Die Diagnose Krebs wirft Patienten und ihre Familien in ein Labyrinth aus medizinischen, emotionalen und finanziellen Herausforderungen. Neben der Auseinandersetzung mit der Erkrankung selbst, stellen sich viele praktische Fragen: Wie wirkt sich die Krankheit auf den Arbeitsplatz aus? Welche finanziellen Belastungen kommen auf uns zu? Und welche Unterstützung gibt es bei der Ernährung, um die Therapie bestmöglich zu unterstützen? Dieser Artikel beleuchtet die Rolle der Ernährungsberatung bei Hirntumoren und die Leistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden können.
Sozialrechtliche Aspekte und Patientenrechte
Krebspatienten haben eine Reihe von sozialrechtlichen Ansprüchen und speziellen Rechten, die je nach Versicherungsstatus (gesetzlich oder privat), Beschäftigungsverhältnis und Bundesland variieren können. Gesetzlich Versicherte erhalten nach Ablauf der Lohnfortzahlung Krankengeld, welches 70 % des Brutto-, aber maximal 90 % des Nettolohns beträgt und längstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt wird. Bei teilweiser oder vollständiger Arbeitsunfähigkeit kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden, wobei jede zumutbare Teilzeitarbeit angenommen werden muss.
Gesetzlich versicherte Patienten tragen einen Teil der Kosten für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Fahrtkosten und Krankenhausaufenthalte selbst, bis zur Erreichung einer jährlichen Belastungsgrenze. Ein Schwerbehindertenausweis kann Vergünstigungen wie erhöhten Kündigungsschutz, mehr Urlaubstage, Steuererleichterungen und Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr bringen.
Erste Anlaufstelle bei sozialrechtlichen Fragen ist der Sozialdienst des Krankenhauses. Des Weiteren bieten die Deutsche Krebshilfe und die Deutsche Krebsgesellschaft Informationen und Beratung an. Bei Problemen mit der Krankenversicherung kann die Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e. V. kontaktiert werden.
Krankenkassenleistungen bei Krebserkrankungen
Krebstherapien und begleitende Behandlungen sind oft sehr teuer. Gesetzliche und private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel den Großteil der Kosten. Allerdings werden nicht alle Leistungen von den Kassen übernommen, und manchmal ist eine Kostenbeteiligung des Patienten erforderlich.
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Die Leistungen der GKV müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Es gibt Einzelfallentscheidungen, bei denen die Krankenkasse die Kosten für besondere Behandlungsmethoden, Hilfsmittel oder Diagnosemethoden übernimmt. Allerdings können sich Patienten nicht auf solche bereits ergangenen Entscheidungen berufen.
Für bestimmte Leistungen, wie Hilfsmittel, Fahrtkosten oder Psychotherapien, ist vorab eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Der Antrag auf Kostenübernahme muss schriftlich bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Krankenkasse hat dann drei Wochen Zeit für die Prüfung und eine Antwort. Bei Hinzuziehung des Medizinischen Dienstes (MD) beträgt die Frist fünf Wochen. Wird die Frist ohne ausreichende Begründung nicht eingehalten, gilt die beantragte Leistung als genehmigt, sofern sie nicht außerhalb des Leistungskataloges der GKV liegt, als erforderlich betrachtet werden durfte und notwendig war.
Gegen einen Ablehnungsbescheid der Krankenkasse kann Widerspruch eingelegt werden. Bei Zurückweisung des Widerspruchs besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.
Ernährungsberatung als wichtiger Bestandteil der Krebstherapie
Essen und Trinken sind nicht nur für die körperliche Versorgung wichtig, sondern auch für das seelische Wohlbefinden. Gerade während und nach einer Krebstherapie ist eine ausreichende Energieversorgung essenziell. Die Therapie und ihre Nebenwirkungen können die Nahrungsaufnahme jedoch erschweren.
Eine qualifizierte Ernährungsberatung kann Krebspatienten helfen, den Körper optimal zu unterstützen. Sie berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse, Symptome und Therapiebelastungen des Patienten. Ziel ist es, das Immunsystem zu stärken, die Muskelkraft zu erhalten und die Erholung von Operation, Bestrahlung oder Chemotherapie zu fördern.
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Individuelle Ernährungspläne und komplementärmedizinische Ansätze
Die Ernährungsberatung erarbeitet mit dem Patienten einen individuellen Ernährungsplan, der persönliche Vorlieben, Unverträglichkeiten und die aktuelle medizinische Situation berücksichtigt. Dabei wird ein integrativer, evidenzbasierter Ansatz der Komplementärmedizin verfolgt. Das bedeutet, dass alle eingesetzten Verfahren durch klinische Studien oder belastbare präklinische Daten abgesichert sind.
Komplementärmedizin ergänzt die Standardtherapien, ersetzt sie jedoch nicht. Jede Maßnahme hat ein klares Ziel: die Tumorkontrolle zu unterstützen, Nebenwirkungen zu lindern oder die Lebensqualität zu verbessern.
Psychoonkologische Unterstützung und neurokognitives Training
Ein ganzheitliches Betreuungskonzept umfasst neben der Ernährungsberatung auch psychoonkologische Beratung, lösungsorientiertes Coaching und neurokognitive Testung und Training. Die Psychoonkologie hilft Patienten und ihren Angehörigen bei der Bewältigung der emotionalen, psychischen und sozialen Herausforderungen der Erkrankung.
Neurokognitive Testungen erfassen die Hirnleistungen in verschiedenen Bereichen, um ein individuelles neurokognitives Training anzubieten. Ziel ist es, beeinträchtigte Hirnfunktionen zu verbessern oder alternative Strategien zu ihrer Kompensation zu finden, damit Patienten beruflich und privat möglichst schnell wieder Fuß fassen und geistig fit bleiben.
Ernährungsempfehlungen für Krebspatienten
Die geeignete Ernährung bei Krebs unterscheidet sich, mit Ausnahme der Eiweißzufuhr, nicht wesentlich von den Empfehlungen für die Allgemeinbevölkerung. Sie sollte gesund und ausgewogen sein mit einem hohen Anteil an Obst und Gemüse. Es gibt zwar keine „verbotenen“ Lebensmittel, jedoch sollten Patienten auf die Auswahl frischer Produkte beim Einkauf achten.
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Erhöhter Eiweißbedarf und Energiezufuhr
Eine ausgewogene Ernährung mit einem erhöhten Eiweißanteil ist für Krebspatienten sinnvoll, da der Tumor eine Umstellung im Stoffwechsel bewirkt, sodass verstärkt Körpereiweiß abgebaut wird. Eiweißreiche Lebensmittel wie Fisch, Milchprodukte, Eier, Hülsenfrüchte oder Nüsse sollten verstärkt konsumiert werden.
Auch kohlenhydrat- und fettreiche Lebensmittel gehören zu einer vollwertigen Ernährung bei Krebs, um den Körper mit Energie zu versorgen. Produkte mit Vollkornanteil sind wegen der enthaltenen Ballaststoffe von Vorteil.
Umgang mit Nebenwirkungen und Mangelernährung
Während der Therapie können Nebenwirkungen wie Schluckbeschwerden oder Übelkeit das Essen erschweren. Viele Krebspatienten leiden unter Appetitlosigkeit und Geschmacksstörungen, was zu einem unbeabsichtigten Gewichtsverlust führen kann.
Bei einer Mangelernährung ist die zusätzliche Einnahme einer vollbilanzierten Trinknahrung notwendig. Der behandelnde Arzt kann eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer ernährungstherapeutischen Beratung gemäß § 43 SGB V ausstellen. Mit dieser Bescheinigung und einem Kostenvoranschlag des Beraters kann die Bezuschussung bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.
Künstliche Ernährung
Lässt es sich nicht vermeiden, dass ein Patient für eine gewisse Zeit ausschließlich über den Tropf ernährt werden muss (parenterale Ernährung), sollten Arzt und Ernährungstherapeut darauf achten, dass so bald wie möglich wieder ein kleiner Teil Nahrung über den Darm aufgenommen wird, entweder normal oder über eine Magen- / Darmsonde.
Ernährungsmythen und Krebsdiäten
Es gibt viele Ernährungsmythen und sogenannte Krebsdiäten, die eine heilende Wirkung bei Krebs versprechen. Diese Versprechungen konnten bisher jedoch durch keine wissenschaftliche Studie belegt werden.
Krebsdiäten
- Ketogene Ernährung: Eine kohlenhydratarme und fettreiche Kost, die das Tumorwachstum verlangsamen soll. Der Effekt, die Krebszellen auszuhungern, konnte aber bislang in keiner Studie nachgewiesen werden.
- Basische Ernährung: Soll die Übersäuerung des Körpers verhindern. Für die Annahme, dass eine Übersäuerung krank machen kann, gibt es jedoch keine wissenschaftlichen Belege.
- Vegane Ernährung: Eine Krebserkrankung spricht an sich nicht gegen eine vegane Ernährung. Betroffene sollten darauf achten, dass sie mit allen wichtigen Nährstoffen versorgt werden und der Energiebedarf gedeckt ist.
- Fasten: Krebsexperten schätzen Fastenkuren bei Krebs als gefährlich ein.
Tipps für Angehörige
Die Pflege eines krebskranken Angehörigen kann emotional und körperlich herausfordernd sein. Scheuen Sie sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen, sei es durch professionelle Pflegeberatung oder der Beantragung eines Pflegegrads.
- Vorlieben beachten: Die Auswahl der Speisen und Getränke orientieren sich an den Vorlieben des Betroffenen.
- Abneigungen berücksichtigen: Gibt es Gerüche oder Geschmäcker, gegen die der Betroffene eine Abneigung hat?
- Essensumgebung anpassen: Die Essensumgebung spielt eine wichtige Rolle.
- Beim Essen unterstützen: Bieten Sie Hilfe an, wenn der Betroffene zu schwach ist, um allein zu essen.
- Häppchen bereitstellen: Stellen Sie kleinere Zwischenmahlzeiten in Griffweite Ihres Angehörigen.
- Trinkverhalten anpassen: Vor und während der Mahlzeit sollte Ihr Angehöriger möglichst wenig trinken.
- Kalorienreiche Getränke: Stellen Sie Ihrem Angehörigen zuckerhaltige Getränke für zwischendurch bereit.
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