Die Tagespflege ist eine teilstationäre Betreuungsform, die pflegebedürftigen Menschen mit Demenz tagsüber in einer Einrichtung eine strukturierte und aktivierende Umgebung bietet. Sie dient der Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege, entlastet pflegende Angehörige und fördert die soziale Interaktion und das Wohlbefinden der Betroffenen.
Was ist Tagespflege?
Die Tagespflege ist eine Einrichtung, die sich um pflegebedürftige Menschen kümmert, die Unterstützung bei ihren täglichen Bedürfnissen benötigen. Diese Bedürfnisse entstehen oft durch Alter oder Krankheit. In der Tagespflege verbringen pflegebedürftige Menschen den Tag in einer Gruppe, wo sie betreut werden. Es werden in der Regel verschiedene Aktivitäten wie Kochen, Gedächtnistraining oder Spiele angeboten. Das Personal kümmert sich auch um die Medikamentengabe oder unterstützt die Patienten beim Toilettengang und anderen pflegerischen Tätigkeiten. Ebenfalls werden in der Tagespflege Mahlzeiten wie Frühstück oder Mittagessen angeboten. In der Tagespflegeeinrichtung werden die alten und kranken Menschen von Pflege- und Betreuungspersonal versorgt. Die Besuchszeiten betragen in der Regel acht Stunden und finden überwiegend während der Woche statt. Die meisten Tagespflegeeinrichtungen bieten am Wochenende keine Unterstützung an.
Gesetzliche Grundlagen und Definition
Gemäß SGB XI haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 Anspruch auf teilstationäre Pflege in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfasst auch den notwendigen Transport der Pflegebedürftigen von ihrer Wohnung zur Tagespflegeeinrichtung und zurück.
Angebote in der Tagespflege
Das Angebot in der Tagespflege ist umfassend und kann je nach Einrichtung und Gruppengröße variieren. Die Mahlzeiten sind ein fester Bestandteil, da die Besucher oft einen Großteil des Tages dort verbringen. Für Abwechslung wird durch verschiedene Aktivitäten wie Basteln, Vorlesen, Singen oder Unterhaltungen gesorgt. Einige Einrichtungen haben feste Besuchszeiten, andere sind flexibler. Die Besucher verlassen die Tagespflegeeinrichtung abends und übernachten zu Hause.
Für ältere Menschen ist es oft ein großer Genuss, zusammen in einer großen Runde zu speisen. Im Alter hören viele Menschen auf, sich gut zu ernähren, insbesondere das Essen in Gruppen fällt häufig weg. Auch bei höherer Pflegebedürftigkeit sind Besucher der Tagespflege gut versorgt, denn das eingesetzte Personal ist auch hierfür ausgebildet und kann in jeder Situation pflegend unterstützen, z.B. beim Toilettengang, bei der Versorgung von Inkontinenz, beim Essen und bei notwendiger Körperhygiene. Zum persönlichen Wohlbefinden der Person trägt bei, dass ein Programm den Tagesablauf erfüllt. Manchmal bieten Tagespflegeeinrichtungen auch Ausflüge zu nahegelegenen Orten an, wie z.B. einen Besuch auf dem Wochenmarkt. Viele Tagespflegeeinrichtungen verfügen über eigene Fahrtdienste, mit denen die Besucher zu Hause abgeholt und wieder zurückgebracht werden.
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Kosten und Kostenübernahme
Die Kosten für die Tagespflege sind ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für diese Betreuungsform. Glücklicherweise gibt es für die Tagespflege einen separaten Topf, der nichts mit anderen Leistungen zu tun hat. Wer die Tagespflege in Anspruch nehmen möchte, braucht nicht zu befürchten, dass zum Beispiel das Pflegegeld gekürzt wird oder nicht mehr genügend Pflegesachleistungen für den Pflegedienst übrigbleiben. Auch andere Leistungen gibt es weiterhin in voller Höhe - z.B. den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege.
Die durchschnittlichen Kosten für eine Tagespflege liegen bei ca. 60,- bis 90,- Euro pro Tag. Die Kosten variieren in Abhängigkeit der jeweiligen Tagespflegeeinrichtung und dem Angebot. Einige Anbieter bieten die Abholung und das Zurückbringen der Besucher mit in Ihrem Angebot an, einige berechnen diese Kosten separat.
Die Pflegekasse unterstützt aus dem Topf der Tagespflege mit folgenden Beträgen pro Kalendermonat:
- Pflegegrad 2: bis zu 724 Euro
- Pflegegrad 3: bis zu 1.363 Euro
- Pflegegrad 4: bis zu 1.693 Euro
- Pflegegrad 5: bis zu 2.095 Euro
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tagespflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombileistungen in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.
Wer keinen Pflegegrad hat, muss nicht leer ausgehen. Lediglich der Topf der Tagespflege sieht hier keine Berücksichtigung vor. Bei Pflegegrad 1 können Sie immer hin den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat einsetzen. Da viele Personen, besonders im Pflegegrad 1, keinen Gebrauch vom Entlastungsbetrag machen, und dieser sich monatlich aufsummiert, kann hiermit für Entlastung gesorgt werden.
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Über den Topf der Tagespflege werden nur die Kosten der Betreuung und Pflege getragen. Nicht berücksichtigt sind die anfallenden Kosten für Verpflegung und die sogenannte Instandhaltung der Einrichtung. Diese Posten stellen immer den Eigenanteil an der Tagespflege dar und liegen im Schnitt bei 20,- bis 30,- Euro pro Tag in der Tagespflege.
Auch die Pflegegrade 2 bis 5 können zur Finanzierung dieser Eigenbeteiligung den Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- € verwenden. Da die Leistungen der Pflegekasse für die Tagespflege keinen Einfluss auf die Zahlungen des Pflegegeldes oder der Sachleistungen im jeweiligen Pflegegrad haben, kann zum Beispiel auch das Pflegegeld verwendet werden, um die Eigenbeteiligung zu tragen.
Kostenbeispiel
Ausgehend von einer pflegebedürftigen Person im Pflegegrad 3 und einem Tagessatz von 70,- Euro sowie einer Verpflegung- und Instandhaltungspauschale in Höhe von 25.- Euro würde die Unterstützung der Pflegekasse über die Leistungen der Tagespflege für ca. 4 Besuche pro Woche in der Tagespflege ausreichen. Demgegenüber stünde eine Eigenbeteiligung in Höhe von etwa 430,- Euro pro Monat. Bereits mit dem Pflegegeld in Höhe von 545,- Euro im Pflegegrad 3 könnten diese Kosten gut aufgefangen werden. Insofern stellt die Pflegekasse einen umfangreichen Anspruch zur Deckung dieser Kosten zur Verfügung. In günstigeren Einrichtungen kann bereits ab dem Pflegegrad 3 eine Versorgung an allen Wochentagen (außer am Wochenende) erfolgen.
Für wen ist Tagespflege geeignet?
Ob die Tagespflege sinnvoll ist, hängt vom individuellen Fall ab. Nicht nur die Umstände, sondern auch die Persönlichkeit und der Charakter der jeweiligen Person sind entscheidend. Natürlich kommt es auch darauf an, wie groß das Interesse an sozialer Integration ist. Nicht alle Menschen möchten im hohen Alter ihr Zuhause verlassen. Auch, wenn man in der Tagespflege oft beobachten kann, dass eine Gewöhnung schnell stattfindet und mögliche Ängste schnell abgelegt werden können.
Die Tagespflege kann helfen, wenn überwiegend Angehörige für die Betreuung und Pflege verantwortlich sind. Durch die Tagespflege können pflegende Angehörigen entlastet werden und sich erholen. Durch die Entlastung können sich pflegende Angehörige in der übrigen Zeit oft verständnisvoller und entspannter um die zu pflegende Person kümmern. Die Tagespflege kann Angehörigen schwere Last von den Schultern nehmen. Der Umfang ist flexibel, von mehreren Wochen am Stück, wegen akuter Überlastung oder dauerhaft für einige Tage in der Woche, um ein allgemeines und dauerhaftes Gleichgewicht zu schaffen.
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Bei chronischen Krankheiten kann es für die pflegebedürftige Person angenehmer sein, wenn sie ihre Zeit mit Menschen teilen, die ähnliche Leiden haben. Auch kann es für Pflegebedürftige manchmal angenehmer sein, wenn sie ihre eigenen Angehörigen nicht mit der gesamten Pflege zur Last fallen wollen. Von besonders hoher Bedeutung ist die Sicherheit der alten Person. Durch die Beaufsichtigung in der Gruppe kann eine Begleitung und Unterstützung bei alltäglichen Dingen stattfinden, zum Beispiel beim Toilettengang. Viele alte Menschen sind stark sturzgefährdet und selten kann immer ein Angehöriger in der Nähe sein, wenn Bedürfnisse entstehen.
Zu guter Letzt kann es alleinstehenden alten Menschen helfen, wieder den sozialen Anschluss zu finden und einen schönen Lebensabend zu verbringen.
Es gibt zahlreiche Gründe, welche dafürsprechen, dass die Tagespflege praktisch ist. Hierzu gehören alleinstehende Personen, welche das selbstständige Leben nicht mehr ganz problemfrei hinbekommen. In besonderem Maße ist die Tagespflege auch für ältere Menschen sinnvoll, die weder Hunger noch Durst verspüren und darum jemanden brauchen, der sie an ihre grundlegenden Bedürfnisse erinnert. Bei Krankheitsbildern wie Alzheimer oder Demenz kann die Tagespflege ebenfalls hilfreich sein, da diese Krankheiten für pflegende Angehörige häufig sehr belastend sind und weil die Fachkräfte vor Ort besser mit den Krankheiten umgehen können.
Möchte eine Person im Alter das Kochen, den Gang zur Toilette oder eine ähnliche Tätigkeit wieder erlernen, so passiert das sehr häufig über die Tagespflege. Auch soziale Fähigkeiten werden hier von vielen alten Menschen wieder aufgefrischt.
Wann ist eine Tagespflege nicht möglich?
Es kann Situationen geben, in denen eine Tagespflege nicht möglich ist. Zum Beispiel, wenn die pflegebedürftige Person sich dagegen verschließt und den Aufenthalt ablehnt. Auch bei starken Weglauftendenzen kann die Einrichtung an die Grenzen stoßen, ebenso bei aggressivem Verhalten. Da es sich bei der Tagespflege immer auch um eine Gruppenbetreuung handelt, muss das Wohl der gesamten Gruppe Beachtung finden. Natürlich möchte jede Tagespflege helfen, Tagespflegeeinrichtungen sind bei der Entscheidung, wen Sie in die Tagespflege aufnehmen, jedoch frei und haben keinen Zwang jede Person aufzunehmen. Also kann es zum Wohl der Gruppe oder zur Wahrung der Sicherheit auch vorkommen, dass eine pflegebedürftige Person nicht in der gewünschten Tagespflege aufgenommen wird.
Tagespflege bei häuslicher 24 Stunden Pflege
In etwa 300.000 deutschen Haushalten helfen osteuropäische Betreuungskräfte bei der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. Oft handelt es sich um polnische Pflegekräfte. Je nach Schwere der Betreuung kümmern Sie sich im Rahmen der sogenannten 24 Stunden Pflege sehr umfangreich um das Wohl der Pflegebedürftigen. Je schwerer die Betreuung ist, desto stärker sind Familien und Angehörige in die Betreuung eingebunden, zum Bespiel bei der Sicherstellung von Pausen und Ruhezeiten oder wenn häufige nächtliche Hilfe nötig ist, arbeiten Betreuungskraft und Angehörige Hand in Hand. Manchmal ist es pflegenden Angehörigen aufgrund von örtlichen Distanzen, familiäre oder beruflichen Verpflichtungen nicht möglich für die benötigte Entlastung zu sorgen. Auch in diesen Fällen kann die Tagespflege für Entlastung sorgen und dazu beitragen, dass die eingesetzten Kräfte sich erholen können oder anderen Verpflichtungen nachgehen können. Vorteilhaft ist auch in diesem Fall, dass die Kosten zu einem Großteil über den Topf der Tagespflege gedeckt werden können.
Tagesablauf in der Tagespflege
Stephanie Götze, examinierte Altenpflegerin und Gedächtnistrainerin, beschreibt den Tagesablauf in einer Tagespflege-Einrichtung wie folgt: Jeder Tag verläuft natürlich ein Stück weit anders, bei uns geben die Mahlzeiten jedem Tag aber eine feste Struktur. Die Gäste kommen zwischen 8 und 9:30 Uhr bei uns zum Frühstück an, um 12 Uhr gibt es Mittagessen und Kaffee und Kuchen tischen wir gegen 14:30 auf. Danach werden die Gäste wieder nach Hause gebracht. Zwischen den Mahlzeiten gestalten wir den Tag auch abgestimmt auf die Jahreszeiten und die Klientel, die sich immer mal wieder ändert.
Fazit
Die Tagespflege lässt sich flexibel und variabel einsetzen, um Belastung von pflegenden Angehörigen zu reduzieren. Weiterhin kann die Tagespflege einen sicheren und geselligen Aufenthaltsort für pflegebedürftige Menschen sein. Positiv hervorzuheben ist die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse, mit der ein Großteil oder sogar die gesamten Kosten für eine Tagespflege getragen werden können.
Wie findet man eine geeignete Tagespflegeeinrichtung?
Um eine Tagespflege für Demenzkranke in der Nähe zu finden, ist es häufig sinnvoll, direkt bei der entsprechenden Pflegekasse anzufragen. Erkundigen Sie sich im Pflegestützpunkt oder bei Ihrer regionalen Alzheimer-Gesellschaft, wo es im Umkreis Tagespflege-Einrichtungen gibt. In Sachsen finden sich alle Einrichtungen in der Pflege-Datenbank.
Worauf sollte man bei der Auswahl achten?
Jeder Mensch ist anders. Und jede Tagespflege ist anders. Es ist gut, wenn Sie sich vorab ein paar Gedanken machen. Sie sollten schon beim ersten Telefonat und erst recht bei einem ersten Gespräch vor Ort ein gutes Gefühl haben. Gibt es besondere Angebote für Männer oder für Frauen, für jüngere erkrankte Menschen oder für Personen mit bestimmten Hobbys? Sprechen Sie offen darüber, wenn Sie befürchten, dass Ihr Angehöriger ein Läufertyp ist und versuchen wird die Einrichtung zu verlassen. Frau H. wusste, dass ihr Mann sehr eigensinnig sein konnte und wollte Eskalationen vermeiden. Eine Person sitzt ganz alleine abseits in einem Sessel/an einem kleinen Tisch, während alle anderen Tagesgäste an einem Beschäftigungsangebot teilnehmen. Möglicherweise braucht diese Person einfach mehr Ruhe. Eine gute Tagespflege wird Ihrem Angehörigen einen Besuch zur Probe anbieten.
Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger
Neben der Tagespflege gibt es weitere Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger:
- Ambulante Pflegestationen: Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die Erkrankten weiterhin zu Hause leben können. Die „Hauspflege“ umfasst Hilfen im Haushalt sowie die Grundpflege (Körperpflege, Hilfe beim Essen). Die „häusliche Krankenpflege“ (Behandlungspflege) wird von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt.
- Betreuungsgruppen: Alzheimer-Gesellschaften in den verschiedenen Regionen sowie unterschiedliche Wohlfahrtsverbände bieten Betreuungsgruppen zur Entlastung pflegender Angehöriger als niedrigschwelliges ambulantes Angebot an.
- Angehörigen- bzw. Selbsthilfegruppen: Sie bieten die Möglichkeit, mit anderen Menschen ins Gespräch zu kommen, die sich in einer ähnlichen Pflegesituation befinden wie man selbst.
- Helferinnenkreise: Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer betreuen für einige Stunden in der Woche vor allem Demenzerkrankte, die mit ihren Angehörigen oder alleine zu Hause leben.
- Kurzzeitpflege: Für maximal 28 Tage im Jahr kann der erkrankte Angehörige in einer stationären Pflegeeinrichtung in Obhut gegeben werden, sodass die Pflegeperson in diesem Zeitraum zum Beispiel einen Erholungsurlaub in Anspruch nehmen kann.
- Verhinderungspflege: Ebenfalls für maximal 28 Tage pro Jahr ist es möglich, die erkrankte Person zum Beispiel durch einen Pflegedienst oder eine nahestehende Person zu Hause versorgen zu lassen, wenn die Hauptpflegeperson (zum Beispiel durch Krankheit oder Erholungsurlaub) verhindert ist.
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