Schadensersatz bei Durchtrennung des Nervus Accessorius: Eine umfassende Analyse

Ärztliche Kunstfehler können für die Betroffenen schwerwiegende Folgen haben. Oftmals verweigern Haftpflichtversicherer von Ärzten und Krankenhäusern außergerichtliche Regulierungen, was Patienten zwingt, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen anfänglich als "schicksalhaftes Geschehen" abtun, erweist sich vor Gericht häufig als Fehlbehandlung, die zu Schadenersatz und Schmerzensgeld für den Patienten führt. Dieser Artikel beleuchtet die Thematik des Schadensersatzes bei Durchtrennung des Nervus Accessorius, insbesondere im Kontext von ärztlichen Behandlungsfehlern.

Einführung in das Thema Arzthaftung und Nervus Accessorius

Die Arzthaftung ist ein komplexes Feld des Medizinrechts, das die Verantwortlichkeit von Ärzten und medizinischen Einrichtungen für Schäden umfasst, die durch fehlerhafte Behandlungen entstehen. Ein häufiges Problem stellt die Durchtrennung des Nervus Accessorius dar, oft im Rahmen von Lymphknotenentfernungen im seitlichen Halsbereich.

Der Nervus Accessorius: Anatomie und Funktion

Der Nervus Accessorius, auch elfter Hirnnerv genannt, spielt eine entscheidende Rolle für die Funktion der Schulter- und Nackenmuskulatur. Er innerviert den Musculus trapezius und den Musculus sternocleidomastoideus. Der Musculus trapezius erstreckt sich von den Dornfortsätzen der Hals- und Brustwirbelsäule bis zu den Schultern und ermöglicht das Anheben des Arms über 90 Grad, das Drehen und Neigen des Kopfes sowie die Stabilisierung der Schulterblätter. Der Musculus sternocleidomastoideus ist für das Drehen und Neigen des Kopfes verantwortlich.

Ursachen und Folgen einer Durchtrennung

Eine Durchtrennung des Nervus Accessorius kann verschiedene Ursachen haben, wobei sie häufig als Komplikation bei chirurgischen Eingriffen im Halsbereich auftritt, insbesondere bei Lymphknotenentfernungen. Die Folgen einer solchen Verletzung sind vielfältig und beeinträchtigen die Lebensqualität der Betroffenen erheblich.

Symptome und Beeinträchtigungen

Die Durchtrennung des Nervus Accessorius führt typischerweise zu einer Parese (teilweise Lähmung) des Musculus trapezius. Dies äußert sich in:

Lesen Sie auch: Fehlerhafte Epilepsie-Diagnose

  • Schmerzen im Schulter- und Nackenbereich
  • Funktionsbeeinträchtigungen des Arms und der Schulter
  • Eingeschränkte Beweglichkeit des Kopfes
  • Kraftverlust im Arm
  • Taubheitsgefühl
  • Einschränkungen im Alltag und in der Haushaltsführung
  • Berufsunfähigkeit und Notwendigkeit der Teilrente

Rechtliche Aspekte und Schadensersatzansprüche

Wenn der Nervus Accessorius im Rahmen einer medizinischen Behandlung durchtrennt wird, stellt sich die Frage nach der rechtlichen Verantwortlichkeit und den daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen.

Behandlungsfehler und Beweislast

Die Durchtrennung des Nervus Accessorius kann einen Behandlungsfehler darstellen, insbesondere wenn sie auf mangelnder Sorgfalt oder einem Versäumnis der gebotenen medizinischen Standards beruht. In solchen Fällen hat der Patient Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Allerdings liegt die Beweislast grundsätzlich beim Patienten. Er muss nachweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser ursächlich für die entstandenen Schäden ist. Dies kann oft schwierig sein, da medizinische Sachverhalte komplex sind und eine detaillierte Aufklärung erfordern.

Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern

Eine Ausnahme von der Regel der Beweislast des Patienten gilt bei groben Behandlungsfehlern. Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt eindeutig gegen bewährte medizinische Standards verstoßen hat und dieser Fehler objektiv und unzweifelhaft als schwerwiegend einzustufen ist.

In solchen Fällen kommt es zu einer Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass nicht der Patient den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Schaden nachweisen muss, sondern der Arzt beweisen muss, dass der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Behandlung entstanden wäre.

Lesen Sie auch: Alles über Supraorbitalisneuralgie

Gerichtsurteile und Präzedenzfälle

Es gibt eine Reihe von Gerichtsurteilen, in denen Behandlungsfehler aufgrund der Durchtrennung des Nervus Accessorius festgestellt wurden. Diese Urteile bestätigen, dass eine solche Verletzung vermeidbar ist, wenn der Nerv bei Operationen im seitlichen Halsdreieck ausreichend freigelegt oder ein Neuromonitoring verwendet wird.

Beispiele für Gerichtsurteile

  • Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 2013 (Az. I - 8 U 119/12): Hier wurde der Nervus Accessorius im Rahmen einer Lymphknotenentfernung durchtrennt. Das Gericht sprach der Klägerin Schadensersatz zu.
  • Landgericht Duisburg, Urteil: In einem anderen Fall erhielt eine Klägerin 200.000 € Schadensersatz nach einer behandlungsfehlerhaften Durchtrennung des Nervus Accessorius.
  • Landgericht Münster, Urteil vom 12. Juli 2022 (Az. 108 O 47/19): Dieses Urteil betont, dass die Durchtrennung des Nervus Accessorius bei Operationen im lateralen Halsdreieck vermieden werden kann, wenn der Nerv in ausreichendem Umfang freigelegt oder ein Neuromonitoring eingesetzt wird.

Höhe des Schadensersatzes

Die Höhe des Schadensersatzes bei Durchtrennung des Nervus Accessorius hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.:

  • Schwere der Beeinträchtigungen
  • Einschränkungen im Alltag und Beruf
  • Notwendigkeit der Frühpensionierung
  • Schmerzensgeld
  • Kosten für medizinische Behandlungen und Therapien

Die Rolle von Gutachten in Arzthaftungsprozessen

In den meisten Prozessen um Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen ärztlicher Behandlungsfehler spielen Sachverständigengutachten eine zentrale Rolle. Da Richter in der Regel nicht über das medizinische Fachwissen verfügen, um die Komplexität eines Behandlungsfehlers vollständig zu verstehen, stützen sie sich auf die Expertise von Sachverständigen.

Auswahl und Kompetenz der Sachverständigen

Die Auswahl der Sachverständigen erfolgt durch das Gericht. Gemäß §404 II Zivilprozessordnung sollte es einen öffentlich bestellten Sachverständigen vorziehen. Das Gericht kann aber jedwede Person auswählen, bei der es glaubt, dass diese die nötige Sachkompetenz hat.

Es ist entscheidend, dass die Sachverständigen über die erforderliche Qualifikation und Unabhängigkeit verfügen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Gefälligkeitsgutachten erstellt werden, die den Patienten benachteiligen.

Lesen Sie auch: Pferdegesundheit: Was Sie über Radialislähmung wissen müssen

Kritik am Gutachterwesen

Das deutsche Gutachterwesen steht immer wieder in der Kritik. Es wird bemängelt, dass einige Gutachter nicht unabhängig genug sind, da sie beispielsweise Beraterverträge mit Versicherungen haben, die häufig die gegnerische Partei in Arzthaftungsprozessen sind. Zudem gibt es Kritik an der Qualität der Gutachten und der mangelnden Überprüfbarkeit der Ergebnisse.

Rechte der Parteien im Gutachterverfahren

Die Parteien haben das Recht, Sachverständige vorzuschlagen und abzulehnen. Gemäß §404 Zivilprozessordnung können die Parteien einen Sachverständigen vorschlagen. Diesen muss das Gericht nicht annehmen, aber es kann ihn annehmen. Ablehnen können die Parteien die Sachverständigen immer aufgrund von Befangenheit gem. §406 Zivilprozessordnung.

Zudem haben die Parteien das Recht, dem Gutachter Fragen zu stellen und ihn in der mündlichen Verhandlung zu befragen. Gemäß §409 Zivilprozessordnung muss der Gutachter sein Gutachten mündlich vor dem Gericht vertreten und zu allen Punkten Stellung nehmen.

Strategien für Patienten zur Durchsetzung ihrer Rechte

Angesichts der Komplexität von Arzthaftungsprozessen und der Schwierigkeiten bei der Beweisführung ist es für Patienten entscheidend, eine effektive Strategie zu entwickeln, um ihre Rechte durchzusetzen.

Frühzeitige anwaltliche Beratung

Es ist ratsam, sich frühzeitig von einem spezialisierten Anwalt für Medizinrecht beraten zu lassen. Der Anwalt kann die Erfolgsaussichten einer Klage einschätzen, die notwendigen Beweise sammeln und den Patienten durch den gesamten Prozess begleiten.

Sorgfältige Dokumentation

Eine sorgfältige Dokumentation aller relevanten Informationen ist unerlässlich. Dazu gehören:

  • Krankenberichte
  • Arztbriefe
  • Befundberichte
  • Medikamentenlisten
  • Therapiepläne
  • Rechnungen für medizinische Behandlungen
  • Tagebuch über Beschwerden und Einschränkungen

Einholung von Zweitmeinungen

Es kann hilfreich sein, eine Zweitmeinung von einem anderen Arzt einzuholen, um die Diagnose und die Behandlung zu überprüfen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Behandlung bestehen.

Aktive Teilnahme am Gutachterverfahren

Patienten sollten aktiv am Gutachterverfahren teilnehmen und ihre Rechte wahrnehmen. Sie sollten dem Gutachter alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen, Fragen stellen und das Gutachten sorgfältig prüfen.

tags: #schadensersatz #nervus #accessorius #durchtrennt