Die Diagnose Multiple Sklerose (MS) stellt Betroffene und ihre Partner vor große Herausforderungen. Nicht selten führt die Belastung durch die Krankheit zu Spannungen in der Beziehung und letztendlich zur Scheidung. Dieser Artikel beleuchtet die Erfahrungen von Menschen, die eine Scheidung im Zusammenhang mit MS erlebt haben, und gibt einen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte, insbesondere zum Thema Unterhalt.
Persönliche Erfahrungen und Herausforderungen
Viele Betroffene berichten, dass eine MS-Diagnose eine Zerreißprobe für die Beziehung darstellt. Die Krankheit kann zu Veränderungen in der Persönlichkeit, zu körperlichen Einschränkungen und zu einer erhöhten emotionalen Belastung führen. Dies kann dazu führen, dass sich Partner entfremden oder dass die Anforderungen an den gesunden Partner zu hoch werden.
Einige Betroffene berichten, dass sie sich von ihrem Partner nicht ausreichend unterstützt fühlen. Andere wiederum haben das Gefühl, ihren Partner zu sehr zu belasten und ihm ein normales Leben zu nehmen. In manchen Fällen führt die Krankheit auch zu finanziellen Problemen, beispielsweise wenn der Betroffene nicht mehr arbeiten kann.
Es ist wichtig zu betonen, dass Trennungsgedanken in einer solchen Situation normal sind. Niemand sollte sich dafür verurteilen, wenn er sich fragt, ob er eine Beziehung mit einem schwer kranken Partner weiterführen kann. Selbstschutz ist ein legitimer Grund, eine Trennung in Erwägung zu ziehen.
Rechtliche Aspekte der Scheidung bei MS
Eine Scheidung im Zusammenhang mit MS wirft eine Reihe von rechtlichen Fragen auf, insbesondere in Bezug auf Unterhalt und Krankenversicherung.
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Unterhaltsansprüche
Grundsätzlich besteht nach einer Scheidung ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn ein Ehepartner nicht in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Ehepartner aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten kann.
Die Höhe und Dauer des Unterhaltsanspruchs hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise:
- Ehedauer: Je länger die Ehe gedauert hat, desto eher besteht ein Anspruch auf unbefristeten Unterhalt.
- Rollenverteilung während der Ehe: Hat ein Ehepartner während der Ehe hauptsächlich den Haushalt geführt und die Kinder betreut, kann dies zu einem höheren Unterhaltsanspruch führen.
- Erwerbsfähigkeit: Kann der erkrankte Ehepartner aufgrund seiner Erkrankung nicht oder nur eingeschränkt arbeiten, besteht ein Anspruch auf Unterhalt.
- Bedürftigkeit: Der Unterhaltsanspruch setzt voraus, dass der erkrankte Ehepartner bedürftig ist, d.h. nicht in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.
- Leistungsfähigkeit: Der Unterhaltspflichtige muss in der Lage sein, den Unterhalt zu zahlen, ohne seinen eigenen Lebensunterhalt zu gefährden.
Im Falle einer MS-Erkrankung kann der erkrankte Ehepartner einen Anspruch auf Unterhalt wegen Krankheit haben. Dieser Anspruch besteht, wenn die Krankheit während der Ehe entstanden ist und den Ehepartner daran hindert, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Ein wichtiger Aspekt ist hierbei die Frage, ob die Krankheit ehebedingt ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Krankheit durch die Ehe verursacht oder verschlimmert wurde. In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (Beschluss vom 19.06.2013 - XII ZB 309/11) war die Ehefrau während der Ehe an Multipler Sklerose erkrankt. Die Gerichte stellten jedoch fest, dass die Ehefrau keine ehebedingten Nachteile hatte. Dies bedeutet, dass die Krankheit nicht durch die Ehe verursacht oder verschlimmert wurde.
Auch wenn keine ehebedingten Nachteile vorliegen, kann der erkrankte Ehepartner einen Anspruch auf Unterhalt haben, wenn er aufgrund der Krankheit bedürftig ist. In diesem Fall müssen die Gerichte eine Abwägung aller Umstände vornehmen, wie beispielsweise die Dauer der Ehe, die Rollenverteilung, die erbrachten Lebensleistungen und die wirtschaftlichen Verhältnisse.
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Es ist wichtig zu beachten, dass der Unterhaltsanspruch auch verwirkt werden kann, beispielsweise wenn der erkrankte Ehepartner den anderen Ehepartner misshandelt hat.
Im vorliegenden Fall, in dem die Ehefrau als Künstlerin nichts verdient und bei ihr vor zwei Jahren MS diagnostiziert wurde, stellt sich die Frage, ob sie einen Anspruch auf Unterhalt hat. Da sie während der Ehe kein Einkommen erzielt hat und nun aufgrund der MS möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann, könnte ein Unterhaltsanspruch bestehen. Die Höhe und Dauer des Unterhalts hängen jedoch von den oben genannten Faktoren ab.
Krankenversicherung
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Krankenversicherung. Nach der Scheidung ist der erkrankte Ehepartner grundsätzlich selbst für seine Krankenversicherung verantwortlich. Wenn er jedoch nicht in der Lage ist, die Beiträge selbst zu zahlen, kann er unter Umständen einen Anspruch auf Sozialhilfe haben.
Es ist auch möglich, dass der erkrankte Ehepartner weiterhin über den ehemaligen Ehepartner familienversichert ist, beispielsweise wenn er aufgrund der Krankheit nicht erwerbstätig ist.
Auswirkungen einer erneuten Heirat
Wenn der Unterhaltspflichtige erneut heiratet, hat dies grundsätzlich keinen Einfluss auf den Unterhaltsanspruch des ehemaligen Ehepartners. Der Unterhaltspflichtige ist weiterhin verpflichtet, den Unterhalt zu zahlen, sofern er leistungsfähig ist. Allerdings kann die erneute Heirat dazu führen, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen ändern, was sich auf die Höhe des Unterhalts auswirken kann.
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Gemeinsames Sorgerecht bei MS
Die Frage des Sorgerechts für gemeinsame Kinder ist ein weiteres wichtiges Thema bei einer Scheidung. Grundsätzlich gilt, dass beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht behalten, auch nach der Scheidung. Dies bedeutet, dass beide Elternteile weiterhin für das Wohl des Kindes verantwortlich sind und Entscheidungen gemeinsam treffen müssen.
Im Falle einer MS-Erkrankung eines Elternteils kann es jedoch zu Schwierigkeiten bei der Ausübung des Sorgerechts kommen. Wenn der erkrankte Elternteil aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Lage ist, sich ausreichend um das Kind zu kümmern, kann das Gericht das Sorgerecht auf den anderen Elternteil übertragen.
Im vorliegenden Fall, in dem die Mutter an MS erkrankt ist, stellt sich die Frage, ob sie in der Lage ist, das Sorgerecht auszuüben. Wenn sie aufgrund ihrer Erkrankung nicht in der Lage ist, sich ausreichend um das Kind zu kümmern, könnte das Gericht das Sorgerecht auf den Vater übertragen.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass eine MS-Erkrankung nicht automatisch zum Verlust des Sorgerechts führt. Das Gericht wird immer das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellen und prüfen, ob der erkrankte Elternteil trotz seiner Erkrankung in der Lage ist, sich um das Kind zu kümmern.
Umgang mit der Situation
Eine Scheidung im Zusammenhang mit MS ist eine schwierige Situation, die viel Kraft und Unterstützung erfordert. Es ist wichtig, sich professionelle Hilfe zu suchen, beispielsweise bei einem Anwalt, einem Therapeuten oder einer Selbsthilfegruppe.
Es ist auch wichtig, offen mit dem Partner über die eigenen Gefühle und Bedürfnisse zu sprechen. Nur so kann eine faire Lösung gefunden werden, die beiden Partnern gerecht wird.
Tipps für Betroffene
- Suchen Sie sich professionelle Hilfe: Ein Anwalt kann Sie über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Ein Therapeut kann Ihnen helfen, mit der emotionalen Belastung umzugehen. Eine Selbsthilfegruppe bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen.
- Sprechen Sie offen mit Ihrem Partner: Teilen Sie Ihrem Partner Ihre Gefühle und Bedürfnisse mit. Versuchen Sie, gemeinsam eine Lösung zu finden, die beiden Partnern gerecht wird.
- Achten Sie auf sich selbst: Nehmen Sie sich Zeit für sich selbst und tun Sie Dinge, die Ihnen guttun. Sorgen Sie für ausreichend Schlaf, gesunde Ernährung und Bewegung.
- Akzeptieren Sie Ihre Grenzen: Überfordern Sie sich nicht und nehmen Sie Hilfe an, wenn Sie sie brauchen.
- Bleiben Sie positiv: Versuchen Sie, trotz der schwierigen Situation positiv zu bleiben und sich auf die schönen Dinge im Leben zu konzentrieren.