Cannabis ist ein Thema, das in der Gesellschaft immer mehr an Bedeutung gewinnt. Längst ist es nicht mehr nur ein Tabuthema, sondern wird als Medikament, Lifestyle-Produkt und seit 2024 auch als legales Genussmittel diskutiert. Viele Patienten stellen sich die Frage, ob Cannabis tatsächlich bei Krankheiten helfen kann oder ob es sich lediglich um einen Hype handelt. Dieser Artikel beleuchtet die Thematik im Kontext von Parkinson und der Erstattung durch Krankenkassen.
Cannabis als Medikament: Ein Überblick
Cannabis enthält über 100 Wirkstoffe, die sogenannten Cannabinoide. Diese sind in verschiedenen Formen erhältlich, darunter getrocknete Blüten, Öle, Extrakte, Kapseln und Sprays. Die Wirkung von Cannabis ist wissenschaftlich nicht für alle Krankheiten eindeutig belegt. Dennoch hat es sich in einigen Bereichen als vielversprechend erwiesen.
Lifestyle-Boom und Risiken
Neben der medizinischen Anwendung hat Cannabis auch einen Lifestyle-Boom erlebt. CBD-Produkte wie Öle, Tees oder Cremes werden oft als Wundermittel gegen Stress oder Schlafprobleme beworben. Allerdings fehlen für viele dieser Effekte wissenschaftliche Beweise. Seit der Teillegalisierung 2024 wird Cannabis oft als harmlos dargestellt, was jedoch nicht der Realität entspricht. Insbesondere bei Jugendlichen kann THC die Gehirnentwicklung stören. Daher ist Vorsicht geboten, und eine umfassende Beratung ist unerlässlich.
Sicherheit und Qualität
Es ist wichtig, sich nicht von Werbung oder Lifestyle-Trends verführen zu lassen. Cannabis kann hilfreich sein, aber nur bei sinnvollem Einsatz. Produkte aus unsicheren Quellen im Internet sollten vermieden werden. Besondere Vorsicht gilt für Jugendliche, Schwangere und Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Herzproblemen. Hier sollte Cannabis nur nach ärztlicher Absprache angewendet werden.
Medizinisches Cannabis bei Parkinson
Parkinson ist eine neurodegenerative Erkrankung, die mit einer Vielzahl von Symptomen einhergeht, darunter Zittern, Muskelsteifheit, verlangsamte Bewegungen und Haltungsinstabilität. Viele Parkinson-Patienten suchen nach alternativen oder ergänzenden Behandlungsmethoden, um ihre Symptome zu lindern. Medizinisches Cannabis hat in diesem Zusammenhang zunehmend Aufmerksamkeit erregt.
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Mögliche Anwendungsbereiche
Die Anwendungsgebiete von medizinischem Cannabis sind vielfältig. So kann es auch bei schweren Krankheiten wie Parkinson zur Milderung der Symptome angewendet werden, beispielsweise zur Schmerzlinderung in Folge von Krampfanfällen. Studien und Fallberichte deuten darauf hin, dass Cannabis-basierte Medikamente zur Linderung der Symptome führen können.
Die Rolle des Endocannabinoidsystems
1992 wurde im National Institute of Mental Health in den USA das Endocannabinoidsystem entdeckt. Dieses System ist Teil unseres Nervensystems und steuert zahlreiche Körperfunktionen. Die Endocannabinoide sind Neurotransmitter, die an Cannabinoidrezeptoren ihre Wirkung entfalten. Die bis heute am besten erforschten Cannabinoid-Rezeptoren sind CB1 und CB2. Neben THC und CBD enthält Cannabis eine ganze Reihe an weiteren Cannabinoiden, sowie Terpene und Flavonoide. Die Gesamtheit der Inhaltsstoffe sollen für die Wirksamkeit und Verträglichkeit von Cannabis verantwortlich sein.
Wirkungsweise von Cannabis
Cannabis wirkt antiphlogistisch, antiemetisch, muskelrelaxierend, sedierend, appetitanregend, analgetisch und antidepressiv. Die Wirkstoffe THC (Delta-9-Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol) spielen dabei eine zentrale Rolle. CBD hebt die psychoaktive Wirkung des THC auf, daher sollte medizinisches Cannabis THC und CBD in einem ausgeglichenen Verhältnis enthalten.
Erfahrungen von Patienten
Doris Habich, eine Patientin, schildert im Interview, wie sie mit Hilfe ihres Enkels eine Cannabis-Therapie begonnen hat und dadurch ihre Schmerzen losgeworden ist und Lebensfreude zurückgewonnen hat. Sie betont, dass die Therapie ohne Nebenwirkungen verlief und sie keine Schmerzmittel mehr benötigt. Sie empfiehlt anderen Betroffenen, sich jemandem anzuvertrauen und offen über die Möglichkeit einer Cannabis-Therapie zu sprechen.
Mögliche Nebenwirkungen und Risiken
Dr. Rolf-Wilhelm Schlüter erklärt, dass die häufigsten Nebenwirkungen Müdigkeit und ein gewisses Benommenheitsgefühl sind. Schwerwiegende Nebenwirkungen sind sehr selten, können aber einen starken Blutdruckabfall auslösen. Es besteht auch ein Abhängigkeitspotenzial, jedoch ist dieses geringer als bei anderen Medikamenten wie Morphinen oder Benzodiazepinen.
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Erstattung durch die Krankenkasse
Ein wichtiger Aspekt für Patienten ist die Frage der Kostenerstattung durch die Krankenkasse. Grundsätzlich haben Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung Anspruch auf Cannabis, wenn es keine alternative Therapie gibt, die etablierten Maßnahmen nicht wirken oder nicht ausreichen und wenn eine Aussicht auf Besserung durch diese Therapie besteht. Die erste Verordnung muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Dazu ist ein begründeter Antrag des Arztes erforderlich.
Aktuelle Rechtslage und Änderungen
Seit März 2017 dürfen alle Humanmediziner in Deutschland getrocknete Cannabisblüten und -extrakte zu therapeutischen Zwecken verordnen. Damit Patienten von der Therapie profitieren können und die anfallenden Kosten in der Regelversorgung übernommen werden, muss die Behandlung jedoch erst nach dem sogenannten „Genehmigungsvorbehalt“ (§ 31 Absatz 6 SGB V) von den gesetzlichen Krankenkassen genehmigt werden.* Die Anwendungsgebiete von Medizinalcannabis reichen von Spastiken und Multipler Sklerose bis hin zu weiteren neurologischen und onkologischen Erkrankungen, also insbesondere bei schwerkranken Patienten.2 Dabei liegt die größte medizinische Evidenz für die Schmerztherapie vor.
Aktuell ist das Thema Cannabis durch das geplante Cannabisgesetz (CanG) im Fokus der Öffentlichkeit. Medizinisches Cannabis steht jedoch unter einem Genehmigungsvorbehalt. Das heißt: Gesetzliche Krankenkassen entscheiden patientenindividuell, ob sie die Therapiekosten übernehmen oder nicht. Der Wegfall des Genehmigungsvorbehaltes, für den sich auch STADA einsetzt, ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer besseren Patientenversorgung in Deutschland und würde den behandelnden Ärzten ihre Therapiehoheit zurückgeben.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben seit März 2017 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabis zu medizinischen Zwecken. Der Anspruch auf Versorgung mit Cannabis gilt nur, wenn
- eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des Arztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes des Patienten nicht angewendet werden kann,
- eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.
Das Nähere ist in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) im § 4a mit Anlage N §§44-45 geregelt.
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Ablauf des Genehmigungsverfahrens
Vor der ersten Verordnung muss der Patient bei der Krankenkasse eine Antrag auf Erstattung stellen, der meist in 3-5 Wochen bearbeitet wird. Bei Palliativpatienten ist die Lage ein wenig anders: Hier muss die Krankenkasse innerhalb von drei Tagen über den Antrag entscheiden.
Was tun bei Ablehnung?
Wurde ein Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch sollte begründet sein und eine ärztliche Stellungnahme beigefügt werden. Wenn der Ausschuss einem Widerspruch nicht abhelfen konnte, haben Versicherte anschließend die Möglichkeit, Klage beim zuständigen Sozialgericht zu erheben.
Wirtschaftlichkeit und Verordnung
Nach AM-RL Anlage N § 44 ist vor einer Verordnung von Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten zu prüfen, ob andere cannabishaltige Fertigarzneimittel zur Verfügung stehen, die zur Behandlung geeignet sind. Die Verordnung von Cannabis in Form von getrockneten Blüten ist hinreichend zu begründen und in der Regel unwirtschaftlich. Gemäß BSG-Rechtsprechung aus November 2022 zur Wirtschaftlichkeit liegt die Entscheidung nicht allein beim Vertragsarzt. Bei Gleichheit der Mittel ist das Kostengünstigste zu wählen.
Bürokratische Hürden und Forderungen
Die Verordnung von Cannabis zu medizinischen Zwecken ist mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) fordert den Abbau von überflüssiger Bürokratie bei der Verordnung von Medizinalcannabis in der Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzen, um Ärzten mehr Sicherheit und Zeit für die Patientenversorgung zu ermöglichen.
Cannabis als Genussmittel: Auswirkungen auf die medizinische Anwendung
Die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken in Deutschland hat auch Auswirkungen auf die medizinische Anwendung. Seit 2024 dürfen volljährige Personen eine begrenzte Menge Cannabis für den Eigenbedarf besitzen und in lizenzierten Geschäften kaufen. Es gibt klare Altersbeschränkungen und Regelungen zum Schutz von Jugendlichen.
Auswirkungen auf Patienten
Die Legalisierung könnte dazu führen, dass die Stigmatisierung von Cannabis abnimmt und mehr Patienten offen über die Möglichkeit einer Cannabis-Therapie sprechen. Allerdings ist es wichtig zu betonen, dass medizinisches Cannabis und Cannabis als Genussmittel unterschiedliche Zwecke verfolgen und unterschiedlichenRegulierungen unterliegen.
Verkehrssicherheit und Cannabis
Für Cannabis konsumierende Autofahrerinnen und Autofahrer gelten seit 22. August 2024 neue Bestimmungen und Bußgelder. Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit mehr als 3,5 ng/ml THC im Blutserum fährt, riskiert ein Bußgeld und ein Fahrverbot. Gänzlich untersagt ist der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. Für Cannabispatienten gelten besondere Regelungen, sofern sie ärztlich verordnete Cannabispräparate zu sich nehmen und in der Lage sind, das Fahrzeug sicher zu führen.
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