Autofahren nach einem Schlaganfall: Ist das wieder möglich?

Ein Schlaganfall kann das Leben eines Menschen von einem Moment auf den anderen verändern und zu erheblichen Einschränkungen führen. Typische Folgen sind Teillähmungen, Seh- und Sprechstörungen, Gedächtnis- und Konzentrationsprobleme. Oftmals beeinträchtigt ein Schlaganfall die Fähigkeit, komplexe Tätigkeiten wie das Autofahren sicher auszuführen. Viele Betroffene fragen sich daher, ob sie nach einem Schlaganfall jemals wieder Auto fahren können. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Fahreignung nach einem Schlaganfall und gibt Hinweise, wie Betroffene ihre Mobilität wiedererlangen können.

Was ist ein Schlaganfall?

Unter einem Schlaganfall (Apoplex), auch Hirnschlag genannt, versteht man den plötzlichen Verschluss eines Blutgefäßes im Gehirn oder eine spontane Blutung eines Hirngefäßes. In beiden Fällen kommt es durch die mangelnde Durchblutung zu vorübergehenden oder dauerhaften Hirnschäden. Die Folgen eines Schlaganfalls können je nach Ausmaß und Ort der Schädigung sehr unterschiedlich sein.

Auswirkungen eines Schlaganfalls auf die Fahreignung

Die Auswirkungen eines Schlaganfalls auf die Fahreignung hängen von der Schwere des Schlaganfalls und den daraus resultierenden Einschränkungen ab. Mögliche Beeinträchtigungen sind:

  • Körperliche Einschränkungen: Teillähmungen (Hemiparese), Koordinationsstörungen, Spastiken
  • Sensorische Störungen: Sehfelddefekte (Gesichtsfeldausfälle),Sensibilitätsstörungen
  • Kognitive Beeinträchtigungen: Aufmerksamkeitsstörungen, Gedächtnisstörungen, Exekutivfunktionsstörungen (Planung, Entscheidungsfindung)
  • Psychische Veränderungen: Depressionen, Angststörungen

All dies sind Symptome, die das Bewegen im Straßenverkehr gefährden und somit das Autofahren nach einem Schlaganfall erschweren.

Ärztliches Fahrverbot und Eigenverantwortung

Zunächst informiert der Arzt oder die Ärztin darüber, dass aktuell keine Fahreignung besteht und weist darauf hin, dass die betreffende Person nicht Auto fahren darf. Das heißt nicht automatisch, dass Menschen nach einem Schlaganfall nie wieder Auto fahren können. Der Krankheitsverlauf ist individuell sehr unterschiedlich.Attestiert die Ärztin oder der Arzt eine zeitweise Fahruntauglichkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, müssen sich Verkehrsteilnehmende daran halten. Das "ärztliche Fahrverbot" ist nicht gleichzusetzen mit einem vom Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Fahrverbot.

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Grundsätzlich gilt: Jeder Autofahrer hat eine Vorsorgepflicht und darf die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist es zudem untersagt, ein Kraftfahrzeug zu führen, wenn Sie es nicht sicher beherrschen können. Wer sich im Falle einer Hirnschädigung ohne weiteres wieder ans Steuer setzt, geht enorme Risiken ein. Die Gefahr ist, dass das Fahren als illegal gewertet werden und unter Umständen strafrechtliche und/oder versicherungsrechtliche Konsequenzen haben kann.

Meldepflicht und Gutachten

Rechtlich gesehen müssen Sie die Fahrerlaubnisbehörde nicht über einen vorgefallenen Schlaganfall informieren. Auch das Krankenhaus oder die ärztliche Praxis leiten diese Information nicht weiter. Es kann jedoch vorkommen, dass sich die Fahrerlaubnisbehörde bei Betroffenen meldet, wenn der Schlaganfall im Rahmen eines Unfalls auftrat oder wenn Dritte (beispielsweise Nachbarn oder Bekannte) die Behörde über den Schlaganfall informiert haben.

Unabhängig davon sind Sie vor Fahrtantritt selbst dafür verantwortlich, Ihre Fahreignung sicherzustellen. Fahren Sie also Auto, obwohl Sie geistig oder körperlich dazu nicht in der Lage sind, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und im Einzelfall (wie bei einem Unfall) sogar eine Straftat. Laut Statistik können ca.

Um das Thema „Schlaganfall und Autofahren“ auch rechtlich möglichst sicher zu behandeln, raten Experten dazu, die Fahreignung bei der zuständigen Verwaltungsbehörde amtlich bestätigen zu lassen. Ein Arzt kann mit Ihnen auch über die Möglichkeit einer Therapie sprechen. Ein Schlaganfall ist nicht zwangsläufig das Ende Ihrer Fahrtauglichkeit.

Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung

Wenn der Gesundheitszustand aus medizinischer Sicht wieder so weit gegeben ist, ein Auto sicher zu fahren, kann ein förmliches Fahreignungsüberprüfungsverfahren absolviert werden. Statt die Fahrerlaubnisbehörde einzuschalten, können Sie auch selbstständig alle Unterlagen besorgen, die notwendig sind, um die Fahreignung zu belegen. Kommen Sie in eine Situation, in der Sie ihre Fahreignung nachweisen müssen, können Sie diese Unterlagen vorlegen. Das kann auch nachträglich passieren, sodass Sie die Dokumente zuhause aufbewahren und nicht im Auto mitführen müssen.

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Eine Überprüfung der Fahreignung umfasst verschiedene Bereiche, darunter den neuropsychologischen und auch einen augenärztlichen Bereich, wenn beispielsweise Augenbewegungsstörungen oder Gesichtsfeldausfälle (Anopsien) vorliegen. Im Gutachten wird auch eingeschätzt, wie hoch das Risiko eines erneuten Schlaganfalls ist, der für die Betroffenen und andere während der Autofahrt gefährlich werden könnte.

Ein verkehrsmedizinisches Gutachten für Personen, die ihre Fahreignung nach einem Schlaganfall nachweisen möchten, kann nicht von der Hausarztpraxis erstellt werden, sondern lediglich durch:

  • Ärztliches Fachpersonal mit verkehrs- oder rechtsmedizinischer Qualifikation
  • Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamts
  • Betriebsmediziner oder -medizinerinnen
  • Fachärzte/-ärztinnen für Rechtsmedizin
  • Die Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)

Bei einem behördlichen Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung gibt die Fahrerlaubnisbehörde die Arztgruppe vor. Nur innerhalb dieser besteht eine Auswahl. Erstellt eine anerkannte Begutachtungsstelle zum Beispiel ein medizinisch-psychologisches Gutachten, wird es meist kurz MPU (für medizinisch-psychologische Untersuchung) genannt.

Beobachtungsfahrt

Nach den notwendigen medizinischen Tests kann es notwendig sein, das Fahrverhalten unter realen Bedingungen zu überprüfen. So lassen sich nicht nur Einschränkungen feststellen, sondern auch, wie gut diese zum Beispiel durch langjährige Fahrerfahrung ausgeglichen werden können.

Bei einer solchen Beobachtungsfahrt wird das Fahrverhalten in Anwesenheit einer Verkehrspsychologin oder eines Verkehrspsychologen unter Realbedingungen überprüft. Bei der Testfahrt geht es beispielsweise darum, ob die Fahrerin oder der Fahrer die volle Konzentration auf den Straßenverkehr lenkt und alle motorischen Fähigkeiten einsetzt, um ein Auto sicher fahren zu können. Sollte es motorische Probleme geben, können diese unter Umständen durch eine Umrüstung des Fahrzeugs, etwa mit Lenkhilfen, ausgeglichen werden.

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Fahrzeugumbau und Zuschüsse

Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen müssen nicht nur mit den daraus resultierenden Einschränkungen fertig werden, hinzukommt, dass die Nutzung so manch alltäglicher Gebrauchsgegenstände schlecht möglich oder sogar unmöglich ist. Dazu zählt oft auch das Bedienen eines Fahrzeuges. Allerdings gibt es Anbieter, die Fahrzeuge entsprechend umbauen. Einige Autohersteller haben ebenfalls spezielle Angebote.

Es gibt Zuschüsse für den Erwerb der Fahrerlaubnis, den Fahrzeugumbau oder die Anschaffung eines Neufahrzeugs, welche die Rehabilitationsträger unter bestimmten Voraussetzungen auszahlen. Bei Umrüstungen müssen diese abschließend durch eine anerkannte Prüforganisation abgenommen werden. Den Umbau sollten Sie jedoch erst dann in Auftrag geben, wenn feststeht, dass Sie als fahrtüchtig gelten und wieder ein Fahrzeug führen dürfen. Zusätzlich ist ein Fahrtraining notwendig, um sich mit den Umbauten vertraut zu machen, es kann aber auch ohne Umbauten eine zusätzliche Möglichkeit sein, um sich wieder daran zu gewöhnen, Zeit am Steuer zu verbringen.

Führerschein nach Schlaganfall abgeben?

Nein, der Führerschein wird Ihnen nicht automatisch weggenommen, wenn Sie einen Schlaganfall erlitten haben.Laut Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hat jeder Autofahrer eine Vorsorgepflicht, eigenständig zur Sicherheit im Straßenverkehr beizutragen. Bevor Sie Ihre Fahrerlaubnis nach dem Schlaganfall wieder benutzen, sollten Sie sich medizinisch untersuchen lassen. Gerade deshalb kann das Fahren schwierig und die Einschätzung der Fahreignung nach einem Schlaganfall problematisch sein. Suchen Sie deshalb am besten einen Arzt auf, lassen Sie ein Gutachten erstellen und sich intensiv beraten.

Wer entscheidet, ob ich nach einem Schlaganfall wieder Auto fahren darf?

Ob Sie weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen sollten, entscheiden Sie in der Regel selbst. Sie haben allerdings eine Vorsorgepflicht und dürfen die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist es zudem untersagt, ein Kraftfahrzeug zu führen, wenn Sie es nicht sicher beherrschen können. Kann eine Behörde mir das Fahren untersagen?Ja, sofern Sie Kenntnis von Ihrem Zustand erhält, ist ein ärztliches Fahrverbot nach einem Schlaganfall möglich. Dieses ist in seiner Dauer allerdings üblicherweise nicht unbegrenzt, sofern Ihre Fahreignung wieder nachgewiesen werden kann.

LKW-Fahren nach Schlaganfall

In der Regel ist es laut Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nicht mehr möglich - anders als beim Autofahren - nach einem Schlaganfall noch Lkw zu fahren. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) legt fest, dass nach einem Schlaganfall kein Lkw und kein Bus mehr geführt werden darf. Die Fahrerlaubnis erlischt in diesem Fall.

Kosten

Beachten Sie allerdings, dass sowohl das Gutachten um die Fahreignung nach einem Schlaganfall zu prüfen und ein eventueller Umbau des Autos viel Geld kosten kann. In erster Linie ist ein ärztliches Gutachten relevant, welches zwischen 300 und 600 Euro kostet. Darüber hinaus kommt es sehr darauf an, ob ein Umbau des Autos nötig wird. Ist dies der Fall muss auch eine Fahrprobe nach dem Schlaganfall absolviert werden. Diese kostet zwischen 200 und 300 Euro.

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