Kostenübernahme für die Pflege nach einem Schlaganfall in Deutschland

Ein Schlaganfall stellt einen einschneidenden Moment im Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen dar. Oftmals resultiert daraus ein erhöhter Bedarf an Hilfe und Pflege. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Aspekte der Pflege nach einem Schlaganfall und die damit verbundenen finanziellen Unterstützungen.

Der plötzliche Pflegebedarf nach einem Schlaganfall

Ein Schlaganfall kann plötzlich auftreten und das Leben der Betroffenen von einem Moment auf den anderen verändern. Die Lebensumstände ändern sich völlig, Pflege und Betreuung werden nötig. Je nach Schweregrad des Schlaganfalls kann der Hilfsbedarf sehr unterschiedlich ausfallen. Die Krankenkasse bietet Unterstützung in Form von Rehabilitation, Physiotherapie und häuslicher Krankenpflege.

Leistungen der Pflegekasse

Pflegebedürftige Schlaganfallpatienten haben Anspruch auf vielfältige Leistungen der Pflegekasse. Diese Leistungen umfassen:

  • Pflegegeld: Für Pflegebedürftige, die privat von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden.
  • Entlastungsbeitrag: Alle Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbeitrag der sozialen Pflegeversicherung.
  • Pflegesachleistungen: Diese umfassen die Pflege durch professionelle Pflegekräfte, die ins Haus kommen (ambulante Pflege). Bis zu 40 Prozent der Sachleistungen können für häusliche Betreuungsleistungen verwendet werden.
  • Teilstationäre Pflege: Die Pflegeversicherung übernimmt auch die Kosten für teilstationäre Pflege, wenn der Betroffene die Pflege nur tagsüber oder nachts stationär benötigt.
  • Stationäre Pflege: Die Pflegekasse zahlt einen Pauschalbetrag direkt an das Heim.
  • Verhinderungspflege: Wenn pflegende Angehörige erkranken oder Urlaub benötigen, können die Kosten für eine Ersatzkraft im Rahmen der Verhinderungspflege beantragt werden.
  • Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege übernimmt die pflegebedingten Kosten für einen stationären Aufenthalt für bis zu acht Wochen im Jahr.
  • Tages- und Nachtpflege: Die Tages- und Nachtpflege kann seit dem 1. Januar 2017 neben dem Pflegegeld voll beansprucht werden.

Der Pflegegrad: Grundlage für Leistungen

Ein Pflegegrad wird nach einer Begutachtung in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen erteilt. Hierzu kommt ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MD) vorbei, um den Pflegebedarf festzustellen. Der Medizinische Dienst (MD) entscheidet über die Pflegegrad-Einstufung. Der Pflegegrad muss durch den MD so ermittelt werden, dass die Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten in 5 Abstufungen eingeteilt werden kann. Körperliche und psychisch/ kognitive Beeinträchtigungen werden beim neuen Begutachtungsassessment (NBA) berücksichtigt. Dies Assessment findet durch Mitarbeiter des MD während des Gesprächstermins bei Ihnen zuhause statt. Mit zunehmender Bedürftigkeit steigt die Höhe der Geld- und Sachleistungen.

Vorbereitung auf die Begutachtung

Es lohnt sich, eine Selbsteinschätzung des Pflegebedarfs vorzunehmen, zum Beispiel mit einem Pflegegrad-Rechner. Im Anschluss erhalten Sie ein personalisiertes Pflegetagebuch, das als Leitfaden für die Begutachtung dient. Der Arzt Ihres Angehörigen kann Sie umfassend zu Rehabilitation, Physiotherapie und Übungen für zu Hause aufklären und Hilfsmittel empfehlen und verschreiben.

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Häusliche Pflege vs. Stationäre Pflege

Die meisten Menschen möchten die gewohnte Umgebung nicht verlassen und wehren sich gegen einen Umzug in eine Pflegeeinrichtung. Daher ist die häusliche Pflege für viele das erste Mittel der Wahl, wenn es um die Pflege nach einem Schlaganfall geht. Nach dem Krankenhausaufenthalt oder der Reha wird oft die Kurzzeitpflege genutzt, um mehr Zeit für die Vorbereitung des Pflegehaushaltes zu haben.

Unterstützung für die häusliche Pflege

Körperliche und kognitive Einschränkungen nach dem Schlaganfall bringen oft neue Ansprüche an das eigene Wohnumfeld mit sich. Wenn Hilfsmittel angeschafft werden müssen oder Umbaumaßnahmen nötig sind, leistet die Pflegekasse auch hier Zuschusszahlungen. Wenn Ihr Angehöriger einen Pflegegrad hat, haben Sie Anspruch auf 4.180 Euro für die sogenannte Wohnumfeldverbesserung.

Damit der Übergang von Krankenhaus oder Reha nach Hause so reibungslos wie möglich funktioniert, sollten Sie Vorkehrungen treffen: Wer übernimmt welche Aufgaben? Wer ist Ansprechpartner, zum Beispiel wenn der Pflegedienst oder der MD kommt? Holen Sie sich andere Familienmitglieder mit ins Boot, die Sie entlasten und unterstützen können. Sind bereits Vorsorgedokumente vorhanden? Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung bringen Sicherheit für alle Beteiligten. Ist ein Pflegedienst oder eine Betreuungskraft notwendig? Eine 24 Stunden Pflege ist in solchen Fällen sehr entlastend und günstiger als die Unterbringung in einem Pflegeheim. Auch eine Haushaltshilfe bietet sich an.

Viele Hilfsmittel werden von den Kranken- und Pflegekassen bezahlt. Pflegebedürftige erhalten sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auf Wunsch monatlich bequem nach Hause geliefert. Die Kosten hierfür werden von der Pflegekasse übernommen. Zu diesen Pflegehilfsmitteln gehören unter anderem Desinfektionsmittel, Mundschutze und Handschuhe. Auch der Hausnotruf wird pauschal von der Pflegekasse bezahlt. Viele weitere Hilfsmittel wie Pflegebetten, Patientenlifter oder Lagerungshilfen werden von der Krankenkasse bezahlt. Wenn Sie viele Hilfsmittel anschaffen müssen und die Kosten unzumutbar werden, können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen.

Stationäre Pflege als Alternative

Manchmal kann die Pflege in der häuslichen Umgebung nicht geleistet werden. Dann ist die stationäre Pflege, zum Beispiel in einem Pflegeheim, die Alternative. Da der Bedarf an Pflegeplätzen in Deutschland nicht ausreichend gedeckt wird, gibt es oft lange Wartelisten. Überbrückend sollten daher trotzdem Vorkehrungen für eine häusliche Pflege getroffen werden, bis ein Pflegeplatz gefunden wurde. Außerdem wird seit dem 01.01.2022 ein Leistungszuschlag für den Eigenanteil geleistet.

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Kosten eines Pflegeheimplatzes

Die Kosten für einen Platz in einem Pflegeheim setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen. Im Allgemeinen können Sie davon ausgehen, dass Ihr Eigenanteil an den Kosten für das Pflegeheim bei monatlich rund 3.108 Euro im ersten Aufenthaltsjahr liegt (Bundesdurchschnitt 01.07.2025).

Die Kosten setzen sich zusammen aus:

  1. Mit ihm werden die Pflege und die soziale Betreuung finanziert.
  2. Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung (sogenannte „Hotelkosten“) umfasst unter anderem die Nebenkosten für das Apartment und die Zubereitung und das Bereitstellen von Speisen und Getränken.
  3. Die Investitionskosten sind die Kosten, die dem Träger von Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und der damit verbundenen technischen Anlagen entstehen.
  4. Seit dem Jahr 2020 wird die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann über einen landesweiten Ausbildungsfonds refinanziert.

Leistungszuschläge für den Eigenanteil

Seit Januar 2022 zahlen die Pflegekassen für die gesetzlich Versicherten der Pflegegrade 2 - 5, die vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI erhalten, einen bestimmten Prozentsatz des zu tragenden Eigenanteils als Leistungszuschlag.

  • 15 % Ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen inkl.
  • 30 % Ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen inkl.
  • 50 % Ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen inkl.
  • 75 % Ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen inkl.

Zusätzliche finanzielle Hilfen

Wenn Vermögen und Rente zur Deckung der Pflegeheimkosten nicht ausreichen, kann beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden. Mit der Wohnreform, die am 01.01.2023 eingeführt wurde, haben nun Pflegeheimbewohner Anspruch darauf, Wohngeld zu beantragen. Pflegebedürftigen steht ein Schonvermögen von 10.000 Euro (Stand: Januar 2023) zu, das nicht für die Finanzierung der Pflege herangezogen wird. Seit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes am 01.01.2020 gibt es dafür aber eine Einkommensgrenze: Nur Angehörige (Eltern oder Kinder) mit einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr können für die Pflegeheim-Kosten herangezogen werden.

Antragstellung und weitere Schritte

Sobald Sie den Eindruck haben, dass Sie oder Ihr Angehöriger regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Der Antrag wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt. Den Antrag sollte die betroffene Person selbst stellen. Ist sie dazu nicht in der Lage, kann auch ein Bevollmächtigter oder Betreuer den Antrag für den Pflegebedürftigen stellen.

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Schritte zur Beantragung eines Pflegegrads

  1. Formular erhalten: Kontaktieren Sie die Pflegekasse und bitten Sie um den „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“.
  2. Informationen angeben: Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und geben Sie alle relevanten Informationen an.
  3. Auf Anruf warten: Die Pflegekasse setzt sich mit dem Medizinischen Dienst (MD) in Verbindung, um einen Begutachtungstermin zu vereinbaren.
  4. Postkasten im Blick behalten: Nach spätestens 25 Arbeitstagen erhalten Sie einen Brief mit der Mitteilung über den zugeteilten Pflegegrad.
  5. Widerspruch einlegen (falls nötig): Wenn Sie mit der Zuteilung des Pflegegrads nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Wichtige Aspekte der Pflege nach einem Schlaganfall

Schwere Schlaganfälle führen fast immer zu einer Pflegebedürftigkeit. Das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA) dient der Pflegeversicherung als Anhaltspunkt, wie die individuelle Pflegesituation eines pflegebedürftigen Versicherungsnehmers einzuordnen ist. Der Begutachtungstermin des MDK sollte intensiv vorbereitet werden. Fehlerhafte Pflegegradbescheide (früher Pflegestufenbescheide) beruhen u. a. darauf, dass der Gutachter keinen umfassenden Einblick in die Pflege erhält.

Tipps für die Pflege

  • Ausreichend trinken: Schlaganfall-Patienten müssen ausreichend trinken, um genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen.
  • Schonendes An- und Ausziehen: Ist eine Körperhälfte gelähmt, sollte beim An- und Ausziehen auf diese Seite besonders geachtet werden.
  • Duschen statt Baden: Baden belastet den Kreislauf. Stattdessen sollten Schlaganfall-Patienten geduscht werden.

Anlaufstellen und Beratungsangebote

Eine gute Anlaufstelle für Angehörige von Schlaganfall-Patienten ist die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe. Dort finden Sie Kontaktdaten, unter anderem zu Selbsthilfegruppen und Regionalbüros. Am Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten Sie Antworten rund um die Pflegeversicherung. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 erreichbar.

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