Sächsisches Krankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Rodewisch: Umfassende Informationen

Das Sächsische Krankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Rodewisch (SKH Rodewisch) ist eine bedeutende Einrichtung im Bereich der psychiatrischen und neurologischen Versorgung in Sachsen. Es bietet ein breites Spektrum an diagnostischen und therapeutischen Leistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit vielfältigen psychischen, psychosomatischen und neurologischen Erkrankungen und Störungen. Darüber hinaus verfügt das Krankenhaus über spezialisierte, überregionale Behandlungsangebote.

Leitbild und Patientenorientierung

Das Leitbild des SKH Rodewisch spiegelt die grundlegenden Werte und Ziele wider, die das Handeln der Mitarbeitenden bestimmen. Es dient als Orientierungshilfe im Arbeitsalltag und fördert die Transparenz des Handelns gegenüber der Öffentlichkeit. Im Mittelpunkt steht der Patient in seiner Gesamtheit, unter Berücksichtigung seiner individuellen und kulturellen Besonderheiten. Die diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen basieren auf einem umfassenden Krankheitsverständnis, das körperliche, seelische und soziale Aspekte der Erkrankung einbezieht.

Behandlungsspektrum

Das SKH Rodewisch behandelt ein breites Spektrum an Erkrankungen und Störungen, darunter:

  • Psychiatrische Erkrankungen
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • Neurologische Erkrankungen
  • Spezialisierte, überregionale Behandlungsangebote

Maßnahmen zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)

Das Krankenhaus legt großen Wert auf die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS). AMTS umfasst die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patienten während der Arzneimitteltherapie zu reduzieren.

Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der AMTS

Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der AMTS konzentrieren sich auf die typischen Abläufe des Medikationsprozesses in der stationären Patientenversorgung. Ein besonderes Merkmal des Medikationsprozesses im stationären Bereich ist das Übergangsmanagement bei Aufnahme und Entlassung. Die folgenden Aspekte werden berücksichtigt:

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  • Strukturelle Elemente: z. B. spezielle IT-Ausstattung und Arbeitsmaterialien
  • Prozessaspekte: z. B. Arbeitsbeschreibungen für besonders risikoreiche Prozessschritte oder Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen
  • Bewährte Maßnahmen: zur Vermeidung von Medikationsfehlern oder zum Lernen aus solchen Fehlern

Das Krankenhaus präsentiert, welche Aspekte bereits behandelt wurden und welche Maßnahmen konkret umgesetzt wurden.

Detaillierte Aspekte des Medikationsprozesses

Folgende Aspekte werden detailliert betrachtet (ggf. unter Verwendung von Freitextfeldern):

  • Krankenhausaufnahme, einschließlich Anamnese: Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der alten Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Beurteilung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste) sowie zur Dokumentation sowohl der ursprünglichen Medikation des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation.
  • Medikationsprozess im Krankenhaus: Unterprozesse wie Arzneimittelanamnese, Verordnung, Patienteninformation, Arzneimittellieferung, Arzneimittelanwendung, Dokumentation, Therapiemonitoring und Ergebnisbeurteilung. Instrumente und Maßnahmen für eine sichere Arzneimittelverordnung, z. B. in Bezug auf Lesbarkeit, Klarheit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch in Bezug auf Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (einschließlich potenzieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen usw.) und Ressourcenüberlegungen. Informationen zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -lieferung und -anwendung oder -verabreichung.
  • Entlassung: Maßnahmen des Krankenhauses, um sicherzustellen, dass Informationen zur Arzneimitteltherapie strukturiert an weiterbehandelnde Ärzte weitergegeben werden, sowie die angemessene Versorgung der Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplänen und Medikamenten.

Elektronische Unterstützungssysteme

Das Krankenhaus setzt verschiedene elektronische Unterstützungssysteme ein, darunter:

  • Elektronische Unterstützung für den Aufnahme- und Anamneseprozess
  • Möglichkeit der elektronischen Verordnung, d. h. strukturierte Eingabe von Wirkstoffen (oder Name des Präparats), Form, Dosis, Dosisfrequenz
  • Bereitstellung von einem oder mehreren elektronischen Arzneimittelinformationssystemen
  • Vorhandensein von elektronischen Systemen zur Entscheidungsunterstützung (z. B. Meona®, Rpdoc®, AIDKlinik®, ID Medics®)
  • Aushändigung von arzneimittelbezogenen Informationen für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung der Patientin oder des Patienten im Rahmen eines (ggf. elektronischen) Entlassungsbriefes

Risikomanagement und Patientensicherheit

Das SKH Rodewisch legt großen Wert auf Risikomanagement und Patientensicherheit. Ein Bericht zum Risikomanagement und zur Risikobewertung liegt vor.

Schutz von gefährdeten Patientengruppen

Gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und - der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend - konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept).

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Des Weiteren müssen Einrichtungen gemäß § 4 (2) der Qualitätsmanagement-Richtlinie im Rahmen ihres internen Qualitätsmanagements für die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch sorgen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt, insbesondere gegen schutzbedürftige Patientengruppen wie Kinder und Jugendliche oder hilfsbedürftige Menschen, zu verhindern, zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren sowie diese innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen ist auf die Größe der Einrichtung, das Leistungsspektrum und die Patienten abgestimmt, um maßgeschneiderte Lösungen für die Sensibilisierung der Teams sowie andere geeignete Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu definieren.

Tarifverhandlungen und Arbeitsbedingungen

Für die im SKH Rodewisch angestellten MB-Mitglieder gilt seit dem 1. März 2007 ein arztspezifischer Tarifvertrag mit dem Freistaat Sachsen. Der TV-Ärzte SKH liegt in der Fassung des 7. Änderungstarifvertrages (2022) vor und enthält verschiedene Kündigungsmöglichkeiten.

Aktuelle Tarifrunde

Die Tarifkommission des MB in den vier Sächsischen Landeskliniken (Altscherbitz, Arnsdorf, Großschweidnitz und Rodewisch) hat beschlossen, die Entgelttabelle zum 30. September 2023 zu kündigen. Die Kündigung wurde vom Landesvorstand des MB Sachsen bestätigt und an das Sächsische Finanzministerium übermittelt.

Nachdem sich der MB mit der TdL auf einen neuen Tarifvertrag verständigt hatte, wurde kurzfristig mit dem Sozialministerium und dem Finanzministerium ein Termin für die Tarifverhandlung zum TV-Ärzte SKH vereinbart. Am 17. Mai fand die Verhandlung in gewohnt konstruktiver und zielorientierter Atmosphäre im Sozialministerium statt. Beide Seiten verständigten sich auf eine weitgehende Übernahme der Neuregelungen zum TV-Ärzte (TdL). Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmungen. Wenn diese erfolgt ist, wird das Unterschriftsverfahren durchgeführt. Der Landesvorstand des MB Sachsen hat am 11. Juni der Tarifeinigung zugestimmt.

Vorherige Tarifrunde 2022

Die Tarifkommission des MB in den vier Sächsischen Landeskliniken hatte zuvor beschlossen, die Entgelttabelle zum 30. Juni 2022 zu kündigen. Wie in den letzten Tarifrunden wurde zunächst das Ergebnis der Tarifverhandlung zum TV-Ärzte (TdL) abgewartet, dass auch weiterhin im TV-Ärzte SKH nachvollzogen werden sollte. Nachdem der Tarifabschluss mit der TdL Ende August vorlag, wurde mit dem Finanzministerium ein Verhandlungstermin vereinbart. Die Tarifverhandlung fand am 5. Oktober 2022 im Sozialministerium statt. In konstruktiver Atmosphäre konnte die Übernahme der Eckpunkte des Abschlusses zum TV-Ärzte (TdL) auch für die SKH des Freistaates Sachsen vereinbart werden. Dieses Ergebnis stand noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Mitgliedschaft und des MB-Landesvorstandes. Der Landesvorstand hat am 11. Oktober dem Eckpunktepapier zugestimmt. Zwischenzeitlich konnte das Unterschriftsverfahren abgeschlossen werden.

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