Parkinson, auch bekannt als Schüttellähmung oder Morbus Parkinson, ist eine fortschreitende neurologische Erkrankung des Gehirns. Sie ist durch den Verlust von Dopamin-produzierenden Zellen gekennzeichnet und führt zu verlangsamten Bewegungen, Muskelsteifheit und Zittern. Da die Erkrankung chronisch ist und fortschreitet, entwickeln Parkinson-Patient:innen im Laufe der Zeit eine Pflegebedürftigkeit.
Was ist Parkinson?
Bei der Parkinson-Krankheit handelt es sich um eine langsam fortschreitende Erkrankung des Gehirns, bei der eine kleine Gruppe von Zellen im Gehirn (in der Substantia nigra) beschädigt wird und abstirbt. Diese Zellen sind für die Produktion des chemischen Stoffes Dopamin zuständig und können demzufolge nur mehr in verringertem Maß oder gar kein Dopamin mehr produzieren. In den meisten Fällen dauert es Jahre, bis die Symptome zu Tage treten und die Krankheit diagnostiziert wird. Die “echte” Parkinson-Krankheit, auch idiopathisches Parkinson-Syndrom genannt, zeigt sich bei jedem Patienten anders.
Symptome der Parkinson-Krankheit
Die Symptome von Parkinson entwickeln sich allmählich und können von Person zu Person variieren. Zu den häufigsten Symptomen gehören:
- Zittern (Tremor): Ein typisches Zittern der Hände, das in Ruhe auftritt (Ruhetremor).
- Muskelsteifheit (Rigor): Steife Muskeln, die die Bewegungsfähigkeit einschränken.
- Verlangsamte Bewegungen (Bradykinese): Verlangsamung der Bewegungen, die alltägliche Aufgaben erschwert.
- Gleichgewichtsstörungen: Verlust des Gleichgewichts, der zu Stürzen führen kann.
- „eingefrorene“ Bewegungen (Freezing): Plötzliches Anhalten der Bewegung, insbesondere beim Gehen.
- Sprachprobleme: Veränderungen der Stimme und Schwierigkeiten beim Sprechen.
- Schluckbeschwerden: Probleme beim Schlucken von Speichel, Nahrung oder Flüssigkeiten.
- Verdauungsschwierigkeiten: Verstopfung oder andere Verdauungsprobleme.
- Blutdruckschwankungen: Unregelmäßiger Blutdruck.
- Schlafstörungen: Schwierigkeiten beim Ein- oder Durchschlafen.
- Depressionen: Gefühle der Traurigkeit, Hoffnungslosigkeit und des Verlusts des Interesses an Aktivitäten.
- Geistige Beeinträchtigungen: Kognitive Einschränkungen, Gedächtnisstörungen und Demenz.
Ursachen von Parkinson
Die Ursachen der Parkinson-Krankheit sind noch nicht vollständig geklärt. Es wird angenommen, dass eine Kombination aus genetischen und umweltbedingten Faktoren eine Rolle spielt.
Pflegegrad bei Parkinson beantragen
Wenn die Selbstständigkeit im Alltag einer Person mit Parkinson beeinträchtigt wird, hat sie einen eventuellen Anspruch auf einen Pflegegrad. Mit diesem stehen ihr verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zu.
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Voraussetzungen für den Erhalt eines Pflegegrades
Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Pflegebedürftigkeit: Die Selbstständigkeit oder die körperlichen und geistigen Fähigkeiten müssen so stark beeinträchtigt sein, dass pflegerische Unterstützung notwendig ist. Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.
- Versicherung: Der oder die Betroffene muss in den letzten 10 Jahren mindestens zwei Jahre in der sozialen Pflegeversicherung versichert gewesen sein.
- Antrag: Es muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt und von dieser bewilligt sein.
Antragstellung
- Information der Pflegekasse: Die Pflegekassen sind an die Krankenkassen angegliedert. Kontaktieren Sie die Pflegekasse und bitten Sie um den „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Alternativ können Sie den Antrag online herunterladen und ausdrucken.
- Angabe der Daten: Füllen Sie den Antrag mit Ihren persönlichen Daten, dem Grund der Pflegebedürftigkeit und Angaben zur Pflegeperson aus. Überprüfen Sie die Angaben und vergessen Sie die Unterschrift nicht. Senden Sie das ausgefüllte Formular an die Krankenkasse.
- Warten auf den MD-Anruf: Nach Eingang des Antrags verständigt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), früher MDK. Der MD vereinbart einen Termin für eine Begutachtung in Ihrem häuslichen Umfeld.
- Überprüfung des Postkastens: Nach spätestens 25 Arbeitstagen erhalten Sie Post von der Pflegekasse mit der Mitteilung über den zugeteilten Pflegegrad.
- Widerspruch (optional): Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Die Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) oder MEDICPROOF sind bei der Diagnose Parkinson-Krankheit gefordert, nicht nur die gerade bestehenden Schädigungen und Beeinträchtigungen der somatischen (körperlichen) Fähigkeiten, sondern auch die nicht sichtbaren Beeinträchtigungen der mentalen Fähigkeiten sensibel zu ermitteln. Die Gutachter sind auf die Aussagen der Betroffenen, der Angehörigen und Pflegepersonen angewiesen. Die persönliche Einschätzung der Betroffenen zu ihren derzeitigen gesundheitlichen und pflegerischen Problemen, Bedürfnissen und Veränderungswünschen ist zu erfassen. Es ist nach den pflegerelevanten Erkrankungen und Beschwerden zu fragen. Auch Tagesformschwankungen oder besondere Belastungen für die Pflegenden sind aufzunehmen. Anamnestische Angaben zu kognitiven Fähigkeiten oder herausforderndem Verhalten sind im Hinblick auf die Bewertung der Module 2 und 3 zu erfragen und hier aufzunehmen. Nach der strukturierten Anamnese- und Befunderhebung erfolgt die Anwendung der sechs Module des Begutachtungsinstruments.
Das Neue Begutachtungsassessment (NBA)
Die Einschätzung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten und die entsprechende Bewertung unter Bezug auf das Neue Begutachtungsassessment (NBA) unterliegt gesetzlichen Vorgaben und Definitionen. Wichtiger allerdings als die gestzlichen Regelungen sind bei Pflegefällen die Begutachtungsregeln, seit 2017, das Neue Begutachtungsassessment (NBA)!
Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade basiert auf sechs Modulen nach dem NBA:
- Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Antragsteller im Alltag örtlich und zeitlich orientieren?
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichen Verhalten?
- Selbstversorgung: Kann sich der Antragsteller selbstständig waschen, anziehen und ernähren?
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Benötigt der Antragsteller Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten oder beim Verbandswechsel?
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann der Antragsteller seinen Alltag selbstständig gestalten und soziale Kontakte pflegen?
Jedes der sechs Module umfasst bis zu 16 festgelegte Kriterien, die im Gutachten einzeln beurteilt werden. Die individuelle Bewertung jedes Kriteriums führt zu einer Punktzahl für jedes Modul. Die Punktzahlen der Module werden addiert, gewichtet und ergeben schließlich die Gesamtpunktzahl.
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Pflegetagebuch
Um sich bestmöglich auf die Begutachtung vorzubereiten, empfiehlt es sich, ein Pflegetagebuch zu führen. Hier halten Sie alle wichtigen Aspekte der Pflegesituation fest, dokumentieren Sie die Einschränkungen lückenlos und notieren Sie sämtliche Pflegemaßnahmen und deren Häufigkeit.
Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Pflegegradbescheid nicht Ihrer Pflegesituation entspricht, können Sie Widerspruch einlegen.
Pflegegrade bei Parkinson
Wie die Chancen auf einen Pflegegrad bei Parkinson stehen, hängt vom individuellen Allgemeinzustand ab. Als Faustregel gilt: Je stärker die Selbstständigkeit des Patienten beeinträchtigt ist, desto wahrscheinlicher ist sein Anspruch auf einen von insgesamt fünf Pflegegraden. Einen bestimmten Pflegegrad bei Parkinson gibt es nicht.
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 bedeutet eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Sie erhalten Pflegegrad 3 wenn in Ihrem Pflegegutachten 47,5 bis unter 70 Punkte für die Einschränkung Ihrer Selbständigkeit festgestellt werden. Mit dem Pflegegrad können Sie Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen.
Eine Person mit Pflegegrad 3 ist bei vielen alltäglichen Abläufen auf Hilfe angewiesen. Sie dürfen deshalb alle verfügbaren Pflegeleistungen nutzen. Bei manchen Leistungen ist der Höchstbetrag noch etwas eingeschränkt.
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Leistungen bei Pflegegrad 3
- Pflegegeld: 599 Euro pro Monat (zur freien Verfügung, wenn die Pflege zuhause selbst organisiert wird)
- Pflegesachleistungen: Zur Finanzierung der Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst
- Kombinationsleistung: Anteilige Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen und Pflegegeld
- Verhinderungspflege: Stunden- oder tageweise Vertretung der eigentlichen Pflegeperson (bis zu 3.539 Euro pro Jahr, gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege)
- Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Versorgung (bis zu 3.539 Euro jährlich, finanzierbar über den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege)
- Tagespflege oder Nachtpflege: Teilstationäre Pflege (bis zu 1.357 Euro pro Monat)
- Entlastungsbetrag: 131 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Hilfsmittel: Anspruch auf Hilfsmittel von der Krankenkasse (ärztliche Verordnung erforderlich)
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse für Umbaumaßnahmen zur Anpassung des Wohnraums
- Stationäre Pflege: 1.319 Euro pro Monat für die stationäre Pflege im Pflegeheim
Pflegemaßnahmen bei Parkinson
Pflegerische Maßnahmen sind bei Parkinson ab einem bestimmten Krankheitsfortschritt unverzichtbar. Vor allem im Spätstadium benötigen Patient:innen Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie der Nahrungsaufnahme, dem Aufstehen oder Mobilisieren. Auch die Körperpflege oder das Anziehen fällt Betroffenen in der Regel schwer. Wie viele pflegerische Maßnahmen bei Morbus Parkinson anfallen und wie umfangreich sie sind, ist ganz unterschiedlich. Um die pflegerischen Maßnahmen bei Parkinson zu koordinieren, ist eine Parkinson-Pflegeplanung sehr hilfreich.
Tipps für die Pflege von Parkinson-Patienten
- Passen Sie die Wohnumgebung an: Sorgen Sie für genügend Platz zum Gehen, entfernen Sie Stolperfallen und installieren Sie Haltegriffe.
- Ermöglichen Sie eine aktivierende Pflege: Fördern Sie die Selbstständigkeit des Patienten, indem Sie ihm so viel wie möglich selbst tun lassen.
- Holen Sie sich Unterstützung: Nutzen Sie die Verhinderungspflege und beziehen Sie andere Personen in die Pflege mit ein.
Umgang mit spezifischen Symptomen
- Schluckbeschwerden: Achten Sie auf eine angepasste Konsistenz der Nahrung und bieten Sie Unterstützung beim Essen und Trinken an.
- Sprachprobleme: Zeigen Sie Geduld und Verständnis und fördern Sie die Kommunikation durch Singen oder Sprechübungen.
- Bewegungseinschränkungen: Begleiten Sie den Patienten zur Krankengymnastik und unterstützen Sie ihn bei Übungen zu Hause. Achten Sie auf die Nutzung von Gehhilfen, um Stürze zu vermeiden.
- Erhöhter Speichelfluss: Statten Sie den Betroffenen mit einem Halstuch aus Baumwolle aus und stellen Sie Papiertaschentücher bereit.
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten
- Parkinson-Selbsthilfegruppen: Bieten ein Umfeld für den Austausch mit anderen Betroffenen und Angehörigen.
- Parkinson-Kliniken: Spezialisierte Einrichtungen mit Fachexperten für die Diagnose und Behandlung von Parkinson.
- Ernährungsberatung: Beratung zur Anpassung der Ernährung, um die Symptome zu lindern und die Aufnahme von Medikamenten zu optimieren.
- Ergotherapie: Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der Erhaltung der Selbstständigkeit.
- Logopädie: Behandlung von Sprach- und Schluckbeschwerden.
- Psychotherapie: Hilfe bei der Bewältigung von psychischen Belastungen wie Depressionen und Angstzuständen.
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