Epilepsie in der Schule: Informationen und Handlungsempfehlungen für Lehrkräfte und Eltern

Epilepsie bei Kindern und Jugendlichen kann im schulischen Umfeld viele Fragen und Unsicherheiten aufwerfen. Ziel dieses Artikels ist es, umfassende Informationen und praktische Handlungsempfehlungen für Lehrkräfte, Eltern und Betroffene bereitzustellen, um den Schulalltag für Kinder mit Epilepsie so normal und unterstützend wie möglich zu gestalten.

Chronische Erkrankungen in der Schule: Eine zunehmende Herausforderung

Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen, einschließlich Epilepsie, in Schulen hat zugenommen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat eine Handreichung für Lehrkräfte herausgegeben, die sich mit dem Thema „Chronische Erkrankungen als Problem und Thema in Schule und Unterricht“ auseinandersetzt. Diese Handreichung betont die Notwendigkeit, dass Lehrkräfte über verschiedene Krankheiten informiert sind und wissen, wie sie mit betroffenen Schülern umgehen können.

Allgemeine Aspekte chronischer Erkrankungen

Es ist wichtig, allgemeine Aspekte chronischer Erkrankungen von Kindern und damit zusammenhängende Fragen, die die Schule betreffen, zu berücksichtigen. Dazu gehört, wie die Krankheit im Unterricht thematisiert und wie bei Mitschülern und deren Eltern Verständnis für ein betroffenes Kind geweckt werden kann.

Was ist Epilepsie?

Epilepsie ist eine neurologische Erkrankung, die durch wiederholte Anfälle gekennzeichnet ist. Diese Anfälle entstehen durch plötzliche, unkontrollierte elektrische Entladungen im Gehirn. Die Art und Häufigkeit der Anfälle können sehr unterschiedlich sein, was die Erkrankung komplex macht.

Ursachen von Epilepsie

Die Ursachen von Epilepsie sind vielfältig. Sie können genetisch bedingt sein, durch Hirnschäden infolge von Verletzungen, Infektionen oder anderen Erkrankungen entstehen. In vielen Fällen bleibt die Ursache jedoch unbekannt.

Lesen Sie auch: Wie das Gehirn Vorstellung und Realität verknüpft

Arten von Anfällen

Es gibt verschiedene Arten von epileptischen Anfällen, die sich in ihren Symptomen und Auswirkungen unterscheiden:

  • Generalisierte Anfälle: Betreffen beide Gehirnhälften und können zu Bewusstseinsverlust, Muskelzuckungen (tonisch-klonische Anfälle) oder kurzzeitigen Bewusstseinsveränderungen (Absencen) führen.
  • Fokale Anfälle: Beginnen in einem begrenzten Bereich des Gehirns und können sich unterschiedlich äußern, z.B. durch Zuckungen in einem Arm oder Bein, sensorische Störungen oder psychische Symptome.

Epilepsie im Schulalltag: Herausforderungen und Chancen

Epilepsie kann den Schulalltag von Kindern und Jugendlichen erheblich beeinflussen. Häufige Anfälle oder die Nebenwirkungen von Medikamenten können die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, zu Konzentrationsschwierigkeiten, Müdigkeit oder Nervosität führen. Zudem können soziale Probleme wie Ausgrenzung oder Hänseleien auftreten.

Umgang mit Anfällen in der Schule

Es ist wichtig, dass Lehrkräfte und Mitschüler über Epilepsie informiert sind und wissen, wie sie im Falle eines Anfalls reagieren sollen. Ruhe bewahren, das Kind vor Verletzungen schützen, nicht festhalten und nichts in den Mund stecken sind wichtige Sofortmaßnahmen. Es muss bei Bedarf von Laien anwendbare Notfallmedikamente zum Unterbrechen eines Status epilepticus geben, sonst ist es unterlassene Hilfeleistung. Nach dem Anfall sollte dem Kind Beistand geleistet und bei Bedarf Hilfe geholt werden (Notruf 112).

Aufklärung und Sensibilisierung

Ohne Aufklärung wirken weniger dramatische Anfälle je nach Anfallsart oft wie Unaufmerksamkeit, Verträumtheit, Herumkaspern oder bewusste Störung des Unterrichts. Das Kita-Personal und die Lehrkräfte können z.B. Nachteilsausgleiche und Hilfen wie z.B. gewähren. Häufige Anfälle können fast nie geheim bleiben. Bei Anfallsfreiheit oder seltenen Anfällen reicht aber oft eine Information nur an die Erwachsenen und z.B. Klassensprecher. Bei langer Anfallsfreiheit die Epilepsie zu verschweigen kann zwar möglicherweise Diskriminierung und Hänseleien verhindern.

Individuelle Unterstützung und Nachteilsausgleiche

Manche Kinder haben auch Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Kindern oder den Lehrkräften. Um es vor Ausgrenzung zu bewahren, ist es wichtig, dass ein Kind in der Schule gut unterstützt und begleitet wird. Informationen zum Nachteilsausgleich für chronisch kranke oder behinderte Schüler können in den einzelnen Bundesländern an verschiedenen Stellen gefunden werden: meist in der Zeugnisverordnung, aber auch in Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben, speziellen Handreichungen und Prüfungsordnungen. Es handelt sich dabei um allgemein formulierte Richtlinien - welcher Nachteilsausgleich für den einzelnen Schüler gewährt wird, ist immer Verhandlungssache.

Lesen Sie auch: Umfassende Erkundung der Gehirnanatomie

Schulische Integration und Fördermöglichkeiten

Die meisten Kinder mit Epilepsie können einen normalen Kindergarten oder eine Regelschule besuchen. Sie haben auch keinen besonderen Förderbedarf. Andere sind stärker beeinträchtigt und benötigen Unterstützung zum Beispiel beim Lernen. Neben Angeboten der persönlichen Betreuung in der Regelschule gibt es Förderschulen für Kinder mit besonderen Beeinträchtigungen. Mit Epilepsie kann ein Anspruch auf einen sog. sonderpädagogische Förderung bestehen. Dann ist der Besuch einer Förderschule, z.B. mit Schwerpunkt körperliche bzw. motorische Entwicklung, oder sonderpädagogische Förderung an einer allgemeinen Schule möglich. Krankenhausschulen bieten Unterricht während längerer stationärer Aufenthalte wegen der Epilepsie. Ausnahmsweise ist Hausunterricht mit Einzelunterricht bei häufigen Anfällen möglich.

Rechtliche Aspekte und Unterstützungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene rechtliche Aspekte und Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder mit Epilepsie und ihre Familien.

Medikamentengabe in der Schule

Die Handreichung "Medikamentengabe durch Lehrerinnen und Lehrer" ist eine Empfehlung für die Schulen. Sie greift die geltende Rechtslage auf und möchte insbesondere Lehrkräfte, Schulleitungen sowie Schulaufsichtsbehörden entsprechend unterstützen und sensibilisieren.

Inklusionsassistenz und Schulbegleitung

Inklusion von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Epilepsie in Kita, Schule, Ausbildung, Studium, Freizeit und Berufsleben ermöglicht gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen. Dafür gibt es verschiedene Hilfen wie z.B. Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen finanziert bei Bedarf Inklusionsassistenz in der Kita und/oder Schulbegleitung, Näheres unter Assistenzleistungen und Teilhabe an Bildung. Manche Träger der Eingliederungshilfe schicken Ihren Antrag auf Inklusionsassistenz und/oder Schulbegleitung an die Krankenkasse oder bei einem Pflegegrad an die Pflegekasse weiter, wenn es um Medikamente, eine ketogene Diät und/oder Hilfe bei Anfällen geht. Gegen eine solche Ablehnung können Sie kostenlos Widerspruch bei der Krankenkasse oder Pflegekasse und ggf. kostenlos Klage beim Sozialgericht einreichen, obwohl die Krankenkasse oder Pflegekasse wirklich nicht zuständig ist, sondern der Träger der Eingliederungshilfe.

Selbsthilfe und Beratung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. betont die Bedeutung der Selbsthilfe für betroffene Schüler und ihre Eltern. Oftmals suchen sie Rat und Hilfe bei Gleichbetroffenen, wenn es um die Bewältigung des Schulalltags geht. Epilepsie-Beratungsstellen bieten Beratung, Information und Unterstützung für Betroffene und ihre Familien.

Lesen Sie auch: Kann ein Anfall tödlich sein?

Freizeitgestaltung und Sport

Sport ist auch bei Epilepsie gesund, wichtig für die soziale Stellung in der Klasse und stärkt das Selbstbewusstsein. Klettern nur mit Sicherung oberhalb des Kindes oder Jugendlichen (sog. Toprope). Sportarten mit regelmäßiger Erschütterung des Kopfes, z.B. muss bei Bedarf von Laien anwendbare Notfallmedikamente zum Unterbrechen eines Status epilepticus geben, sonst ist es unterlassene Hilfeleistung. Was Kinder oder Jugendliche mit Epilepsie unternehmen können und was nicht, ist sehr individuell. Meist halten sich die Einschränkungen jedoch in Grenzen. Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche sollten so viel wie möglich unternehmen können. Nur bei hohem Verletzungsrisiko sind Einschränkungen unvermeidlich. Übervorsichtig zu sein, kann das Selbstwertgefühl schwächen und die Entwicklung hemmen. Es ist sinnvoll, sich ärztlich beraten zu lassen, welche Aktivitäten geeignet sind und welche nicht.

Sportliche Aktivitäten

Regelmäßige sportliche Betätigung ist für alle Menschen gesund. Auch Kinder und Jugendliche mit Epilepsie können fast alle Sportarten weitgehend gefahrlos ausüben und sollen weder in der Schule noch im Verein aus übertriebener Vorsicht davon abgehalten werden. Kinder mit Epilepsie können und sollen Sport treiben! Körperliche Aktivität führt nicht zu Anfallshäufungen! Die Teilnahme am Sportunterricht ist auch aus sozialen Gesichtspunkten unerlässlich. Wenn seit längerer Zeit Anfallsfreiheit (1 bis 2 Jahre) besteht, gibt es keinen Grund für Einschränkungen. Bei häufig auftretenden Anfällen muss die Sportart und das Ausmaß des Trainings von der Anfallsart, der Anfallshäufigkeit und den individuellen Auslösefaktoren abhängig gemacht werden. Eine generelle Sportbefreiung ist in der Regel nicht notwendig.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen

Vorsicht beim Schwimmen! Notwendig ist in der Regel eine eigene Aufsichtsperson (möglichst mit Rettungsschwimmer-Ausbildung), da bei bestimmten Anfallsformen ein lautloses Ertrinken möglich ist. Im Bedarfsfall kann im Rahmen der Eingliederungshilfe ein Integrationshelfer beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Dies soll gewährleisten, dass das Kind bei einem Anfall sofort aus dem Wasser geholt wird. Als zusätzliche Sicherungsmaßnahmen können Schwimmhilfen eingesetzt werden, die den Kopf über Wasser halten. Zur Beobachtung ist auch eine auffallende Badekappe und grellfarbene Badekleidung sehr hilfreich. Erhöhte Gefahr besteht beim Schwimmen in trüben Gewässern oder bei Strömung, da hier Rettungsmaßnahmen erheblich erschwert werden.Vorsicht bei Absturzmöglichkeit aus großer Höhe! Klettern am Seil oder der Stange ohne Absicherung über die Höhe der Hilfestellung hinaus sollte vermieden werden; Klettern mit Sicherungsmaßnahmen in einer Kletterhalle oder im Freien ist möglich. Auch Geräteturnen mit Hilfestellung und einer dicken Matte stellt in der Regel kein Problem dar.Vorsicht vor Erschütterungen des Kopfes! Kopfbälle sind generell im Kindesalter ungünstig, da es zu Gehirnerschütterungen kommen kann.

Berufswahl und Studium

Auch ältere Jugendliche und junge Erwachsene benötigen wegen Epilepsie ggf. Hilfe bei ihrer Berufsausbildung oder ihrem Studium. Bei Epilepsie sind auch Assistenzleistungen für die Freizeit und für Hobbys über die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen möglich. Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe, egal in welchem Alter. Nicht jede Arbeit ist trotz Epilepsie möglich, weil manchmal eine Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung bestehen kann, aber oft können Menschen mit Epilepsie ganz normal arbeiten.Viele Menschen mit einer Epilepsie studieren. Sie können auch Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen: So können chronisch Kranke und Menschen mit Behinderung über einen sogenannten Härtefallantrag leichter einen Studienplatz bekommen. Zudem gibt es während des Studiums Hilfen wie die sogenannten Nachteilsausgleiche.

Berufliche Einschränkungen und Möglichkeiten

Es gibt nur wenige Berufe, die Menschen mit Epilepsie grundsätzlich nicht ausüben können. So dürfen sie keinen Pilotenschein machen und auch keine Busse oder Züge lenken. Allgemein sollten Berufe vermieden werden, bei denen jemand sich oder andere durch die Epilepsie gefährden könnte. Wenn jemand eine längere Zeit anfallsfrei ist, kommen die meisten Berufe infrage. Dies kann voraussetzen, dass regelmäßig Medikamente eingenommen werden. Auch wenn nur im Schlaf Anfälle auftreten, sind die meisten Berufe möglich. Oder wenn die Anfälle so leicht sind, dass sie die Tätigkeit nicht beeinflussen.

Offenheit im Bewerbungsprozess

Es wird empfohlen, die Epilepsie nicht in Bewerbungsunterlagen zu erwähnen. Besser ist es, dies im persönlichen Gespräch zu erklären. Wer sich unsicher ist, kann sich vor einer Bewerbung beraten lassen - zum Beispiel in einer Epilepsie-Beratungsstelle oder einer Berufsberatungsstelle.

Führerschein und Teilnahme am Straßenverkehr

Ob man mit Epilepsie den Führerschein machen kann, muss eine Ärztin oder ein Arzt beurteilen. Eine Fahrerlaubnis kann nur erhalten, wer über eine längere Zeit anfallsfrei geblieben ist und voraussichtlich keinen Anfall während des Autofahrens bekommt. Wie lange abgewartet werden muss, hängt unter anderem von der Epilepsieform ab und davon, wie sich die Krankheit entwickelt. Oft genügt es, ein Jahr anfallsfrei zu sein.

Familienleben und Freizeit

Familienunterstützende Dienste helfen bei individuellen Freizeitaktivitäten und Hobbys oder bieten spezielle Freizeitangebote für Menschen mit Behinderungen. Sie heißen oft auch Familienentlastende Dienste. Die Leistungen finanziert der Träger der Eingliederungshilfe oder bei einem Pflegegrad evtl. die Pflegekasse.

Urlaub und Reisen

Auch Familien mit epilepsiekranken Kindern brauchen manchmal einen Tapetenwechsel und möchten in Urlaub fahren. Je nach Anfallsform und -häufigkeit machen sich Eltern dann Gedanken, wie weit sie sich aus dem sicheren, häuslichen Umfeld entfernen können. Eine gut bestückte Reiseapotheke mit ausreichend Medikamenten, auch Notfallmedikamenten, deren Inhalt mit dem Arzt abgesprochen ist, trägt viel zu einem entspannten Urlaub bei. Hilfreich ist ein Notfallausweis oder, wenn das Kind schon im Handyalter ist und sogar mal alleine loszieht, die nötigsten Daten wie z.B. Diagnose, Medikation und vor allem Telefonnummern der Eltern als Hintergrundbild auf dem Smartphone des Kindes zu speichern, Helfer brauchen dann kein Passwort, um das Handy zu entsperren und die ICE-Kontakte (ICE: In Case of Emergency = Im Notfall) zu finden. Im Ausland sollte auch eine Übersetzung der Informationen in die Landessprache oder Englisch/Französisch/Spanisch dabei sein.

Reisevorbereitungen

Bahn -, Bus-, Schiffs- und Autoreisen im Inland sind unbedenklich, zur Sicherheit kann man die nächstgelegene Epilepsie-Ambulanz am Urlaubsort heraussuchen. Vom Arzt empfohlene Mittel gegen Reiseübelkeit sollten griffbereit sein. Bei Flugreisen erkundigen Sie sich bitte vor der Buchung bei der Fluggesellschaft, ob Sie eine ärztliche Reisetauglichkeitsbescheinigung benötigen. Bei längeren Flügen ist ein Gespräch mit dem Arzt ratsam, ob medikamentöse Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden können, damit während des Fluges kein Anfall auftritt. Bei Zeitverschiebung muss die Medikamenteneinnahme auf jeden Fall mit dem Arzt vorher abgesprochen werden, da Schlafentzug und/oder zeitlich verschobene Medikamenteneinnahme anfallsfördernd sind.

Hilfsmittel und Unterstützung im Alltag

Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die aber eine große Wirkung haben können. Wie kann ich meinem Kind mehr Sicherheit geben, wenn es alleine unterwegs ist? Wie können wir dem Arzt helfen, die Diagnose sicher zu stellen. Nein, es gibt u. a. folgende Möglichkeiten, Anfälle zu registrieren - auch wenn das Kind in seinem eigenen Bett bzw. Zimmer schläft. Je nach Anfallsart, d. h.

Anfallserkennung und -dokumentation

Klingelarmband - geeignet für Anfälle mit Zuckungen: Dazu näht man einige Glöckchen an ein Stoffbändchen, das dem Kind zur Schlafenszeit um das Handgelenk gebunden wird. Alarmgerät fürs Bett - geeignet für Anfälle mit Zuckungen: Das sind Sensoren, die auf rhythmische Bewegungen reagieren und zwischen Lattenrost und Matratze gelegt werden. Ein Aufzeichnungsgerät am Bett gibt Alarm, wenn das Kind anfängt zu krampfen. Alarmgerät fürs Handgelenk - geeignet für Anfälle mit/ohne Zuckungen: NightWatch ist ein Armband, das die Herzfrequenz des Trägers und dessen Bewegungen im Schlaf genauestens registriert. Pulsoxymeter - geeignet für Anfälle mit/ohne Zuckungen: Bei Abfall der Sauerstoffsättigung im Blut während des Anfalls kann dieses Meßgerät helfen, das vom Arzt verordnet werden kann. Babyfon mit/ohne Kamera - geeignet für Anfälle mit Geräuschen: Die klassische Variante ohne Kamera meldet Geräusche, die Signale werden auf das Empfangsteil übertragen, so dass man hören kann, wenn „Unruhe“ herrscht. Wlan-Kamera: Statt eines Babyfones kann auch eine Überwachungskamera benutzt werden.

Medikamentenmanagement

Kaufen Sie zuallererst eine Wochendosette in der Apotheke oder im Internet. Dort hinein können Sie die Medikamente für die ganze Woche vorsortieren und mit einem kurzen Blick sehen Sie, ob Ihr Kind die Medikamente genommen hat. Hilfreich sind Erinnerungsstützen, bei großen Kindern kann der Handyalarm gestellt werden, für kleinere kann man auch Aufkleber z. B.

Anpassung des Wohnumfelds

Solange die Gefahr besteht, dass Ihr Kind im Anfall in die Badewanne unter Wasser rutscht, sollte es besser Duschen. Praktisch ist es auch, wenn die Türen von Bad und Gästetoilette nach außen aufgehen. So kommen Sie besser ins Bad, wenn Ihr Kind dort auf den Boden stürzt. Statt eines Schloss mit Schlüssel ist eine sog. WC-Garnitur sinnvoll.

Übergang in den Kindergarten und die Schule

Mit dem Eintritt in den Kindergarten entlassen Eltern ihre Kinder in eine neue Selbstständigkeit. Bei epilepsiekranken Kindern ist eine gute Aufklärung der ErzieherInnen notwendig. Die Entscheidung für einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte ist für alle Eltern nicht einfach. Grundsätzlich können epilepsiebetroffene Kinder in den Kindergarten um die Ecke gehen, eventuell mit einem Integrationshelfer. Je nachdem, welchen Entwicklungsstand und Betreuungsbedarf das einzelne Kind hat und welche zusätzlichen Krankheiten oder Behinderungen neben der Epilepsie vorliegen, haben Kinder einen Anspruch auf einen Platz in einem integrativen oder heilpädagogischen Kindergarten.

Kindergarten und Kindertagesstätte

Einige Kinder brauchen bei einem Anfall ein Notfallmedikament, was bei den ErzieherInnen manchmal zu Unsicherheiten bzgl. der Haftung und der Versicherung führt. Wichtig ist es eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Erziehungsberechtigten und der Einrichtung zu den notwendigen Maßnahmen mit genauen Anweisungen treffen. Die Handlungsanweisung soll klare Angaben zu Zeitpunkt und Anlass der Medikamentengabe enthalten und möglichst die Namen aller Personen, die zur Gabe berechtigt sind. Eine Vorlage für solch eine Vereinbarung gibt es unter www.epilepsie-lehrerpaket.de. Dazu gehört noch ein fachärztliches Gutachten von einem Neuropädiater/Neurologen mit ärztlichen Anweisungen, wann welches Medikament gegeben werden soll - möglichst nicht älter als 6-12 Monate. Notfallmedikamente mit genauer Dosier- und Gebrauchsanweisung einwickeln und mit Gummiband befestigen, so dass der Ersthelfer diese erst noch lesen muss, bevor er an das Medikament gelangt. Andere Kinder können in die Versorgung des betroffenen Kindes mit einbezogen werden, in dem sie z. B. eine weiche Unterlage für den Kopf organisieren, alles aus dem Weg räumen (Verletzungsgefahr), eine andere ErzieherIn informieren. In einigen Fällen ist es sinnvoll einen Integrationshelfer für das Kind zu beantragen, der es im Kindergarten begleitet.

Schule und Inklusion

Mit dem Eintritt in die Schule entlassen Eltern ihre Kinder in eine neue Selbstständigkeit. Bei epilepsiekranken Kindern ist eine gute Aufklärung der LehrerInnen/BetreuerInnen notwendig. Die Entscheidung für die richtige Schule ist für alle Eltern nicht einfach. Grundsätzlich können normal begabte, epilepsiebetroffene Kinder, die in die Grundschule vor Ort gehen, eventuell mit einem Integrationshelfer. Je nachdem, welchen Entwicklungsstand, Betreuungs- und Förderbedarf das einzelne Kind hat und welche zusätzlichen Krankheiten oder Behinderungen neben der Epilepsie vorliegen, haben Kinder einen Anspruch auf einen Platz in einer Inklusionsklasse oder einer Förderschule.

Schriftliche Vereinbarungen und Notfallpläne

Einige Kinder brauchen bei einem Anfall ein Notfallmedikament, was bei den ErzieherInnen manchmal zu Unsicherheiten bzgl. der Haftung und der Versicherung führt. Wichtig ist es eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Erziehungsberechtigten und der Schule zu den notwendigen Maßnahmen mit genauen Anweisungen treffen. Die Handlungsanweisung soll klare Angaben zu Zeitpunkt und Anlass der Medikamentengabe enthalten und möglichst die Namen aller Personen, die zur Gabe berechtigt sind. Eine Vorlage für solch eine Vereinbarung gibt es unter www.epilepsie-lehrerpaket.de. Dazu gehört noch ein fachärztliches Gutachten von einem Neuropädiater/Neurologen mit ärztlichen Anweisungen, wann welches Medikament gegeben werden soll - möglichst nicht älter als 6-12 Monate. Notfallmedikamente mit genauer Dosier- und Gebrauchsanweisung einwickeln und mit Gummiband befestigen, so dass der Ersthelfer diese erst noch lesen muss, bevor er an das Medikament gelangt. Andere Kinder können in die Versorgung des betroffenen Kindes mit einbezogen werden, in dem sie z. B. eine weiche Unterlage für den Kopf organisieren, alles aus dem Weg räumen (Verletzungsgefahr), eine andere LehrerIn oder das Sekretariat informieren. In einigen Fällen ist es sinnvoll einen Integrationshelfer für das Kind zu beantragen, der es im Kindergarten begleitet.

Weitere Unterstützungsangebote

Neben der medizinischen Behandlung ist die Unterstützung in der Schule oder zu Hause wichtig. Manche Kinder mit Epilepsie müssen gezielt gefördert werden, zum Beispiel durch Hilfen in der Schule. Frühförderstellen unterstützen Familien medizinisch, psychologisch, bei der Erziehung und im Alltag. Sie bieten beispielsweise Therapien an oder vermitteln Hilfen für den Familienalltag und die Schule. Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) arbeiten mit medizinischen und therapeutischen Fachkräften zusammen und unterstützen unter anderem bei chronischen Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen von Kindern. Selbsthilfegruppen bieten die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Betroffenen. Zudem informieren Selbsthilfegruppen über den Umgang mit der Erkrankung und helfen bei der Suche nach Unterstützungsangeboten. Pflegedienste bieten je nach Hilfebedarf dauerhafte oder kurzfristige pflegerische Unterstützung. Familienentlastende Dienste (FED) betreuen und begleiten erkrankte und hilfebedürftige Kinder im Alltag. Besonders beeinträchtigte Kinder haben die Möglichkeit, eine Integrationshilfe zu bekommen. Bei Lernschwierigkeiten ist beispielsweise eine Lerntherapie möglich. Bei einer Epilepsie kann unter Umständen auch ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt werden, um zusätzliche Unterstützungsleistungen zu erhalten.

tags: #vorstellung #epilepsie #in #der #schule