Marco Buschmann, geboren am 1. August 1977 in Gelsenkirchen, ist ein prominenter deutscher Politiker der Freien Demokratischen Partei (FDP). Seine Karriere führte ihn von bescheidenen Anfängen über verschiedene politische Ämter bis hin zum Bundesjustizminister. Aktuell bekleidet er das Amt des FDP-Generalsekretärs.
Frühe Jahre und Ausbildung
Buschmann stammt nach eigenen Angaben aus einem einfachen Elternhaus. In einem Interview berichtete er, dass seine fünfköpfige Familie mit der kranken Großmutter auf 70 Quadratmetern lebte. Trotz dieser Umstände habe er sich nie arm gefühlt. Entgegen der Empfehlung seiner Grundschullehrerin besuchte er dank der Unterstützung seiner Familie das Max-Planck-Gymnasium in Gelsenkirchen-Buer. Nach dem Abitur leistete er Zivildienst in einer Einrichtung der Caritas und studierte anschließend Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Seine juristische Ausbildung schloss er mit dem Ersten Staatsexamen 2004 am Oberlandesgericht Düsseldorf und dem Zweiten Staatsexamen 2007 am Oberlandesgericht Hamm ab.
Berufliche Laufbahn
Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2007 arbeitete Buschmann für die international tätige US-Wirtschaftskanzlei „White & Case LLP Düsseldorf“. Seit er sich auf seine politische Karriere konzentrierte, ruhte sein Arbeitsverhältnis dort seit 2009. 2014 beendete er es komplett.
Politische Karriere
Buschmanns politische Karriere begann in seinem Wahlkreis Gelsenkirchen, wo er verschiedene Positionen übernahm. Er war von 1998 bis 2003 Mitglied im erweiterten Bundesvorstand der FDP. In den folgenden Jahren wechselte er zwischen Landes- und Bundespolitik. Von 2012 bis 2014 war er Generalsekretär der FDP Nordrhein-Westfalen. Von 2017 bis 2021 war er Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion. Nach der Bundestagswahl 2021 wurde Buschmann am 8. Dezember 2021 zum Justizminister im Kabinett von Olaf Scholz berufen. Im Januar 2025 übernahm er das Amt des FDP-Generalsekretärs.
Wichtige Stationen seiner politischen Laufbahn:
- 1998 bis 2003: Mitglied im erweiterten Bundesvorstand der FDP
- 2012 bis 2014: Generalsekretär der FDP Nordrhein-Westfalen
- Bis 2017: Bundesgeschäftsführer der FDP
- Seit 2017: Mitglied des Deutschen Bundestages
- Seit 2017: Mitglied im Präsidium der FDP
- 2017 bis 2021: Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion
- 2021 bis 2024: Bundesminister der Justiz
- Seit Januar 2025: FDP-Generalsekretär
Politische Schwerpunkte und Ansichten
Marco Buschmann setzt sich für eine umfassende Modernisierung des Bildungssystems und eine Reform des Bildungsföderalismus ein. Er betont die Bedeutung von Bildung als wertvollste Ressource in einer sich verändernden Welt. Weitere Schwerpunkte seiner politischen Arbeit sind die Stabilisierung des Rechtsstaates unter Wahrung der Grundrechte, eine soziale Marktwirtschaft als Fundament der Wirtschaftsordnung, das Verbot einer flächendeckenden Überwachung privater Chats sowie die Stärkung von Demokratie und Parlamentarismus.
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Buschmann bezieht auch zu gesellschaftlichen Themen Stellung. So äußerte er beispielsweise kein Verständnis für das Verbot des Liedes „Layla“ auf Volksfesten, da er behördliche Verbote von Schlagertexten als überzogen ansieht.
Privatleben
Marco Buschmann ist seit 2014 mit Dr. Janina Hatt verheiratet, die als Referentin für den Nationalen Normenkontrollrat des Bundeskanzleramts arbeitet. Das Paar lebt in Berlin und Gelsenkirchen, hält sein Privatleben aber weitgehend unter Verschluss.
Einblicke in sein Privatleben gibt sein Hobby: Buschmann hat eine Leidenschaft für Elektromusik und produziert unter dem Namen „MB Sounds“ eigene Songs auf der Musikplattform Soundcloud. Einer seiner Hits, „Excalibur Calls For Arthur“, hat bereits mehr als 60.000 Klicks. Zudem ist er praktizierender Katholik, trennt aber Glauben und Politik voneinander, um nicht den Eindruck zu erwecken, seine Handlungen seien ausschließlich religiös motiviert.
Buschmann in der Corona-Pandemie
Im Laufe der Corona-Pandemie infizierte sich auch Marco Buschmann mit dem Virus. Er selbst gab an, dass er "zum Glück und wohl auch dank der Impfungen" nur milde Symptome verspürte und seine Arbeit von zu Hause aus erledigen konnte.
In der Bewertung staatlicher Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie betonte Buschmann stets die Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Er argumentierte, dass auch Maßnahmen mit geringer Eingriffstiefe, wie das Maskentragen, im Rechtsstaat sorgfältig begründet werden müssen.
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Positionen zu aktuellen politischen Themen
Buschmann hat sich zu verschiedenen aktuellen politischen Themen geäußert. Im Folgenden werden einige seiner Positionen zusammengefasst:
- Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts: Buschmann setzt sich dafür ein, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz stärker zu verankern. Er sieht das Gericht als Schutzschild der Grundrechte und tragende Säule der liberalen Demokratie.
- Demokratiefördergesetz: Buschmann sieht das Demokratiefördergesetz nicht als "Wunderwaffe" im Kampf gegen Rechtspopulismus, hält es aber für wichtig, zivilgesellschaftliche Projekte langfristiger und verlässlicher zu fördern. Er betont, dass Institutionen, die sich um staatliches Geld bewerben, klarstellen müssen, dass sie auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.
- Schuldenbremse: Buschmann verteidigt die Schuldenbremse und warnt vor einer Rückkehr zu uferlosen Schuldenaufnahmen. Er betont, dass die Investitionen im Haushalt auf Rekordniveau liegen, das Problem aber darin besteht, dass sie viel zu langsam abfließen.
- Sterbehilfe: Buschmann betont das Recht des Menschen, selbst über sein Lebensende zu entscheiden. Gleichzeitig müsse verhindert werden, dass Menschen diese Entscheidung vorschnell treffen und dass auf sie Druck ausgeübt werden kann.
- Cannabislegalisierung: Buschmann sieht die alte Cannabispolitik als gescheitert an und erwartet von der Legalisierung eine Entlastung von Polizei und Justiz. Er betont, dass es im Straßenverkehr auch für Cannabis vernünftige Maßstäbe geben müsse.
- Unterhaltsrecht: Buschmann setzt sich für eine Reform des Unterhaltsrechts ein, die den Anteil der Elternteile an der Kinderbetreuung stärker berücksichtigt. Er hält das bisherige Unterhaltsrecht mit dem Grundsatz "Einer betreut, einer bezahlt" für überholt.
- Verantwortungsgemeinschaften: Buschmann will neben der Ehe Verantwortungsgemeinschaften ermöglichen, in denen gegenseitige Sorge vereinbart werden kann. Er betont, dass dies eine zusätzliche Option sei und die Ehe unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehe.
- Meinungsfreiheit im Internet: Buschmann betont die Bedeutung der Meinungsfreiheit im Internet, weist aber auf die Grenzen bei Beleidigung, Bedrohung, Aufruf zur Hatz gegen Menschen, Veröffentlichung sogenannter Feindeslisten und verfassungsfeindlicher Propaganda hin.
- Kennzeichnung von KI-generierten Bildern: Buschmann befürwortet eine Kennzeichnung von Bildmaterial, das durch Künstliche Intelligenz hergestellt wurde, um Missbrauch zu verhindern.
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