Die Verwendung von medizinischem Cannabis hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen, insbesondere bei der Behandlung verschiedener neurologischer Erkrankungen. Auch in Minden und Umgebung suchen Patienten und Ärzte nach Informationen und Möglichkeiten, Cannabis als Therapieoption einzusetzen. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Anwendungsgebiete, Zugangsmöglichkeiten und wichtige Aspekte im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis in der Neurologie, speziell im Raum Minden.
Einführung in medizinisches Cannabis
Medizinisches Cannabis ist in Deutschland seit 2017 legal für Patienten mit bestimmten Erkrankungen erhältlich. Besonders bei chronischen Schmerzen, neurologischen Erkrankungen oder psychischen Belastungen kann Cannabis eine wirksame Alternative sein. Es enthält Wirkstoffe wie Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD), die unterschiedliche therapeutische Effekte haben können. THC wirkt primär psychoaktiv und schmerzlindernd, während CBD entzündungshemmende und angstlösende Eigenschaften besitzt, ohne dabei berauschend zu wirken.
Rechtliche Grundlagen und Verordnung von medizinischem Cannabis
Gesetzliche Rahmenbedingungen
In Deutschland ist die Verordnung von medizinischem Cannabis durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Grundsätzlich kann jeder approbierte Arzt in Deutschland Cannabis verschreiben - mit Ausnahme von Zahnärzten und Tierärzten.
Voraussetzungen für die Verordnung
Patienten und Patientinnen mit einer schwerwiegenden Erkrankung können medizinisches Cannabis auf Rezept bekommen - allerdings nur in eng begrenzten Ausnahmefällen. Die AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) und andere Krankenkassen übernehmen die Kosten für medizinisches Cannabis, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Schwerwiegende Erkrankung: Es muss sich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln, die entweder lebensbedrohlich ist oder die Lebensqualität nachhaltig und dauerhaft erheblich verschlechtert.
- Keine Standardtherapie: Die Erkrankung kann nicht mit einer Standardtherapie behandelt werden oder andere Therapien stehen nicht zur Verfügung beziehungsweise können im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des Arztes oder der Ärztin und unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen nicht angewendet werden. Dabei wird der Krankheitszustand der zu behandelnden Person stets berücksichtigt.
- Positive Erfolgsaussicht: Es liegt eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome vor.
Vor der Erstverordnung stellt der Arzt oder die Ärztin für den Patienten oder die Patientin einen hinreichend medizinisch begründeten Antrag auf Kostenübernahme bei der AOK.
Lesen Sie auch: Leistungen von Neurologe Hartmann
Verordnung ohne Genehmigung
Bestimmte Facharztgruppen können Cannabis auch ohne Genehmigung der Krankenkasse verordnen. Die Vorgaben zur Verordnung nach § 31 Abs. Alle Arzneimittel müssen einen Mindest-THC-Gehalt von 0,2 Prozent haben. Demzufolge sind reine CBD-Produkte von der Erstattung ausgeschlossen.
Änderungen bei der ambulanten Versorgung
Um belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse über den medizinischen Einsatz von Cannabis zu erhalten, war die Versorgung der Patienten und Patientinnen mit medizinischem Cannabis zunächst an eine fünfjährige Begleitstudie geknüpft. Diese Studie endete planmäßig zum 31. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Ergebnisse der Begleitstudie ausgewertet. Seit dem 30. Die erstmalige Verordnung von Cannabis bedarf einer Genehmigung durch die Krankenkasse. Dasselbe gilt bei einem grundlegenden Therapiewechsel. Ausnahmen bestehen für Fachärzte und Fachärztinnen mit den oben genannten Fachrichtungen und Zusatzbezeichnungen.
Folgeverordnungen und Therapieanpassungen
Folgeverordnungen, Dosisanpassungen oder Wechsel der Cannabisextrakte in standardisierter Form oder innerhalb der getrockneten Blüten sind jederzeit ohne Genehmigung durch die Krankenkasse möglich.
Bevorzugung von Fertigarzneimitteln
Vor einer Behandlung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten muss der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin prüfen, welche anderen cannabishaltigen Fertigarzneimittel verfügbar sind, die sich gleichermaßen zur Behandlung eignen könnten. Grundsätzlich sind diese zu bevorzugen.
Engmaschige Dokumentation
In den ersten drei Monaten wird der Erfolg der Therapie engmaschig dokumentiert, anschließend in regelmäßig Abständen. Schwerwiegende Nebenwirkungen oder ein ausbleibender Behandlungserfolg sollen damit frühzeitig erkannt werden.
Lesen Sie auch: Neurologische Praxis in Meppen
Palliativversorgung
Im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) bedarf es keiner Genehmigung durch die Krankenkasse mehr. Bei der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) gilt eine verkürzte Genehmigungsfrist von drei Tagen.
Anwendungsgebiete in der Neurologie
In der Neurologie wird medizinisches Cannabis vor allem zur Behandlung folgender Erkrankungen eingesetzt:
- Multiple Sklerose (MS): Cannabis kann helfen, Spastiken, Schmerzen und Schlafstörungen zu lindern, die mit MS einhergehen. Einem an chronischer Multiplen Sklerose erkrankten Mann wurde von seinem behandelnden Neurologen medizinische Cannabis-Blüten verordnet. Zu Recht, so das Sozialgericht Osnabrück. Es gebe bei einer Erkrankung an Multipler Sklerose verschiedene anerkannte medikamentöse Therapiemöglichkeiten. Diese habe der Mann noch nicht ausprobiert.
- Epilepsie: Bestimmte Cannabinoide, insbesondere CBD, können die Häufigkeit von epileptischen Anfällen reduzieren, insbesondere bei seltenen Formen wie dem Dravet-Syndrom oder dem Lennox-Gastaut-Syndrom.
- Chronische Schmerzen: Cannabis kann bei neuropathischen Schmerzen, Migräne und anderen chronischen Schmerzzuständen eingesetzt werden, wenn andere Therapien nicht ausreichend wirksam sind. Ein Mann, der aufgrund einer Hodenprothese unter starken Rückenschmerzen litt, hat keinen Anspruch auf Cannabis auf Rezept, entschied das Landessozialgericht Celle (Aktenzeichen L 16 KR 163/21 B ER).
- Morbus Parkinson: Einige Studien deuten darauf hin, dass Cannabis die motorischen und nicht-motorischen Symptome von Parkinson verbessern kann, wie z.B. Tremor, Rigor und Schlafstörungen.
- Tourette-Syndrom: Cannabis kann helfen, Tics und Verhaltensprobleme bei Patienten mit Tourette-Syndrom zu reduzieren.
Zugang zu medizinischem Cannabis in Minden
Ärzte, die Cannabis verschreiben
Da nicht jeder Mediziner Erfahrung mit Cannabistherapie hat oder offen für diese Behandlungsform ist, kann die Suche nach einem passenden Arzt mühsam sein. Glücklicherweise gibt es inzwischen spezialisierte Ärzte sowie digitale Lösungen, die den Zugang erleichtern.
Diese Fachrichtungen haben am häufigsten Erfahrung mit Cannabis-Therapien:
- Hausärzte: Oft erste Anlaufstelle, aber nicht immer mit Cannabis vertraut
- Schmerztherapeuten: Besonders erfahren im Umgang mit chronischen Schmerzen
- Neurologen: Setzen Cannabis u. a. bei MS oder Epilepsie ein
- Psychiater: Verschreiben Cannabis z. B. bei Angststörungen oder PTBS
- Palliativmediziner: Nutzen Cannabis zur Verbesserung der Lebensqualität schwerkranker Patienten
Es ist wichtig, einen Arzt zu finden, der sich mit der Verschreibung von Cannabisblüten oder Extrakten auskennt und offen für die Cannabis Therapie ist.
Lesen Sie auch: Öffnungszeiten Dr. Huntemann
Wie finde ich einen Cannabis Arzt in meiner Nähe?
Da nicht jeder Arzt bereit ist, Cannabis zu verschreiben, ist eine gezielte Suche notwendig. Hier sind die besten Möglichkeiten:
- Interaktive Arzt-Karte nutzen: Die einfachste Möglichkeit ist, eine spezialisierte Karte zu nutzen, die Ärzte auflistet, die Cannabis verschreiben. So kannst du schnell einen Cannabis Arzt in der Nähe finden.
- Online-Sprechstunden & digitale Praxen: Dank Telemedizin kannst du mittlerweile in wenigen Minuten Patient werden und bequem von zu Hause aus eine ärztliche Beratung erhalten. Registriere dich ganz einfach online unter weed.de/patient-werden und erhalte schnell eine Einschätzung zur Cannabis-Therapie.
- Foren & Patienten-Communitys: Viele Patienten teilen ihre Erfahrungen in Foren oder auf Social Media. Dort kannst du Empfehlungen zu Cannabis-freundlichen Ärzten erhalten.
- Ärzteverzeichnisse & spezialisierte Plattformen: Einige Webseiten bieten Listen mit Ärzten, die Erfahrung mit Cannabis haben. Spezielle Praxen oder Zentren für Cannabis-Therapie sind hier oft gelistet.
Falls dein Hausarzt kein Cannabis verschreibt, kannst du ihn bitten, dich an einen spezialisierten Arzt weiterzuleiten.
Ablauf der Behandlung
- Information und Beratung: Der erste Schritt ist ein ausführliches Gespräch mit einem Arzt, der Erfahrung mit der Cannabistherapie hat. Der Arzt wird die Krankengeschichte des Patienten erheben, eine körperliche Untersuchung durchführen und die möglichen Nutzen und Risiken der Behandlung erläutern.
- Antrag auf Kostenübernahme: Wenn der Arzt eine Cannabistherapie für geeignet hält, stellt er einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Dieser Antrag muss medizinisch begründet sein und die Notwendigkeit der Behandlung darlegen.
- Rezeptausstellung: Wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme genehmigt, kann der Arzt ein Rezept für medizinisches Cannabis ausstellen. Dieses Rezept kann in einer Apotheke eingelöst werden.
- Therapiebegleitung: Während der Behandlung ist eine regelmäßige ärztliche Überwachung erforderlich, um die Wirksamkeit und Verträglichkeit der Therapie zu beurteilen und gegebenenfalls die Dosierung anzupassen.
Apotheken in Minden
Nach Erhalt eines Rezepts können Patienten medizinisches Cannabis in Apotheken in Minden und Umgebung beziehen. Es ist ratsam, sich vorab bei den Apotheken zu erkundigen, ob sie medizinisches Cannabis vorrätig haben und welche Sorten verfügbar sind.
Telemedizinische Angebote
Dank Telemedizin kannst du mittlerweile in wenigen Minuten Patient werden und bequem von zu Hause aus eine ärztliche Beratung erhalten. Registriere dich ganz einfach online unter weed.de/patient-werden und erhalte schnell eine Einschätzung zur Cannabis-Therapie.
Mögliche Nebenwirkungen und Risiken
Medizinisches Cannabis ist stark wirksam. Die Einnahme von Cannabisprodukten kann zu unerwünschten Reaktionen führen. Eine sehr häufige Nebenwirkung ist Müdigkeit. Darüber hinaus kann es zu weiteren Nebenwirkungen kommen, die aber eher gelegentlich oder selten auftreten.
Zu den möglichen Nebenwirkungen gehören:
- Müdigkeit
- Schwindel
- Mundtrockenheit
- Appetitsteigerung
- Psychische Veränderungen (z.B. Angst, Paranoia)
- Beeinträchtigung der kognitiven Funktionen
Es ist wichtig, dass Patienten alle auftretenden Nebenwirkungen ihrem Arzt mitteilen, damit die Therapie entsprechend angepasst werden kann.
Legalisierung von Cannabis - Was ändert sich?
In Deutschland soll ab dem 1. April 2024 eine Legalisierung von Cannabis gesetzlich geregelt werden. Ab dann dürfen Erwachsene drei Cannabispflanzen für den privaten Eigenanbau besitzen, zudem sind für Erwachsene 25 Gramm Cannabis sowie 50 Gramm Cannabis im privaten Bereich erlaubt. Für Menschen, die Cannabis für eine Therapie benötigen, um etwa Schmerzen aushalten zu können, ändert sich durch die neuen gesetzlichen Regelungen nichts.
Alternativen zu medizinischem Cannabis
Es ist wichtig zu beachten, dass medizinisches Cannabis nicht für jeden Patienten geeignet ist. Es gibt auch andere Therapieoptionen, die in Betracht gezogen werden sollten, wie z.B.:
- Konventionelle Medikamente: Schmerzmittel, Antiepileptika, Muskelrelaxantien usw.
- Physiotherapie: Krankengymnastik, manuelle Therapie
- Psychotherapie: Verhaltenstherapie, Schmerzbewältigungstherapie
- Alternative Therapien: Akupunktur, Yoga, Entspannungsverfahren
Fallbeispiele und Gerichtsurteile
Einige Gerichtsurteile verdeutlichen die Komplexität der Kostenübernahme für medizinisches Cannabis:
- Cannabis auf Rezept zur Behandlung einer Alkoholsucht gibt es nicht, entschied das Hessische Landessozialgericht (Aktenzeichen L 1 KR 429/20).
- Das Bundessozialgericht (Aktenzeichen B 1 KR 21/21 R, B 1 KR 28/21 R und B 1 KR 9/22 R) hat klar gestellt, dass Krankenkassen die Verordnung von Cannabis bei einer schweren Erkrankung nur dann erlauben dürfen, wenn der behandelnde Arzt eine umfassende und im hohen Maße sorgfältige Einschätzung abgegeben hat.
- Ein Anspruch auf eine Versorgung mit Medizinal-Cannabis steht einem Patienten nicht nur zur Linderung seiner Beschwerden zu, entschied das Sozialgericht Nürnberg (Aktenzeichen S 18 KR 496/18, S 21 KR 152/18).
CBD-Produkte und ihre Legalität
Helmut Schick bietet Cannabidiol-Artikel in neuem Laden in Stolzenau an / Eröffnung am Sonntag„Grashüpfer“: So heißt der neue Laden, den Helmut Schick an diesem Sonntag, 1. September, um 9 Uhr an der Straße Am Markt 7 in Stolzenau eröffnen wird. In dem früheren Tabakladen möchte er dann Cannabidiol- Produkte, kurz CBD, verkaufen. Diese bestehen aus Hanf und haben einen THC-Gehalt von höchstens 0,2 Prozent. „Viele Menschen denken gleich an Drogen, wenn sie Cannabis hören“, sagt der 76-Jährige. Das Entscheidende ist für ihn die schmerzlindernde Wirkung von CBD-Produkten. „Das ist selbstverständlich alles legal, sonst könnte ich ein solches Geschäft ja gar nicht aufmachen“, betont Schick. Der in Hanf enthaltene Wirkstoff Cannabidiol, kurz CBD, hat keine berauschende Wirkung. Die Frage der Legalität oder Illegalität solcher Produkte sorgt immer wieder für Diskussionen. In dem Internetportal „anwalt.org“ heißt es in Bezug auf CBD-Produkte: „Händler und Befürworter begründen deren Legalität mit einer Ausnahmeregelung. Zwar zähle Anlage eins des Betäubungsmittelgesetzes Cannabis als nicht verkehrsfähigen und damit verbotenen Stoff auf. Aber das Verwaltungsgericht Mainz (Aktenzeichen 1 L 85/21.MZ) hat entschieden, dass das Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln, die Cannabidiol enthalten, verboten werden darf.
Wunschapothekenwahl
Der Begriff „Wunschapothekenwahl“ bezieht sich auf das Recht des Patienten, selbst zu entscheiden, in welcher Apotheke er sein Rezept einlösen möchte - unabhängig davon, ob das Rezept von einem Hausarzt, Facharzt oder einem Telemedizin-Anbieter (Teleklinik) ausgestellt wurde.Gemäß § 31 SGB V (Freie Apothekenwahl) und § 11 Apothekengesetz (Zuweisungsverbot) darf kein Arzt oder Telemedizin-Anbieter den Patienten zwingen, ein Rezept bei einer bestimmten Apotheke einzulösen. Patienten müssen jederzeit das Recht haben:
- Das Rezept selbst in einer Apotheke ihrer Wahl einzulösen (z. B. durch Ausdruck oder E-Rezept-App).
- Ihre bevorzugte Apotheke für die Rezeptweiterleitung anzugeben (z. B. eine lokale oder eine andere Versandapotheke).
- Alternativ eine Kopie oder einen Rezeptcode zu erhalten, um das Rezept manuell weiterzugeben.