Einleitung
Mutter-Kind-Kuren bieten eine wichtige Unterstützung für Mütter und Väter, die durch die Erziehung ihrer Kinder besonderen psychosozialen Belastungen ausgesetzt sind. Wenn Kinder zusätzlich an neurologischen Erkrankungen leiden, kann dies die Belastung der Eltern noch verstärken. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen und Möglichkeiten für Mutter-Kind-Kuren, die speziell auf die Bedürfnisse von Familien mit Kindern mit neurologischen Erkrankungen zugeschnitten sind.
Was sind Mutter-Kind-Kuren?
Bei Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter (überwiegend als Mutter-/Vater-Kind-Leistung) stehen sowohl die Erkrankung der Mutter beziehungsweise des Vaters als auch die mütter-/väterspezifische psychosoziale Problemsituation durch die Kindeserziehung im Fokus. Mutter-Kind-Kuren sind Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit von Müttern oder Vätern zu stärken und ihnen Strategien zur Bewältigung ihres Alltags zu vermitteln. Diese Kuren bieten eine Auszeit vom Alltag und ermöglichen es den Eltern, sich auf ihre eigenen Bedürfnisse zu konzentrieren. Sie beinhalten in der Regel medizinische, psychologische und pädagogische Angebote.
Neurologische Erkrankungen im Kindesalter
Neurologische Erkrankungen im Kindesalter können vielfältig sein und unterschiedliche Auswirkungen auf die Entwicklung und das Verhalten des Kindes haben. Einige Beispiele für neurologische Erkrankungen, die eine Mutter-Kind-Kur erforderlich machen können, sind:
- Sprachentwicklungsstörungen
- Autismus-Spektrum-Störungen
- Psychosomatische und psychomotorische Störungen
- Verhaltensstörungen
Voraussetzungen für eine Mutter-Kind-Kur bei neurologischen Erkrankungen
Um eine Mutter-Kind-Kur bewilligt zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss eine medizinische Notwendigkeit bestehen, die durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird. Dieses Attest muss die Erkrankung des Kindes und die daraus resultierenden Belastungen für die Eltern beschreiben. Des Weiteren müssen die Eltern die nötige Vorversicherungszeit erfüllt haben. Die Vorversicherungszeit ist immer erfüllt, wenn die versicherte Person 15 Jahre lang rentenversichert war. In den letzten 2 Jahren vor dem Antrag auf Kinderreha müssen mindestens 6 Kalendermonate Pflichtbeiträge für die Rentenversicherung für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt worden sein, oder eine versicherte Beschäftigung oder eine versicherte selbständige Tätigkeit innerhalb von 2 Jahren nach dem Ende einer Ausbildung aufgenommen worden sein.
Spezielle Angebote für Kinder mit neurologischen Erkrankungen
Einige Kurkliniken haben sich auf die Behandlung von Kindern mit neurologischen Erkrankungen spezialisiert und bieten spezielle Therapieangebote an. Diese Angebote können beispielsweise sein:
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- Sprachtherapie
- Ergotherapie
- Psychomotorik
- Verhaltenstherapie
- Heilpädagogische Entwicklungsförderung
- Interaktionelle Therapie
Die Klinik in Murnau am Staffelsee/Bayern bietet für verschiedenste Erkrankungen, wie z. B. Sprachstörungen, Autismus, Schulfertigkeiten u.v.m. Kinder mit Behinderungen ab 3 Jahre oder älter. In der Rehaklinik Mosbach werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die neurologische Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen haben. Wichtig ist dabei, dass die Akutbehandlung abgeschlossen sein muss. Die Aufnahme von gesetzlich und privat Versicherten sowie Selbstzahlern ist möglich.
Auswahl der geeigneten Kurklinik
Bei der Auswahl der geeigneten Kurklinik sollten die Eltern darauf achten, dass die Klinik über Erfahrung in der Behandlung von Kindern mit neurologischen Erkrankungen verfügt und die entsprechenden Therapieangebote vorhält. Es ist auch wichtig, dass die Klinik auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes eingehen kann. Als Erziehungsberechtigte können Sie bei der Antragstellung ihre Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer speziellen Reha-Einrichtung angeben. Ihre Wünsche werden soweit es geht berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass die Erkrankung in der gewünschten Einrichtung ebenso gut behandelt werden kann wie in der Klinik, die Ihr Rentenversicherungsträger für Sie ausgewählt hätte.
Finanzierung der Mutter-Kind-Kur
Die Kosten für eine Mutter-Kind-Kur können von verschiedenen Trägern übernommen werden, z.B. von der Rentenversicherung, der Unfallversicherung oder der Krankenkasse. Die Rentenversicherung muss die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson zur Kinderreha zahlen, wenn das notwendig ist, damit die Reha durchgeführt werden kann und/oder damit sie Erfolg haben kann. Ein Wechsel der Begleitperson, sowie die nur zeitweise Begleitung und externe Unterbringung ist ggf. möglich. Die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen übernimmt der zuständige Rentenversicherungsträger. Auf Antrag übernehmen wir auch die Kosten für eine Begleitperson für Kinder bis zwölf Jahre. Wird der Antrag aktzeptiert, übernehmen wir die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung in der Reha-Klinik. Außerdem erstatten wir Ihnen einen entgangenen Verdienst. Bei Kindern ab zwölf Jahren können wir die Kosten für eine Begleitperson nur übernehmen, wenn die Begleitung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Des Weiteren können Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden, z. B. wenn ein weiteres Geschwisterkind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt, das nicht durch ein Elternteil oder eine andere im Haushalt lebende Person versorgt werden kann.
Antragstellung und Ablauf
Um eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen, müssen die Eltern einen Antrag bei ihrer Krankenkasse oder der Rentenversicherung stellen. Dem Antrag muss ein ärztliches Attest beigefügt werden, das die medizinische Notwendigkeit der Kur begründet. Die behandelnde Ärzt:innen füllen im Muster 61: Verordnung von medizinischer Rehabilitation die Teile B bis E aus. Die letzte Seite des Dokuments ist von der Ärztin/dem Arzt sowie einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Wenn der Kostenträger die Kinder- und Jugendreha nicht genehmigt, können Sie dagegen innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Mit der Bewilligung des Antrags empfiehlt Ihnen der Kostenträger eine Rehaklinik. Dabei wird die Krankheit des Kindes (Spezialisierung) und die Wartezeit bis zum Rehabeginn berücksichtigt. Sie können aber auch bereits bei Beantragung der Reha eine Wunschklinik benennen.
Nach der Bewilligung des Antrags erfolgt die Auswahl der geeigneten Kurklinik. Die Eltern können dabei ihre Wünsche äußern, die der Kostenträger nach Möglichkeit berücksichtigt. Nach einer Untersuchung und einem Arztgespräch vor Ort werden Reha-Ziele festgelegt und ein individueller Reha-Plan erstellt. Der Reha-Plan enthält medizinische, psychologische, pädagogische, physiotherapeutische oder berufsorientierte Leistungen, an denen das Kind beziehungsweise die oder der Jugendliche während der Reha teilnimmt. Die Kinder werden in altersentsprechenden Gruppen betreut. Schulkinder erhalten in den Hauptfächern Unterricht.
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Begleitpersonen und Geschwisterkinder
Bei Kindern bis zum 12. Geburtstag ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Begleitung notwendig ist, da ihnen ansonsten die Eingewöhnung in der fremden Umgebung deutlich erschwert wird und die Eltern außerdem einen großen Anteil am Transfer des Erlernten nach der Entlassung aus der Rehaklinik haben. Ab dem 12. Geburtstag muss die Begleitung durch eine ärztliche Begründung beantragt werden. Es muss nicht zwangsläufig ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Kind und der Begleitperson bestehen. Gibt es weitere Geschwisterkinder unter 12 Jahren, die wegen der Abwesenheit der Begleitperson zu Hause nicht versorgt werden können, besteht die Möglichkeit, diese mit in der Rehaklinik aufzunehmen.
Beispiele für Kurkliniken
Es gibt zahlreiche Kurkliniken in Deutschland, die Mutter-Kind-Kuren anbieten. Einige Kliniken haben sich auf die Behandlung von Kindern mit neurologischen Erkrankungen spezialisiert. Hier sind einige Beispiele:
- Rehaklinik Mosbach
- ASB Mutter-Kind-Therapiezentrum Meeresbrise und Heidesanatorium, Graal-Müritz
- medi terra Therapiezentrum Mardorf für Mütter und Väter und deren Kinder mit Behinderung, Neustadt-Mardorf
- Haus WaldQuelle Ev. Mutter-Kind-Klinik für Vorsorge und Rehabilitation, Wegberg-Dalheim
- Kinderklinik „Am Nicolausholz“ Bad Kösen
- Jugendhaus „Am Nicolausholz“ Bad Kösen
Die Rolle der Rehabilitation für Kinder und Jugendliche
Die Rehabilitation für Kinder und Jugendliche zielt darauf ab, die Bedürfnisse des chronisch kranken Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. Zielgruppen sind Kinder und Jugendliche, bei denen durch chronische Erkrankungen Einschränkungen der Leistungsfähigkeit, der Lebensqualität und der sozialen Integration - nicht nur kurzfristig - eingetreten oder zu befürchten sind. Typische medizinische Indikationen einer Rehabilitation bei Kindern und Jugendlichen sind zum Beispiel Hauterkrankungen wie Neurodermitis, Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus oder auch Sprachentwicklungs- oder Verhaltensstörungen.
Vorteile einer Reha für die ganze Familie
Steht ein Reha-Aufenthalt eines Familienmitglieds an, der meist mehrere Wochen dauert, bedeutet das für die Familie eine große organisatorische Herausforderung und emotionale Belastung. Wenn Sie die Rehabilitation gemeinsam als Familie antreten, ergeben sich dagegen einige Vorteile:
- bessere Bewältigung und Organisation des Alltags
- keine Haushaltshilfe nötig für die Zeit der Rehabilitation
- "freier Kopf" für die Reha
- gemeinsame Zeit als Familie
- gemeinsames Erlernen des Umgangs mit der Erkrankung
Schule während der Reha
Damit die Kinder und Jugendlichen den Anschluss in der Schule nicht verlieren, findet in allen Kinder- und Jugend-Rehakliniken Schulunterricht statt. In der Regel besteht ein enger Austausch mit der Heimatschule des Kindes, sodass die Lehrer:innen in der Rehaklinik sich an dem Lernstoff dieser orientieren können. Die Schule liefert dafür idealerweise Arbeitsblätter und Materialien.
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