Die virale Meningitis ist eine Form der Hirnhautentzündung, die durch Viren verursacht wird. Eine Meningitis (Hirnhautentzündung) ist eine Entzündung der Hirnhäute, die durch Viren oder Bakterien, seltener auch durch Pilze, hervorgerufen wird. Die Entzündung kann die Hirnhäute und/oder die Häute des Rückenmarks betreffen.
Ursachen und Übertragung
Eine Meningitis wird meist durch Viren ausgelöst. Sind Bakterien die Ursache, verläuft die Erkrankung oft schwerer. Die Erreger gelangen über die Atemwege oder andere Wege in den Blutstrom und erreichen so die Hirnhäute, wo sie eine Entzündung auslösen. Im weiteren Verlauf können die Erreger auch die Blut-Hirn-Schranke überwinden und zu einer Gehirnentzündung (Enzephalitis) und einem Druckanstieg im Schädel führen. Die Erreger einer Meningitis werden leicht von Mensch zu Mensch übertragen, insbesondere durch Tröpfcheninfektion, also Husten, Niesen oder Küssen.
Die häufigsten Erreger der viralen Meningitis sind Enteroviren, insbesondere Coxsackie- und Echoviren. Auch Flaviviren (z. B. FSME-Viren) können eine Meningitis auslösen. Listerien werden vor allem über verunreinigte Lebensmittel übertragen.
Symptome
Die ersten Anzeichen einer Meningitis ähneln oft denen einer Grippe. Typisch sind starke Kopfschmerzen, Fieber und Abgeschlagenheit. Zusätzlich kommt es bei der Hirnhautentzündung häufig zu einem schmerzenden und steifen Nacken (Nackensteifigkeit). Dieses Symptom ist typisch für Erwachsene, kann aber bei Säuglingen und Kleinkindern fehlen. Bei Kindern unter zwei Jahren können die Symptome sehr unspezifisch sein, wie schrilles Schreien oder Wimmern in Verbindung mit allgemeiner Schwäche, Appetitlosigkeit, Berührungsempfindlichkeit und starker Schläfrigkeit. Die Fontanelle, die bei Säuglingen noch nicht fest geschlossene Lücke zwischen den Schädelplatten, kann gewölbt oder hart sein.
Bei älteren Kindern und Erwachsenen können folgende Symptome auftreten:
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- Nackensteifigkeit
- Übelkeit und Erbrechen
- Licht- und Lärmempfindlichkeit
- Gesteigerte Berührungs- und Temperaturempfindlichkeit der Haut
- Schläfrigkeit und Verwirrtheit
- Neurologische Auffälligkeiten wie Unruhe, Benommenheit, Krampfanfälle und Bewusstseinsstörungen
Diagnose
Die Diagnose der viralen Meningitis basiert auf einer Kombination klinischer Symptome und charakteristischer Laborbefunde, insbesondere der Analyse des Liquors (Hirn-Rückenmark-Flüssigkeit).
- Liquorzytose: Erhöhung der Zellzahl im Liquor (Pleozytose), meist zwischen 10-500 Zellen/µl, mit einem Überwiegen von Lymphozyten (lymphozytäre Pleozytose).
- Normale Glukosekonzentration: Im Gegensatz zur bakteriellen Meningitis bleibt die Glukosekonzentration im Liquor meistens normal (50-80 mg/dl).
- PCR (Polymerase-Kettenreaktion): Die PCR ist die Methode der Wahl, um virale Nukleinsäuren im Liquor nachzuweisen.
- Serologische Tests: Antikörpernachweis im Liquor oder Serum, z. B. zum Nachweis von spezifischen Virustypen.
Zusätzlich zu einer körperlichen Untersuchung und Blutuntersuchung wird Nervenwasser entnommen und analysiert (Liquorpunktion). Außerdem können als bildgebende Verfahren eine Computertomografie (CT) oder Kernspintomografie (MRT) zum Einsatz kommen.
Behandlung
Eine durch Viren verursachte Meningitis heilt normalerweise innerhalb von zwei Wochen von allein aus. Bei einigen Viren (zum Beispiel Herpesviren) können antivirale Medikamente sinnvoll sein, um die Vermehrung der Viren einzudämmen. Greift die viral bedingte Hirnhautentzündung auf das Gehirn über (Enzephalitis), kann dies lebensbedrohlich werden und muss sofort im Krankenhaus behandelt werden. Bei viraler Meningitis werden Fieber und Schmerzen symptomatisch behandelt.
Komplikationen und Folgeschäden
Mögliche Folgeschäden einer Meningitis sind schwere Beeinträchtigungen der Hirnleistung, wie das apallische Syndrom (Syndrom reaktionsloser Wachheit) oder die retrograde Amnesie, bei der die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, sich an Ereignisse zu erinnern, die vor der Erkrankung lagen. Bei einer Meningokokken-Meningitis kann es zu Hirnnervenlähmungen, Krampfanfällen, Einschränkungen des Intellekts oder Lernschwierigkeiten sowie zu Taubheit kommen. Eine Sepsis kann zu Gewebeschädigungen bis hin zum Absterben einzelner Gliedmaßen führen.
Prävention
Verschiedene Impfungen können Infektionen verhindern, die eine Meningitis auslösen können. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, dass Babys innerhalb der ersten 14 Lebensmonate die Impfungen gegen Haemophilus influenzae sowie gegen Pneumokokken erhalten. Ab zwölf Monaten empfiehlt die STIKO eine Immunisierung gegen Meningokokken. Es gibt verschiedene Meningokokken-Typen (Serogruppen). In Deutschland sind die Typen B und C am häufigsten. Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Impfung für alle Kinder im Alter von zwölf bis 23 Monaten gegen die Meningokokken Typ C (Serogruppe C). Eine fehlende Impfung sollte bis zum 18. Lebensjahr nachgeholt werden. Meningokokken B sind vor allem für Babys und Kleinkinder gefährlich. Seit 2024 empfiehlt die STIKO allen Säuglingen ab dem Alter von 2 Monaten die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe B mit dem Impfstoff Bexsero. Die Impfung soll bis zum 5. Geburtstag nachgeholt werden. Zudem empfiehlt die STIKO für Personen mit einem erhöhten Risiko für invasive Meningokokken-Erkrankungen eine Impfung mit einem altersgerecht zugelassenen Meningokokken-ACWY-Konjugatimpfstoff sowie mit einem Meningokokken-B-Impfstoff.
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Weitere präventive Maßnahmen sind bestimmte Regeln der Küchenhygiene und der Verbrauch frischer Lebensmittel innerhalb kurzer Zeit, um Listerieninfektionen vorzubeugen.
Meldepflicht
Eine durch Meningokokken ausgelöste Hirnhautentzündung ist meldepflichtig nach dem Infektionsschutzgesetz. In diesem Fall dürfen Kinder und Erwachsene Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Das gilt auch, wenn nur der Verdacht auf eine Erkrankung besteht. Die generelle Meldepflicht für virale Meningitiden/Enzephalitiden ist 2001 mit Einführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) weggefallen.
Werden Einzelfälle nicht mehr gemeldet, werden räumlich bzw. zeitlich stärker verteilte Erkrankungshäufungen weder auf lokal-kommunaler Ebene noch auf Landesebene erkannt. Um diese Ziele zu erreichen, bietet das niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) allen pädiatrischen, neurologischen und internistischen Kliniken in Niedersachsen und Bremen eine unentgeltliche virologische Diagnostik für Patienten mit Verdacht auf aseptische ZNS-Infektion an. Insbesondere werden Stuhl- und Liquorproben mittels PCR, Anzucht und Typisierung auf Enteroviren untersucht. Dies beinhaltet auch eine Testung auf Polioviren.
MERIN genießt eine hohe Akzeptanz bei den teilnehmenden Kliniken aufgrund des umfangreichen virologischen Diagnostikangebots. Die Abklärung viraler ZNS-Infektionen ist jedoch nicht nur klinisch von Interesse, sondern auch für den Infektionsschutz relevant: Das Auftreten neuer, in Deutschland bisher noch nicht beobachteter Enterovirusvarianten oder importierter Polioviren kann erkannt und zusammen mit dem Nationalen Referenzzentrum für Poliomyelitis und Enteroviren am Robert Koch-Institut weiter abgeklärt werden.
Seit Dezember 2024 gibt der monatlich erscheinende MERIN-Report einen Überblick über die wesentlichsten Ergebnisse aus MERIN.
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Invasive Meningokokken-Erkrankungen
Invasive Meningokokken-Erkrankungen werden durch Neisseria meningitidis (Meningokokken) verursacht. Eine invasive Infektion durch Meningokokken liegt vor, wenn aus Blut, Liquor, hämorrhagischen Hautinfiltraten oder anderen normalerweise sterilen klinischen Materialien direkt oder indirekt Meningokokken nachgewiesen werden oder das spezifische klinische Bild (Purpura fulminans, inkl. Waterhouse-Friderichsen-Syndrom) erfüllt ist. Meningokokken sind gramnegative Diplokokken, die sich im Nasen-Rachen-Raum des Menschen ansiedeln und dort bei etwa 10% der Bevölkerung ohne klinische Symptome nachweisbar sind.
Aufgrund der Zusammensetzung der Kapselpolysaccharide werden insgesamt 12 Serogruppen unterschieden (A, B, C, E, H, I, K, L, W, X, Y, Z). Invasive Meningokokken-Erkrankungen werden in den allermeisten Fällen durch Erreger der Serogruppen A, B, C, W, X und Y verursacht, in Deutschland derzeit fast ausschließlich durch B,C,W und Y.
In Deutschland wurde seit 2004 ein Rückgang der Inzidenz beobachtet. Gegenwärtig liegt die bundesweite jährliche Inzidenz bei unter 0,4 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner. Die Mehrzahl der Erkrankungen wird durch Erreger der Serogruppe B (ca. 60%) und seltener der Serogruppen C, W und Y (jeweils ca. 10 bis 15%) verursacht, während andere Serogruppen äußerst selten beobachtet werden.
Eine invasive Meningokokken-Erkrankung kann in jedem Lebensalter auftreten, jedoch findet man im Wesentlichen zwei Morbiditätsgipfel. Die höchsten Inzidenzen werden im 1. und 2. Lebensjahr beobachtet, mit einem zweiten, kleineren Inzidenzgipfel bei 15- bis 19-jährigen Jugendlichen.
Da die Erreger gewöhnlich außerhalb des Körpers rasch absterben, ist für eine Infektion ein enger Kontakt mit Übertragung von oropharyngealen Sekreten von einem Keimträger oder einem Erkrankten erforderlich.
Invasive Meningokokken-Erkrankungen verlaufen vor allem als Meningitis und/oder Sepsis. Septische Verläufe werden bei über zwei Drittel der in Deutschland gemeldeten Erkrankungen berichtet. Diese gehen in 10 bis 15% der Fälle mit einer besonders schweren Form des septischen Schocks, als Waterhouse-Friderichsen-Syndrom, einher, gekennzeichnet durch Einblutungen in die Nebennieren und eine sehr hohe Letalität. Seltener treten im Rahmen von invasiven Erkrankungen auch Pneumonien, Myokarditis, Endokarditis, Perikarditis, Arthritis oder Osteomyelitis auf.
Bei invasiven Meningokokken-Infektionen kommt es häufig nach einem kurzen Prodromalstadium mit Symptomen eines Infekts der oberen Atemwege zu plötzlich auftretenden allgemeinen Krankheitszeichen wie Kopfschmerzen, Fieber, Schüttelfrost und Schwindel mit schwerstem Krankheitsgefühl. Innerhalb weniger Stunden kann sich ein schweres, lebensbedrohliches Krankheitsbild entwickeln. Petechiale Exantheme oder großflächigere Hauteinblutungen sind charakteristisch und vor allem bei septischen Verläufen ausgeprägt. Zusätzlich kann ein makulopapulöses Exanthem auftreten. Bei einer Meningitis kommen Erbrechen und Nackensteifigkeit hinzu, Kernig- und Brudzinski-Zeichen sind positiv. Weiterhin können neurologische Symptome wie Reizbarkeit, Schläfrigkeit, Stupor bis zum Koma sowie Krampfanfälle oder Hirnnervenlähmungen auftreten. Bei Säuglingen und Kleinkindern sind die Symptome oft weniger charakteristisch. Es können Fieber, Erbrechen, Reizbarkeit oder auch Schläfrigkeit, Krämpfe, Aufschreien sowie eine vorgewölbte oder harte Fontanelle auftreten.
Bei einer isolierten Meningokokken-Meningitis liegt die Letalität in Deutschland bei ca. 1%, bei einer Sepsis bei ca. 13% und bei Sepsis mit Waterhouse-Friderichsen-Syndrom bei ca. 33%. Zudem führt die Erkrankung bei ca. 10 bis 20% aller Betroffenen zu Komplikationen. Dabei kann es nach einer Meningitis zu Hirnnervenlähmungen, Hemiplegie, Krampfanfällen, Hydrozephalus, Einschränkungen des Intellekts, Lernschwierigkeiten sowie Schädigungen des Innenohrs mit resultierender Taubheit kommen.
Patienten sind bis zu 7 Tage vor Beginn der Symptome und bis 24 Stunden nach Beginn einer erfolgreichen Therapie mit ß-Laktam-Antibiotika ansteckend. Drittgenerations-Cephalosporine (insbesondere Ceftriaxon) führen zu einer Keimeradikation im Nasopharynx des Patienten. Eine Penicillin-Therapie führt vermutlich nur zu einer Suppression, aber nicht zu einer langfristigen Eradikation der nasopharyngealen Meningokokken.
Für die Labordiagnostik ist in erster Linie die Untersuchung von Liquor und Blut von Bedeutung. Bei einer stationären Aufnahme wegen des Verdachtes einer invasiven Meningokokken-Infektion sollte daher umgehend eine Liquorpunktion durchgeführt und Blutkulturen angelegt werden. Zudem sollten bei antherapierten Patienten Rachenabstriche entnommen werden. Das Rachenisolat kann ggf. bei negativer Blut- oder Liquorkultur sowie bei begonnener Antibiotika-Therapie wichtige Hinweise auf den krankheitsauslösenden Stamm liefern. Zusätzlich kann ein Antigennachweis im Nativliquor, z.B. durch Latexagglutination, durchgeführt werden. Diese Methode hat jedoch eine nur wenig über die der Mikroskopie hinausgehende Sensitivität. Gelegentlich wird fälschlicherweise die Serogruppe A von solchen Untersuchungen abgeleitet. Hierbei ist zu beachten, dass polyvalente Seren zum Einsatz kommen. Weiterhin kann bei negativem Ergebnis der Anzucht eine PCR zum Nachweis der Meningokokken-DNA im Liquor und im Blut (vorzugsweise EDTA-Blut) veranlasst werden. Sie besitzt eine hohe Sensitivität und Spezifität.
Da sich innerhalb weniger Stunden ein schweres, lebensbedrohliches Krankheitsbild entwickeln kann, sollte bei begründetem klinischem Verdacht auf eine invasive Meningokokken-Erkrankung umgehend mit einer empirischen Antibiotikatherapie mit Cephalosporinen der Gruppe 3 (außer bei anamnestisch bekannter Penicillinallergie mit systemischer Reaktion) begonnen werden (z.B. Cefotaxim oder Ceftriaxon). Beim Auftreten von Komplikationen sind weitere therapeutische Maßnahmen unter intensivmedizinischen Bedingungen erforderlich.
Gegen die Serogruppe B konnte aufgrund des Vorhandenseins identischer Polysaccharidstrukturen auf der B-Kapsel und auf menschlichen Nervenzellen nicht wie für die anderen Serogruppen ein Impfstoff basierend auf den Kapselantigenen entwickelt werden. Daher wurden andere Ansätze gewählt, die auf Oberflächenproteinen als Impfantigene basieren. Seit 2013 bzw. 2017 sind in Deutschland zwei Meningokokken-B-Impfstoffe ab dem Alter von 2 Monaten (Bexsero) bzw.
Empfehlungen zur Anwendung der Meningokokken-Impfstoffe in Deutschland
Ausführliche Informationen hinsichtlich der empfohlenen Impfstoffe und -schemata sind in den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) abrufbar. Die monovalente Meningokokken-C-Konjugatimpfung wird in Deutschland von der STIKO seit Juli 2006 für alle Kinder im Alter von 12 Monaten empfohlen. Versäumte Impfungen sollten spätestens bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden. Des Weiteren empfiehlt die STIKO seit 2024 allen Säuglingen ab dem Alter von 2 Monaten die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe B mit dem Impfstoff Bexsero. Die Impfung soll bis zum 5. Geburtstag nachgeholt werden. Zudem empfiehlt die STIKO für Personen mit einem erhöhten Risiko für invasive Meningokokken-Erkrankungen eine Impfung mit einem altersgerecht zugelassenen Meningokokken-ACWY-Konjugatimpfstoff sowie mit einem Meningokokken-B-Impfstoff.
Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, insbesondere Komplement-/Properdindefekte, Therapie mit C5-Komplement-Inhibitoren (z.B. Eculizumab oder Ravulizumab), Hypogammaglobulinämie, AsplenieGefährdetes Laborpersonal (bei Exposition gegenüber N. meningitidis-haltigen Aerosolen)Haushaltskontaktpersonen eines Erkrankten mit einer impfpräventablen invasiven Meningokokken-Infektion, so bald wie möglich nach dem Kontakt (zusätzlich zur Chemoprophylaxe), sofern nicht bereits ein Impfschutz gegen die entsprechende Serogruppe besteht (siehe unter "Umgang mit Kontaktpersonen")Reisende in Länder mit epidemischem Vorkommen, besonders bei engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung (z.B.
Patientinnen und Patienten müssen bis zu 24 Stunden nach Beginn einer spezifischen Therapie isoliert werden und gelten danach nicht mehr als infektiös. In dieser Zeit sind vom betreuenden Pflegepersonal und von den behandelnden Ärzten besondere Barrieremaßnahmen zu beachten. Gemäß KRINKO-Empfehlung "Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten" wird hierfür eine Einzelunterbringung im Isolierzimmer, und für das Personal die Verwendung von Schutzhandschuhen, das Tragen eines Schutzkittels, und das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder ggf. eines höherwertigeren Atemschutzes, sowie die strikte Einhaltung der Basishygiene empfohlen.
In Gemeinschaftseinrichtungen Betreute, die an einer Meningokokken-Infektion erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen. Die Einschränkung der Tätigkeit bzw. des Besuchs der Gemeinschaftseinrichtung dauert fort, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Das ärztliche Urteil kann das Urteil der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes oder einer Ärztin/eines Arztes des zuständigen Gesundheitsamtes sein. Das ärztliche Urteil kann mündlich erfolgen. Gemäß § 34 Abs. 3 IfSG gelten die oben aufgeführten Regelungen aus Abs. 1 auch für Personen, die mit den an diesen Krankheiten erkrankten Personen bzw. mit Personen, bei denen der Verdacht auf diese Krankheit besteht, in einer Wohngemeinschaft zusammenleben. Dies gilt nur, wenn die Erkrankung bzw. der Krankheitsverdacht von einer Ärztin oder einem Arzt festgestellt worden ist. Eine Wiederzulassung ist 24 Stunden nach Beginn einer Chemoprophylaxe möglich. Ohne Chemoprophylaxe ist eine Wiederzulassung frühestens 10 Tage nach einem Kontakt angezeigt.
Was sind Meningokokken-Erkrankungen?
Meningokokken besiedeln vorwiegend den Nasen-Rachen-Raum des Menschen. Die Erreger können bei engem Kontakt auf andere übertragen werden, zum Beispiel über Speichel oder Nasensekret. Da Meningokokken außerhalb des Körpers schnell absterben, führt eine Begegnung von Menschen ohne engen Kontakt in der Regel nicht zu einer Übertragung.
Eine Erkrankung beginnt häufig plötzlich mit allgemeinen Krankheitszeichen wie Kopfschmerzen, Fieber, Schüttelfrost und Schwindel mit schwerstem Krankheitsgefühl. Innerhalb weniger Stunden kann ein lebensbedrohlicher Zustand eintreten. Meningokokken verursachen vor allem zwei Krankheitsbilder, die einzeln oder zusammen auftreten können:
- Hirnhautentzündung (Meningitis): Fieber, Kopfschmerzen, Lichtempfindlichkeit und eine getrübte Bewusstseinslage, wie zum Beispiel eine starke Schläfrigkeit oder Benommenheit, sind gängige Beschwerden einer Hirnhautentzündung. Ein typisches Zeichen ist die schmerzhafte Nackensteifigkeit, oft kombiniert mit morgendlichem Erbrechen oder Zeichen eines Kreislaufversagens sowie mitunter Krampfanfällen.
- Sepsis (Blutvergiftung, Blutstrominfektion): Bei der Meningokokken-Sepsis werden die Bakterien mit dem Blut im gesamten Körper verbreitet. Dabei wird die Blutgerinnung gestört. In der Folge entstehen flächenhafte Einblutungen der Haut. Bei einer besonders schweren Form der Sepsis kommt es infolge von lebensbedrohlichen Einblutungen in die Nebennieren zu einem Kreislaufschock. Eine Sepsis kann bis zum Versagen mehrerer Organe fortschreiten. Es handelt sich um einen medizinischen Notfall, der sofort behandelt werden muss. Warnzeichen können neben Fieber und starkem Krankheitsgefühl auch ein beschleunigter Puls, Kurzatmigkeit und Verwirrtheit sein.
Bei 10 bis 20 % der Betroffenen treten Komplikationen und Langzeitfolgen auf. Nach einer Meningokokken-Meningitis kann es zu Hirnnervenlähmungen, Krampfanfällen, Einschränkungen des Intellekts oder Lernschwierigkeiten sowie zu Taubheit kommen. Eine Sepsis kann zu Gewebeschädigungen bis hin zum Absterben einzelner Gliedmaßen führen. Bei einer Meningokokken-Meningitis liegt die Sterblichkeitsrate bei 1 %, bei einer Sepsis bei etwa 13 % und bei der schweren Form des septischen Schocks bei etwa 33 %.
Bei Säuglingen und Kleinkindern sind die Symptome einer Meningokokken-Erkrankung oft weniger typisch. Anzeichen können Fieber, Erbrechen, Krämpfe, Reizbarkeit oder Schläfrigkeit, Aufschreien sowie eine vorgewölbte oder harte Fontanelle (Spalte zwischen den Schädelplatten) sein. Die Nackensteifigkeit kann dagegen fehlen.
Erste Beschwerden zeigen sich 2 bis 10 Tage nach Ansteckung, in der Regel nach 3 bis 4 Tagen. Die Betroffenen sind bis zu 7 Tage vor Beginn der Krankheitszeichen ansteckend. Die Erkrankung wird in der Regel mit Antibiotika behandelt. 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotika-Therapie sind Erkrankte nicht mehr ansteckend.
Meningokokken-Erkrankungen können in jedem Alter auftreten. Am häufigsten betroffen sind Säuglinge und Kleinkinder im ersten und zweiten Lebensjahr, aber auch Jugendliche zwischen 15 und 19 Jahren erkranken häufiger. Enge Kontaktpersonen von Erkrankten, insbesondere Personen im gemeinsamen Haushalt, haben ein erhöhtes Risiko, sich anzustecken.
Schon bei einem Verdacht auf eine Meningokokken-Infektion müssen Erkrankte sofort ins Krankenhaus! Wenden Sie sich bei Beschwerden wie plötzlich auftretendem Fieber, Schüttelfrost oder Kopfschmerzen und weiteren Warnzeichen einer Meningokokken-Erkrankung umgehend an eine Ärztin oder einen Arzt. Die Infektion wird in der Regel mit Antibiotika behandelt.
Bei Meningokokken-Infektionen gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Bereits bei einem Verdacht auf eine Meningokokken-Erkrankung darf die betroffene Person Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen beziehungsweise nicht dort tätig sein. Das gilt auch für Personen, in deren Wohngemeinschaft ein Krankheits- oder Verdachtsfall aufgetreten ist. Betroffene müssen die Gemeinschaftseinrichtung informieren, wenn der Verdacht auf eine Erkrankung besteht oder sie bereits bestätigt wurde. Nach der Genesung können Betroffene die Gemeinschaftseinrichtungen wieder besuchen beziehungsweise dort tätig sein. Ein ärztliches Attest ist nicht nötig.
Wenn Sie engen Kontakt zu einer an Meningokokken erkrankten Person hatten, sollten Sie bei ersten Krankheitszeichen einer Meningokokken-Infektion umgehend ärztlichen Rat einholen. Enger Kontakt kann zum Beispiel bedeuten, dass Sie mit der erkrankten Person im gleichen Haushalt leben oder aber längere Zeit in unmittelbarem Kontakt standen, wie zum Beispiel beim Küssen oder in Gemeinschaftseinrichtungen. Enge Kontaktpersonen von Erkrankten sollen vorbeugend Antibiotika erhalten. Damit sollte möglichst zeitnah begonnen werden, spätestens jedoch bis zum 10. Tag nach dem Kontakt zur erkrankten Person. Ungeimpften engen Kontaktpersonen wird eine Impfung empfohlen, wenn bei der erkrankten Person Meningokokken festgestellt wurden, gegen die man sich impfen lassen kann. Sind enge Kontaktpersonen, in deren Wohngemeinschaft der Erkrankungsfall auftrat, 24 Stunden nach Beginn einer vorsorglichen Antibiotika-Gabe beschwerdefrei, dürfen sie Gemeinschaftseinrichtungen wieder besuchen beziehungsweise dort tätig sein. Beachten Sie die Anweisungen und Empfehlungen des zuständigen Gesundheitsamtes.
Impfung gegen Meningokokken
Es gibt verschiedene Meningokokken-Typen (Serogruppen), die weltweit unterschiedlich verbreitet sind. In Deutschland wird die Mehrzahl der Erkrankungen bei Kindern durch Meningokokken der Serogruppe B verursacht, bei Erwachsenen ähnlich häufig auch durch Serogruppe Y. Seltener sind die Serogruppen C und W. Es stehen verschiedene Impfstoffe zur Verfügung, die gegen unterschiedliche Meningokokken-Typen schützen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt:
- die Impfung gegen Meningokokken B für alle Kinder mit je einer Impfstoffdose im Alter von 2, 4 und 12 Monaten; fehlende Impfstoffdosen sollen so bald wie möglich und spätestens bis zum 5. Geburtstag nachgeholt werden;
- die Impfung gegen Meningokokken C für alle Kinder mit einer Impfstoffdose im Alter von 12 Monaten; wurde die Impfung versäumt, sollte sie baldmöglichst und spätestens bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden;
- für Risikogruppen die Impfung mit Meningokokken-ACWY-Kombinationsimpfstoff sowie MeningokokkenB-Impfstoff; dazu zählen Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung aufgrund einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche (zum Beispiel bei fehlender Milz) sowie gefährdetes Laborpersonal;
- für Reisende in Länder mit vielen Meningokokken-Erkrankungen, vor allem bei engem Kontakt zur Bevölkerung, sowie vor Pilgerreisen nach Mekka die Meningokokken-ACWY-Impfung;
- für Mitarbeitende im Katastrophendienst und je nach Gefährdung für Mitarbeitende in der Entwicklungshilfe und für medizinisches Personal zusätzlich zur Meningokokken-ACWY-Impfung auch die Impfung gegen Meningokokken B;
- vor Langzeitaufenthalten insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie für Personen in Studium oder Ausbildung die Impfung gegen Meningokokken ACWY und/oder Meningokokken B entsprechend den Empfehlungen der Zielländer.
Da Meningokokken-Infektionen gemeldet werden müssen, liegen dort Informationen zur aktuellen Situation und Erfahrung im Umgang mit der Krankheit vor. Weitere (Fach-) Informationen finden Sie auch im Internet auf den Seiten des Robert Koch-Institutes (www.rki.de/meningokokken). Bitte beachten Sie auch die Hinweise für Reisende (www.auswaertiges-amt.de).
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