Neurologische Reha Ablauf: Ein umfassender Überblick

Die neurologische Rehabilitation ist ein spezialisierter medizinischer Bereich, der sich auf die Behandlung von Patient*innen nach Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns, des Nervensystems oder des Rückenmarks konzentriert. Ziel der neurologischen Reha ist es, die Lebensqualität und Selbständigkeit der Betroffenen zu verbessern, indem physische, kognitive und emotionale Fähigkeiten gezielt gefördert werden.

Wann ist eine neurologische Reha sinnvoll?

Eine neurologische Rehabilitation wird in der Regel nach einer akuten Krankenhausbehandlung bei neurologischen Erkrankungen oder nach einer schweren Verletzung des Nervensystems durchgeführt. Hier sind einige der häufigsten Situationen, in denen eine neurologische Reha sinnvoll und notwendig ist:

  • Patientinnen nach einem Schlaganfall: Nach einem Schlaganfall benötigen viele Patientinnen intensive Rehabilitation, um motorische und kognitive Funktionen wiederherzustellen und neue Bewältigungsstrategien zu entwickeln.
  • Personen mit Schädel-Hirn-Trauma: Nach Unfällen oder Verletzungen, die das Gehirn betreffen, kann eine neurologische Reha helfen, die Funktionen des Gehirns neu zu strukturieren und zu verbessern.
  • Menschen mit chronischen neurologischen Erkrankungen: Erkrankungen wie das Parkinsonsyndrom, die Multiple Sklerose oder ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) können durch spezielle Therapien in der neurologischen Reha positiv beeinflusst werden.
  • Patient*innen mit Gehirntumoren: Nach neurochirurgischen Eingriffen oder anderen Behandlungen von Gehirntumoren ist häufig eine neurologische Reha erforderlich.
  • Nach einer Operation: Menschen, die am Gehirn oder am Rückenmark operiert worden sind, benötigen häufig eine Anschlussrehabilitation, um die neurologischen Funktionen wiederherzustellen oder zu erhalten und zu verbessern.

Voraussetzungen für eine neurologische Reha

Um eine neurologische Reha in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Diagnose einer neurologischen Erkrankung oder Verletzung: Die Erkrankung oder Verletzung muss eindeutig diagnostiziert sein und die Notwendigkeit einer Reha sollte durch eine ärztliche Verordnung oder ein ärztliches Attest bestätigt werden.
  • Medizinische Notwendigkeit: Eine Reha muss medizinisch notwendig sein. Es wird eine ärztliche Empfehlung benötigt. Der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin im Krankenhaus oder ambulanten Umfeld wird sie eingehend untersuchen und beurteilen, ob eine neurologische Reha sinnvoll und medizinisch notwendig ist.
  • Rehabilitationsfähigkeit: Je nach Diagnose sollten Sie in der Lage sein, aktiv an einem Rehabilitationsprogramm teilzunehmen, was stabile Vitalfunktionen, ausreichende kognitive Fähigkeiten und physische Belastbarkeit voraussetzt.
  • Positive Rehabilitationsprognose: Die Erfolgsaussichten der Rehabilitation sollten positiv und die Ziele in einem realistischen Zeitrahmen erreichbar sein.
  • Abschluss einer akuten Behandlungsphase: Vor Beginn der Rehabilitation sollte die akute Phase der Erkrankung oder des postoperativen Zustands abgeschlossen sein.

Ambulante vs. stationäre neurologische Reha

Je nach Belastbarkeit, Mobilität und den individuellen Bedürfnissen kann die neurologische Reha sowohl ambulant als auch stationär erfolgen.

  • Eine stationäre Reha ist besonders dann sinnvoll, wenn eine intensive und kontinuierliche ärztliche Überwachung notwendig ist. Manchmal spricht für eine stationäre Reha auch, dass Betroffene von den häuslichen Verpflichtungen entlastet werden oder dass ein Ortswechsel positive Folgen für die Heilung hat.
  • Eine ambulante neurologische Reha-Maßnahme ist geeignet, wenn Sie auch mit neurologischen oder kognitiven Funktionseinschränkungen die tägliche Anfahrt zur Reha-Klinik bewältigen können und abends, nachts und am Wochenende zu Hause ausreichend versorgt sind.

Neurologische Reha-Phasen und Maßnahmen

Die neurologische Reha ist in ein Phasenmodell gegliedert. Jede Phase richtet sich nach dem Schweregrad der Erkrankungsfolgen. Je nachdem, wie mobil und selbstständig Sie nach einer neurologischen Erkrankung sind, erhalten Sie als Rehabilitand*in in jeder Phase einer neurologischen Reha die für Ihren Bedarf angemessenen Therapien. Mit zunehmender Mobilität und Selbstständigkeit können Sie von einer Phase in die nächste wechseln. Bei besonders großen Behandlungsfortschritten können Phasen auch übersprungen werden.

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  1. Phase A: Akutversorgung

    Phase A umfasst die Erstbehandlung und Diagnostik unmittelbar nach der Erkrankung oder Verletzung. Abhängig vom gesundheitlichen Zustand der Patient*innen werden sie auf einer Stroke Unit, Intensivstation oder Normalstation im Krankenhaus betreut.

  2. Phase B: Frührehabilitation

    In der Früh-Reha der Phase B werden Patientinnen umfassend medizinisch und therapeutisch versorgt. Meistens müssen die Betroffenen noch intensivpflegerisch unterstützt werden und haben schwere neurologische Funktions- und Bewusstseinseinschränkungen. Sie erhalten eine aktivierende und stimulierende Pflege, um verloren gegangene Fähigkeit wiederzuerlangen und die Selbstständigkeit zu fördern. In dieser Phase werden erste Schritte zur Entwöhnung von der künstlichen Beatmung (Weaning) unternommen. Für die Aufnahme in die Phase B der neurologischen Rehabilitation müssen Patientinnen außer Lebensgefahr sein, sind in der Regel bettlägerig und benötigen intensivmedizinische Betreuung.

  3. Phase C: Weiterführende Rehabilitation

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    In Phase C benötigen betroffene Personen nicht mehr so viel Unterstützung wie in Phase B. Sie sind in der Lage, selbst an der Therapie mitzuwirken und lernen (teilweise mit Hilfsmitteln) wieder mobil zu werden. Gleichzeitig müssen sie weiterhin medizinisch unterstützt und pflegerisch betreut werden. In der Phase C der neurologischen Rehabilitation steht vor allem das Wiedererlangen der Mobilität und der Selbstständigkeit im Alltag im Vordergrund. Wesentlich ist hierfür die unterstützte Wiedererlangung von grundlegenden Funktionen des Gehirns wie Antrieb, Orientierung, Aufmerksamkeits- und Gedächtnisleistungen. Eine verbesserte Kommunikationsfähigkeit wird angestrebt. Das übergeordnete Ziel ist die volle Handlungsfähigkeit des Patienten, sodass in Phase C eine Langzeitperspektive erarbeitet und die weitere Versorgung geplant und eingeleitet wird.

  4. Phase D: Anschlussrehabilitation (AHB/AR)

    In Phase D ist es das Ziel, Betroffene zu einem möglichst selbständigen Leben zu befähigen und bestehende Behinderungen und Fehlhaltungen zu verringern. Patientinnen werden darauf vorbereitet, in ihren Alltag und ggf. den Beruf zurückzukehren. Wenn nötig, werden individuelle Hilfsmittel (z. B. Rollator, Gehstock) angepasst und trainiert. Mit Phase D endet die rein medizinische Rehabilitation. Voraussetzung ist, dass die Patientinnen ausreichend mobil und selbstständig sind und keine bzw. nur wenig pflegerische Hilfe benötigen. Ziele sind die Minderung bestehender Behinderungen und Fehlhaltungen. Sie schafft einen möglichen Übergang von der medizinischen Rehabilitation zurück in die Erwerbsfähigkeit. Hier richten sich die Rehabilitationsziele nach den Maßgaben der Deutschen Rentenversicherung.

  5. Phase E: Nachsorge und berufliche Rehabilitation

    Die Phase der Nachsorge und beruflichen Reha ermöglicht den Übergang von der medizinischen Rehabilitation zurück zur Erwerbstätigkeit. Dabei bietet sie speziell Unterstützung und Begleitung, um den Erfolg der medizinischen Rehabilitation langfristig zu sichern. In Phase E steht besonders im Fokus, wie Menschen wieder am Arbeitsleben teilnehmen können. Dazu können beispielsweise auch Umschulungen gehören. Sie enthält insbesondere Leistungen sowie begleitende Hilfen zur nachhaltigen Sicherung des Erfolges der medizinischen Rehabilitation.

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  6. Phase F: Langzeitpflege

    Patient*innen, die trotz intensiver Behandlung und Rehabilitation dauerhaft pflegerisch unterstützt und betreut werden müssen (z. B. nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma), befinden sich in Phase F. Hier liegt der Behandlungsschwerpunkt auf der aktivierenden Langzeitpflege. Phase F reduziert im besten Fall die Einschränkungen der Betroffenen, sodass sie wieder mehr am sozialen Leben teilhaben können. Ist eine Pflege zuhause nicht möglich, können Einrichtungen mit aktivierender Langzeitpflege in Frage kommen.

Wie beantrage ich eine neurologische Reha?

Wenn Sie eine neurologische Reha nach einer Akutbehandlung benötigen, hilft Ihnen der Sozialdienst des Krankenhauses beim Reha-Antrag. Das medizinische Team vor Ort kann auch entscheiden, welche Reha-Phase für Sie geeignet ist.

Der Ablauf zur Beantragung einer neurologischen Reha ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt ist ähnlich wie bei anderen Reha-Formen. Nach Empfehlung durch den/die behandelnden Ärztin oder das Krankenhauspersonal erfolgt die Antragstellung meist direkt beim Kostenträger wie der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung.

Behandlungen in der neurologischen Reha

In der neurologischen Rehabilitation behandelt Sie ein multiprofessionelles Team aus Ärztinnen, Therapeutinnen, Pflegekräften und Sozialarbeiter*innen. Folgende Therapien sind üblich:

  • Medizinische Betreuung: In der neurologischen Reha werden Sie regelmäßig untersucht und Ihre Medikamente ggf. angepasst, um Ihre neurologische Erkrankung zu behandeln. Zusätzlich werden Sie je nach Bedarf vom neurologischen Pflegepersonal betreut.
  • Physiotherapie: In der Sport- und Bewegungstherapie verbessern Sie nicht nur Ihre allgemeinen konditionellen Eigenschaften sowie Ihre Mobilität, Koordination und Muskelkraft, sondern stärken auch Ihre allgemeine Gesundheit.
  • Ergotherapie: In der Ergotherapie trainieren Sie Ihre alltäglichen - und berufsrelevanten - Fähigkeiten und die Feinmotorik, um das tägliche Leben zu bewältigen. Sie verbessern Bewegungsabläufe oder erlernen sie mit Hilfe eines qualifizierten therapeutischen Teams neu. Als Teil der ambulanten neurologischen Reha beinhaltet die Ergotherapie motorisch-funktionelles Training, Sensibilitäts- und kognitives Training sowie das Training der Aktivitäten des alltäglichen Lebens. Ziel der ergotherapeutischen Behandlung ist die Anleitung zu mehr Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit im Alltag und die Wiedereingliederung der Patientinnen und Patienten in das gesellschaftliche Leben.
  • Logopädie: Wenn Sie nach einem Schlaganfall an Sprach- und Sprechstörungen leiden, hilft Ihnen ein logopädisches Team, durch spezielle Übungen in computergestützten Einzeltherapien oder Gruppentherapien, Ihre Sprachfähigkeiten wiederherzustellen oder zu erhalten. Auch Schluckstörungen werden in der Logopädie behandelt. In der ambulanten Neurorehabilitation arbeiten erfahrene Logopädinnen und Logopäden zusammen mit den Patientinnen und Patienten daran, diese Fähigkeiten wiederherzustellen und zu verbessern und so die Wiedereingliederung in den Alltag zu vereinfachen.
  • Kognitives Training: Kognitives Training fördert Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Problemlösungsfähigkeiten durch gezielte Übungen.
  • Psychologische Betreuung: In der Reha werden Sie durch geschultes Personal bei der Bewältigung emotionaler Herausforderungen, die mit neurologischen Erkrankungen einhergehen können, unterstützt. Die ambulante neurologische Rehabilitation umfasst daher auch eine psychologische Betreuung durch Neuropsychologinnen und Neuropsychologen, einen Sozialdienst sowie eine weitergehende psychologische Unterstützung. Teil der Therapie sind z. B. Stressbewältigung, Entspannungstherapien oder Gespräche zur Krankheitsbewältigung.
  • Sozialdienst: Der Sozialdienst berät und unterstützt Sie bei sozialen und finanziellen Fragen sowie der Organisation der häuslichen Pflege.

Ziele der neurologischen Reha

Das Hauptziel einer neurologischen Reha ist es, Ihren Gesundheitszustand und Ihre neurologischen Fähigkeiten nach einer schweren Erkrankung wiederherzustellen. Auch bei chronischen neurologischen Erkrankungen kann Ihnen eine neurologische Reha helfen, Ihren Alltag zu bewältigen und mit der Erkrankung umzugehen.

In der Akutbehandlung und der Frührehabilitation Phase B steht der ärztlich-medizinische Aspekt im Vordergrund. Ab der Reha-Phase C ist das Ziel die Teilhabe, d. h. die Wiedereingliederung in das private, familiäre, soziale und berufliche Umfeld.

Als Patient oder Patientin in einer neurologischen Reha-Klinik werden Sie von einem interdisziplinären Team behandelt. Die Therapien sind multimodal, d. h. unter ärztlicher Leitung arbeitet ein Team aus den Bereichen Psychologie, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und physikalische Therapien gemeinsam mit dem Pflegeteam, der Ernährungsberatung und dem Sozialdienst daran, dass sich Ihr Zustand stetig bessert und Sie Fortschritte machen. Ziel der Reha ist es, die Folgen von neurologischen Erkrankungen (z.B. Schlaganfall) zu mindern und dadurch die Teilhabe am Leben für unsere Patienten zu verbessern oder wiederherzustellen. Dazu bieten wir eine alltagsorientierte, wohnortnahe Therapie außerhalb großer Kliniken an. Ziel der ambulanten neurologischen Reha ist es, Funktionsstörungen als Folge neurologischer Erkrankungen zu mindern, damit Patientinnen und Patienten eine bestmögliche Teilhabe am Leben und ihrem Alltag wiedererlangen können.

Dauer der neurologischen Reha

Während der Aufenthalt in der Akutversorgung abhängig vom Schweregrad der Verletzung ist und daher zeitlich nicht begrenzt werden kann, gelten für die einzelnen Rehabilitationsphasen andere Aufenthaltsvorgaben. In der Phase B werden Betroffene mit schweren neurologischen Schäden behandelt und benötigen häufig intensivere Pflege und medizinische Behandlungen. In der Regel sind Betroffene 25 Tage in der Früh-Reha. Für die Phase C ist die Verweildauer variabel und kann von drei Wochen bis zu mehreren Monaten gehen. In der Regel werden zunächst drei Wochen genehmigt, die auf ärztlichen Antrag jeweils verlängert werden können. In den Phasen D und E ist eine maximale Verweildauer von etwa acht Wochen pro Reha-Phase vorgesehen.

Eine neurologische Reha dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn sie medizinisch notwendig ist. Der Antrag auf Verlängerung wird normalerweise von der Reha-Einrichtung gestellt und zeitnah vom Kostenträger geprüft, sodass die Reha nahtlos in der nächsten Phase fortgesetzt werden kann. Die Dauer des Aufenthalts variiert generell stark und hängt von der Schwere der Erkrankung ab. Die Dauer einer ambulanten neurologischen Rehabilitation beträgt in der Regel 15 bis 20 Behandlungstage je nach Kostenträger. Abhängig vom Behandlungsfortschritt und den Zielen der Patientinnen und Patienten kann die Therapie auf Antrag auch verlängert werden. Die Patientinnen und Patienten werden in der ambulanten neurologischen Reha in der Regel an fünf Tagen pro Woche für jeweils vier bis sechs Stunden behandelt. Eine Anpassung der Therapiefrequenz ist dabei jedoch nach Absprache möglich.

Ambulante neurologische Rehabilitation in Leipzig

Das MEDIAN Ambulantes Gesundheitszentrum Leipzig bietet ambulante neurologische Rehabilitation an. Hier wird das gesamte Spektrum der neurologischen Erkrankungen therapiert. Besondere neurologische Behandlungsschwerpunkte sind:

  • Gefäßerkrankungen von Gehirn und Rückenmark (z.B. Schlaganfall, Hirninfarkt und Hirnblutung, Subarachnoidalblutung, Gefäßerkrankungen im Bereich des Rückenmarkes)
  • Traumatische Verletzungen im Bereich des Schädels und des Rückenmarkes (z.B. Schädel-Hirn-Traumata, Querschnittslähmungen durch Unfälle)
  • Entzündliche und infektiöse Erkrankungen des Gehirns und des Rückenmarkes und ihren Häuten (z.B. multiple Sklerose, nach Hirnhaut- und Hirnentzündung, Myelitis, Borreliose)
  • Tumorerkrankungen an Hirn und Rückenmark und ihren Häuten (z.B. operativ, strahlentherapeutisch oder konservativ behandelte Tumoren)
  • Erkrankungen der geistigen Leistungsfähigkeit (z.B. leichte kognitive Beeinträchtigungen, leichte bis mittelgradige Demenz)
  • Bewegungsstörungen (z.B. Parkinsonsyndrom, Dystonie, Schreibkraft)
  • Neuro-otologische Erkrankungen (Gleichgewichtsstörungen, Schwindel)
  • Neuro-orthopädische Erkrankungen (Bandscheibenvorfall, Spinalkanalstenose)
  • Erkrankungen und Verletzungen des peripheren Nervensystems (z.B. Polyneuropathien, Guillain-Barré-Syndrom, Plexuslähmungen)
  • Muskelerkrankungen
  • Erkrankungen mit Schädigung von Gehirn und Rückenmark durch Sauerstoffmangel oder Stoffwechselstörungen
  • Chronische Kopfschmerzsyndrome (z.B. Migräne, Spannungskopfschmerz)

Voraussetzungen für die ambulante neurologische Rehabilitation in Leipzig

Um eine neurologische Rehabilitation in ambulanter Form in unserem Gesundheitszentrum in Leipzig absolvieren zu können, müssen beim Patienten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Patienten sind bei den Aktivitäten des täglichen Lebens (Waschen, Anziehen etc.) weitgehend selbstständig, wenn auch evtl. unter Benutzung entsprechender Hilfsmittel (Barthel-Index 80). Dies entspricht nach dem Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation der Phase D - im Sinne der Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. medizinischen Rehabilitation. Auf Anfrage ist auch eine Rehabilitation der Phase C möglich, z.B. wenn eine Begleitperson für die notwendigen Hilfeleistungen vorhanden ist. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen einer akut-stationären Krankenhausbehandlung oder über niedergelassene Fachärzte.

Behandlungsinhalte der ambulanten neurologischen Reha in Leipzig

Das ganzheitliche Behandlungskonzept im MEDIAN Ambulantes Gesundheitszentrum Leipzig entspricht modernsten Anforderungen und umfasst u.a.:

  • Fachärztlich-neurologische Behandlung und Betreuung, Planung und Überwachung des Rehabilitationsprogrammes - eine fachärztlich-psychiatrische Mitbehandlung ist bei Bedarf jederzeit möglich
  • Neuropsychologische Diagnostik und Therapie (Hirnleistungstraining), Überprüfung der Fahrtauglichkeit
  • Physiotherapie, Krankengymnastik, physikalische Therapie, Bewegungs- und Sporttherapie
  • Internistische und orthopädische Mitbehandlung von Begleiterkrankungen
  • Krankengymnastik in Gruppentherapie (Rollstuhltraining, Terraintraining, Konditionsgruppe, Rückenschule, Atemgymnastik, Gleichgewichts- und Koordinationsschulung, Hockergruppe, Wassergymnastik, spezielle Gruppen für multiple Sklerose und Morbus Parkinson)
  • Krankengymnastische Einzelbehandlung auf neurophysiologischer Grundlage (z.B. Krankengymnastik nach Vojta und Bobath, PNF-Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation, Brunnstrom-Methode, Rood-Methode)
  • Stabilisations- und Haltetraining des Rumpfes (Sitz-, Stand- und Gangstabilisierung), Training von Transfer und Lagewechsel, Gleichgewichtstraining, Kontrakturbehandlung (achsengerechte passive Gelenkmobilisation), Redcord-Therapie, Gangschulung und Treppensteigtraining, monitorüberwachtes Ergometertraining zur allgemeinen Konditionierung etc.
  • Ergo- und Gestaltungstherapie (Feinmotorik, ADL-Training, Arbeitstraining)
  • Logopädie (Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie) und Kinderlogopädie inkl. Heidelberger Elterntraining
  • Sozialtherapeutische Betreuung und Beratung der Patienten und ihrer Angehörigen (auch in Fragen der beruflichen Rehabilitation)
  • Hilfsmittelanpassung, Training im Umgang mit dem Hilfsmittel manuelle Therapie, EMG-Biofeedback, Therapie zur motorischen Reedukation
  • Hydrotherapie
  • Aktivierungs- und Freizeitgruppe, Entspannungstherapien (PMR, autogenes Training)
  • Ernährungsberatung, Lehrküche
  • Gesundheitsbildung, Gesundheitstraining
  • Komplementäre Therapien: Akupunktur, Neuraltherapie, Osteopathie

Aufgrund des umfassenden Leistungsspektrums des MEDIAN Ambulanten Gesundheitszentrums Leipzig ist eine übergreifende Behandlung von Erkrankungen des Bewegungsapparates, des Herz-Kreislauf-Systems und der Psychosomatik bei Bedarf möglich.

Reha-Formen und Ablauf der ambulanten neurologischen Rehabilitation in Leipzig

Genauso vielfältig wie die individuelle Krankengeschichte und die persönlichen Lebensumstände sind auch die von den unterschiedlichen Kostenträgern angebotenen Leistungen der ambulanten Rehabilitation.

Leistungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

  • Anschlussheilbehandlung (AHB): Die Anschlussheilbehandlung ist eine intensive Nachbehandlung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt mit oder ohne Operation. Diese Leistung kann bis zu sechs Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden. Die neurologische Anschlussheilbehandlung in unserem Gesundheitszentrum umfasst 15 Behandlungstage und wird an fünf Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) mit einer täglichen Therapiezeit von vier bis sechs Stunden durchgeführt. Eine Zuzahlung ist für eine ambulante Anschlussheilbehandlung nicht zu leisten.
  • Heilverfahren (HV): Das Heilverfahren richtet sich an Personen, die wegen gesundheitlicher Probleme den Belastungen am Arbeitsplatz oder des Alltags nicht mehr gewachsen sind und wenn eine längere Krankschreibung erfolgt oder droht. Das Rehabilitationsziel besteht darin, den Patienten nach einer akuten oder chronischen Erkrankung für die Belastungen am Arbeitsplatz und des Alltags zu stärken. Ein neurologisches Heilverfahren umfasst in unserer Rehabilitationseinrichtung in Leipzig 15 Behandlungstage und wird an fünf Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) mit einer täglichen Therapiezeit von 4 bis 6 Stunden durchgeführt. Eine Zuzahlung ist für ein ambulantes Heilverfahren nicht zu leisten.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

  • Anschlussrehabilitation (AR): Die Anschlussheilbehandlung ist eine intensive Nachbehandlung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt mit oder ohne Operation. Diese Leistung kann bis zu sechs Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden. Der Therapieumfang für die ambulante Anschlussrehabilitation ist von der Genehmigung der Krankenkasse abhängig. Die AR wird an drei bis fünf Tagen, abhängig von der körperlichen Belastbarkeit, und einer Therapiezeit von drei bis sechs Stunden je Behandlungstag im MEDIAN Ambulantes Gesundheitszentrum Leipzig durchgeführt. Für eine ambulante Anschlussrehabilitation ist eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro pro Behandlungstag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten. Die Patienten werden gebeten, zu Beginn der AR Rechnungen über bereits geleistete Zuzahlungen im Krankenhaus oder den Befreiungsausweis der Krankenkasse vorzulegen. Die Zuzahlung muss nur für die Tage geleistet werden, die der Patient tatsächlich im Haus ist. Für Fragen zur Zuzahlung stehen die Mitarbeiter des Reha-Service gerne zur Verfügung.
  • Ambulante Rehabilitation: Die ambulante Rehabilitation richtet sich an Personen, die wegen gesundheitlicher Probleme den Belastungen des Alltags nicht mehr gewachsen sind und wenn eine längere Krankschreibung erfolgt oder droht. Das Rehabilitationsziel besteht darin, die Patienten nach einer neurologischen Erkrankung für den Alltag und die Belastungen am Arbeitsplatz zu stärken. Eine ambulante neurologische Rehabilitation kann flexibel gestaltet und in Ihr gesellschaftliches Leben integriert werden. Für eine ambulante Anschlussrehabilitation ist eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro pro Behandlungstag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten. Die Patienten werden gebeten, zu Beginn der Reha-Maßnahme ggf. den Befreiungsausweis der Krankenkasse vorzulegen. Die Zuzahlung muss nur für die Tage geleistet werden, die der Patient tatsächlich im Haus ist. Für Fragen zur Zuzahlung stehen die Mitarbeiter des Reha-Service gerne zur Verfügung.

Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV)

Bei neurologischen Erkrankungen kann durch den Arzt eine intensivierte Behandlung in Form einer ambulanten Rehabilitation verordnet werden. Die Kostenübernahme für die ambulante Rehabilitation beantragt entweder das Krankenhaus oder das MEDIAN Ambulante Gesundheitszentrum Leipzig bei der privaten Krankenversicherung. Dafür wird ein ärztliches Aufnahmegespräch vereinbart und bei diesem werden der Therapieplan und der Kostenübernahmeantrag fertiggestellt. Dabei werden individuell den medizinischen Notwendigkeiten entsprechend verschiedene Elemente der ambulanten Rehabilitation unter Mitwirkung des interdisziplinären Reha-Teams (Ärzte, Physio-/Ergo-/Sporttherapeuten, Psychologen, Ernährungsberater u.w.) umgesetzt. Die Privat-Reha wird zwischen drei- und fünfmal wöchentlich mit einer Therapiezeit von vier Stunden durchgeführt. Die Gesamtzahl der notwendigen Therapietage wird durch den persönlichen Heilverlauf und die Notwendigkeit zur komplexen Behandlung bestimmt.

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