Die Alzheimer-Forschung ist ein zentrales Anliegen angesichts der steigenden Zahl von Demenzerkrankungen. In Deutschland spielen Gedächtnisambulanzen eine wichtige Rolle bei der Diagnostik und Begleitung von Betroffenen. Zudem rückt die Frage der Fahrsicherheit bei Demenz zunehmend in den Fokus, insbesondere für Hausärzte.
Gedächtnisambulanzen: Anlaufstellen für Diagnostik und Therapie
Gedächtnisambulanzen, auch bekannt als Memory Kliniken oder Gedächtnissprechstunden, sind spezialisiert auf die Diagnostik von Gedächtnisproblemen. In diesen Einrichtungen untersuchen Ärztinnen, Ärzte und andere Fachkräfte die Ursachen von Gedächtnisproblemen, um festzustellen, ob eine Demenzerkrankung wie Alzheimer vorliegt. Deutschlandweit gibt es rund 160 solcher Einrichtungen. Die Überweisung in eine Gedächtnisambulanz erfolgt in der Regel durch die Hausärztin oder den Hausarzt.
Mit der Einführung neuer Alzheimer-Medikamente wie Leqembi oder Kisunla kommt den Gedächtnisambulanzen eine zusätzliche Bedeutung zu. Erste Zentren koordinieren bereits die notwendigen Schritte für eine mögliche Behandlung mit diesen Medikamenten und begleiten die erforderlichen Untersuchungen.
Auswahl von Gedächtnisambulanzen in Deutschland
Um eine geeignete Einrichtung in der Nähe zu finden, kann man Datenbanken nutzen, die eine Suche nach Postleitzahl oder Wohnort ermöglichen. Einige Beispiele für Gedächtnisambulanzen in Deutschland sind:
- Universitätsklinikum Carl Gustav Carus der TU Dresden, Universitäts-Gedächtnisambulanz: Fetscherstr. 74, 01307 Dresden (Leitung: Prof. Dr. med. Markus Donix)
- Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Leipzig, Gedächtnisambulanz: Semmelweisstr. 10, 04103 Leipzig (Leitung: Dr. med. Jens Dietzel)
- Helios Park-Klinikum Leipzig Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Psychiatrische Institutsambulanz - Gedächtnissprechstunde: Morawitzstr. 2, 04289 Leipzig (Leitung: Dr. rer. nat. Antje Fischer-Cyrulies)
- Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik Altenburg, Gerontopsychiatrische Ambulanz / Gedächtnissprechstunde Altenburg: Zeitzer Str. 28, 04600 Altenburg (Leitung: Dr. Gabriela Pradel)
- Klinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Universitätsklinikums Halle, Gedächtnissprechstunde: Julius-Kühn-Str. 7, 06112 Halle (Leitung: Dr. Drobner)
- Universitätsklinikum Halle (Saale), Klinik und Poliklinik für Neurologie, Neurologie-Ambulanz, Gedächtnissprechstunde: Ernst-Grube-Str. 40, 06120 Halle (Leitung: Prof. Dr. med. Markus Otto)
- Universitätsklinikum Jena - Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Gedächtnissprechstunde Psychiatrische Ambulanz: Philosophenweg 3, 07743 Jena (Leitung: Dr. med. Susanne Straube)
- Gedächtniszentrum des Universitätsklinikums Jena, Klinik für Neurologie (in Kooperation mit der Klinik für Psychiatrie): Am Klinikum 1, 07747 Jena (Leitung: Prof. Dr. Kathrin Finke und PD Dr. Stefan Brodoehl)
- HELIOS Klinikum Aue, Gedächtnissprechstunde: Gartenstr. 6, 08280 Aue (Leitung: Andreas Bauer)
- Psychiatrische Universitätsklinik der Charité im St. Hedwig- Krankenhaus, Gedächtnissprechstunde: Große Hamburger Str. 5-11, 10115 Berlin (Leitung: Dr. med. Philip Stötzner)
- Charité Mitte Psychiatrische Institutsambulanz, Gedächtnissprechstunde: Charitéplatz 1, 10117 Berlin (Leitung: Prof. Dr. med. Josef Priller)
- Ev. Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge Abt. Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Gedächtnisambulanz: Herzbergstr. 79, 10365 Berlin (Leitung: Annika Hartmann)
- Friedrich von Bodelschwingh-Klinik, Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik: Landhausstrasse 33-35, 10717 Berlin (Leitung: Dr. med. Arnim Quante)
- Charité - Universitätsmedizin Berlin, Campus Benjamin Franklin, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Modul Altersmedizin: Hindenburgdamm 30, 12200 Berlin (Leitung: Prof. Dr. med. Oliver Peters)
- Charité Universitätsmedizin Berlin, Klinik für Neurologie, MVZ Neurologie: Hindenburgdamm 30, 12203 Berlin (Leitung: Dr. Andreas Lüschow, PD Dr. Péter Körtvélyessy)
- St. Joseph Krankenhaus Berlin-Weißensee, Memory-Klinik: Gartenstr. 1-5, 13088 Berlin (Leitung: Dr. René Köckemann)
- Charité - Universitätsmedizin Berlin Campus Berlin Buch, Gedächtnissprechstunde: Lindenberger Weg 80, 13125 Berlin (Leitung: Prof. Dr. med. Oliver Peters)
- Ernst von Bergmann Klinikum, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Institutsambulanz 2 / Gedächtnissprechstunde: Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam (Leitung: Dr. med. C. Chiossi)
- Asklepios Fachklinikum Brandenburg Klinik für Gerontopsychiatrie, Gedächtnissprechstunde: Anton-Saefkow-Allee 2, 14772 Brandenburg a.d. Havel (Leitung: Dr. med Felix Hohl-Radke)
- Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Gedächtnissprechstunde: Müllroser Chaussee 7, 15236 Frankfurt Oder (Leitung: Prof. Dr. med. Oliver Peters)
- Asklepios Fachklinik Teupitz Klinik für Psychiatrie, Psychologie und Psychosomatik, Gedächtnissprechstunde: Buchholzer Str. 21, 15755 Teupitz (Leitung: Gudrun Prietz)
- Martin Gropius Krankenhaus GmbH Psychiatrische Institutsambulanz für Erwachsene, Memory-Klinik: Oderberger Straße 8, 16225 Eberswalde (Leitung: Dr. med. Andrea Müller)
- Ev. Krankenhaus Bethanien gGmbH Fachkrankenhaus für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, Memory-Klinik: Gützkower Landstr. 69, 17489 Greifswald (Leitung: Dr. S. Hertenstein)
- Gedächtnissprechstunde / Forschungsambulanz Universitätsmedizin Rostock Sektion für Gerontopsychosomatik und dementielle Erkrankungen an der Klinik für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin: Gelsheimer Str. 20, 18147 Rostock (Leitung: Prof. Dr. med. Stefan Teipel)
- Helios Kliniken Schwerin GmbH, Klinik für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie: Wismarsche Straße 393-397, 19055 Schwerin (Leitung: Prof. Dr. med. Jacqueline Höppner-Buchmann)
Fahrsicherheit und Demenz: Eine Herausforderung für Hausärzte
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gewinnt das Thema Autofahren im Alter zunehmend an Bedeutung. Da die Anzahl älterer Menschen mit Fahrerlaubnis steigt, steigt auch die Anzahl von Menschen mit Demenz und Fahrerlaubnis. Auch wenn die Mehrzahl der Autofahrer mit Demenz die Fahrtätigkeit innerhalb der ersten 3 Jahre der Erkrankung einstellt, ist davon auszugehen, dass ein relevanter Anteil der Betroffenen zunächst weiter Auto fährt.
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Fragen der Fahrsicherheit und des Umgangs mit dem Autofahren bei Demenz werden auch von Hausärztinnen und -ärzten als Herausforderung in der Versorgung von Patienten wahrgenommen. Der Erhalt der Patientenautonomie, der sozialen Teilhabe und der vertrauensvollen Patienten-Arzt-Beziehung wird vor dem Hintergrund bestehender Fahrsicherheitsrisiken für die Person mit Demenz und andere Verkehrsteilnehmende als Problemkreis beschrieben.
Verkehrsstatistiken und Fahreignung
Verkehrsstatistiken widerlegen die weitläufige Annahme, dass ältere Menschen aufgrund alterskorrelierter Leistungseinbußen grundsätzlich eine stärkere Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen. Auch die Diagnose einer Demenz impliziert nicht per se einen Verlust der Fahreignung. Im frühen Stadium scheint das Unfallrisiko nicht wesentlich erhöht zu sein. Allerdings sind im weiteren Krankheitsverlauf mehrere fahreignungsrelevante Funktionen so beeinträchtigt, dass ab einem mittleren Demenzstadium die Fahreignung nicht mehr gegeben ist. Diese Funktionen umfassen:
- Verschiedene Gedächtnisprozesse
- Die Aufmerksamkeit
- Das visuell-räumliche Denken
- Das Urteilsvermögen
Beurteilung von Fahreignung, -tauglichkeit und -sicherheit
Verfügbare validierte mehrdimensionale verkehrspsychologische Testbatterien erfordern in der Durchführung und Interpretation fundierte psychologische Expertise und können im hausärztlichen Setting nicht umgesetzt werden. Zudem bewerten Hausärzte und -ärztinnen die Aufgabe der Beurteilung der Fahreignung als konfligierend mit dem Auftrag der patientenzentrierten Versorgung und als Risiko für die Patient-Arzt-Beziehung.
Die Beurteilung der Fahrsicherheit hat im hausärztlichen Versorgungssetting eine größere Bedeutung, ebenso wie die Thematisierung der eingeschränkten Fahrtauglichkeit aufgrund von Medikamenteneinnahme.
Im leichten Demenzstadium bewerten Hausärzte nicht die Fahreignung; indirekt erfolgt eine Bewertung der Fahrtauglichkeit über die Medikamente; Warnhinweise aus Berichten und Beobachtungen zum Fahrverhalten bieten Ansätze für die Bewertung der Fahrsicherheit.
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Beratung durch den Hausarzt als ersten Ansprechpartner
Hausärzte sind häufig für Menschen mit Demenz die ersten Ansprechpartner; ihnen kommt in der medizinischen und psychosozialen Begleitung von Menschen mit Demenz und ihren Familien daher eine Schlüsselposition zu. Dies betrifft auch Fragen der Fahrsicherheit.
Zudem kommen Besonderheiten der Hausarztpraxis zum Tragen, die die Ansprache des Fahrverhaltens von Patienten ermöglichen. So bietet beispielsweise die erlebte Anamnese als hausärztliches Handlungsprinzip vielfältige Ansatzpunkte, um sich dem Thema anzunähern.
Hausärzte verfügen über Erfahrung zum patientenseitigen Umgang mit Krankheit und Gesundheit im Allgemeinen, können vorherige Symptome oder Warnzeichen vor dem Hintergrund der kognitiven Veränderungen neu bewerten und ihr Wissen um die Vorgeschichte der Person mit Demenz, die bestehenden Ressourcen und sozialen Netzwerke einbeziehen. Die patientenzentrierte Ausrichtung der Versorgung und partizipative sowie priorisierende Ansätze der Entscheidungsfindung stehen in der hausärztlichen Tätigkeit im Vordergrund.
Frühe Sensibilisierung und Patientenperspektive ermitteln
Die frühe Sensibilisierung hat zum Ziel, den Einstieg in das Thema Autofahren bei Demenz zu erleichtern. Hier bietet der „geriatrische Blick“ vor dem Hintergrund des hohen Anteils Älterer in der Hausarztpraxis Ansatzmöglichkeiten, um die eigene Wahrnehmung zu schärfen. Es geht dabei ausdrücklich nicht um ein flächendeckendes Screening älterer Patienten, sondern vielmehr darum, eine eigene Interpretationsfolie zu entwickeln. Diese soll die Identifikation von Patienten erleichtern, für die das Thema Fahrtauglichkeit und Fahrsicherheit relevant sein könnte.
Ziel ist es, das gesamte klinische Bild zu berücksichtigen und die Fahrsicherheit vor dem Hintergrund kognitiver, aber auch psychischer, sozialer und funktionaler Ressourcen zu beurteilen.
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Für Patienten kann die Verknüpfung der Fahrsicherheit mit altersassoziierten oder somatischen Veränderungen leichter zu akzeptieren sein als der direkte Zusammenhang mit einer Demenzerkrankung. Hier können die Auswirkungen von Komorbiditäten und Medikation zum Gesprächseinstieg genutzt werden.
Eine frühe Ansprache des Themas Fahrsicherheit ermöglicht eine partizipative Auseinandersetzung mit den zu erwartenden Einschränkungen und möglichen Mobilitätsalternativen.
Ganz entscheidend ist in diesem Zusammenhang die Perspektive der Patienten zum Autofahren. Menschen mit leichten kognitiven Beeinträchtigungen assoziieren mit einem antizipierten Fahrverzicht deutliche Einschränkung der Mobilität und Lebensqualität. Dennoch scheinen sie von sich aus ihr Mobilitätsverhalten einzuschränken und den ärztlichen Rat zum Fahrverhalten wertzuschätzen.
Über die Ansprache der Fahraktivitäten gelingt es, bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu ermitteln, welche Relevanz das Autofahren im individuellen Fall hat und diese im Biografiebezug zu bewerten. Gemeinsam mit dem Patienten können dann passgenaue Strategien ermittelt werden, die den Umgang mit Einschränkungen der Fahraktivitäten und dem individuellen Mobilitätserhalt erleichtern.
Entsteht im Verlauf des Gesprächs zum Fahrverhalten der Eindruck, dass keine unmittelbare Selbst- oder Fremdgefährdung besteht und die Fahrtauglichkeit auch nicht durch Medikamenteneinnahme beeinträchtigt ist, kann das Beobachten im weiteren Verlauf hilfreich sein. Da insbesondere ältere Patienten regelmäßig die Hausarztpraxis aufsuchen, können Verlaufsbeobachtungen in Abständen von 3-6 Monaten genutzt werden (abwartendes Offenhalten), um den demenziellen Verlauf, die Medikation und die Fahrsicherheit erneut zu besprechen.
Gibt es erste Warnzeichen auf der Verhaltensebene (Red Flags), können diese in die Planung des Fahrverzichts und die Ansprache von Sicherheitsrisiken eingebunden werden. Die Warnhinweise beziehen sich auf verhaltensnahe Parameter, die im Rahmen der erlebten Anamnese und im Kontext des jeweiligen klinischen Gesamtbilds neu interpretierbare Hinweise auf Aspekte der Fahrsicherheit bieten können. Besonders kritisch ist vor dem Hintergrund eine Kumulation von Red Flags zu bewerten.
Bei einer akuten Gefährdung der Fahrsicherheit bedarf es der direkten Ansprache und Aufklärung zum Fahrverzicht, um weitere Risiken der Selbst- und Fremdgefährdung zu reduzieren (abwendbar gefährlicher Verlauf).
Zentral für die Gestaltung der Versorgungssituation und bei der Organisation von Mobilitätsalternativen ist die frühe Aufklärung über Folgen der Erkrankung und Auswirkung auf die Fahrsicherheit. Dies wird auch von den Patienten selbst gewünscht. Dabei kann die Aufklärung von Menschen mit Demenz als kontinuierlicher Prozess begriffen werden.
Wurde bereits früh das Thema Fahrsicherheit angesprochen und wiederholt aufgegriffen, erleichtert dies im weiteren Verlauf die Aufklärung zu Einschränkungen der Fahrsicherheit und dem zu erwartenden Verlust der Fahreignung als direkte Konsequenz des progredienten Krankheitsverlaufs.
Ressourcen aktivieren und Angehörige einbeziehen
Ein ressourcenorientiertes Vorgehen betont die Adaptionsmöglichkeiten im Alterungsprozess. So sollten mit dem Patienten mögliche Kompensations-, Optimierungs- und Selektionsstrategien (SOK-Ansatz) hinsichtlich der Automobilität getroffen werden. Die langjährige Patient-Arzt-Beziehung sowie die Kenntnis des psychosozialen Kontextes der Person mit Demenz ermöglichen es, erprobte Strategien aufzugreifen und an bestehende Ressourcen anzuknüpfen. In Kenntnis des patienteneigenen Krankheitskonzepts und der persönlichen Bedeutung des Autofahrens können Mobilitätsalternativen abgeleitet und geplant werden.
Die bedeutsamsten Ressourcen im Umgang mit der Fahrsicherheit sind Angehörige und das soziale Umfeld der Person mit Demenz. Denn ihnen sind Fahrauffälligkeiten und mögliche Kompensationsstrategien bewusst. Daher haben auch sie ihrerseits spezifischen Unterstützungsbedarf.
Angehörige sind häufig nicht nur in großer Sorge um die Sicherheit der dementen Person, sondern auch der anderen Verkehrsteilnehmer. Nichtsdestoweniger wird die Ansprache der Fahrsicherheit von Angehörigen aus Sorge vor Konflikten lange vermieden. Zusätzlich erschwert wird ein Gespräch, wenn die Mobilität des Angehörigen von der Person mit Demenz abhängt. Das Instrument der Familienkonferenz ermöglicht es, in der hausärztlichen Praxis gemeinsam die unterschiedlichen Bedürfnisse und Sorgen zu besprechen.
Netzwerke und Kooperation
Fragestellungen zu Fahrsicherheit, -tauglichkeit und -eignung können nicht allein in der Familie und in der Hausarztpraxis bearbeitet werden. Vielmehr sind Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten sowie Begutachtung nur in einem Netzwerk von Akteuren sinnvoll zu organisieren.
Insbesondere bei der diagnostischen Abklärung einer Demenzerkrankung und der Verordnung von Medikamenten kommt Neurologen und Gerontopsychiatern große Bedeutung zu. Patienten und ihre Angehörigen sehen Spezialisten (z. B in Gedächtnisambulanzen) hier in der Verantwortung. Ein Vermerk im Arztbrief und Hinweise zur weiteren Vorgehensweise bieten einen Ansatzpunkt für das Gespräch mit den Patienten in der Hausarztpraxis.
Bestehen noch keine Fahrsicherheitsrisiken, können auch Fahrschulen und Fahrsicherheitstrainings genutzt werden, um die Fähigkeiten in einer begleiteten praktischen Fahrprobe zu überprüfen und im Sinne des SOK-Ansatzes zu trainieren.
Weitere Unterstützung bieten Angehörigengruppen, kommunale Senioren- und Pflegeberatungsstellen sowie das Straßenverkehrsamt. Regionale Ansprechpartner können über die Bundesanstalt für Straßenwesen ermittelt werden. Neben den Begutachtungsstellen bieten auch Verkehrspsychologen oder Ärzte mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation entsprechende Beratung an. Deren Kontaktadressen können über die Kassenärztliche Vereinigung oder den Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen (BNV) ermittelt werden.
Strategien in fortgeschrittenen Demenzstadien
Wird das Autofahren erstmals später im Verlauf der Demenz thematisiert, besteht unter Umständen dringender Handlungsbedarf. Juristische und Sicherheitsaspekte treten dann unmittelbar in den Vordergrund der Arzt-Patient-(Angehörigen-)Interaktion. Eine Möglichkeit, diesen Gesprächsprozess zu strukturieren, besteht in der Vermittlung von Informationen zu Auswirkungen der Demenzerkrankung auf das Fahrverhalten sowie in der Darstellung der Konsequenzen für die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmenden. Ein Mobilitätsprofil, das gemeinsam - möglichst unter Einbeziehung der Angehörigen - erstellt wird, bietet auch in diesem Stadium die Möglichkeit, die jeweiligen Risiken und Mobilitätsalternativen anhand konkreter Fahraktivitäten zu besprechen.
In Deutschland sind Hausärzte nicht zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit verpflichtet. Primär zu beachten ist daher die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB). Sind Patienten mit Demenz trotz mehrfacher Aufklärung und Ansprache uneinsichtig, was die Aufgabe der Fahraktivitäten betrifft, kann ein Bruch der ärztlichen Schweigeplicht als „Ultima Ratio“ in Betracht gezogen werden.
Ein Bruch der Schweigepflicht ist nur bei Gefährdung von Patient und anderen Verkehrsteilnehmern (höherwertige Rechtsgüter) in Betracht zu ziehen. Grundlage ist der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB).