Voraussetzungen für den Schwerbehindertenausweis bei Spastik

Viele Menschen sehen im Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis eine große Hürde. Oftmals kommen Gedanken auf wie: „Ich bin doch nicht behindert …“ oder „Ich kann doch vieles noch alleine tun …“. Jedoch kann ein solcher Ausweis viele Vorteile bieten, da er als Nachweis für die Nachteile dient, die durch eine Erkrankung entstehen. Auf dem Ausweis sind der Grad der Behinderung (GdB) sowie besondere Merkzeichen vermerkt. Eine Schwerbehinderung liegt bei einem GdB ab 50 vor, wobei der GdB zwischen 20 und 100 liegt. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Zahl keine Prozentangabe ist.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Der Schwerbehindertenausweis dient als offizieller Nachweis für Beeinträchtigungen und ist der Schlüssel zu verschiedenen Nachteilsausgleichen, die dazu dienen, die durch die Behinderung entstehenden Benachteiligungen im Alltag und im Beruf zu mildern. Die Schwere der Behinderung wird dabei mit dem Grad der Behinderung (GdB) beziffert. Kurz gesagt: Eine Behinderung ist rechtlich nicht dasselbe wie eine Krankheit. Entscheidend sind die konkreten Auswirkungen auf das Leben, nicht die Diagnose.

Rechtliche Bedeutung von Behinderung

Im rechtlichen Sinne ist Behinderung nicht gleichbedeutend mit Krankheit, sondern beschreibt die dauerhafte Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Grundlagen für die Feststellung einer Schwerbehinderung

Grundlagen zur Feststellung einer Schwerbehinderung bilden bundeseinheitliche Richtlinien, die sogenannten „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“. Diese sind Bestandteil der „Versorgungsmedizin-Verordnung“ und können u.a. online beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingesehen werden. Teilweise finden sich hierin auch Regelungen zu einigen Merkzeichen und Nachteilsausgleichen. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze lassen bei der Bewertung einer Schwerbehinderung allerdings einen gewissen Interpretationsspielraum. Unklare Anträge führen zu einem höheren Spielraum bei der Beurteilung.

Die Rolle der Versorgungsmedizinischen Grundsätze

Grundlage für die Festlegung eines Grades der Behinderung (GdB) sind die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“, die umgangssprachlich auch als „GdB-Tabelle“ bezeichnet werden. Hier finden Sie alle Krankheiten in einer Art Tabelle aufgelistet, die einen GdB erhalten können. Welchen GdB Sie für die Multiple Sklerose zuerkannt bekommen, richtet sich laut GdB-Tabelle „vor allem nach den zerebralen und spinalen Ausfallerscheinungen.

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Der Grad der Behinderung (GdB)

Der Grad der Behinderung (GdB) ist die zentrale Maßeinheit im Schwerbehindertenrecht. Er bildet das Ausmaß Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Zehnerschritten von 20 bis 100 ab. Wichtig ist: Der GdB ist keine Prozentangabe Ihrer Leistungsfähigkeit. Ein GdB von 50 bedeutet nicht, dass Sie nur noch halb so leistungsfähig sind.

Ermittlung des GdB nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen

Wie aber ermittelt ein Gutachter der zuständigen Behörde diesen Wert? Er erfindet ihn nicht, sondern richtet sich nach einem detaillierten Regelwerk: der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) und ihrer Anlage, den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Dieses Dokument ist die Bibel für jeden Gutachter. Aber Achtung: Sie werden in diesen Grundsätzen keine starre Liste finden, die besagt: „Krankheit X ergibt GdB Y.“ Stattdessen finden Sie GdB-Rahmen für bestimmte Funktionseinschränkungen. Bei einer Lungenkrankheit zählt also nicht die Diagnose „COPD“, sondern wie stark Ihre Lungenfunktion objektiv eingeschränkt ist und wie sehr dies Ihre Belastbarkeit im Alltag reduziert.

Gesamt-GdB bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen

Viele Menschen leiden nicht nur an einer, sondern an mehreren Gesundheitsstörungen. Ein häufiger Fehler ist die Annahme, die einzelnen GdB-Werte würden einfach addiert. Die Gutachter ermitteln den GdB für jede einzelne Funktionsbeeinträchtigung separat. Die schwerwiegendste Beeinträchtigung bildet die Basis für den Gesamt-GdB. Alle weiteren Beeinträchtigungen werden dann geprüft, ob sie den Gesamt-GdB erhöhen. Das geschieht aber nur, wenn diese Beeinträchtigungen unabhängig von der führenden Beeinträchtigung auftreten und deren Ausmaß zusätzlich verstärken. Eine leichte Sehschwäche (GdB 10) wird den GdB bei einer schweren Herzerkrankung (GdB 50) in der Regel nicht erhöhen. Eine zusätzliche, schwere Gehbehinderung (GdB 40) hingegen würde den Gesamt-GdB wahrscheinlich auf 60 oder 70 anheben.

Die Rolle von Funktionsbeeinträchtigungen

Es werden im Wesentlichen Funktionsbeeinträchtigungen bewertet, die sich auf alle Lebensbereiche (Alltag) und nicht speziell auf das Erwerbsleben beziehen. Der Maßstab für die Bewertung dieser Funktionsbeeinträchtigungen ist der gesunde, gleichaltrige Mensch.

Spastik und Schwerbehinderung

Bei rund drei Viertel aller Fälle von Zerebralparese sind spastische Lähmungen zu beobachten, die abhängig von der Lokalisation des geschädigten Gewebes im Gehirn unterschiedliche Körperbereiche betreffen können. Die spastische Lähmung wird auch als Spastik oder Spastizität bezeichnet. Ausgelöst durch eine Schädigung des Gehirns oder des Rückenmarks ist hierbei die Eigenspannung der Skelettmuskulatur erhöht.

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Formen der Spastik

  • Hemispastik: Arm und Bein einer Körperseite sind von der Lähmung betroffen. Die Hemiparese kann linksbetont oder rechtsbetont auftreten.
  • Tetraspastik: Beide Beine und Arme sind von der Lähmung betroffen.

Sofern eine Lähmung nicht vollständig ausgeprägt ist, sondern eher im Sinne einer Kraftminderung und Bewegungseinschränkung auftritt, wird hierfür auch der Begriff Parese verwendet. Bei einer spastischen Lähmung kann auch die Sprach- und Schluckmuskulatur beeinträchtigt sein. Das kann dazu führen, dass sich Betroffene nicht richtig ausdrücken können oder Probleme beim Schlucken haben. Ist die Augenmuskulatur betroffen, so kann es zu Schielen und dem Sehen von Doppelbildern kommen. Außerdem können Koordinationsstörungen auftreten - etwa beim Zusammenspiel von Auge und Hand.

Ursachen für Spastik

Die Ursache für eine spastische Lähmung ist eine Schädigung im zentralen Nervensystem (ZNS). Hierbei sind die Nervenbahnen betroffen, die das Gehirn mit dem Rückenmark verbinden und die Muskulatur des Körpers versorgen. Am häufigsten wird diese durch einen Hirninfarkt (Ischämischer Schlaganfall) ausgelöst, wobei das Gehirn plötzlich nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff und Glucose versorgt wird. Der Sauerstoffmangel im Gehirn kann auch bereits während des Geburtsvorgangs auftreten, wenn das Neugeborene über die Nabelschnur nicht ausreichend versorgt wird, die eigene Atmung jedoch noch nicht steuern kann (frühkindliche Hirnschädigung). Störungen der für Bewegung zuständigen Areale im zentralen Nervensystem können auch durch eine Hirnblutung, durch einen Tumor in Gehirn oder Rückenmark oder durch Multiple Sklerose auftreten. Auch sind Entzündungen im Bereich des zentralen Nervensystems (Meningitis, Myelitis, Enzephalitis) als Ursache für eine Spastik bekannt.

Auswirkungen der Spastik auf den Alltag

Das Leben mit einer Spastik ist in der Regel mit Einschränkungen verbunden. Einige Bewegungsabläufe funktionieren nicht mehr wie früher und erschweren somit alltägliche Aufgaben oder machen sie gar unmöglich. Wie stark sich die Spastik auf das Leben der Betroffenen auswirkt, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten. Dies ist von Person zu Person unterschiedlich und hängt maßgeblich von der Lokalisierung und Ausprägung der Erkrankung ab. Mit einer Spastik können sich viele Aspekte des alltäglichen Lebens schwierig und mühselig anfühlen und manchmal gar unmöglich werden.

Je nach Lokalisation und Ausmaß der Spastik können diese Auswirkungen von leichten Behinderungen bei täglichen Abläufen bis hin zu schweren Einschränkungen im Privat- und Berufsleben reichen. Es ist möglich, dass die Betroffenen Hilfe bei Tätigkeiten benötigen, die sie bisher ganz selbstverständlich und eigenständig ausüben konnten. Das können auch sehr persönliche oder intime Aktivitäten sein, beispielsweise die tägliche Hygiene, das Zubereiten einer Mahlzeit oder das Ankleiden. Auch kann es für Betroffene schwierig sein, ihren Beruf überhaupt oder in der gewohnten Art und Weise auszuüben.

Schwerbehindertenausweis bei Spastik

Da eine spastische Lähmung nicht heilbar ist, und Betroffene dadurch dauerhaft im Alltag eingeschränkt sind, liegt eine chronische Erkrankung vor, die als Schwerbehinderung gilt. Der Grad der Behinderung (GDB) liegt bei mindestens 50. Je nach Schwere kann vom Versorgungsamt oder der örtlich zuständigen Behörde jedoch auch ein höherer Grad der Behinderung anerkannt werden.

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Voraussetzungen für die Anerkennung

Die Frage „Mit welcher Krankheit bekomme ich einen Ausweis?“ ist falsch gestellt. Nicht die Krankheit selbst, sondern deren Auswirkungen im Alltag entscheiden über den GdB.

Hilfreiche Tipps für den Antragsprozess

Um den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis erfolgreich zu gestalten, sollten Sie folgende Praxistipps beachten:

  1. Beschreiben Sie nicht nur Ihre Symptome, sondern unbedingt auch die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen im Alltag.
  2. Scannen Sie Ihren Körper von oben nach unten, berücksichtigen Sie dabei alle körperlichen, geistigen und seelischen Beschwerden sowie die sozialen Auswirkungen.
  3. Beschreiben Sie Ihre gesundheitliche Situation detailliert und aus der Sicht eines Außenstehenden, der nichts über Sie und die MS weiß.
  4. Fragen Sie ggf. nahestehende Personen, wie diese Sie wahrnehmen.
  5. Beachten Sie, ob Merkzeichen in Betracht kommen könnten. Eine Einschätzung hierzu kann Ihnen auch Ihr Arzt geben.
  6. Beginnen Sie bei der Beschreibung mit dem Leiden, das nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen am höchsten eingestuft wird und nicht unbedingt mit Ihrem Hauptleiden. Denn nicht immer ist das, was am meisten als Beeinträchtigung empfunden wird, auch das Leiden, welches mit dem höchsten Grad der Behinderung (GdB) hinterlegt ist. Holen Sie sich ggf. fachliche Hilfe, bspw. beim AMSEL-Beratungsteam.
  7. Überlegen Sie, wann Sie den Antrag vorbereiten und ob dies für Sie an einem Stück möglich ist. Holen Sie sich ggf. Unterstützung. Auch wenn es Ihnen schwerfällt, sich mit Ihrer MS auseinanderzusetzen: Es geht bei dem Antrag um die sachliche Beschreibung Ihrer Einschränkungen und nicht um das, was Sie können. Zur seelischen Unterstützung kann es helfen, den Antrag gemeinsam mit einer vertrauten Person durchzugehen oder sich anschließend mit jemandem auszusprechen.

Bedeutung von ärztlichen Befundberichten

Informieren Sie die betreffenden Ärzte vorab über die Antragstellung. Fachärztliche Befunderhebungen und Berichte sind von großer Bedeutung. Übergeben Sie Ihren behandelnden Ärzten und Therapeuten die Beschreibung Ihrer gesundheitlichen Situation, um diese gemeinsam besprechen zu können. Viele Ärzte und Therapeuten sind dankbar, wenn sie eine schriftliche Grundlage haben, um eine aktuelle Befundbescheinigung für das Versorgungsamt auszustellen. Auch wenn Ihre Krankengeschichte bekannt ist, gibt es immer wieder Fälle, bei denen nicht alle Einschränkungen vermerkt sind. Je detaillierter die Unterlagen über die Einschränkungen sind, desto besser die Beurteilungsgrundlage, desto kleiner der Interpretationsspielraum.

Der Antragsprozess im Detail

  1. Antragstellung: Den Antrag stellen Sie bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes (früher Versorgungsamt). Je nach Bundesland kann dies eine andere Bezeichnung tragen (z. B. Zentrum für Soziales, Landesamt für Soziales, Bezirksregierung).
  2. Medizinische Unterlagen: Das Herzstück Ihres Antrags sind Ihre medizinischen Dokumente. Medikamentenpläne und Therapieberichte (z.B. Sprechen Sie offen mit Ihren behandelnden Ärzten über Ihr Vorhaben. Bitten Sie sie, in ihren Berichten nicht nur Diagnosen aufzulisten, sondern vor allem die konkreten Funktionseinschränkungen im Alltag detailliert zu beschreiben.
  3. Begutachtungsprozess: Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, prüft der ärztliche Dienst der zuständigen Behörde Ihre Unterlagen. Dies geschieht in der Regel nach Aktenlage. Eine persönliche Untersuchung bei einem Amtsarzt ist eher die Ausnahme. Seien Sie auf eine gewisse Wartezeit vorbereitet. In seltenen Fällen lädt Sie der ärztliche Dienst zu einer persönlichen Untersuchung ein. Die wichtigste Regel: Seien Sie authentisch und ehrlich. Übertreibungen fallen erfahrenen Amtsärzten schnell auf und schaden Ihrer Glaubwürdigkeit.
  4. Bescheid: Am Ende des Prozesses erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Dieser teilt Ihnen den festgestellten Gesamt-GdB und die zuerkannten Merkzeichen mit. Lesen Sie ihn sorgfältig.

Was tun bei Ablehnung?

Nicht selten fällt der erste Bescheid niedriger aus als erhofft oder wird sogar komplett abgelehnt. Das ist kein Grund zur Resignation. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, müssen Sie innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Eine Begründung ist für die Fristwahrung zunächst nicht nötig, sollte aber nachgereicht werden. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um neue Arztberichte oder Gutachten einzureichen, die Ihren Fall stärken.

Nachteilsausgleiche mit Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis ist mehr als nur ein Dokument. Er ist der Schlüssel zu einer Reihe von Rechten und Vergünstigungen, die Ihre Nachteile ausgleichen sollen. Zusätzlich zum GdB können auf dem Ausweis sogenannte Merkzeichen eingetragen sein.

Wichtige GdB-abhängige Nachteilsausgleiche

  • Ab GdB 30: Steuerfreibetrag im Rahmen der Einkommenssteuer
  • Ab GdB 50 zusätzlich: Bevorzugte Einstellung bzw. Beschäftigung, Kündigungsschutz, Begleitende Hilfen im Arbeitsleben, eine Woche Zusatzurlaub, vorgezogene Altersrente

Merkzeichen und ihre Bedeutung

  • G: Erhebliche Gehbehinderung: Eine ortsübliche Strecke (in der Regel 2 km) kann nicht ohne Schwierigkeiten zurückgelegt werden, z. B. nicht innerhalb von 30 Minuten. Voraussetzung: mind. GdB 50 bei Funktionsstörungen der Lendenwirbelsäule (LWS) und/oder der unteren Gliedmaßen oder anderen Krankheiten (z. B. Herzleiden). Nachteilsausgleich: Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr oder KFZ-Steuerermäßigung.
  • aG: Außergewöhnliche Gehbehinderung: Man kann sich nur mit fremder Hilfe, oder nur mit großer Anstrengung außerhalb des Kraftfahrzeugs bewegen. Das Gehvermögen ist auf das Schwerste eingeschränkt. Nachteilsausgleiche: Unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr in ganz Deutschland, KFZ- Steuerbefreiung, Parkerleichterung.
  • B: Berechtigung für eine ständige Begleitung: Bei schwer behinderten Menschen, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Nachteilsausgleiche: Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr.
  • H: Hilflos: Hilfe muss nötig sein bei regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz (z. B. Körperpflege…), ab 2 Std. Grundpflege täglich Nachteilsausgleiche: unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr und Befreiung von der KFZ-Steuer.

Unterstützung und Hilfsmittel

Mit einer Spastik müssen sich Betroffene nicht alleine auseinandersetzen. Spezialisierte Ärzte, Physio- und Ergotherapeuten sowie Selbsthilfeorganisationen stehen immer gerne mit Rat und Tat zur Seite. Durch die ständige Weiterentwicklung und Erforschung moderner Therapieverfahren und deren Anwendung ist die Spastik, wenn auch nicht heilbar, inzwischen gut behandelbar geworden. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Hausarzt.

Hilfsmittel für den Alltag

Um die Herausforderungen des Alltags besser zu meistern, stehen für viele Bereiche des täglichen Lebens Hilfsmittel zur Verfügung. Der Einsatz dieser Hilfsmittel kann Betroffenen wieder zu mehr Selbständigkeit verhelfen und die Teilnahme am Familien- und Sozialleben erleichtern. Viele dieser Hilfsmittel sind darauf ausgerichtet, mit nur einer Hand verwendet zu werden und Tätigkeiten zu ermöglichen, die sonst nur mit zwei Händen möglich sind.

Kochen und Essen mit Spastik

  • Brotschneidebrett: Fixiert das Brot, sodass es nicht verrutschen kann und ermöglicht das Brotschneiden mit einer Hand.
  • Tellerranderhöhung: Hilfreich, um Essen mit nur einer Hand auf Löffel oder Gabel zu befördern.
  • Einhand-Deckelabschrauber: Bietet mehr Grifffläche und erleichtert das Öffnen von Flaschen.
  • Schneidebretter mit Gemüsehalter: Ermöglichen das Schälen oder Schneiden von Gemüse auch mit einer Hand.
  • Einhänderbrett: Kann am Tischrand eingehakt werden und verrutscht nicht beim Brotschmieren.
  • Spezial-Besteck: Entlastet die Hand beim Essen durch verbiegbare Griffe.

Körperhygiene und Ankleiden mit Spastik

  • Bürsten und Badeschwämme: Ermöglichen das Einschäumen von weit entfernten Körperregionen mit einer Hand.
  • Knöpfhilfe: Vereinfacht das Zu- und Aufknöpfen sowie die Handhabung von Reißverschlüssen.
  • Schuhlöffel: Ermöglicht das Schuhanziehen bei eingeschränkter Mobilität mit nur einer Hand.

Kommunikation mit Spastik

  • Großtastentelefon: Große Tasten erleichtern die Handhabung des Telefons und ermöglichen die einhändige Bedienung.
  • Mausersatzgeräte: Beispielsweise können Tastenmäuse die Bedienung des Computers erleichtern und die handelsübliche Maus ersetzen.

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