werden kann.
- Atemtherapie: Die Atemtherapie vermittelt bestimmte Atemtechniken, die zum Beispiel Patienten mit COPD oder Asthma helfen können.
- Thermotherapie: Bei dieser Behandlung wird mit Wärme oder Kälte gearbeitet. Kälte wirkt zum Beispiel entzündungshemmend. Wärme, etwa in Form von Fangopackungen, fördert die Durchblutung von Haut und Muskulatur und kann so Schmerzen entgegenwirken.
- Manuelle Therapie: Spezielle Handgriffe und Mobilisationstechniken sollen hierbei auf die Wirbelsäule, die Muskulatur und die Gelenke einwirken. Verspannungen, Blockaden und Dysbalancen kann die Therapeutin oder der Therapeut so, mit und ohne aktiver Beteiligung der Patientin oder des Patienten, beheben.
Krankengymnastik ZNS: Ein Spezialfall der Physiotherapie
Die Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (KG-ZNS) ist eine spezielle Form der Physiotherapie, die bei zentralen Bewegungsstörungen zum Einsatz kommt. Diese Störungen können beispielsweise durch einen Schlaganfall, Multiple Sklerose, Parkinson oder andere neurologische Erkrankungen verursacht werden. Ziel der KG-ZNS ist es, die Bewegungsfähigkeit und Selbstständigkeit der Patienten zu verbessern, indem die natürlichen Bewegungsmuster wiedererlernt und die Muskulatur gestärkt wird. Häufige angewandte Therapiekonzepte sind Bobath, Vojta oder PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation).
Wann wird Physiotherapie verordnet?
Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt stellt fest, ob und in welchem Umfang eine physiotherapeutische Behandlung medizinisch notwendig ist. Dies ist häufig der Fall bei:
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- Erkrankungen der Wirbelsäule oder der Gelenke
- Sportverletzungen
- Knochenbrüchen
- Gelenkoperationen
- Bandscheibenvorfällen
- Wirbelsäulenverkrümmung (Skoliose)
- Neurologischen Erkrankungen, wie etwa Multiple Sklerose, Parkinson oder nach einem Schlaganfall
Die Ärztin oder der Arzt schätzt für Sie anhand einer gesicherten Diagnose und Ihrer individuellen Beschwerden die tatsächliche Notwendigkeit einer physiotherapeutischen Anwendung ein.
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für eine medizinisch notwendige Physiotherapie, wenn sie ärztlich verordnet wurde. Allerdings ist die Finanzierung des Gesundheitssystems in Deutschland so geregelt, dass Patientinnen und Patienten in vielen Bereichen einen Eigenanteil leisten müssen - das gilt auch für Heilmittel wie Physiotherapie.
Gesetzliche Regelung zur Zuzahlung
Die gesetzliche Regelung zur Zuzahlung ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert. Dort ist festgelegt, dass Versicherte grundsätzlich 10 % der Behandlungskosten sowie eine Pauschale von 10 Euro pro Rezept selbst tragen müssen.
- Beispiel: Wenn eine Verordnung für Krankengymnastik insgesamt 150 Euro kostet, beträgt die Zuzahlung 15 Euro (10 % von 150 Euro) plus 10 Euro Rezeptgebühr, also insgesamt 25 Euro.
Ausnahmen von der Zuzahlung
Für alle Versicherten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernimmt die AOK die Behandlungskosten selbstverständlich vollständig.
Belastungsgrenze und Zuzahlungsbefreiung
Für viele Menschen kann die regelmäßige Zuzahlung zur finanziellen Belastung werden. Daher gibt es die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. Die Belastungsgrenze beträgt 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Bei chronisch Kranken liegt sie bei 1 % des Einkommens.
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- Beispiel: Wenn Ihr jährliches Bruttoeinkommen 30.000 Euro beträgt, liegt Ihre Belastungsgrenze bei 600 Euro (2 % von 30.000 Euro). Sobald Sie innerhalb eines Kalenderjahres Zuzahlungen in Höhe von 600 Euro geleistet haben, können Sie sich für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Besonderheiten bei der AOK
Die AOK übernimmt die Therapiekosten für Kinder und Jugendliche. Volljährige AOK-Versicherte leisten eine Zuzahlung. Die Angebote der AOK zur Physiotherapie unterscheiden sich regional.
Blankoverordnung
Ab dem 1.11.2024 können Physiotherapeuten mit der sog. Blankoverordnung von Ärzten bei bestimmten Schultererkrankungen selbst über die Art, Menge und Häufigkeit (z.B. wie oft wöchentlich) der Behandlung entscheiden. Die Blankoverordnung soll künftig bei weiteren Indikationen möglich sein.
Heilmittelkatalog
Die Physiotherapie gehört zu den Heilmitteln, deren therapeutischer Nutzen anerkannt ist. Welche Heilmittel Ihnen eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt bei welcher Erkrankung verordnen darf, ist im Heilmittelkatalog geregelt. Sind die Voraussetzungen aus dem Heilmittelkatalog erfüllt, übernimmt Ihre AOK die Behandlungskosten im genannten Umfang.
Umfang physiotherapeutischer Anwendungen
Grundsätzlich entscheidet Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt über den Umfang und die zeitliche Frequenz der physiotherapeutischen Anwendungen. Davon abweichend ist die Verordnung von Massagen je Verordnungsfall auf maximal zwölf Behandlungen begrenzt. Eine Verordnung zur Physiotherapie kann maximal sechs bis zehn Behandlungen enthalten, wobei die Ausstellenden die Höchstverordnungsmenge auf insgesamt drei verschiedene Heilmittel aufteilen können. In bestimmten Ausnahmefällen darf die Ärztin oder der Arzt auch Behandlungseinheiten für bis zu 12 Wochen verordnen. Zusätzlich kann die Ärztin oder der Arzt ein weiteres notwendiges ergänzendes Heilmittel (Wärme oder Kältetherapie verordnen. Also zum Beispiel für sechs Behandlungen: zweimal Manuelle Therapie, zweimal Krankengymnastik, zweimal Klassische Massagetherapie und zusätzlich sechsmal Wärmetherapie (mittels Strahler).
Physiotherapie als Video-Behandlung
Die Physiotherapie kann teilweise auch per Video-Behandlung durchgeführt werden. Dabei darf jedoch der für die jeweilige Anwendung vorgeschriebene Umfang an Videotelefonie-Einheiten nicht überschritten werden. Bei Interesse können Sie Ihren Therapeuten oder Ihre Therapeutin einfach ansprechen. Wichtig ist allerdings zu wissen, dass kein Anspruch besteht. Das heißt, die Videotherapie sind für beide Seiten freiwillig - sowohl für Sie als auch für Ihren Therapeuten oder Ihre Therapeutin. Grundsätzlich ist eine Heilmittelbehandlung per Video nur möglich ist, wenn keine medizinischen Gründe dagegensprechen. Die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt kann Videosprechstunden bei der Ausstellung des Rezepts daher ausschließen.
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Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung (PKV)
Auch wenn Sie privat versichert sind, hängt die Erstattung von Ihrem Tarif ab. Grundsätzlich übernehmen private Krankenversicherungen (PKV) die Kosten für Physiotherapie, Logopädie oder andere Heilmittel, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das Heilmittel trägt dazu bei, eine bestehende Krankheit bzw. krankhafte körperliche Beeinträchtigung zu heilen oder zu lindern.
- Sie haben eine ärztliche oder zahnärztliche Verordnung für die Physiotherapie, Logopädie, medizinische Fußpflege, Ergotherapie oder Ernährungstherapie.
- Haben Sie einen Tarif mit Heilpraktiker-Leistungen, ist auch eine Verordnung durch den Heilpraktiker oder die Heilpraktikerin möglich.
- Sie müssen von einem oder einer staatlich geprüften Angehörigen von Heilberufen behandelt werden. Für eine Physiotherapie muss z. B. die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin/Physiotherapeut bzw. Masseurin/Masseurin erteilt sein (siehe MPhG - Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie). Auch Ärztinnen und Ärzte können übrigens physikalisch-medizinische Leistungen wie Krankengymnastik, Lichttherapie und Massagen erbringen.
Besonderheiten bei der PKV
- Keine Zulassungspflicht für Therapeuten: Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der Behandlung von Privatversicherten für Heilmittelerbringer und Heilmittelerbringerinnen grundsätzlich keine Vorgaben hinsichtlich Zulassung.
- Keine Formvorschriften für Verordnungen: Die Verordnung von Heilmitteln ist an keine bestimmte Form gebunden.
- Keine Fristen: Für privat Krankenversicherte sind keine Fristen festgelegt, wann nach einer ärztlichen Verordnung von Heilmitteln die Behandlung beginnen muss. Das betrifft auch den Zeitrahmen, innerhalb dessen die Behandlungstermine stattfinden, sowie die Dauer notwendiger Unterbrechungen der Behandlung.
- Keine Mengenbegrenzung: Wie viele Behandlungstermine Sie aufgrund einer Heilmittel-Verordnung wahrnehmen, entscheidet sich allein danach, was medizinisch notwendig ist. Es gibt weder Mindest- noch Höchstmengen je Verordnung.
Heilmittelverzeichnisse und Gebührenordnungen
Einen Heilmittelkatalog für die gesamte private Krankenversicherung gibt es nicht. Viele Krankenversicherer verweisen in ihren Tarifbedingungen auf die Bundesbeihilfeverordnung. Auch wenn Sie keine Beihilfe erhalten, gelten die Regelungen der Verordnung, welche Leistungen bei Physiotherapie, Ergotherapie etc. erstattet werden. Andere PKV-Unternehmen haben eigene Heilmittelverzeichnisse, die wiederum zum Teil mit der Bundesbeihilfeverordnung übereinstimmen.
Für die Abrechnung von Heilmitteln bei Privatversicherten gibt es kein allgemeingültiges Gebührenverzeichnis. Deshalb weiß Ihre Physiotherapeutin, Ergotherapeutin oder Ihr Ernährungsberater nicht, welche Kosten Ihre PKV erstattet. Die Heilmittelerbringerinnen und -erbringer können ihre Preise dadurch zudem weitgehend frei festlegen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen sie allerdings auf die „übliche Vergütung“ zurückgreifen. Als Orientierungswerte gelten dafür die beihilfefähigen Höchstsätze. Diese sind in der Bundesbeihilfeverordnung festgehalten.
Varianten der Kostenerstattung
Da es kein einheitliches Gebührenverzeichnis gibt, können die privaten Krankenversicherungen frei entscheiden, wie sie die Kostenerstattung von Heilmitteln regeln. Grundsätzlich bieten sich dabei drei Varianten an:
- PKV verweist auf die Bundesbeihilfeverordnung: Dabei kann sie identische Beträge oder eine prozentuale Erstattung bzw. ein Mehrfaches der beihilfefähigen Höchstsätze vorsehen.
- PKV mit eigenem Heilmittelverzeichnis: Die PKV fügt den Tarifbedingungen ein eigenes Heilmittelverzeichnis mit Preisliste bei. Leistungen, die im Versicherungsvertrag mit Ihnen vereinbart sind, darf die private Krankenversicherung nicht einseitig ändern. Um das Verzeichnis und die Preise aber an die Kostenentwicklung und den medizinischen Fortschritt anpassen zu können, muss sie deshalb in den Versicherungsbedingungen eine entsprechende Ausnahmeregelung vorsehen.
- PKV formuliert allgemein, dass Heilmittel erstattet werden: In diesem Fall übernimmt sie mindestens die Kosten im Rahmen der „üblichen Vergütung".
Innerhalb einer privaten Krankenversicherung kann die Kostenübernahme für Heilmittel auch je Tarif unterschiedlich sein. Beispielsweise kann Ihre Versicherung in Ihrem Tarif vorsehen, 80 Prozent des Preises nach dem unternehmenseigenen Verzeichnis zu zahlen.
Wie kann ich Physiotherapie in Anspruch nehmen?
- Schritt 1: Ärztliche Verordnung erhalten: Anhand einer gesicherten Diagnose stellt Ihnen Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung für die Physiotherapie aus. Sie oder er entscheidet über die Art und den Umfang der physiotherapeutischen Anwendung. Eine kassenärztliche Verordnung ist zwingend notwendig, eine privatärztliche Verordnung ist nicht ausreichend.
- Schritt 2: Therapeutinnen und Therapeuten suchen: Suchen Sie mit der ärztlichen Verordnung eine zugelassene Physiotherapie-Praxis auf.
- Schritt 3: Zuzahlung zur Heilmittelbehandlung: Als Versicherte bzw. Versicherter übernehmen Sie in der Regel 10 Prozent der Kosten selbst, zuzüglich 10 Euro Rezeptgebühr.
Fristen für die Einlösung der Verordnung
Ab dem Zeitpunkt der ärztlichen Ausstellung haben Sie 28 Kalendertage Zeit, um die Verordnung bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten einzulösen und die Behandlung zu beginnen. Wenn die Ausstellerin oder der Aussteller einen dringenden Behandlungsbedarf feststellt, kann sie oder er den Gültigkeitszeitraum auf 14 Tage beschränken. Bitte beginnen Sie die Behandlung innerhalb der für Sie festgelegten Frist. Nach deren Ablauf verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Sie können die Behandlung dann nicht mehr wahrnehmen.
Alternative zur ärztlichen Verordnung
Nicht immer ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, um physiotherapeutische Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Viele Menschen nutzen Physiotherapie aus präventiven Gründen oder zur Unterstützung bei Sportverletzungen, auch ohne ein Rezept vom Arzt. Die Preise für eine privat bezahlte Physiotherapie variieren je nach Praxis, Region und Art der Behandlung.
Private Zusatzversicherung
Da gesetzliche Krankenkassen nicht alle Kosten für Physiotherapie übernehmen, kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein. Wichtig ist, sich vor Abschluss einer Zusatzversicherung genau über die Leistungen zu informieren.
Preisliste für Physiotherapie
Eine grobe Orientierung bietet die GKV-Preisliste für Physiotherapie, die regelmäßig angepasst wird. Hier einige Beispiele für die Kosten verschiedener Behandlungen:
- Physiotherapeutische Erstbefundung zur Erstellung eines Behandlungsplans: 16,50 Euro
- Krankengymnastik (KG), auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie: 29,00 Euro (Einzelbehandlung, Richtwert: 15 bis 25 Minuten)
- Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (KG-ZNS nach Bobath, Vojta, PNF) bei zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres: 46,00 Euro (Einzelbehandlung, Richtwert: 25 bis 35 Minuten)
- Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (KG-ZNS-Kinder nach Bobath, Vojta) bei zentralen Bewegungsstörungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 57,40 Euro (Einzelbehandlung, Richtwert: 30 bis 45 Minuten)
- Manuelle Therapie: 34,80 Euro (Richtwert: 15 bis 25 Minuten)
- Klassische Massagetherapie (KMT): 21,10 Euro (Richtwert: 15 bis 20 Minuten)
- Manuelle Lymphdrainage (MLD): 35,10 Euro (Teilbehandlung, Richtwert: 30 Minuten)
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