Mayen Neurologie Notdienst: Umfassende medizinische Versorgung in Notfällen

Die neurologische Notfallversorgung ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung, insbesondere in Situationen, in denen schnelle und kompetente Hilfe benötigt wird. Der vorliegende Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte des neurologischen Notdienstes in Mayen und Umgebung, einschließlich der beteiligten Akteure, der Abläufe und der Erreichbarkeit.

Einleitung

In Notfallsituationen, insbesondere im Bereich der Neurologie, ist eine rasche und adäquate Versorgung von entscheidender Bedeutung. Der neurologische Notdienst in Mayen und Umgebung stellt sicher, dass Patienten mit neurologischen Notfällen jederzeit die benötigte medizinische Hilfe erhalten. Dabei spielen verschiedene Akteure eine wichtige Rolle, von Notärzten und Rettungsdienstpersonal bis hin zu den Ärzten in den Bereitschaftspraxen.

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

Ein wichtiger Bestandteil der Notfallversorgung ist das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), das am Krankenhaus in Mayen stationiert ist. Es wird hauptsächlich von speziell ausgebildeten Notärzten der neurologischen Abteilung besetzt. Das Rettungsdienstpersonal wird von der DRK Rettungsdienst gGmbH Rhein-Lahn-Westerwald gestellt. Die primäre Aufgabe des NEF ist die schnelle ärztliche Hilfe bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, Unfällen und anderen Notfallsituationen im Bereich des Westerwaldes. Die Kollegen rücken hierfür ca. 1800 Mal im Jahr aus. Der Ärztliche Leiter Notarztstandort Christian Caspari kommt ebenfalls aus den Reihen der neurologischen Abteilung.

Innerklinische Notfallversorgung

Auch innerhalb des Krankenhauses ist eine umfassende Notfallversorgung gewährleistet. Die neurologische Abteilung stellt zusammen mit anderen Fachabteilungen und den Pflegekräften der Intensivstation medizinische Notfallteams. Diese kommen zum Einsatz, wenn sich beispielsweise der Gesundheitszustand eines Patienten akut verschlechtert.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Außerhalb der regulären Sprechzeiten der Arztpraxen steht der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117 zur Verfügung. Er ist für Patienten da, deren gesundheitliche Beschwerden nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, aber keine Lebensgefahr besteht. Der Patientenservice am anderen Ende der Leitung koordiniert bei Bedarf alles Weitere.

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Strukturierte medizinische Ersteinschätzung (SmED)

Der Patientenservice nimmt eine qualifizierte medizinische Ersteinschätzung vor, indem er gezielte Fragen stellt und eine zertifizierte Software namens SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland), auch bekannt als Patienten-Navi, verwendet. Dadurch wird schnell klar, wie dringend es im konkreten Fall ist und welche Stelle am besten medizinisch helfen kann: eine Ärztliche Bereitschaftspraxis, der Hausbesuchsdienst, eine Arztpraxis oder der Rettungsdienst.

Erreichbarkeit und Zuständigkeit

Der Ärztliche Bereitschaftsdienst kümmert sich um Patienten, die außerhalb der Sprechzeiten ärztliche Hilfe brauchen, aber nicht lebensbedrohlich erkrankt sind. Er ist bundesweit und rund um die Uhr unter der Nummer 116117 erreichbar. Im Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV RLP arbeiten Ärzte aller Fachgruppen, mit Ausnahme von Augen- und Zahnärzten, die separat organisiert sind.

Fälle für die 112 und die 116117

Es ist wichtig zu wissen, wann man den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 und wann den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 kontaktieren sollte.

Fälle für die 112 (Beispiele):

  • Schwere Atemnot
  • Bewusstlosigkeit
  • Starke Brustraum- oder Herzbeschwerden
  • Akute Krampfanfälle
  • Verbrennungen oder Vergiftungen
  • Strom- oder Ertrinkungsunfälle
  • Unfälle mit Verdacht auf starke Verletzungen

Fälle für die 116117 (Beispiele):

  • Starke Erkältung mit Fieber
  • Anhaltender Brechdurchfall
  • Starke Hals- oder Ohrenschmerzen
  • Akute Bauchschmerzen
  • Akuter Harnwegsinfekt
  • Akute Rückenschmerzen

Ärztliche Bereitschaftspraxen in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es 36 Ärztliche Bereitschaftspraxen, die außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten geöffnet sind. Die genauen Öffnungszeiten variieren je nach Standort.

Beispiele für Öffnungszeiten:

  • Ärztliche Bereitschaftspraxen in Bad Kreuznach, Hachenburg, Idar-Oberstein, Kaiserslautern, Koblenz, Landau, Ludwigshafen, Mainz, Mayen, Neustadt/Weinstraße, Neuwied, Pirmasens, Simmern, Trier, Wittlich, Worms:
    • MI: 14 - 22 Uhr
    • FR: 16 - 22 Uhr
    • SA | SO | Feiertag | Brückentag: 9 bis 22 Uhr
  • Ärztliche Bereitschaftspraxen in Alzey, Bad Dürkheim, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Birkenfeld, Bitburg, Daun, Grünstadt, Kandel, Kirchheimbolanden, Montabaur, Nastätten, Speyer, Zweibrücken:
    • MI: 14 - 22 Uhr
    • FR: 16 - 22 Uhr
    • SA | SO | Feiertag | Brückentag: 9 - 17 Uhr
  • Ärztliche Bereitschaftspraxen in Cochem, Germersheim, Kirchen, Kusel, Meisenheim, Prüm, Saarburg:
    • MI: 14 - 22 Uhr
    • SA | SO | Feiertag | Brückentag: 9 - 17 Uhr

Sitzdienst und Hausbesuchsdienst

In den Ärztlichen Bereitschaftspraxen gibt es die Möglichkeit, einen Sitzdienst oder Hausbesuchsdienst zu buchen. Beim Sitzdienst behandeln die Ärzte die Patienten vor Ort in der Praxis. Der Hausbesuchsdienst führt Hausbesuche in medizinisch notwendigen Fällen durch, wenn die Patienten aus medizinischen Gründen nicht in der Lage sind, selbst die Praxis aufzusuchen.

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Organisation und Dienstplanung

Die Dienstpläne für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst werden über ein Online-Dienstplanbuchungssystem (BD-Online) erstellt und verwaltet. Über BD-Online können die Ärzte Dienste buchen, tauschen oder abgeben.

Vergütung

Die im Ärztlichen Bereitschaftsdienst tätigen Ärzte erhalten eine Vergütung, die sich wie folgt zusammensetzt:

  • 65 Euro pro Stunde für Bereitschaftsdienste in den Ärztlichen Bereitschaftspraxen
  • 55 Euro pro Stunde für Hausbesuchsdienste
  • Umsatzbeteiligung an den erbrachten EBM-Leistungen von 25 Prozent
  • An Feier- und Brückentagen: Zuschlag von 30 Prozent auf die Stundenvergütung

Datenschutz

Der Schutz der personenbezogenen Daten der Patienten ist ein wichtiges Anliegen. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Patienten haben das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten, deren Berichtigung oder Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit.

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