Arbeiten mit Epilepsie im Kindergarten: Inklusion und Unterstützung

Die Inklusion von Kindern mit Epilepsie in Kindertagesstätten (Kitas) ist ein wichtiger Schritt zur gleichberechtigten Teilhabe an allen Lebensbereichen. Es gibt verschiedene Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen, die sowohl den Kindern selbst als auch dem Kita-Personal zugutekommen.

Inklusionshilfen und Assistenzleistungen

Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen kann bei Bedarf eine Inklusionsassistenz in der Kita oder eine Schulbegleitung finanzieren. Diese Assistenzleistungen unterstützen das Kind im Kita-Alltag und helfen ihm, sich in die Gruppe zu integrieren. Manche Träger der Eingliederungshilfe leiten Anträge auf Inklusionsassistenz oder Schulbegleitung an die Kranken- oder Pflegekasse weiter, insbesondere wenn es um Medikamente, eine ketogene Diät oder Hilfe bei Anfällen geht. Gegen eine solche Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden. Anwaltliche Hilfe ist hierbei oft sinnvoll, da die Regelungen komplex sein können.

Sonderpädagogische Förderung

Kinder mit Epilepsie haben unter Umständen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Dies ermöglicht den Besuch einer Förderschule mit Schwerpunkt auf körperliche oder motorische Entwicklung oder die Teilnahme an sonderpädagogischer Förderung an einer Regelschule. Krankenhausschulen bieten Unterricht während längerer stationärer Aufenthalte aufgrund der Epilepsie. In Ausnahmefällen kann auch Hausunterricht bei häufigen Anfällen in Betracht gezogen werden.

Aufklärung und Akzeptanz

Eine umfassende Aufklärung über Epilepsie ist entscheidend, um Ängste und Fehlannahmen bei Personal und Gleichaltrigen abzubauen. Oftmals werden weniger dramatische Anfälle, je nach Anfallsart, fälschlicherweise als Unaufmerksamkeit, Verträumtheit oder bewusste Störung des Unterrichts interpretiert. Durch Aufklärung können solche Missverständnisse vermieden und sinnlose, belastende pädagogische Maßnahmen unterbunden werden. Das Kita-Personal und die Lehrkräfte können Nachteilsausgleiche und Hilfen anbieten. Es ist wichtig zu entscheiden, wem die Epilepsie mitgeteilt werden soll. Bei häufigen Anfällen ist dies oft unumgänglich, während bei Anfallsfreiheit oder seltenen Anfällen eine Information nur an die Erwachsenen ausreichend sein kann.

Freizeit und Hobbys

Auch für die Freizeit und Hobbys sind Assistenzleistungen über die Eingliederungshilfe möglich. Familienunterstützende Dienste helfen bei individuellen Freizeitaktivitäten oder bieten spezielle Freizeitangebote für Menschen mit Behinderungen an. Die Finanzierung erfolgt durch den Träger der Eingliederungshilfe oder, bei einem Pflegegrad, eventuell durch die Pflegekasse.

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Berufliche Perspektiven

Nicht jede Arbeit ist trotz Epilepsie möglich, da Selbst- oder Fremdgefährdung bestehen kann. Dennoch können viele Menschen mit Epilepsie ganz normal arbeiten. Auch ältere Jugendliche und junge Erwachsene benötigen möglicherweise Hilfe bei ihrer Berufsausbildung oder ihrem Studium.

Sport und Bewegung

Sport ist auch bei Epilepsie gesund, wichtig für die soziale Stellung und stärkt das Selbstbewusstsein. Klettern sollte nur mit Sicherung oberhalb des Kindes oder Jugendlichen erfolgen. Bei Sportarten mit regelmäßiger Erschütterung des Kopfes ist Vorsicht geboten.

Notfallmaßnahmen und Medikamente

Bei Bedarf müssen von Laien anwendbare Notfallmedikamente zum Unterbrechen eines Status epilepticus vorhanden sein, da es sich sonst um unterlassene Hilfeleistung handeln kann.

Erfahrungen von Erziehern mit Epilepsie

Es gibt Erzieher, die trotz Epilepsie erfolgreich in ihrem Beruf arbeiten. Sie betonen, dass die Aufsichtspflicht auch mit Epilepsie wahrgenommen werden kann, da niemand ständig zu 100% gesundheitlich auf der Höhe sein muss. Offenheit und Ehrlichkeit im Umgang mit der Erkrankung sind wichtig.

Rechtliche Aspekte

Es ist wichtig, sich über die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Epilepsie und Beruf zu informieren. Arbeitgeber dürfen nicht aufgrund der Epilepsie diskriminieren. Es gibt jedoch bestimmte Berufe, die aufgrund des Risikos von Anfällen nicht ausgeübt werden können.

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Praktische Tipps für den Kita-Alltag

  • Aufklärung: Informieren Sie die ErzieherInnen umfassend über die Epilepsie des Kindes.
  • Notfallplan: Erstellen Sie gemeinsam mit den ErzieherInnen einen Notfallplan für den Fall eines Anfalls.
  • Medikamente: Stellen Sie sicher, dass die ErzieherInnen wissen, wie und wann sie Notfallmedikamente verabreichen müssen.
  • Kommunikation: Pflegen Sie einen offenen und regelmäßigen Austausch mit den ErzieherInnen.
  • Integration: Fördern Sie die Integration des Kindes in die Gruppe.
  • Nachteilsausgleich: Nutzen Sie Nachteilsausgleiche, um dem Kind den Kita-Alltag zu erleichtern.

Unterstützung für Familien

Familien mit epilepsiekranken Kindern können verschiedene Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen:

  • Frühförderstellen: Bieten medizinische, psychologische und pädagogische Unterstützung.
  • Sozialpädiatrische Zentren (SPZ): Bieten interdisziplinäre Betreuung bei chronischen Erkrankungen.
  • Selbsthilfegruppen: Ermöglichen den Austausch mit anderen Betroffenen.
  • Epilepsie-Beratungsstellen: Bieten Beratung und Unterstützung für Betroffene und ihre Familien.
  • Pflegedienste: Bieten pflegerische Unterstützung im Alltag.
  • Familienentlastende Dienste (FED): Betreuen und begleiten erkrankte Kinder im Alltag.
  • Integrationshilfe: Begleitet und unterstützt das Kind im Kindergarten oder in der Schule.

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