Ein Schlaganfall ist ein einschneidendes Ereignis, das das Leben der Betroffenen und ihrer Familien dramatisch verändern kann. Die medizinische Akutversorgung besteht in der Regel aus einer Notoperation, um die Ursache zu beheben und das Leben der Patienten zu retten. Nach einem Gehirnschlag ist für die Betroffenen und ihre Angehörigen nichts mehr wie früher. Die körperlichen und seelischen Folgen bleiben meist ein Leben lang. Mit einer umfassenden Betreuung ist es möglich, den Weg zurück ins Leben zu finden. Viele Patienten finden mit geeigneten Reha- und Therapie-Maßnahmen - teilweise oder weitgehend - in ihr altes Leben zurück. Je nach Schwere des Schlaganfalls ist eine Therapie auch daheim möglich. Die Anforderungen an die Pflege fallen unterschiedlich stark aus, sind zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft notwendig. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte der Pflege nach einem Schlaganfall, insbesondere im Kontext eines Pflegeheims. Dabei werden sowohl die medizinischen, finanziellen als auch die organisatorischen Aspekte beleuchtet.
Was ist ein Schlaganfall?
Ein Schlaganfall kann sich in allen Lebensphasen ereignen. Die Symptome eines Schlaganfalls sind in jedem Falle eindeutig. Ein Schlaganfall kann auf zwei verschiedene Weisen auftreten. Entweder ist die Ursache ein plötzlicher Verschluss eines Blutgefäßes im Gehirn oder eine Blutung aufgrund eines geplatzten Blutgefäßes. Beide Ursachen haben gemeinsam, dass es anschließend zu einer Sauerstoffunterversorgung in den betroffenen Hirnregionen kommt. Erste Hilfe nach einem Schlaganfall rettet Leben. Nach den ersten Wochen im Krankenhaus folgt oft die monatelange Reha. Damit ist die Therapie in den meisten Fällen nicht abgeschlossen. Menschen, die einen Schlaganfall überlebt haben, bleiben vielfach ein Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen.
Prof. Dr. Schäbitz erklärt, dass ein Schlaganfall eine Durchblutungsstörung des Gehirns ist, die dazu führt, dass die Funktion der nicht richtig durchbluteten Gehirnareale gestört ist.
Risikofaktoren und Prävention
Die Hauptrisikofaktoren für einen Schlaganfall sind Bluthochdruck und Vorhofflimmern. Andere relevante Faktoren sind Diabetes, Rauchen, Bewegungsmangel und Fettstoffwechselstörung. Das Risiko steigt mit dem Alter.
Die besten Tipps zur Prävention sind die Vermeidung von Risikofaktoren:
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- Vernünftige Ernährung: Ausgewogene, mediterrane Kost mit viel Gemüse, wenig Fleisch und wenig Alkohol.
- Ausreichend Bewegung: 20 bis 30 Minuten Bewegung pro Tag, bei der man leicht schwitzt.
- Behandlung von Risikofaktoren: Diabetes und Bluthochdruck behandeln lassen.
Die Deutsche Schlaganfall Gesellschaft bietet einen Selbsttest an, um das persönliche Schlaganfall-Risiko einzuschätzen. Bei einem auffälligen Testergebnis sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Erste Hilfe und Akutversorgung
Bei einem akuten Schlaganfall muss sofort der Rettungsdienst (112) gerufen werden. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sollte die betroffene Person beruhigt und vor Stürzen geschützt werden. Die Erstversorgung in einer spezialisierten Stroke Unit ist essentiell, da dort die diagnostische und therapeutische Expertise sehr hoch ist. In Stroke Units wird ein Herz-Kreislauf-Monitoring durchgeführt und die Ursachen des Schlaganfalls werden erforscht.
Therapiechancen und Rehabilitation
Im Bereich der Thrombektomie gibt es beeindruckende Heilungserfolge. Manchmal verlassen Patienten die Klinik ohne Einschränkungen, nachdem sie mit schwersten Lähmungen eingeliefert wurden - vorausgesetzt, sie wurden schnell behandelt. Der Therapieerfolg hängt stark von der Beteiligung des Patienten ab.
Nach der Akutphase ist eine umfassende Rehabilitation wichtig, um verlorene Fähigkeiten wiederzuerlangen.
Die Rolle des Pflegeheims nach einem Schlaganfall
Für Schlaganfall-Patienten kann ein Einzug in ein Pflegeheim eine Lösung sein, gerade im höheren Alter. Nach einem Schlaganfall (Hirnschlag) verändert sich das Leben des Betroffenen und seiner Familie dramatisch. Im Pflegeheim weiß man, dass jeder Mensch einzigartig ist und individuelle Bedürfnisse und Ziele im Rehabilitationsprozess hat. Die Einrichtung ist so konzipiert, dass sie ein sicheres und unterstützendes Umfeld bietet, das auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen nach einem Schlaganfall zugeschnitten ist. Die funktionellen Fähigkeiten und die Unabhängigkeit der Kunden sollen so weit wie möglich wiederhergestellt werden.
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Leistungen im Pflegeheim
Die Rehabilitationsprogramme sind individuell gestaltet und umfassen:
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Sprachtherapie
- Sensorische Stimulation (z.B. durch Erinnerungsgärten)
Zusätzlich bieten viele Einrichtungen Annehmlichkeiten wie Whirlpools zur Durchblutung und Entlastung der Gelenke und Muskeln. Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass die Umgebung komfortabel, funktional und auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten ist.
Spezielle Wohnbereiche für Schlaganfallpatienten
Einige Pflegeheime, wie beispielsweise das Malteserstift St. Bonifatius, Malteserstift St. Nikolaus und Malteserstift St. Suitbert, bieten spezielle Wohnbereiche für Menschen nach einem Schlaganfall. Ziel ist es, dass die Betroffenen möglichst viele ihrer früheren körperlichen Fähigkeiten wiedererlangen. Dies wird durch ein interdisziplinäres Team aus qualifizierten Pflegekräften, Physio- und Ergotherapeuten sowie Logopäden erreicht.
Wichtige Merkmale dieser Wohnbereiche sind:
- Barrierefreie, geräumige Einzelzimmer mit Bad und Sitzecke
- Therapieräume für Physio- und Ergotherapie
- Badezimmer mit spezieller Rehawanne
Einige Plätze sind für Kurzzeitpflege reserviert, um pflegende Angehörige zu entlasten oder nach einer Reha-Maßnahme eine Übergangsversorgung zu gewährleisten.
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Finanzierung des Pflegeheimaufenthalts
Wenn die Pflege zu Hause auch mit Unterstützung, beispielsweise durch ambulante Pflegedienste, nicht mehr möglich ist, müssen Betroffene oft in ein Pflegeheim umziehen. Die Finanzierung eines Pflegeheimaufenthalts ist ein wichtiger Aspekt, der sorgfältig geplant werden muss. Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Pflegekosten: Kosten für die eigentliche Pflege und Betreuung.
- Unterkunft und Verpflegung: Kosten für Wohnen und Essen.
- Investitionskosten: Kosten für Gebäude und Instandhaltung.
- Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): Einrichtungsbezogene Kosten.
Das Geld, das der Versicherte selber an das Pflegeheim zahlen muss, wird Eigenanteil genannt. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei gut 2.000 Euro im Monat. Dieses Geld muss der Betroffene grundsätzlich aus eigener Tasche bezahlen. Es gibt jedoch ein Schonvermögen, welches jedem Betroffenen zugestanden wird. Dazu gehören 5.000 Euro und eine “angemessene”, selbstgenutzte Immobilie. Seit 01.2022 wird der Eigenanteil finanziell entlastet. Wie hoch die Entlastung ausfällt, ist abhängig von der Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim. Dies soll Menschen oder deren Angehörigen entlasten, die lange Zeit im Pflegeheim leben. Dabei bezieht sich die Entlastung nur auf die Kosten für die Pflege, bzw. für die Ausbildungsumlage. Das heißt, die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung sind davon nicht betroffen und müssen selbst bezahlt werden.
Leistungen der Pflegeversicherung
Bei der Unterstützung der vollstationären Pflege handelt es sich um Sachleistungen. Patienten haben aufgrund der bleibenden Lähmungen sowie Sprach- und Schluckbeschwerden Anspruch auf Pflegeleistungen. Dafür muss für sie ein Pflegegrad beantragt werden. So erhalten Menschen nach einem Schlaganfall in Deutschland mindestens den Pflegegrad 3 und bei schwersten Beeinträchtigungen kann es auch der Pflegegrad 4 oder 5 sein. Mit dem gewährten Pflegegrad stehen den Patienten Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu. Sie können zwischen der stationären und der häuslichen Pflege, sowie der teilstationären Pflege wählen.
Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, abhängig vom Pflegegrad. Die Leistungen reichen jedoch oft nicht aus, um die gesamten Kosten zu decken.
Eigenanteil und finanzielle Hilfen
Ist der Betroffene finanziell nicht in der Lage, den Eigenanteil für das Pflegeheim aus eigener Tasche zu zahlen, prüft das Sozialamt, ob es unterhaltspflichtige Familienmitglieder gibt. Wenn das der Fall ist, müssen diese für die entstehenden Kosten aufkommen. Wenn der Betroffene nicht alleine für die Heimkosten aufkommen kann, wird zunächst der Ehepartner in die Pflicht genommen. Für ihn oder sie gelten dieselben Regeln, wie für den Betroffenen: Es müssen sowohl Einkommen als auch Vermögen zur Finanzierung des Heimplatzes verwendet werden. Auch dem Ehepartner steht ein Schonvermögen von 5.000 Euro zu. So bleibt den Ehepartnern insgesamt 10.000 Euro zur Verfügung. Im Januar 2020 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches die Unterhaltspflicht der Kinder regelt. Dieses sieht vor, dass Kinder ihren Eltern gegenüber nur unterhaltspflichtig sind, wenn ihr Bruttoeinkommen 100.000 Euro im Jahr überschreitet. Ausschließlich die Kinder der Betroffenen können unterhaltspflichtig werden. Zunächst wird überprüft, ob eins der Kinder die Einkommensgrenze von 100.000 Euro im Jahr überschreitet. Wenn aber doch ein oder mehrere Kinder diese Grenze überschreiten, wird der Unterhalt zunächst unter allen Kindern aufgeteilt. Dabei müssen diejenigen, die mehr verdienen, auch mehr zahlen. Wenn die Anteile festgelegt sind, müssen aber nur die Kinder mit einem Einkommen über 100.000 Euro ihren Anteil selber zahlen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten:
- Schonvermögen: Ein bestimmter Betrag (5.000 Euro) darf nicht für die Pflegekosten herangezogen werden.
- Unterhaltszahlungen: Wenn der Betroffene den Eigenanteil nicht selbst leisten kann, werden zunächst der Lebenspartner und ggf. unterhaltspflichtige Kinder zur Kasse gebeten, sofern ihr Einkommen über 100.000 Euro brutto pro Jahr liegt.
- Sozialhilfe: Wenn das Einkommen und Vermögen des Betroffenen und seiner Angehörigen nicht ausreichen, kann Sozialhilfe beantragt werden.
- Pflegewohngeld: In einigen Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) kann Pflegewohngeld beantragt werden, um die Investitionskosten zu decken.
Zusätzliche Leistungen
Auch wenn Menschen mit Behinderung in einer entsprechenden Einrichtung gepflegt werden, beteiligt sich die Pflegekasse an den entstehenden Kosten, wenn der Betroffene mindestens mit Pflegegrad 2 eingestuft ist. Darüber hinaus stehen den Patienten der monatliche Entlastungsbeitrag (ab Pflegegrad 2) zu.
Alternativen zum Pflegeheim
Viele Menschen möchten die gewohnte Umgebung nicht verlassen und wehren sich gegen einen Umzug in eine Pflegeeinrichtung. Daher ist die häusliche Pflege für viele das erste Mittel der Wahl, wenn es um die Pflege nach einem Schlaganfall geht. Nach dem Krankenhausaufenthalt oder der Reha wird oft die Kurzzeitpflege genutzt, um mehr Zeit für die Vorbereitung des Pflegehaushaltes zu haben. Kurzzeitpflege bedeutet, dass die pflegebedürftige Person übergangsweise für einige Tage oder Wochen in eine Pflegeeinrichtung einzieht.
Häusliche Pflege
Im Fall eines plötzlichen Ausfalls der pflegenden Angehörigen oder des Pflegedienstes kann mittels der Kurzzeitpflege eine vorübergehende Einweisung in ein Pflegeheim erfolgen. Dies ist notwendig, wenn die Pflege in dieser Situation nicht zu Hause fortgeführt werden kann. Förderung der Genesung: Ein Schlaganfall kann zu erheblichen körperlichen und geistigen Einschränkungen führen. Durch eine individuell angepasste Betreuung zu Hause können Patienten ihre Unabhängigkeit schneller wiedererlangen. Emotionale Unterstützung: Ein Schlaganfall kann traumatisch sein, sowohl für die Betroffenen als auch für deren Familien. Individualisierte Pflege: Zu Hause kann die Pflege besser auf die spezifischen Bedürfnisse des Schlaganfallpatienten abgestimmt werden, im Vergleich zu einem Krankenhausaufenthalt. Kostenersparnis: Langfristig kann die häusliche Pflege kostengünstiger sein als ein längerer Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik oder einem Pflegeheim. Doch wie sollen sich ältere Menschen von einem Schlaganfall erholen, wenn sie zuhause auf Hilfe angewiesen sind? Angehörige schränken ihr eigenes Leben meist freiwillig ein, um für geliebte Menschen zu sorgen. Dabei scheitern sie nicht selten an der Bewältigung der Pflege. Um die Versorgung rund um die Uhr jeden Tag sicherzustellen, bedarf es einer Versorgungsleistung wie der Rundum-Betreuung.
Eine umfassende Betreuung nach einem Schlaganfall ist die ideale Lösung, um die Wünsche der betroffenen Senioren nach einem würdevollen Leben und ihrer Angehörigen zu erfüllen. Eine individuelle Rundum-Betreuung zu Hause macht es den Betroffenen möglich, das Leben wieder in die gewohnten Bahnen zurück zu lenken. Sie leistet die pflegerische Nachsorge. Die Betreuungskraft kümmert sich um die alltäglich anfallenden Aufgaben im Haushalt. Sie bereitet etwa die Mahlzeiten zu und kauft ein. Wichtig zu wissen: Die Betreuungskräfte verfügen jedoch über keinerlei examinierte pflegerische Ausbildung. Sie haben im privaten Umfeld entsprechende Vorerfahrungen gesammelt. So sind die Alltagsbegleiter etwa darin geschult, Schlaganfall-Patienten beim Transfer zu stützen. Sie aktivieren die Patienten und leisten Hilfe im Haushalt, um die Angehörigen zu entlasten. So können die Senioren nach einem Schlaganfall mit einer Betreuung zurück ins Leben.
Ambulante Pflegedienste
In diesem Fall können die Betroffenen auswählen, ob sie durch Privatpersonen oder durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden wollen. Sofern Privatpersonen die Pflege und Betreuung übernehmen, erhält der Schlaganfall-Patient ein monatliches Pflegegeld, das er als Aufwandsentschädigung an die Pflegeperson weitergeben kann. Übernimmt hingegen ein ambulanter Pflegedienst die täglichen Aufgaben der Pflege, so hat der Betroffene Anspruch auf die sogenannten Pflegesachleistungen. Diese werden direkt mit dem Leistungserbringer verrechnet.
Vorbereitung auf die Pflege zu Hause
Körperliche und kognitive Einschränkungen nach dem Schlaganfall bringen oft neue Ansprüche an das eigene Wohnumfeld mit sich. Wenn Hilfsmittel angeschafft werden müssen oder Umbaumaßnahmen nötig sind, leistet die Pflegekasse auch hier Zuschusszahlungen. Wenn Ihr Angehöriger einen Pflegegrad hat, haben Sie Anspruch auf 4.180 Euro für die sogenannte Wohnumfeldverbesserung. Damit der Übergang von Krankenhaus oder Reha nach Hause so reibungslos wie möglich funktioniert, sollten Sie Vorkehrungen treffen. Wer übernimmt welche Aufgaben? Wer ist Ansprechpartner, zum Beispiel wenn der Pflegedienst oder der MD kommt? Holen Sie sich andere Familienmitglieder mit ins Boot, die Sie entlasten und unterstützen können. Sind bereits Vorsorgedokumente vorhanden? Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung bringen Sicherheit für alle Beteiligten. Ist ein Pflegedienst oder eine Betreuungskraft notwendig? Eine 24 Stunden Pflege ist in solchen Fällen sehr entlastend und günstiger als die Unterbringung in einem Pflegeheim. Auch eine Haushaltshilfe bietet sich an.
Hilfsmittel und Wohnraumanpassung
Viele Hilfsmittel werden von den Kranken- und Pflegekassen bezahlt. Pflegebedürftige erhalten sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auf Wunsch monatlich bequem nach Hause geliefert. Die Kosten hierfür werden von der Pflegekasse übernommen. Zu diesen Pflegehilfsmitteln gehören unter anderem Desinfektionsmittel, Mundschutze und Handschuhe. Auch der Hausnotruf wird pauschal von der Pflegekasse bezahlt. Pflegebedürftige Menschen verbringen überdurchschnittlich viel Zeit in den eigenen vier Wänden, und nicht immer ist eine weitere Person anwesend, die im Notfall helfen kann. Die Installation eines Hausnotruf-Systems ist in jeder Wohnung möglich. Viele weitere Hilfsmittel wie Pflegebetten, Patientenlifter oder Lagerungshilfen werden von der Krankenkasse bezahlt. Wenn Sie viele Hilfsmittel anschaffen müssen und die Kosten unzumutbar werden, können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen. Für die Zuzahlungsbefreiung stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Der Ablauf ist je nach Krankenkasse unterschiedlich.
Bei eingeschränkter Mobilität nach Schlaganfall bringen Hilfsmittel wie Rollstuhl, Gehhilfen, Badelifter und Treppenlift Entlastung. Aber sollten keine Krücken auf Dauer sein, weil das angestrebte Ziel lautet: Irgendwann wieder autonom zurechtkommen! Damit die Wohnung selbstständiges Bewegen und Agieren erlaubt, müssen Sie Gefahrenquellen wie Türschwellen entschärfen - etwa, indem eine Rampe mit rutschfestem Bodenbelag darüber verläuft. Im Bad geben Haltegriffe an Waschbecken und in der Dusche Sicherheit bei Körperpflege und Toilettengang. Barrierefreiheit - nach Schlaganfall ein Balanceakt: Zum einen soll das Umfeld so sicher wie möglich sein, aber sich andererseits auch nicht bis zur Unkenntlichkeit wandeln! Denn der Patient, dessen Hirnleistung beeinträchtigt ist, muss sich orientieren können. Und dazu muss er sich erinnern - was besser gelingt, wenn viele Dinge am vertrauten, alten Platz bleiben. Außerdem muss bei Pflegebedürftigkeit alles Wichtige in greifbarer Nähe sein: Hilfsmittel wie ein elektromotorisch höhenverstellbares Pflegebett verdienen besonderes Augenmerk, denn sie erleichtern Pflege, Mobilisation und den Transfer vom Bett in den Rollstuhl. Der Patient kann sich leichter selbst aufrichten, sogar selbst aufstehen? Ein Pflegebett - als Leihgabe und Kassenleistung oder selbst über wirtschaftliche Aufzahlung finanziert - kann nach einem Schlaganfall die Genesung beschleunigen. Bei einer Halbseitenschwäche ist die betroffene Seite zu stimulieren. Durch ein Pflegebett auf Rollen ist der Patient von jeder Seite bequem zu erreichen. Auch Nachttisch (am besten auf Rollen) und Fernseher werden auf der geschwächten Seite positioniert. Denn über diese soll der Schlaganfall-Betroffene aktiv - und auch von dieser Seite angesprochen werden. Eine Körperhälfte ist gelähmt? Dann wird diese als erstes angezogen und zuletzt ausgezogen.
Organisation der Pflege
Wichtiger als hektischer Aktionismus jedoch ist die persönliche Unterstützung des Patienten. Warum nicht eine Familienkonferenz einberufen, um direkt nach der Klinikeinweisung zu regeln, wer für welche Aufgaben zuständig ist? Und um zu bestimmen, bei wem künftig alle Fäden zusammenlaufen. Wer ist Ansprechpartner, wer Bevollmächtigter? Neben behandelndem Arzt und Therapeuten können auch Selbsthilfegruppen wertvolle Tipps geben. Zum Beispiel zu passenden Hilfsmitteln auf Rezept, die Sie rechtzeitig beantragen sollten.
Der Pflegegrad
Ein Schlaganfall-Patient kann von einem Tag auf den anderen auf tägliche Betreuung und Pflege angewiesen sein. Wurde bereits ein Pflegegrad festgestellt, kann die neue Situation den Aufstieg in einen höheren Pflegegrad erfordern, um auf diese Weise mehr Pflegeleistungen zu erhalten. Falls noch nicht, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen umgehend stellen. Denn nur bei festgestellter Pflegebedürftigkeit besteht Anspruch auf medizinische Versorgung, körperliche Grundpflege und Maßnahmen von Aktivierung und Mobilisation - auch dann, wenn die Selbstständigkeit durch den Schlaganfall nur gering beeinträchtigt ist. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, können Sie entweder Pflegegeld oder Pflegesachleistungen (etwa zweimal so hoch wie das Pflegegeld) erhalten. Pflegesachleistungen können Sie nutzen, damit ein ambulanter Pflegedienst für die medizinische Behandlungspflege ins Haus kommt: Dieser rechnet darüber direkt mit der Pflegekasse ab. Pflegegeld kann dagegen für Betreuungsaufwand durch Angehörige oder 24-Pflegekräfte aufgewendet werden.
Für den Antrag auf einen Pflegegrad richten Sie bzw. die Person, die Sie dazu per Vollmacht - Vorsorgevollmacht, keine Betreuungsverfügung - ermächtigt haben, ein formloses Anschreiben an die Pflegeversicherung. Diese wird Ihnen nach getroffener Entscheidung in Form eines rechtskräftigen Bescheides antworten. Zunächst teilt man Ihnen jedoch einen Termin für die Begutachtung durch den MDK mit, der Pflegesituation und Anforderungen an die Pflege mithilfe des Instruments des Neuen Begutachtungsassessment (NBA) prüft. Dabei handelt es sich um einen Fragenkatalog zur Selbstständigkeit im Alltag. Diesen Begutachtungstermin des MDK sollten Sie gut vorbereiten. Sorgen Sie dafür, dass der Gutachter bei dieser kurzen Momentaufnahme (denn um nichts anderes handelt es sich) einen umfassenden Einblick erhält, was die Pflege nach Schlaganfall im Alltag erfordert. Achtung: Leistungen der Pflegeversicherung werden nicht rückwirkend gewährt, sondern erst ab Datum der Antragstellung. Alle Kosten, die davor für die Pflege auflaufen - wie für einen ambulanten Pflegedienst - sind selbst zu zahlen. Wie lange müssen Sie auf die Bewilligung warten? Bei schwerem Schlaganfall wird der Pflegegrad in der Regel sofort gewährt. Bei leichtem Schlaganfall werden Anträge oft zunächst abgelehnt.
24-Stunden-Pflege
Nach einem Schlaganfall ist kaum etwas so wichtig wie eine Bezugsperson, die Ruhe ausstrahlt, Berührungen schenkt - und über einfache Zeichen kommuniziert, während das Sprechen noch nicht gelingt. Kommunikation ohne viele Worte - einfache Fragen, die sich mit Nicken oder Kopfschütteln beantworten lassen, genügen. Fürsorgliche Betreuung stabilisiert psychisch - über Anteilnahme und Verständnis. Der zuständige Therapeut hat Übungen zur Förderung der Rehabilitation empfohlen? Dann setzt die 24-Stunden-Pflegekraft diese mit dem Patienten um. Welch ein Fortschritt! Auch den besonderen Pflegeaufwand nach einem Schlaganfall schultern 24h-Betreuungskräfte. Weil die Betreuungskraft mit dem Betroffenen im selben Haushalt lebt, ist diese in (Ruf-)Bereitschaft verfügbar - und der Patient auch in der Nacht nicht allein. Aber: 24-Stunden-Pflege meint nicht Einsatz ohne Pause!
Darf die 24-Stunden-Betreuerin Medikamente verabreichen? Nein, dies darf nur der Pflegedienst. Aber sie achtet darauf, dass verordnete Medikamente über den Tag regelmäßig eingenommen werden, indem sie diese morgens - immer am selben Ort, etwa in einem Behältnis - bereitstellt. Dann ist Zeit für die Körperpflege: Weil Baden den Kreislauf zu sehr belastet, geht die Pflegekraft dem Schlaganfall-Patienten bei einer erfrischenden Dusche (auf dem Duschhocker) zur Hand. Beim anschließenden Frühstück achtet sie auf fettarme Ernährung und darauf, dass der Patient ausreichend trinkt - in stabiler, aufrechter Sitzhaltung. Eine Zigarette nach dem Essen? Keine Chance, denn alles, was die Hirndurchblutung einschränkt, ist verboten. Bewegung dagegen ist willkommen: Die Betreuungskraft begleitet auch zu (Wasser-)Gymnastik und Schwimmen - Sportarten, die neben Muskulatur und Gleichgewicht auch den Lebenswillen stärken. Aktivität als Option wird nicht begrüßt, weil der Patient psychisch instabil und niedergeschlagen wirkt? Eine erfahrene Kraft erkennt die Zeichen - und informiert den behandelnden Arzt.
Unterstützung für Angehörige
Als pflegender Angehöriger sind Sie vielen Belastungen ausgesetzt. Vergessen Sie in dieser herausfordernden Zeit nicht, auf sich selbst zu achten. Hier finden Sie wichtige Ressourcen für Angehörige. Beziehen Sie außerdem auch, wenn möglich, Familienangehörige und Freunde in die Pflege ein.
Wer Hilfe und Unterstützung aktiv annimmt, kommt schneller wieder auf die Beine: Neben Arzt und Reha-Therapeuten stehen auch Selbsthilfegruppen Schlaganfall-Betroffenen und ihren Angehörigen zur Seite - und bieten die Option, Erfahrungen auszutauschen sowie die Freizeit gemeinsam zu verbringen. Eine Liste von Selbsthilfegruppen stellt die Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe bereit.
Wichtige Anlaufstellen und Ressourcen
- Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe: Bietet Informationen und Unterstützung für Betroffene und Angehörige.
- Selbsthilfegruppen: Ermöglichen den Austausch mit anderen Betroffenen und Angehörigen.
- Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit: Bietet Antworten rund um die Pflegeversicherung.
- Telefonseelsorge: Rund um die Uhr erreichbar für seelische Unterstützung.
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