Der Besuch beim Neurologen ist für viele Menschen in Deutschland eine wichtige Anlaufstelle bei neurologischen Beschwerden. Doch welche Kosten übernimmt die Krankenkasse und wann müssen Patienten selbst zahlen? Dieser Artikel gibt einen detaillierten Überblick über die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die Möglichkeiten der Selbstzahlung.
Gesetzliche Krankenversicherung und neurologische Leistungen
In den meisten Fällen können Patienten beim Arztbesuch einfach ihre Versichertenkarte vorlegen. Die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen beim Neurologen werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Dies umfasst die grundlegende neurologische Untersuchung, notwendige apparative Zusatzuntersuchungen und die Behandlung neurologischer Erkrankungen.
Wann die Krankenkasse zahlt
Generell übernimmt die Krankenkasse die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Das bedeutet, dass die Behandlung erforderlich sein muss, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, zu lindern oder zu verschlimmern. Hierzu gehören beispielsweise:
- Neurologische Untersuchung: Die Basisuntersuchung beim Neurologen zur Feststellung von neurologischen Problemen.
- Apparative Diagnostik: Notwendige Zusatzuntersuchungen wie EEG (Elektroenzephalographie), EMG (Elektromyographie) oder Nervenleitgeschwindigkeitsmessungen.
- Medikamentöse Therapie: Die Verordnung von Medikamenten zur Behandlung neurologischer Erkrankungen.
- Physiotherapie und andere Therapien: Verordnungen für Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, wenn diese medizinisch notwendig sind.
Ausnahmen und Einschränkungen
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen die Krankenkasse die Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt. Dies betrifft vor allem Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind oder als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten werden.
Selbstzahlung beim Neurologen: Wann Patienten selbst zahlen müssen
Es gibt Situationen, in denen gesetzlich Versicherte die Kosten für neurologische Leistungen selbst tragen müssen. Dies ist insbesondere der Fall bei:
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- Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL): Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören.
- Wahlleistungen im Krankenhaus: Zusätzliche Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus.
- Kostenerstattungstarife: Gesetzlich Krankenversicherte, die einen Kostenerstattungstarif gewählt haben, können umfassendere Arztleistungen in Anspruch nehmen, müssen aber zunächst in Vorleistung treten.
- Behandlung in Privatpraxen als Selbstzahler: Gesetzlich Versicherte können sich auch in Privatpraxen behandeln lassen, müssen die Kosten dann aber selbst tragen.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
IGeL sind Zusatzleistungen, die Patienten auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen können. Diese Leistungen sind nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten und werden daher nicht von der Krankenkasse bezahlt. Beispiele für IGeL beim Neurologen können sein:
- Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen: Erweiterte neurologische Untersuchungen, die über den Standardumfang hinausgehen.
- Spezielle Therapien: Alternative oder ergänzende Therapien, die nicht als medizinisch notwendig gelten.
- Reiseimpfungen: Impfungen, die für Auslandsreisen empfohlen werden und nicht zum Standardimpfschutz gehören.
Es ist wichtig zu beachten, dass IGeL fast nie dringend sind und ihr Nutzen nicht immer wissenschaftlich belegt ist. Patienten sollten sich daher vor Inanspruchnahme einer IGeL gründlich informieren und die Notwendigkeit mit ihrem Arzt besprechen.
Behandlung in Privatpraxen als Selbstzahler
Auch als gesetzlich Versicherter hat man die Möglichkeit, sich in einer Privatpraxis behandeln zu lassen. Da Privatpraxen nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, müssen die Patienten die Kosten selbst tragen. Dies kann jedoch Vorteile haben, wie zum Beispiel:
- Schnellere Terminvergabe: In Privatpraxen sind Termine oft schneller verfügbar als in Praxen, die Kassenpatienten behandeln.
- Individuellere Betreuung: Privatärzte nehmen sich oft mehr Zeit für ihre Patienten und bieten eine individuellere Betreuung.
- Zugang zu speziellen Leistungen: Privatpraxen bieten möglicherweise Leistungen an, die in Kassenpraxen nicht verfügbar sind.
Ein Beispiel hierfür ist die neurologische Privatpraxis von Dr. med. Alexandra Borchert in Aachen. Dort können auch gesetzlich versicherte Patienten als Selbstzahler behandelt werden und von ihrer Expertise profitieren, insbesondere im Bereich der Erkrankungen peripherer Nerven und Muskeln sowie der Diagnostik mittels Elektrophysiologie und Muskel- und Nervenultraschall.
Kosten für Selbstzahler beim Neurologen
Die Kosten für Selbstzahler beim Neurologen können je nach Art und Umfang der Behandlung variieren. Die Preise sind in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt, an die sich alle Ärzte halten müssen.
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Beispiele für Selbstzahler-Leistungen und ihre Kosten
- Hausarzt - Erweiterter Check-up für Frauen oder Männer: 100 bis 200 Euro
- Augenarzt - Grüner Star Glaukom-Früherkennung: 20 bis 140 Euro
Es ist ratsam, vor der Behandlung einen Behandlungsvertrag abzuschließen, in dem die gewünschten Leistungen und die voraussichtlichen Kosten festgehalten werden. So können Patienten die Kosten besser nachvollziehen und unerwartete Ausgaben vermeiden.
Was kostet ein Besuch beim Neurologen als Selbstzahler?
Die Kosten für einen Besuch beim Neurologen als Selbstzahler hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:
- Art der Untersuchung: Eine einfache neurologische Untersuchung ist in der Regel günstiger als eine umfassende Diagnostik mit apparativen Zusatzuntersuchungen.
- Dauer des Gesprächs: Ein ausführliches Arzt-Patienten-Gespräch kann die Kosten erhöhen.
- Zusätzliche Leistungen: Werden spezielle Therapien oder Beratungen in Anspruch genommen, steigen die Kosten entsprechend.
Ein einfacher Besuch beim Neurologen kann zwischen 50 und 150 Euro kosten. Aufwendigere Untersuchungen und Behandlungen können jedoch auch mehrere Hundert Euro kosten.
Möglichkeiten der Kostenerstattung durch die Krankenkasse
Auch wenn eine Leistung grundsätzlich als Selbstzahler-Leistung gilt, gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit, eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse zu erhalten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn:
- Medizinische Notwendigkeit besteht: Wenn eine medizinisch notwendige Behandlung in einer Praxis für Privatversicherte oder Selbstzahler stattfindet, weil kein zeitnaher Termin bei einem Kassenarzt verfügbar war, kann die Krankenkasse unter Umständen die Kosten übernehmen.
- Kostenerstattungstarif gewählt wurde: Gesetzlich Versicherte mit einem Kostenerstattungstarif können umfassendere Arztleistungen in Anspruch nehmen und die Kosten nachträglich von der Krankenkasse erstattet bekommen.
Es empfiehlt sich, vor der Behandlung mit der Krankenkasse zu sprechen und die Möglichkeiten einer Kostenerstattung abzuklären.
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