Meningitis-Impfung und Impfpass: Ein umfassender Leitfaden

Der Impfpass, oft auch Impfausweis oder Impfbuch genannt, ist ein wichtiges Dokument, das eine detaillierte Aufzeichnung aller erhaltenen Impfungen enthält. Er dient als Nachweis für den Impfschutz und hilft medizinischem Personal, den Impfstatus einer Person zu überprüfen und festzustellen, welche Auffrischimpfungen erforderlich sind. In den letzten Jahren hat die Bedeutung des Impfpasses, insbesondere im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, erheblich zugenommen. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über den Impfpass, die Meningitis-Impfung und die Erkennung von Impfpassfälschungen.

Der Impfpass: Ein Leben lang gültiges Dokument

Der Impfpass ist ein internationales Dokument, das nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt wurde. Er ist in der Regel ein kleines, gelbes Heft, das alle wichtigen Informationen über die erhaltenen Impfungen enthält. Der Impfpass ist ein Leben lang gültig und sollte sorgfältig aufbewahrt werden.

Inhalt des Impfpasses

Der Impfpass enthält in der Regel folgende Informationen:

  • Persönliche Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Adresse
  • Internationale Bescheinigung über Impfungen oder Verabreichung einer anderen Prophylaxe: Hier werden Impfungen eingetragen, die für die Einreise in bestimmte Länder vorgeschrieben sind, z. B. die Gelbfieberimpfung.
  • Standardimpfungen: Hier werden die Standardimpfungen gegen Krankheiten wie Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio, Masern, Mumps und Röteln eingetragen.
  • Weitere Impfungen: Hier werden Indikations- und Reiseschutzimpfungen eingetragen, z. B. Impfungen gegen FSME, Tollwut oder Hepatitis A und B.
  • Tuberkulose: Hier können Testergebnisse zur Tuberkulose eingetragen werden.
  • Antikörperuntersuchungen: Hier können Ergebnisse von Blutuntersuchungen eingetragen werden, die zeigen, ob jemand bereits Abwehrstoffe gegen eine bestimmte Krankheit hat.
  • Passive Immunisierungen: Hier können Informationen über die Verabreichung von Antikörpern gegen eine bestimmte Krankheit eingetragen werden.
  • Weitere Anmerkungen: Hier können weitere wichtige medizinische Daten vermerkt werden, wie z. B. die Blutgruppe oder chronische Erkrankungen.

Wo erhalte ich einen Impfpass?

In der Regel wird der Impfpass bei der Geburt im Rahmen der ersten Vorsorgeuntersuchung beim Kinderarzt ausgestellt. Wenn Sie keinen Impfpass haben oder ihn verloren haben, können Sie ihn unbürokratisch in Ihrer Hausarzt- oder Kinderarztpraxis beantragen.

Verlust des Impfpasses

Wenn Sie Ihren Impfpass verloren haben, können Sie sich von Ihrem Hausarzt einen neuen ausstellen lassen. Ihr Arzt kann möglicherweise anhand Ihrer Patientenakte nachvollziehen, welche Impfungen Sie erhalten haben. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie die empfohlenen Schutzimpfungen einfach noch einmal bekommen. Grundsätzlich gilt eine Impfung nur dann als durchgeführt, wenn sie im Impfpass eingetragen ist.

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Die Meningitis-Impfung

Meningokokken-Erkrankungen sind in Deutschland insgesamt sehr selten, verlaufen jedoch meist sehr schwerwiegend. Meningokokken sind Bakterien, die schwere (invasive) Erkrankungen wie eine bakterielle Hirnhautentzündung (Meningitis) oder eine Blutvergiftung (Sepsis) verursachen können. Es gibt verschiedene Serogruppen von Meningokokken, die unterschiedliche Erkrankungen verursachen können.

Empfehlungen der STIKO

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt verschiedene Impfungen gegen Meningokokken:

  • Impfung gegen Meningokokken B: Die STIKO empfiehlt allen Säuglingen ab dem Alter von zwei Monaten die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe B (MenB). Versäumte Impfungen gegen Meningokokken B sollen bis zum 5. Geburtstag nachgeholt werden.
  • Impfung gegen Meningokokken ACWY: Bei erhöhtem Risiko wird zudem die Impfung mit Meningokokken-ACWY-Impfstoff empfohlen, beispielsweise bei einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder bei Langzeitaufenthalten in Ländern mit epidemischen Vorkommen.

Impfstoffe

Für die Serogruppen B und C sind in Deutschland jeweils monovalente Impfstoffe (Einzelimpfstoffe) zugelassen sowie quadrivalente Impfstoffe (Vierfachimpfstoffe) gegen die 4 Serogruppen A, C, W, und Y (MenACWY). Die STIKO hat ihre Empfehlung zur Impfung gegen die Serogruppe B angepasst und empfiehlt für Säuglinge ab dem Alter von zwei Monaten eine Standardimpfung gegen Meningokokken der Serogruppe B (MenB) mit dem Protein-basierten Vierkomponenten-Impfstoff 4CMenB (Bexsero).

Mögliche Impfreaktionen und Nebenwirkungen

Die Impfung ist in der Regel gut verträglich. Wie bei jeder Impfung können jedoch Nebenwirkungen auftreten, die je nach verwendetem Impfstoff etwas verschieden und unterschiedlich häufig sind. Durch die Anregung der körpereigenen Abwehr können für kurze Zeit vorübergehende Impfreaktionen auftreten, die in der Regel nach wenigen Tagen ohne Folgen wieder abklingen. Dazu zählen Rötungen, Schwellungen und Schmerzen an der Impfstelle, Fieber, Kopfschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen sowie allgemeines Unwohlsein. Schwere Nebenwirkungen sind sehr selten.

Impfpassfälschungen erkennen

In den letzten Jahren hat die Zahl der Impfpassfälschungen zugenommen, insbesondere im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Es ist wichtig, Impfpassfälschungen erkennen zu können, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

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Merkmale von Impfpassfälschungen

Es gibt verschiedene Merkmale, die auf eine Impfpassfälschung hindeuten können:

  • Fehlende oder unvollständige Angaben: Der Impfpass sollte alle erforderlichen Angaben enthalten, wie z. B. das Datum der Impfung, den Handelsnamen und die Chargennummer des Impfstoffs sowie den Namen und die Unterschrift des impfenden Arztes.
  • Ungewöhnliche Stempel oder Unterschriften: Die Stempel und Unterschriften solltenOriginal sein und nicht gefälscht wirken.
  • Abweichungen von den üblichen Mustern: Der Impfpass sollte dem üblichen Muster entsprechen. Abweichungen können auf eine Fälschung hindeuten.
  • Fehlende Sicherheitsmerkmale: Einige Impfstoffe haben spezielle Sicherheitsmerkmale, die auf dem Etikett angebracht sind. Diese Merkmale sollten vorhanden sein undOriginal wirken.

Überprüfung der Chargennummer

Seit dem 16. Dezember 2021 kann im Apothekenportal optional die Chargennummer geprüft werden. Dazu werden Impfstoff, Chargennummer und Impfdatum eingegeben. Das System prüft nun, ob die Chargennummer des COVID-19-Impfstoffs vom PEI gelistet ist. Daraus ergibt sich, ob die Impfung innerhalb des Zeitraums von Auslieferung bis zum Verfallsdatum der Charge erfolgt ist. Auch bei einem negativen Prüfergebnis, z. B. bei einem Hinweis auf unbekannte Chargennummer, kann die PTA, wenn sie nach gründlicher Prüfung jeglichen Fälschungsverdacht ausschließt, ein digitales COVID-19-Impfzertifikat generieren. Achtung: Chargen, die im Ausland verimpft wurden, sind in der Datenbank in der Regel nicht erfasst. Die Bestätigung der Chargennummer schließt eine Fälschung der vorgelegten Impfnachweise nicht in jedem Fall aus.

Strafrechtliche Konsequenzen

Der Gebrauch unrichtiger Impfnachweise kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Die Strafen für die Fälschung von Impfausweisen liegen bei bis zu zwei Jahren Gefängnis.

Der digitale Impfpass

Seit 2022 gibt es auch den elektronischen Impfpass (e-Impfpass). Als Teil Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) können Sie ihn nicht vergessen oder verlieren. Der e-Impfpass verfügt außerdem über eine Erinnerungsfunktion, die Sie darüber informiert, wann die nächste Impfung fällig ist.

Vorteile des digitalen Impfpasses

  • Sicherheit: Der digitale Impfpass kann nicht verloren gehen, da Ihre Daten sicher online gespeichert werden.
  • Bequemlichkeit: Sie haben Ihren Impfpass immer dabei, da er auf Ihrem Smartphone gespeichert ist.
  • Erinnerungsfunktion: Der digitale Impfpass erinnert Sie an fällige Impfungen.

Nutzung des digitalen Impfpasses

Um den digitalen Impfpass nutzen zu können, benötigen Sie eine elektronische Patientenakte (ePA). Sie können den digitalen Impfpass in der Corona-Warn-App oder der CovPass-App speichern.

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