Meningokokken-Impfung und Schwangerschaft: Empfehlungen und wichtige Hinweise

Die Gesundheit von Mutter und Kind hat während der Schwangerschaft oberste Priorität. Impfungen spielen dabei eine entscheidende Rolle, um sowohl die Schwangere als auch das ungeborene Kind vor gefährlichen Infektionskrankheiten zu schützen. Allerdings sind nicht alle Impfungen während der Schwangerschaft gleichermaßen geeignet. Die Ständige Impfkommission (STIKO) gibt daher spezifische Empfehlungen, welche Impfungen vor, während und nach der Schwangerschaft sinnvoll und sicher sind.

Impfschutz vor der Schwangerschaft

Idealerweise sollte der Impfschutz bereits vor einer geplanten Schwangerschaft überprüft und gegebenenfalls vervollständigt werden. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Schutz vor Windpocken und Röteln. Da Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR) und Windpocken Lebendimpfstoffe enthalten, dürfen diese während der Schwangerschaft nicht verabreicht werden. Es wird empfohlen, nach einer Impfung mit einem Lebendimpfstoff einen Monat zu warten, bevor eine Schwangerschaft angestrebt wird. Sollte eine Frau jedoch kurz vor oder während einer noch nicht bekannten Schwangerschaft mit einem Lebendimpfstoff geimpft worden sein, besteht laut bisherigen Beobachtungen kein erhöhtes Risiko für das Kind.

Impfungen während der Schwangerschaft

Impfungen mit Totimpfstoffen können bei Bedarf auch während der Schwangerschaft durchgeführt werden. Die STIKO empfiehlt ausdrücklich Impfungen gegen Grippe (Influenza) und Keuchhusten (Pertussis) für Schwangere. Für diese Impfungen werden inaktivierte Impfstoffe verwendet.

Grippeimpfung

Die Grippeimpfung wird allen Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (2. Trimenon) dringend empfohlen. Bei einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung der Schwangeren aufgrund einer Vorerkrankung wird die Impfung bereits ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel (1. Trimenon) empfohlen.

Keuchhustenimpfung

Die STIKO empfiehlt allen Schwangeren eine einmalige Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis) im letzten Schwangerschaftsdrittel ab der 28. Schwangerschaftswoche. Bei einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt sollte die Impfung vorgezogen und bereits im zweiten Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Diese Impfung soll unabhängig davon erfolgen, wann die letzte Keuchhustenimpfung stattgefunden hat, und in jeder Schwangerschaft wiederholt werden. Die Keuchhustenimpfung wird mit einem Kombinationsimpfstoff durchgeführt, der auch gegen Diphtherie und Tetanus schützt (Tdap-Kombinationsimpfstoff). Die Tdap-Impfung gilt in der Schwangerschaft als sicher.

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Der Hauptgrund für die Keuchhustenimpfung in der Schwangerschaft ist der Schutz des Neugeborenen vor einer Infektion. Neugeborene und Säuglinge können schwer an Keuchhusten erkranken, was zu Krankenhausaufenthalten und sogar Todesfällen führen kann. Durch die Impfung der Mutter werden Antikörper gebildet, die über die Plazenta an das ungeborene Kind weitergegeben werden und ihm so einen gewissen Schutz in den ersten Lebensmonaten bieten. Es ist auch wichtig, dass alle Kontaktpersonen des Neugeborenen gegen Keuchhusten geimpft sind, um das Kind bestmöglich zu schützen.

Weitere Impfungen

Totimpfstoffe können in der Schwangerschaft bei Notwendigkeit erlaubt sein. Dennoch sollte man nur dringend notwendige Impfungen (z.B. die Grippe-Impfung bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung) in den ersten 13 Wochen einer Schwangerschaft vornehmen. Diese Empfehlung gilt vor dem Hintergrund, dass die in der Frühschwangerschaft häufigen spontanen Fehlgeburten fälschlicherweise mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden könnten und so im Einzelfall für die Betroffenen eine besondere psychische Belastung darstellen könnten.

Aufschiebbare Impfungen sollten in die Zeit des Wochenbettes verlegt werden, wobei - mit einziger Ausnahme der Gelbfieberimpfung - das Stillen keine Kontraindikation für irgendeine Impfung darstellt.

COVID-19-Impfung

Während der Schwangerschaft tragen Frauen ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf. Deshalb empfiehlt die STIKO für Personen im gebärfähigen Alter ausdrücklich die COVID-19-Impfung - insbesondere bei Kinderwunsch. Auch enge Kontaktpersonen von Schwangeren sollten sich gemäß Impfempfehlung gegen COVID-19 impfen lassen.

RSV-Impfung

Medizinische Fachgesellschaften empfehlen die saisonale RSV-Impfung für alle Schwangere ab der 32 Schwangerschaftswoche - im Zuge von Beratung und Aufklärung. Eine mütterliche (maternale) RSV-Impfung gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) hat den Schutz der Neugeborenen und Säuglingen von der Geburt bis zum Alter von sechs Monaten zum Ziel. Durch die Impfung erfolgt ein passiver Immuntransfer spezifischer Antikörper von der Mutter auf das Neugeborene, so dass dieses einen so genannten „Nestschutz“ erhält. Neugeborene und Säuglinge entwickeln bei einer RSV-Infektion häufig schwere Verlaufsformen, die Krankenhausaufenthalte und intensivmedizinische Behandlung notwendig machen können. Insbesondere Schwangere, die sich in den Monaten September bis Januar in der 32.-36. SSW befinden, sollten diese Impfung erhalten, weil in dieser Zeit das Infektionsrisiko am höchsten ist.

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Meningokokken-Impfung

Meningokokken sind Bakterien, die schwere Infektionen wie Hirnhautentzündung (Meningitis) oder Blutvergiftung (Sepsis) verursachen können. Diese Erkrankungen sind potenziell lebensbedrohlich und erfordern eine sofortige medizinische Behandlung. Die STIKO hat ihre Empfehlungen zur Meningokokken-Impfung aktualisiert.

Meningokokken-Impfung während der Schwangerschaft

Obwohl die Datenlage zur Sicherheit und Wirksamkeit von Meningokokken-Impfungen während der Schwangerschaft begrenzt ist, gelten Totimpfstoffe grundsätzlich als sicher, wenn sie notwendig sind. Eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung durch den behandelnden Arzt ist jedoch unerlässlich.

Allgemeine Empfehlungen zur Meningokokken-Impfung

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Meningokokken B als Standardimpfung für alle Säuglinge und Kleinkinder ab dem Alter von 2 Monaten bis zum 5. Geburtstag. Die Impfung gegen Meningokokken ACWY wird für alle Jugendlichen im Alter von 12-14 Jahren und bis zum 25. Lebensjahr empfohlen.

Meningokokken-Impfstoffe

In Deutschland stehen verschiedene Konjugatimpfstoffe gegen Meningokokken A, C, W und Y zur Verfügung, die ab einem Alter von 6 Lebenswochen, 12 Monaten bzw. 2 Jahren zugelassen sind. Für die Impfung gegen Meningokokken B steht ein Protein-basierter Vierkomponenten-Impfstoff zur Verfügung, der ab 2 Monaten zugelassen ist.

Indikationsimpfungen

Neben den Standardimpfungen gibt es auch Indikationsimpfungen gegen Meningokokken für Personen mit bestimmten Risikofaktoren, wie z.B.:

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  • Gesundheitliche Gefährdung durch angeborene oder erworbene Immundefekte
  • Erhöhtes Risiko gegenüber Infektionen mit den in der Vakzine enthaltenen Serogruppen (z.B. Reisende in Endemiegebiete)
  • Enge Kontaktpersonen von Indexpatienten mit Meningokokken-Meningitis
  • Ausbrüche oder regionale Häufungen auf Empfehlung der Gesundheitsbehörden
  • Schüler und Studenten vor Langzeit-Aufenthalten in Ländern mit allgemein empfohlener Impfung für diese Altersgruppen
  • Gefährdetes Laborpersonal

Impfschemata und Nebenwirkungen

Die Impfschemata für die verschiedenen Meningokokken-Impfstoffe variieren je nach Alter und Impfstoff. Lokale und systemische Nebenwirkungen sind ähnlich häufig wie nach anderen inaktivierten Impfstoffen und meistens von geringer Schwere und kurzer Dauer.

Weitere wichtige Hinweise

  • Impfkalender: Einen Gesamtüberblick über die empfohlenen Impfungen in jedem Alter und für verschiedene Personengruppen bietet der Impfkalender der STIKO.
  • Kostenübernahme: Die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
  • Individuelle Beratung: Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bereits bei bestehendem Kinderwunsch und auch in der Schwangerschaft über Ihren Impfschutz.
  • Fernhalten von Infektionskrankheiten: Grundsätzlich sollte sich eine schwangere Frau von Menschen mit ansteckenden Krankheiten oder Symptomen wie hohem Fieber fernhalten.
  • Impfpass überprüfen: Lassen Sie vor der Schwangerschaft Ihren Impfausweis überprüfen und alle Impflücken schließen.

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