Verkehrsmedizinisches Gutachten in der Neurologie: Kosten und Preise

Wenn Zweifel an der Fahreignung einer Person aufgrund ihres körperlichen oder geistigen Zustandes bestehen, kann die Straßenverkehrsbehörde (Führerscheinstelle) eine medizinische Eignungsprüfung in Form eines verkehrsmedizinischen Gutachtens anordnen. Dieser Artikel behandelt ausschließlich das ärztliche Gutachten nach § 11 Satz 2 FeV bzw. § 13 und § 14 FeV. Ein solches verkehrsmedizinisches Gutachten kann angeordnet werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen und darüber entschieden werden soll, ob jemandem die Fahrerlaubnis erteilt bzw. verlängert wird.

Gründe für die Anordnung eines verkehrsmedizinischen Gutachtens

Ein verkehrsmedizinisches Gutachten wird erforderlich, wenn Krankheiten wie Schlaganfall, Hirnverletzungen, psychische Erkrankungen, Gedächtnisstörungen bis Demenz oder Epilepsie die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Auch ein notwendiger Umbau des Kraftfahrzeuges aufgrund körperlicher Einschränkungen kann ein Grund sein.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann ein ärztliches Gutachten anordnen, sobald sie an der Fahreignung zweifelt. Dies kann sowohl Anwärter auf den Führerschein als auch Inhaber einer Fahrerlaubnis betreffen. Die genauen Anlässe für die Zweifel an der Fahreignung werden im entsprechenden Schreiben der Behörde mitgeteilt.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Basis der verkehrsmedizinischen Untersuchung ist der Paragraph 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Straßenverkehrsordnung weist auf die Pflicht hin, dass in solchen Fällen in „geeigneter Weise Vorsorge zu treffen“ ist.

Ablauf der Begutachtung

Besteht bei einem Verkehrsteilnehmer aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustandes die Gefahr einer Verkehrsgefährdung, muss sich dieser Verkehrsteilnehmer nach Anordnung der Straßenverkehrsbehörde (Führerscheinstelle) einer medizinischen Eignungsprüfung (verkehrsmedizinisches Gutachten) unterziehen.

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  1. Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie bei Sprechstundenhilfen einen Termin zur vorsorglichen oder veranlassten verkehrsmedizinischen Begutachtung. Alle Informationen zu Kosten, Anforderungen etc. sollten bereits telefonisch im Vorfeld geklärt werden. Teilen Sie den Grund der Begutachtung mit.
  2. Unterlagen: Liegt ein Schreiben der Führerscheinstelle vor, reichen Sie dieses Schreiben und ggf. Fremdunterlagen vom Fach- oder Hausarzt inkl. Laborparameter vor dem Untersuchungstermin in der Praxis ein, damit die Begutachtung exakt geplant werden kann und unnötige Untersuchungen - und damit zusätzliche Kosten - vermieden werden können.
  3. Identitätsprüfung: Bringen Sie zur Begutachtung Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsüberprüfung mit.
  4. Durchführung der Untersuchung: Der Umfang der Untersuchung hängt von der Fragestellung, dem Krankheitsbild und den benötigten apparativen Untersuchungen (EKG, EEG, Labor) ab. In einigen Fällen wird noch ein zusätzliches neuropsychologisches Gutachten mit Untersuchung z. B. von Aufmerksamkeit oder Konzentrationsfähigkeit nötig.
  5. Auswahl des Gutachters: Grundsätzlich gilt, dass der untersuchende Facharzt nicht Ihr behandelnder Arzt sein darf. Haben Sie sich nach diesen Vorgaben für einen Gutachter entschieden, müssen Sie diese Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde mitteilen. Diese nimmt dann Kontakt zum Arzt auf, der das ärztliche Gutachten durchführt.
  6. Begutachtungsstellen: Die Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) bieten zum Thema „Ärztliches Gutachten zur Fahreignung“ häufig Beratungen an. Aufgrund ihrer Erfahrungen im Bereich medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) können dort auch verkehrsmedizinische Gutachten erstellt werden. Die Untersuchung ist weniger umfangreich als eine MPU. Es geht auch nicht darum, eine Prognose zu erstellen, stattdessen soll die gegenwärtige Situation in Bezug auf Ihre Fahreignung abgeklärt werden. Im Fokus der Untersuchung stehen, z. ggf. Der Arzt wird Sie entsprechend Ihrer Krankheit begutachten und in Fragen zur Fahrtauglichkeit beraten. Bezweifelt die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahreignung aufgrund von Alkohol oder Drogen, geht es in dem Gutachten darum, Fragen zu Ihren Konsumgewohnheiten und deren Auswirkung auf Ihre Fahrtauglichkeit abzuklären. Anhand der Laborergebnisse und des Gesprächs soll der Arzt herausfinden, ob ein regelmäßiger Konsum von Alkohol oder Drogen vorliegt. Häufig werden dazu Drogenscreenings durchgeführt bzw. bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit entsprechende Blutuntersuchungen. Der Facharzt kann Ihnen dabei helfen, einen unbegründeten Verdacht auszuräumen. Aber auch, wenn eine Alkoholabhängigkeit oder Drogenkonsum (z. B.

Kosten und Preise

Die Kosten für ein verkehrsmedizinisches Gutachten in der Neurologie können variieren. Der Umfang der Untersuchung hängt von der Fragestellung, dem Krankheitsbild und den benötigten apparativen Untersuchungen (EKG, EEG, Labor) ab. Der Betrag beläuft sich auf etwa 250,00 € bis 500,00 €. Bei umfangreicheren Untersuchungen, einschließlich apparativer Untersuchungen (EKG, EEG, Labor), können die Kosten zwischen 500 € und 800,00 € liegen.

Die Kosten sind stark davon abhängig, wer das Gutachten erstellt und welche Untersuchungen durchgeführt werden. Die Gebühren erfragen Sie am besten im Vorfeld bei der entsprechenden Stelle. Dort können Sie sich individuell zu Ihrem Fall beraten lassen und ggf. einen Termin vereinbaren. Es ist ratsam, alle Informationen zu Kosten, Anforderungen etc. bereits telefonisch im Vorfeld zu klären.

Manchmal ist es nicht möglich, die individuellen Kosten aufgrund der individuellen Situation und des Krankheitsbildes im Vorfeld abzuschätzen, sodass der volle Geldbetrag vor Beginn der Untersuchung in der Praxis hinterlegt werden muss.

Die Kosten für eine verkehrsmedizinisches Gutachten richtet sich nach der Fragestellung der Behörde, dem Umfang der Akte, der Dauer der Untersuchung und dem Umfang des Gutachtentextes. Derzeit liegt der Rechnungsbetrag bei 500 Euro bis 600 Euro.

Hinweis: Die Kosten für ein Gutachten müssen selbst getragen werden.

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Mögliche Ergebnisse des Gutachtens

Das Ergebnis eines verkehrsmedizinischen Gutachtens kann unterschiedlich ausfallen.

  • Es kann eine Fahreignung ohne weitere Bedingungen befürworten.
  • Es kann die Fahreignung an bestimmte Bedingungen binden. Solche Bedingungen können im Bereich Psychiatrie zum Beispiel sein: regelmäßige Einnahme bestimmter Medikamente, regelmäßige Vorlage von ärztlichen Nachweisen, Begrenzung der Lenkzeiten (z. B. nur tagsüber) oder das Fahren nur bis zu einer bestimmten Entfernung vom Wohnort.
  • Es kann die Fahreignung nicht befürworten.

Was passiert bei Verweigerung des Gutachtens?

Wird das ärztliche Gutachten nicht erstellt, kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Schließlich kann sich die zuständige Behörde dann nicht von Ihrer Fahreignung überzeugen und zweifelt sie entsprechend weiterhin an.

Wichtiger Hinweis

Wer sich wegen einer Krankheit oder Behinderung fahruntauglich fühlt, sich aber trotzdem ohne verkehrsmedizinische Untersuchung ans Steuer setzt, handelt verantwortungslos. Autofahrer setzen sich und andere so einem enormen Unfallrisiko aus.

Anlässe für ein verkehrsmedizinisches Gutachten aus neurologischer Sicht

Eine verkehrsmedizinische Begutachtung kommt nach der Fahreignungsverordnung (FeV) dann in Betracht, wenn Tatsachen bekannt werden, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers oder -inhabers begründen können. Auch empfehlen manchmal medizinische Einrichtungen (z.B. Rehakliniken) die Durchführung eines entsprechenden Gutachtens z.B. nach einem Schlaganfall oder einer anderen akuten Erkrankung. Relevante Erkrankungen aus dem neurologischen Bereich sind beispielsweise Epilepsie, Demenz, Parkinson-Erkrankung, Schwindel, Narkolepsie, Folgezustände nach Schlaganfall sowie Erkrankungen mit Hirn-, Rückenmarks- oder Nervenschädigungen. Das Gutachten hat der Führerscheinbewerber bzw. -inhaber auf eigene Kosten beizubringen.

Vermeidung von Risiken im Straßenverkehr

Um Unfälle zu vermeiden, ist es wichtig, schnell auf sich ändernde Bedingungen im Straßenverkehr reagieren zu können. Durch bestimmte Krankheitsbilder oder Behinderungen kann die Reaktionszeit jedoch stark eingeschränkt werden. In diesem Fall ermittelt ein Arzt bei einer verkehrsmedizinischen Untersuchung, ob und unter welchen Bedingungen Sie dennoch ein Fahrzeug steuern dürfen.

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Unterstützung durch DEKRA

DEKRA bietet professionelle, vorurteilsfreie und erfahrene Unterstützung bei der Überprüfung der gesundheitlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Die erfahrenen Ärzte und Ärztinnen verfügen über spezielle verkehrsmedizinische Kenntnisse und gehen auf Ihre individuelle Situation ein. Auf Basis der Befunde erstellen sie ein objektives und faires ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV und anderen geltenden fachlichen sowie gesetzlichen Richtlinien. Dieses dient als Entscheidungsgrundlage für Fahrerlaubnisbehörden oder damit Sie sich im positiven Fall beruhigt hinter das Steuer setzen können.

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