Parkinson-Rente abgelehnt: Ursachen und Handlungsmöglichkeiten

Die Parkinson-Krankheit, auch Schüttellähmung genannt, ist eine fortschreitende neurologische Erkrankung des zentralen Nervensystems, von der in Deutschland schätzungsweise 300.000 Menschen betroffen sind. Jedes Jahr kommen etwa 20.000 Neuerkrankungen hinzu, wobei Männer häufiger betroffen sind als Frauen. Die Erkrankung manifestiert sich in der Regel zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr, wobei nur etwa 10 % der Patienten bei der Diagnose jünger als 40 Jahre sind.

Bislang ist Parkinson nicht heilbar, aber Medikamente und Therapien können den Verlauf der Krankheit verlangsamen. Die Symptome und der Schweregrad der Erkrankung können von Patient zu Patient stark variieren. Daher führt die Diagnose Parkinson heutzutage nicht mehr automatisch zur Berentung.

Gründe für die Ablehnung einer Parkinson-Rente

Trotz der Einschränkungen, die Parkinson mit sich bringt, wird ein Rentenantrag nicht immer bewilligt. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) lehnt viele Anträge ab, und es gibt verschiedene Gründe dafür.

Medizinische Voraussetzungen nicht erfüllt

Der häufigste Grund für die Ablehnung eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente liegt in den medizinischen Voraussetzungen. Die DRV argumentiert oft, dass die betroffenen Personen noch in der Lage sind, mehr als drei Stunden täglich einer Arbeit nachzugehen. Diese Einschätzung basiert auf der Begutachtung durch Ärzte, die im Auftrag der Rentenversicherung tätig sind. Dabei können die Ansichten der behandelnden Ärzte und der Gutachter der DRV auseinandergehen. Die DRV stützt sich maßgeblich auf die Ergebnisse der Gutachten. Daher ist es wichtig, dass die Gutachten vollständig, aussagekräftig und objektiv sind.

Fehlende Mitwirkung des Antragstellers

Ein weiterer Grund für die Ablehnung eines Antrags ist die mangelnde Mitwirkung des Antragstellers. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Termin beim Gutachter versäumt wird oder der Antragsteller sich dort wenig kooperativ verhält. Die DRV führt unter dieser Rubrik all jene Fälle, in denen der Antragsteller nicht dem nachgekommen ist, was von ihm erwartet wird.

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Versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt

Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der DRV sowie 36 Monate Pflichtversicherungszeiten in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Das Problem des Befundberichts

Oftmals scheitert es in der Realität an den Befundberichten. Nicht weil die Ärzte Ihnen gegenüber gleichgültig oder gar böswillig wären - nein, in der Regel fehlt es einfach an sozialrechtlichen Kenntnissen. Woher soll der Facharzt auch wissen, welche Informationen für den Befundbericht von Bedeutung sind?

Was tun bei Ablehnung der Rente?

Wenn der Rentenantrag abgelehnt wird, ist es wichtig, nicht aufzugeben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, gegen die Entscheidung vorzugehen:

Widerspruch einlegen

Gegen den Ablehnungsbescheid der Rentenversicherung kann innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch eingelegt werden. Im Widerspruchsverfahren wird der Antrag erneut geprüft. Es ist ratsam, sich in dieser Phase von einem Anwalt für Sozialrecht oder einem Rentenberater unterstützen zu lassen. Der Anwalt kann die Ablehnungsgründe genau analysieren und gegebenenfalls weitere Nachweise oder medizinische Gutachten einholen, um den Widerspruch zu begründen.

Klage vor dem Sozialgericht erheben

Bleibt der Widerspruch erfolglos, besteht die Möglichkeit, Klage vor dem zuständigen Sozialgericht zu erheben. Dies ist die letzte Instanz im Antragsverfahren, bei der Betroffene versuchen können, ihr Recht auf Erwerbsminderungsrente durchzusetzen. In diesem Stadium ist die Unterstützung von einem erfahrenen Anwalt für Erwerbsminderungsrente besonders wichtig, da er bei der Vorbereitung der Klage, der Formulierung der rechtlichen Argumente und der Präsentation des Falls vor Gericht behilflich sein kann.

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Schwerbehindertenausweis beantragen

Auch wenn die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde, kann es sinnvoll sein, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Mit einem Schwerbehindertenausweis haben Parkinson-Erkrankte eventuell Anspruch auf verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten, z.B. einen verbesserten Kündigungsschutz sowie Anspruch auf technische Hilfsmittel, welche die Arbeit erleichtern/möglich machen.

Reha-Maßnahmen in Anspruch nehmen

Reha-Maßnahmen können dazu beitragen, krankheitsbedingte Einschränkungen im Berufsleben zu verringern oder zu beseitigen. Die Kosten für Weiterbildung und berufliche Reha können übernommen werden.

Berufskrankheit durch Pestizide

Am 20. März 2024 wurde vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit "Parkinson-Syndrom durch Pestizide" beschlossen. Studien haben ergeben, dass Menschen, die beruflich mit Pestiziden in Kontakt kommen, ein höheres Risiko haben, an Parkinson zu erkranken. Wird eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt, erhalten Versicherte Leistungen der Unfallversicherung.

Pflege bei Parkinson

Im fortgeschrittenen Stadium der Parkinson-Krankheit sind Betroffene oft auf tägliche Unterstützung angewiesen. Das Pflegegeld für Parkinson ist an den Pflegegrad gekoppelt. Ein Antrag auf einen Pflegegrad sollte bereits in einem frühen Stadium der Erkrankung gestellt werden. Da die Beantragung eines Pflegegrads für den Antragsteller nicht mit Kosten verbunden ist, sollten Sie bei einer Parkinson-Erkrankung in jedem Fall einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Es kann auch sinnvoll sein, einen Antrag auf Höherstufung zu stellen, wenn sich der Zustand verschlechtert.

Unterstützung und Beratung

Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die Parkinson-Patienten und ihre Angehörigen unterstützen und beraten:

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  • Anwälte für Sozialrecht: Sie bieten rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren und bei Klagen vor dem Sozialgericht.
  • Rentenberater: Sie helfen bei Fragen zur Rente und unterstützen bei der Antragstellung.
  • Pflegedienste: Sie bieten Kurse zur Erhaltung der Selbstständigkeit bei Parkinson an.
  • Selbsthilfegruppen: Sie bieten eine Plattform für den Austausch mit anderen Betroffenen.

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