Das medizinische Fachgebiet der Neurologie befasst sich mit der Diagnose, Behandlung und Prävention von Erkrankungen des Nervensystems. Es umfasst die Betreuung von Patienten mit Erkrankungen des Gehirns, des Rückenmarks und des peripheren Nervensystems. Das Nervensystem ist das komplexeste System im menschlichen Körper und verantwortlich für die Kontrolle und Koordination aller Körperfunktionen. Es besteht aus dem Zentralnervensystem (Gehirn und Rückenmark) und dem peripheren Nervensystem, das das zentrale Nervensystem mit den Muskeln und Organen des Körpers verbindet. Die Neurologie befasst sich mit vielen verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems, einschließlich degenerativer Erkrankungen wie Alzheimer und Parkinson, entzündlichen Erkrankungen wie Multiple Sklerose und Krankheiten des peripheren Nervensystems.
Ein Neurologe ist ein Arzt, der sich auf die Diagnose, Behandlung und Prävention von Erkrankungen des Nervensystems spezialisiert hat. Aber ist es immer notwendig, vor einem Besuch beim Neurologen eine Überweisung von Ihrem Hausarzt einzuholen? Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte dieser Frage und gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.
Was macht ein Neurologe?
Ein Neurologe ist zuständig für die Diagnose und Behandlung von Erkrankungen des Nervensystems. Dazu gehören zum Beispiel Alzheimer und andere Demenzerkrankungen, Epilepsie, Migräne und andere Kopfschmerzen, Multiple Sklerose (MS), Muskelerkrankungen, Nervenschäden, Parkinson, Schädel-Hirn-Trauma, Schlaganfall und Schmerzen im Bereich des Rückens oder der Extremitäten. Neurologen führen auch neurologische Untersuchungen durch, um Symptome wie Muskel- und Bewegungsstörungen, Gedächtnis- und Sprachprobleme, Seh- und Gleichgewichtsstörungen sowie Schmerzen zu untersuchen und abzuklären. Oft arbeiten Neurologie-Fachärzte eng mit anderen Spezialisten wie Neurochirurgen, Psychiatern und Physiotherapeuten zusammen, um Patienten die bestmögliche Behandlung zu bieten.
Neurologen haben folgende Aufgaben:
- Durchführen von neurologischen Untersuchungen, um mögliche Erkrankungen des Nervensystems zu erkennen.
- Durchführen von bildgebenden Untersuchungen wie Ultraschall, CT oder MRT, um anatomische Veränderungen im Nervensystem zu erkennen.
- Durchführen von elektrodiagnostischen Untersuchungen wie EEG oder EMG, um Erkrankungen wie Epilepsie oder Nervenschäden zu diagnostizieren.
- Durchführen von Lumbalpunktionen, um Erkrankungen wie Multiple Sklerose zu diagnostizieren.
- Verschreiben von Medikamenten und anderen Behandlungen zur Linderung von Symptomen und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit.
- Beraten von Patienten und deren Familien über die Erkrankung und die Behandlungsmöglichkeiten.
- Zusammenarbeit mit anderen Spezialisten wie Neurochirurgen, Physiotherapeuten und Neuropsychologen, um eine umfassende Behandlung und Betreuung für die Patienten zu gewährleisten.
Neurologen arbeiten in Krankenhäusern, Kliniken, Rehabilitationszentren und in eigener Praxis.
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Wann sollte man einen Neurologen aufsuchen?
Es gibt viele gute Gründe für einen Besuch in einer neurologischen Praxis. Suchen Sie einen Neurologen auf, wenn Sie plötzliche oder anhaltende Symptome haben, die das Nervensystem betreffen. Vor allem wenn sie sich auf die Bewegung, das Sehen, das Sprechen, das Hören oder das Schmerzempfinden auswirken.
Neurologische Symptome sind Anzeichen einer Erkrankung oder Störung des Nervensystems. Sie können sowohl körperliche als auch mentale Auswirkungen haben. Beispiele für neurologische Symptome sind:
- Depressionen, Angstzustände und andere mentale Störungen
- Epileptische Anfälle
- Gedächtnis- und Sprachprobleme
- Kopfschmerzen / Migräne
- Muskel- und Bewegungsstörungen wie Lähmungen, Zittern, Steifheit oder Koordinationsstörungen
- Schmerzen im Bereich des Rückens oder der Extremitäten
- Seh- und Gleichgewichtsstörungen
- Veränderungen des Bewusstseins oder der Aufmerksamkeit, der Blasen- und Darmfunktion und der Hautempfindlichkeit
Jeder Mensch kann unterschiedliche Symptome haben, abhängig von der Art der Erkrankung oder Störung. Es ist wichtig, dass ein Neurologe oder ein anderer Arzt aufgesucht wird, wenn neurologische Symptome auftreten, um eine richtige Diagnose zu stellen und bei Bedarf eine Behandlung zu beginnen.
Ein Neurologe behandelt Erkrankungen und Störungen des Nervensystems, zum Beispiel:
- Degenerative Erkrankungen des Nervensystems wie Alzheimer, Parkinson und andere Formen von Demenz
- Entzündliche Erkrankungen des Nervensystems wie Multiple Sklerose (MS)
- Epilepsie und andere Anfallsleiden
- Migräne und andere Kopfschmerzen
- Muskelerkrankungen wie Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
- Nervenschäden wie periphere Neuropathie
- Neuroinfektionen wie Meningitis und Enzephalitis
- Schädel-Hirn-Trauma und andere Verletzungen des Nervensystems
- Schlaganfall und andere Durchblutungsstörungen des Nervensystems
- Schmerzsyndrome im Bereich des Rückens oder der Extremitäten
Dies ist nicht die vollständige Liste der Erkrankungen und Störungen, die ein Neurologe behandeln kann. Es gibt noch weitere Erkrankungen, die ein Neurologe behandeln kann.
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Benötigt man eine Überweisung zum Neurologen?
Nicht unbedingt. Die meisten Patienten erhalten zuvor von ihrem Hausarzt oder einem anderen Arzt eine Überweisung zum Neurologen. Aber in manchen Fällen kommen Patienten auch ohne Überweisung direkt in eine neurologische Praxis. Zum Beispiel in Notfällen oder wenn sie bereits von einem anderen Arzt behandelt werden und eine weitere Meinung einholen möchten.
Es ist jedoch immer empfehlenswert, sich vorher zu informieren und ggf. Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu halten.
In Deutschland besteht grundsätzlich freie Arztwahl - das gilt auch für Kassenpatienten. Von daher ist eine Überweisung aus Patientensicht nicht zwingend. Man kann demnach sofort zum Facharzt gehen und muss nicht den Umweg über den Hausarzt wählen. Allerdings gibt es für Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein paar Einschränkungen. Am besten klärt man vor Behandlungsbeginn, ob der Arzt oder die Ärztin vielleicht doch eine Überweisung zur Abrechnung benötigt.
Die Rolle der Überweisung
Eine Überweisung ist ein Dokument, das dein Hausarzt oder Allgemeinarzt ausstellt, wenn er dich an einen Facharzt überweist. Sie dient als Empfehlung und gibt dem Facharzt wichtige Informationen über deine Gesundheitsgeschichte, damit er die bestmögliche Behandlung anbieten kann. Fachärzte spezialisieren sich auf bestimmte Bereiche der Medizin. So gibt es zum Beispiel den Dermatologen für Hautkrankheiten, den Kardiologen für Herzprobleme oder den Neurologen für neurologische Erkrankungen. In vielen Fällen ist der Hausarzt der erste Ansprechpartner, wenn gesundheitliche Beschwerden auftreten.
Diese Überweisung ist für die Krankenkasse wichtig, da sie sicherstellt, dass du die medizinische Versorgung in der richtigen Reihenfolge erhältst. Das Gesundheitssystem sieht vor, dass du in der Regel zuerst beim Hausarzt vorstellig wirst, bevor du einen Facharzt aufsuchst.
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In Deutschland regeln die Sozialgesetzbücher (SGB) die medizinische Versorgung der gesetzlich Versicherten. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Facharztbehandlung nur dann, wenn du eine Überweisung vom Hausarzt hast - mit ein paar Ausnahmen. In den meisten Fällen wird die Behandlung durch einen Facharzt, der auf Überweisung kommt, als notwendige „Folgebehandlung“ angesehen.
Ausnahmen von der Überweisungspflicht
- Notfälle: In einem akuten medizinischen Notfall bist du nicht verpflichtet, zuerst den Hausarzt zu konsultieren.
- Direktwahlrecht bei bestimmten Fachärzten: In Deutschland gibt es einige Facharztgruppen, bei denen du ohne Überweisung direkt einen Termin vereinbaren kannst. Das betrifft zum Beispiel Augenärzte, Frauenärzte (Gynäkologen) und Zahnärzte.
- Besondere Untersuchungen: Für bestimmte Untersuchungen, wie zum Beispiel eine Krebsfrüherkennung, benötigst du auch keine Überweisung.
Konsequenzen eines Besuchs ohne Überweisung
Wenn du ohne Überweisung zum Facharzt gehst, kann das mehrere Konsequenzen haben - vor allem in Bezug auf die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. In der Regel übernimmt die Krankenkasse nur die Behandlungskosten, wenn du die vorgeschriebene Reihenfolge einhältst: erst zum Hausarzt, dann zum Facharzt.
Du musst im Zweifel die Behandlung selbst bezahlen, wenn du ohne Überweisung zum Facharzt gehst. Das betrifft nicht nur die Arztkosten, sondern auch die eventuell anfallenden Untersuchungen oder Behandlungen. Es gibt allerdings eine Ausnahme, wenn du das sogenannte Direktwahlrecht hast.
Wenn du gegen diese Vorgabe verstößt, wird die Krankenkasse in der Regel die Zahlung verweigern und dich auf die Notwendigkeit einer Überweisung hinweisen.
Es gibt auch Fälle, in denen das Fehlen einer Überweisung zu einer Verzögerung in der Behandlung führen kann. Dein Facharzt wird dich möglicherweise zurück an deinen Hausarzt schicken, um die Überweisung nachträglich zu holen.
- Krankenkasse übernimmt keine Kosten: In den meisten Fällen wirst du die Kosten für die Behandlung beim Facharzt selbst bezahlen müssen. Die Krankenkasse übernimmt die Behandlung nur, wenn die Reihenfolge der Überweisung eingehalten wurde.
- Kostenrückforderung: Falls die Krankenkasse die Behandlung bereits übernommen hat, sie aber später feststellt, dass keine Überweisung vorlag, kann sie die bereits gezahlten Kosten zurückfordern.
- Verzögerung der Behandlung: Manchmal wird der Facharzt dich an den Hausarzt zurückverweisen, um die nötige Überweisung zu bekommen.
Fachärzte, die man ohne Überweisung aufsuchen kann
Es gibt einige Fachärzte, zu denen du ohne Überweisung gehen kannst. Versicherte können unter verschiedenen Ärzten und Einrichtungen wählen, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind (§ 76 SGB V) . Das betrifft Ärzte, die in Medizinischen Versorgungszentren arbeiten, Zahnärzte, Kliniken der Krankenkassen und viele andere, die für die ambulante Behandlung zuständig sind. Wenn du ohne einen wichtigen Grund einen Arzt oder eine Einrichtung auswählst, die nicht zur vertragsärztlichen Versorgung gehört, musst du die Mehrkosten selbst bezahlen. Versicherte sollten zudem ihren Arzt nur dann wechseln, wenn es einen guten Grund dafür gibt. In der Regel wird ein Hausarzt gewählt, der dann für die Grundversorgung zuständig ist.
- Augenärzte (Ophthalmologen): Wenn du Probleme mit deinen Augen hast, kannst du direkt einen Augenarzt aufsuchen. Dazu gehören zum Beispiel Sehprobleme, Augenentzündungen oder Unfälle mit den Augen.
- Gynäkologen (Frauenärzte): Frauen können ohne Überweisung zu einem Gynäkologen gehen. Dies betrifft regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen (wie Pap-Abstriche) oder bei Problemen wie Menstruationsstörungen, Verhütung oder Schwangerschaft.
- Zahnärzte: Zahnarztbesuche erfordern in der Regel keine Überweisung, weder für Routinekontrollen noch für spezielle Behandlungen wie Zahnbehandlungen oder Zahnprothesen.
- Psychotherapeuten (bei einer akuten Diagnose): Auch hier gibt es Ausnahmen. In einigen Fällen kannst du ohne Überweisung direkt zu einem Psychotherapeuten gehen, besonders wenn du eine akute psychische Erkrankung hast.
Es gibt noch viele andere Fachärzte, bei denen du ohne Überweisung direkt einen Termin vereinbaren kannst. Besonders bei spezialisierten Behandlungen (z. B.
Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)
Die HZV - umgangssprachlich “das Hausarztmodell” - ist so etwas Ähnliches wie der Primärarzttarif in der privaten Krankenversicherung. Kassenpatienten verpflichten sich hier freiwillig, bei Beschwerden zuerst ihren Hausarzt aufzusuchen und Fachärzte nur mit Überweisung in Anspruch zu nehmen. Dafür gibt es in der GKV zwar keinen besonderen Tarif. GKV-Mitglieder, die sich in dieser Hinsicht beschränken, erhalten aber besondere Vorteile - zum Beispiel zusätzliche Vorsorgeleistungen, reduzierte Zuzahlungen, Vorzugs-Angebote bei der Terminvergabe und ähnliches.
Vorteile einer Überweisung
Eine Überweisung sollte keineswegs als unnötiger Zeitaufwand angesehen werden, sondern kann sich als sehr vorteilhaft für Behandlung und Therapie erweisen. Mithilfe eines Überweisungsscheins können relevante Informationen über die Beschwerden, Diagnose und Krankheitsstand an den Facharzt weitergegeben werden. Auch Medikamentenplan, Laborwerte und Befunde können beigelegt werden. Damit bekommt der Facharzt einen umfangreichen Eindruck vom Patienten und seinen Beschwerden. Das bedeutet nicht nur ein Zeitersparnis für den Facharzt sondern gewährleistet zudem eine zielgerichtete Diagnose und Behandlung.
Arten von Überweisungen
- Auftragsüberweisung: Bei der Auftragsüberweisung soll der Fachkollege eine ganz bestimmte Leistung (Durchführung bestimmter Untersuchungen) erbringen oder eine bereits gestellte Diagnose “als Zweitmeinung” absichern. Hier wird kollegialer fachärztlicher Rat für diagnostische Zwecke erbeten.
- Mitbehandlungsüberweisung: Bei dieser Überweisung soll der (Fach-)Arzt bei der weiteren Behandlung mitwirken, weil die eigenen Möglichkeiten nicht ausreichen. Auch das ist eine spezielle Form der Auftragsüberweisung.
- Laborüberweisung: Hier werden bestimmte Laborleistungen beauftragt.
Überweisung für Privatversicherte
Privatversicherte sind bezüglich der Überweisungspflicht noch freier als Kassenpatienten. Sie können sich jederzeit an einen Arzt ihrer Wahl wenden und sind nicht an Kassenärzte gebunden. Eine Überweisung wird nicht benötigt. Manche Versicherer bieten ihren Kunden sogenannte Primärarzttarife an. In diesem Fall muss die Erstbehandlung zunächst durch einen Primärarzt erfolgen - in der Regel durch den Hausarzt. Facharzt-Kosten werden erst dann (voll) erstattet, wenn der Hausarzt die Einschaltung eines Fach-Kollegen für erforderlich hält und dies durch Überweisung nachgewiesen werden kann.
Gültigkeit einer Überweisung
Überweisungen sind immer bis zum Ende des jeweiligen Quartals gültig. Eine am 12. Februar ausgestellte Überweisung zum Facharzt gilt demnach bis zum 31. März. In der Praxis ist es allerdings üblich, gegen Vorlage der Gesundheitskarte auch noch Überweisungen im Folgequartal zu akzeptieren.
Terminvereinbarung beim Neurologen
Mit dem e-Terminservice können Sie online rund um die Uhr bequem einen Termin vereinbaren. Nutzen Sie auch die 116117-App. Hier können Sie Arzttermine vereinbaren, bearbeiten und verwalten. Erhältlich ist die App, im AppStore und bei GooglePlay. Bitte beachten Sie: Wir vermitteln keine Wunschtermine bei einem bestimmten Arzt oder Psychotherapeuten. Bitte versuchen Sie zuerst bei Ihrem Wunscharzt/-therapeuten einen Termin zu vereinbaren. Sie erhalten einen Termin bei einem Arzt oder Therapeuten, der freie Termine hat. Der vermittelte Termin ist ggf. mit einer weiteren Anfahrt für Sie verbunden. Wir vermitteln keine Therapieplätze, sondern Termine für "Psychotherapeutische Sprechstunden" (Erstgespräche) und ggf. im Anschluss Termine für Akutbehandlungen / dringende probatorische Sitzungen.
Vertragsärzte in Ihrer Nähe finden Sie mit unserer Arzt- und Psychotherapeutensuche. Psychotherapeuten und Ärzte, die eine Psychotherapie durchführen, finden Sie ebenfalls mit unserer Arzt- und Psychotherapeutensuche oder über Ihre Krankenkasse, die entsprechende Informationen für Versicherte bereitstellt. Die TSS vermittelt keine Termine bei Zahnärzten oder Kieferorthopäden.
Für die Terminvermittlung zu einem Facharzt ist eine Überweisung von Ihrem Hausarzt mit einem zwölfstelligen Vermittlungscode erforderlich. Sollte kein passender Termin sofort verfügbar sein, melden wir uns nach einer telefonischen Kontaktaufnahme innerhalb einer Kalenderwoche bei Ihnen zurück. Sie müssen den Termin aus dringenden Gründen absagen? Buchen Sie Ihren Termin online im e-Terminservice oder telefonisch 116117. Wir vermitteln Ihnen einen Termin bei einem Haus sowie Kinder- und Jugendarzt. Wir unterstützen Sie auch bei der Suche nach Haus-, Kinder- und Jugendärzten für die dauerhafte Behandlung. Sie müssen den Termin aus dringenden Gründen absagen?
Terminservicestellen (TSS)
Die Terminservicestellen vermitteln Termine für gesetzlich Krankenversicherte. Alle Überweisungen werden mit einem Vermittlungscode gekennzeichnet, den die Patienten beim Anruf in der Terminservicestelle oder bei der Onlinebuchung über den E-Terminservice benötigen:
- Fachärzte: Patienten benötigen eine Überweisung. Ausnahme: Für Termine bei Augenärzten und Gynäkologen ist keine Überweisung erforderlich.
- Psychotherapeuten: Termine zur psychotherapeutischen Sprechstunde ohne Überweisung; Termine zur Akutbehandlung oder probatorischen Sitzung nur, wenn ein Psychotherapeut in der Sprechstunde auf dem Formular PTV11 angegeben hat, dass der Patient eine entsprechende Behandlung benötigt.
- Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte: Patienten brauchen keine Überweisung. Es werden auch Termine für Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter („U-Untersuchungen“) vermittelt. Zudem unterstützt die TSS Versicherte bei der Suche nach einem Hausarzt oder Kinder- und Jugendarzt.
Die Terminservicestelle vereinbart für den Anrufer innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten. Die Wartezeit zwischen dem (ersten) Anruf und dem vereinbarten Termin beträgt maximal fünf Wochen. Von dieser 5-Wochen-Frist ausgenommen sind alle Routine- und Vorsorgeuntersuchungen sowie Bagatellerkrankungen.
Können Sie einen vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen, müssen Sie dies unmittelbar oder noch am selben Tag der Servicestelle mitteilen, um ihren Anspruch auf einen zweiten Terminvorschlag in dieser Angelegenheit zu wahren.
Bitte betrachten Sie den über die Terminservicestelle vereinbarten Termin als verbindlich. Unterrichten Sie unverzüglich die Praxis, wenn Sie einen durch die Terminservicestelle vereinbarten Termin absagen müssen. Informieren Sie bitte auch die Terminservicestelle,, damit diese den freigewordenen Termin ggf. einem anderen Patienten zuweisen kann.
Wenn Sie den Termin absagen, ist die Terminservicestelle nicht verpflichtet, Ihnen einen neuen Termin anzubieten. Ausnahme: Sie sagen den Termin, den Sie gerade erhalten haben, noch am gleichen Tag wieder ab. Dann kann Ihnen die Terminservicestelle einen zweiten Termin anbieten.
Die Terminservicestelle vermittelt keine Wunschtermine bzw. Termine bei einem bestimmten Arzt bzw. Psychotherapeuten. Sie erhalten einen Termin bei einem niedergelassenen Arzt bzw. bei einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten, der in dem jeweiligen Zeitraum freie Termine hat.
Bei konkreten Terminwünschen (bestimmte Praxis/Zeit) empfiehlt es sich, zuerst selbst in der Praxis nach einem Wunschtermin anzufragen, bevor Sie die Terminservicestelle kontaktieren. Welche Ärzte und Psychotherapeuten in ihrer Nähe praktizieren, erfahren Patienten über die bundesweite Arzt- und Psychotherapeutensuche.
Hinweis: Der Terminservice vermittelt nur Termine bei Ärzten und Psychotherapeuten im gesetzlichen Rahmen. Zahnärzte und Kieferorthopäden sind von der Vermittlung ausgenommen.
Eine Vermittlung zum Wunscharzt ist nicht möglich und deshalb kommt es vor, dass mit dem vermittelten Termin auch eine weitere Anfahrt zum Arzt verbunden ist.
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