Einführung
Die Mobilität von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Epilepsiepatienten, ist ein wichtiges Thema. Eine sichere und zuverlässige Beförderung, besonders auf dem Schulweg, ist entscheidend für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dabei spielen die Rechte und Pflichten von Begleitpersonen eine zentrale Rolle. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte des Transports von Epilepsiepatienten und die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Begleitpersonen.
Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr
Die stetige Optimierung der öffentlichen Verkehrsmittel im Hinblick auf Barrierefreiheit ist unerlässlich. Dies betrifft sowohl ältere Menschen als auch Menschen mit Behinderungen.
Maßnahmen zur Barrierefreiheit
- Haltestellen: Mehr als 60 % der Haltestellen für Omnibusse und fast alle Haltestellen für Straßenbahnen sind mit hohen Bordsteinen ausgestattet, um den Ein- und Ausstieg zu erleichtern.
- Dynamische Fahrgastinformationsanzeiger (DFI): An den meisten Straßenbahn-Haltestellen und an einigen Bus-Haltestellen informieren DFI über die nächsten Abfahrtszeiten und Abweichungen in Echtzeit. Viele DFI verfügen über eine akustische Sprachansage.
- Blindenleitsysteme: Immer mehr Haltestellen werden zur besseren Orientierung blinder und sehbehinderter Menschen mit Blindenleitsystemen ausgestattet.
- Niederflurfahrzeuge: Fast alle im Linienbetrieb eingesetzten Fahrzeuge sind niederflurig, was in Kombination mit Hochbordhaltestellen einen nahezu stufenlosen Ein- und Ausstieg ermöglicht.
Besonderheiten in Würzburg
In Würzburg öffnen und schließen sich die Türen von Bussen und Straßenbahnen nicht automatisch. Fahrgäste können die Türen per Knopfdruck öffnen. Ein blauer Knopf ermöglicht es, den automatischen Schließvorgang zu unterbinden, um mehr Zeit zum Ein- und Aussteigen zu haben. Die Fahrer überwachen die Ein- und Ausstiegsvorgänge genau.
Schulungen für das Fahrpersonal
Das Fahrpersonal wird regelmäßig für die besonderen Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste sensibilisiert. Piktogramme kennzeichnen die Sitzplätze in der Nähe der Türen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste. Jeder Bus und jede Straßenbahn haben Sonderstellflächen für Rollstuhlnutzer, Kinderwägen und Fahrräder.
Rechte und Pflichten von Schwerbehinderten im ÖPNV
Schwerbehinderte Fahrgäste haben das Recht auf Mitnahme ihrer Mobilitätshilfen. Schwerbehinderte dürfen den Öffentlichen Personennahverkehr kostenfrei nutzen, wenn sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt (Merkzeichen G) und gültiger Wertmarke sind. Eine genehmigte Begleitperson (Kennzeichen B auf dem Ausweis) kann frei fahren, auch wenn der schwerbehinderte Fahrgast selbst zahlen muss, d.h. wenn das Merkzeichen G auf dem Ausweis fehlt. Nachweislich ausgebildete Assistenzhunde wie Blindenführhunde, Diabetikerwarnhunde und Epilepsiehunde sind zur Beförderung zugelassen und werden kostenfrei befördert.
Lesen Sie auch: Neue Wege zur Behandlung
Barrierefreier Ausbau der Haltestellen
Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen wird kontinuierlich vorangetrieben. Fast alle Haltestellen im Straßenbahnnetz sind bereits mit erhöhten Bordsteinen, akustischen und optischen Informationsanlagen sowie einem Blindenleitsystem ausgestattet. In den Straßenbahnen in Würzburg stehen Rollstuhl-Rampen zur Verfügung, die den selbstständigen Ein- und Ausstieg oder mit Hilfe einer Begleitperson ermöglichen.
Rollstuhl-Rampen
An Haltestellen, die für den Einsatz von Rollstuhl-Rampen geeignet sind, können sich Rollstuhlfahrer im vorderen Bereich der Haltestelle in Fahrtrichtung positionieren und sich dem Fahrer per Handzeichen bemerkbar machen. Der Fahrer wird die Rampe an der entsprechenden Einstiegstür positionieren und beim Einsteigen helfen.
Sicherheitstraining
Sicherheitstrainings mit Rollator und Rollstuhl bieten die Möglichkeit, sich zum Thema Barrierefreiheit bei den Würzburger Straßenbahnen und Bussen zu informieren und das sichere Ein- und Aussteigen zu üben.
Schulwegbegleitung für Epilepsiepatienten
Viele Eltern machen sich Sorgen, ob ihr Kind durch Anfälle auf dem Schulweg gefährdet sein könnte. Für die Bewältigung des Schulweges sind zunächst einmal die Kinder bzw. deren Eltern zuständig.
Finanzielle Hilfen
Für den Schülertransport gibt es finanzielle Hilfen, die gewöhnlich in den Schülerfahrkostenverordnungen der Landesschulgesetze geregelt sind. Diese sehen die wirtschaftlichste Beförderung, also den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln, vor. Davon wird nur in besonderen Fällen abgewichen, z. B. wenn eine geistige oder körperliche Behinderung vorliegt und der Schüler kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kann, dann kann der Schülerspezialverkehr in Anspruch genommen werden. Wenn das nicht möglich oder zumutbar ist, können die Fahrkosten für den PKW der Eltern oder ein Taxitransport erstattet werden.
Lesen Sie auch: Sonnenbrillen als Schutz bei photosensitiver Epilepsie
Gefährdungsrisiko durch Anfälle
Zunächst einmal sollte medizinisch eindeutig geklärt sein, durch welche Anfälle das Kind potentiell gefährdet sein könnte:
- Treten die Anfälle am Tage auf und wie häufig?
- Ist das Bewusstsein erhalten oder gestört?
- Stürzt das Kind oder verliert es die Haltung?
- Kommt es im Rahmen von Bewusstseinsstörungen zu Handlungen wie Nesteln, Greifen, Umherlaufen?
- Ist das Kind nach dem Anfall sofort wieder bewusstseinsklar oder ist es desorientiert oder benötigt gar Nachschlaf?
- Benötigt das Kind Medikamente, um den Anfall oder eine Anfallsserie zu unterbrechen?
Das konkrete, individuelle Gefährdungsrisiko durch Anfälle und der notwendige Hilfebedarf auf dem Schulweg sollte in einem Attest des behandelnden Neuropädiaters bescheinigt werden. Ein Hinweis auf einen höheren Hilfebedarf bietet der Schwerbehindertenausweis, z. B. wenn das Kind aufgrund der häufigen Anfälle am Tage die Merkzeichen „B“ (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson) und „G“ (erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) oder evtl. noch „H“ (Hilflos) hat. Der Schwerbehindertenausweis regelt aber nicht die Anspruchsvoraussetzungen für eine eventuell notwendige Begleitperson auf dem Schulweg.
Mögliche Hilfen auf dem Schulweg
- Gesicherter Fußweg ohne/mit Begleitperson
- Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ohne/mit Begleitperson
- Fahrt mit dem PKW der Eltern
- Fahrt mit dem Schülerspezialverkehr ohne/mit Begleitperson
- Einzel-/Kleingruppentransport mit dem Taxi ohne/mit Begleitperson in Ausnahmefällen
Antrag auf eine Begleitperson
Wenn eine Begleitperson notwendig ist, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Schule und dem Schulträger, der für die Fahrkosten des Transportes zuständig ist, und den Hilfebedarf anzeigen.
- Formloser schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme für eine individuelle Begleitperson mit ärztlichem Attest beim örtlichen Sozialamt, Abteilung Eingliederungshilfe stellen.
- Schriftlichen Bescheid einfordern.
- Selbst eine Begleitperson suchen, z. B. über Einrichtungen der offenen Behindertenarbeit.
Die Begleitperson sollte nach ärztlicher Verordnung, mit Einwilligung der Eltern und einer Einweisung, in der Lage sein, ggf. ein Bedarfsmedikament zu verabreichen. Die Qualifikation der Begleitperson ist abhängig vom Hilfebedarf des Kindes. Wichtig ist eine vertrauenswürdige Person, die die Anfälle des Kindes kennt und mit gesundem Menschenverstand handeln kann.
Pflegefachkräfte für schwerstkranke Kinder
Für schwerstkranke Kinder, die umfangreich mit häuslicher Krankenpflege versorgt werden müssen, können mit entsprechender ärztlicher Verordnung an die Krankenkasse ambulante Pflegefachkräfte zur Betreuung in der Schule und auf dem Schulweg gesucht werden.
Lesen Sie auch: Die richtige Schwimmweste bei Epilepsie
Rechtliche Auseinandersetzungen
Ein Eilrechtschutzverfahren vor dem SG Wiesbaden befasste sich mit der Frage, ob einem Schüler mit Epilepsie im Schülertransport eine Teilhabeassistenz zur Verfügung zu stellen ist, damit diese im Notfall ein Notfallmedikament verabreichen kann.
Fallbeispiel: Schulwegbegleitung für Wilken
Es kostete viel Zeit, bis für Wilken die Kosten für die Arbeitszeit einer individuellen Begleitperson auf dem Schulweg vom örtlichen Sozialamt, Abtlg. Eingliederungshilfe übernommen wurden.
Zusammenfassung
Der Transport von Epilepsiepatienten erfordert eine sorgfältige Planung und die Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Patienten. Die Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr spielt eine wichtige Rolle, ebenso wie die Schulwegbegleitung für Kinder mit Epilepsie. Die Rechte und Pflichten von Begleitpersonen sind klar definiert, und es gibt verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Eltern sollten frühzeitig Hilfe einfordern und beharrlich für die Rechte ihres Kindes eintreten.
tags: #transport #epileptiker #begleitperson