Leistungen der Krankenkasse bei Parkinson

Die Diagnose Parkinson bringt viele psychosoziale Fragen mit sich. Neben familiären und krankheitsbedingten Unsicherheiten entstehen oft auch Fragen zu sozialrechtlichen Aspekten. Dieser Artikel soll einen Überblick über die Leistungen der Krankenkasse bei Parkinson geben und wichtige Fragen beantworten.

Einleitung

Morbus Parkinson ist eine der häufigsten neurologischen Erkrankungen. Allein in Deutschland sind aktuell etwa 380.000 Menschen von Morbus Parkinson betroffen. Parkinson ist eine chronische Erkrankung, die überwiegend im höheren Lebensalter auftritt und die Bewegungsfähigkeit einschränkt. Die Erkrankung lässt sich nicht heilen, schreitet jedoch meist nur langsam voran. Vor allem medikamentöse Therapien können die Symptome wirksam lindern und kontrollieren, so dass viele Menschen noch lange ein weitgehend selbstständiges Leben führen können.

Grad der Behinderung (GdB) bei Parkinson

Der GdB gibt an, wie stark die Behinderung das tägliche Leben einschränkt. Bei Morbus Parkinson hängt der GdB von den individuellen Symptomen ab. Der Grad der Behinderung kann mit Parkinson zwischen 30 und 100 GdB liegen. Betroffene können einen Antrag beim Versorgungsamt stellen, um die Auswirkungen ihrer Erkrankung bewerten zu lassen.

Ab einem GdB von 50 oder mehr ist man berechtigt, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Dieser ermöglicht Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr, Steuervorteile und erleichterten Zugang zu verschiedenen sozialen Leistungen. Je nach Bescheid über den GdB können verschiedenste Nachteilsausgleiche genutzt werden.

Pflegegrad bei Parkinson

Morbus Parkinson kann im Verlauf und mit zunehmender Dauer der Erkrankung und des Alters zu einer Pflegebedürftigkeit führen. Den Antrag auf Feststellung des Pflegegrades stellt der Betroffene bei seiner jeweiligen Pflegekasse (= Krankenkasse) schriftlich oder mündlich. Die Überprüfung und Einschätzung des Pflegegrades erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Der Pflegegrad 1 bis 5 kann erreicht werden. Umso höher der Pflegegrad ist, desto mehr Unterstützung in der Häuslichkeit ist nötig und höherer finanzielle Leistungen für die Pflege können in Anspruch genommen werden.

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Die Leistungen unterscheiden sich dabei in Sach- oder Pflegeleistungen. Bei den Sachleistungen wird ein ambulanter Pflegedienst mit der Betreuung beauftragt, der seine Rechnung direkt an die jeweilige Pflegekasse stellt. Wohingegen bei den Pflegegeldleistungen Geld auf das Konto für die häusliche Pflege durch Angehörige oder Bekannte gezahlt werden. Beide Angebote können auch kombiniert werden.

Antragstellung auf einen Pflegegrad

Sie möchten Leistungen von der Pflegekasse beziehen? Da müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Das klappt mit wenigen Schritten und nur einem Formular.

  1. Informieren Sie die Pflegekasse: Die Pflegekassen sind an die Krankenkassen angegliedert - immer, wenn es um das Thema Pflege geht, sind sie der richtige Ansprechpartner. So auch bei der Beantragung eines Pflegegrades. Möchten Sie zukünftig Leistungen der Pflegekasse beziehen, rufen Sie am besten dort an und bitten um den „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Alternativ haben Sie bei vielen Versicherern die Möglichkeit, den Antrag online herunterzuladen und auszudrucken.
  2. Geben Sie Ihre Daten an: Die Pflegekasse benötigt einige Informationen von Ihnen, um Ihren Antrag zu bearbeiten. Neben persönlichen Daten und dem Grund der Pflegebedürftigkeit müssen Sie hier auch Angaben zu der Pflegeperson machen. Überprüfen Sie nach dem Ausfüllen am besten noch einmal, ob Sie nichts vergessen haben. Ganz wichtig ist auch die Unterschrift, ohne sie kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Senden Sie das ausgefüllte Formular nun an die Krankenkasse.
  3. Warten Sie auf den MD-Anruf: Nachdem Ihr Formular bei der Pflegekasse eingegangen ist, verständigt diese den Medizinischen Dienst (MD), früher MDK. Der Medizinische Dienst hat die Aufgabe, die Einschränkung der Selbstständigkeit festzustellen. Dafür kommt ein Gutachter in Ihr häusliches Umfeld. Vorher vereinbart er jedoch einen Termin mit Ihnen.
  4. Überprüfen Sie den Postkasten: Nach spätestens 25 Arbeitstagen erhalten Sie Post von der Pflegekasse. Sie teilt Ihnen nach Sichtung der Gutachterunterlagen einen Pflegegrad zu. Den Bescheid erhalten Sie schriftlich.
  5. Ziehen Sie einen Widerspruch in Betracht (optional): Die Pflegekasse ist stets darum bemüht, den passenden Pflegegrad auszuwählen. Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, haben Sie beispielsweise das Gefühl, der Pflegegrad bildet die Pflegesituation nicht richtig ab, sollten Sie einen Widerspruch in Betracht ziehen.

Leistungen der Pflegeversicherung

Das Pflegegeld für Parkinson ist an den Pflegegrad gekoppelt. Dieser regelt die Höhe der zu beziehenden Leistungen und muss von der Pflegeversicherung bewilligt werden. Der Pflegebedarf ist dabei die Grundlage, in welche Stufe - oder ab 2017 in welchen Pflegegrad - Sie eingruppiert werden. Er setzt sich zusammen aus allen Hilfen, die Sie als Patient benötigen, um den Alltag zu meistern (Ernährung, Körperpflege, Mobilität, Haushaltsführung).

Weitere kassenärztliche Leistungen für Parkinson-Patienten

Parkinson-Patienten haben Anspruch auf verschiedene kassenärztliche Leistungen. Darunter zählt die Zuzahlungsbefreiung von Medikamenten sowie Physiotherapie und Ergotherapie. Zusätzlich kann bei der Krankenkasse auch ein Pflegebett oder Aufstehhilfen (in Form eines Galgens) beantragt werden.

Erwerbsminderungsrente bei Parkinson

Bei fortschreitendem Verlauf der Erkrankung und durch Zunahme von Einschränkungen in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Die Beurteilung erfolgt durch die Rentenversicherungsträger anhand von medizinischen und beruflichen Kriterien. Es ist wichtig zu betonen, dass die individuelle Situation variiert, und Beratung durch Sozialarbeiter, Anwälte oder Selbsthilfegruppen ratsam ist. Zudem ist wichtig zu betonen, dass die Erwerbsfähigkeit nicht nur auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt ist, sondern ob der Betroffenen überhaupt in der Lage wäre eine Erwerbstätigkeit (ggf. in einem anderen Bereich) zu realisieren.

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Weitere Unterstützungsangebote

Es ist ratsam, sich frühzeitig um professionelle Hilfe zu bemühen und sich ein soziales Netzwerk an Hilfsleistungen aufzubauen und auch in Anspruch zu nehmen. Empfehlenswert wäre auch der Kontakt zu Sozialarbeiter/innen im Krankenhaus zu suchen.

  • Parkinson-Selbsthilfegruppen: Sie bieten Unterstützung in allen Bereichen und funktionieren in Deutschland unglaublich gut. Es gibt flächendeckend Gruppen, die sich helfen, Tipps geben und über die Deutsche Parkinsonvereinigung die neusten Informationen bereitstellen. Die Selbsthilfegruppen sind ein hilfreiches Netzwerk für Austausch und Unterstützung.
  • Ernährungsberatung: Während der Verdauung können Eiweiße, die beispielsweise in Lebensmitteln wie Fleisch oder Milch enthalten sind, die Aufnahme von Levodopa stören. So kommt es in manchen Fällen dazu, dass die motorischen Symptome unterschiedlich stark auftreten. Sollten derartige Schwankungen häufiger auftreten, ist es ratsam, dass Betroffene ihren behandelnden Arzt informieren.

Hilfsmittel für den Alltag

Neben medikamentösen, physikalischen und alternativen Therapien können auch schon einfache Hilfsmittel im eigenen Haushalt Betroffenen das Leben mit der Parkinson-Krankheit erleichtern. Damit können Betroffene eventuelle Einbüßen in der Selbstständigkeit abbauen und Bewegungsabläufe trainieren.

  • Schlüsselhilfe / Aufsperrhilfe: Parkinson-Patienten mit starkem Muskelzittern in der Hand haben oft Probleme, den Schlüssel ins Schlüsselloch zu treffen.
  • Hilfsmittel für das Essen, Trinken und Kochen: Spezielles Essbesteck aus dickem Edelstahl liegt besonders gut in der Hand und kann Parkinson-Patienten dabei unterstützen, trotz starkem Muskelzittern in der Hand weiterhin selbstständig zu essen.
  • Hilfsmittel zum Anziehen: Gerade feinmotorische Handgriffe wie das Anziehen von Strümpfen, Schuhen oder das Zuknöpfen von Kleidungsstücken stellt Parkinson-Patienten vor Herausforderungen.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bestimmte Hygieneprodukte wie beispielsweise Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel sollen im Pflegealltag vor Infektionen schützen.

Sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt, kann die Krankenkasse die Kosten für die unterschiedlichen Therapien und Hilfsmittel erstatten.

Das Forschungsprojekt „INSPIRE“ im Saarland

Menschen aus dem Saarland, die von der Krankheit betroffen sind, können am besonderen Forschungsprojekt „INSPIRE“ teilnehmen, das die Versorgung von Parkinsonpatientinnen und -patienten verbessern möchte. Versicherte gesetzlicher Krankenkassen, die an Parkinson erkrankt sind, können sich in dem Projekt über zwölf Monate hinweg bei allen ambulanten Behandlungsschritten von akademisch ausgebildeten Pflegefachpersonen, sogenannten Advanced Practice Nurses, zu Hause unterstützen und telemedizinisch begleiten lassen. Die Techniker Krankenkasse (TK) und die DAK-Gesundheit sind Partnerinnen des Projekts.

Die Advanced Practice Nurses - das sind auf Masterniveau qualifizierte Pflegefachpersonen mit mehrjähriger Berufserfahrung - übernehmen im Versorgungsprojekt eine zentrale Rolle. Sie beurteilen für jede Patientin und jeden Patienten deren/dessen Krankheitssituation und erstellen einen individuell passenden Behandlungs- und Versorgungsplan. Dieser wird von ihnen mit den behandelnden Fachärztinnen und -ärzten abgestimmt und im engen telemedizinischen Austausch mit den Patientinnen und Patienten regelmäßig evaluiert und angepasst.

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