Wunstorf Unfall und Epilepsie: Ursachen, Folgen und Prävention

Einführung

Ein epileptischer Anfall kann unerwartet auftreten und zu einem plötzlichen Kontrollverlust führen. Dies kann besonders gefährlich sein, wenn sich die betroffene Person im Straßenverkehr befindet. Ein solcher Vorfall ereignete sich in Wunstorf, als ein Autofahrer während der Fahrt einen epileptischen Anfall erlitt. Dieser Artikel beleuchtet die Ursachen und Folgen solcher Unfälle und diskutiert Präventionsmaßnahmen.

Epilepsie und ihre Auswirkungen

Epilepsie ist eine neurologische Erkrankung, die durch wiederholte epileptische Anfälle gekennzeichnet ist. Diese Anfälle entstehen durch eine vorübergehende Funktionsstörung des Gehirns, die sich in unkontrollierten elektrischen Entladungen äußert. Die Anfälle können sich unterschiedlich manifestieren, von kurzen Bewusstseinsveränderungen bis hin zu heftigen Muskelkrämpfen.

Ursachen epileptischer Anfälle

Epileptische Anfälle können verschiedene Ursachen haben:

  • Genetische Faktoren: In einigen Fällen ist Epilepsie erblich bedingt.
  • Hirnschäden: Verletzungen des Gehirns, beispielsweise durch einen Schlaganfall, eine Entzündung oder einen Unfall, können Epilepsie auslösen.
  • Strukturelle Veränderungen: Tumore oder andere strukturelle Veränderungen im Gehirn können ebenfalls Anfälle verursachen.
  • Unbekannte Ursachen: In vielen Fällen bleibt die Ursache der Epilepsie unklar.

Symptome und Diagnose

Die Symptome eines epileptischen Anfalls können vielfältig sein und hängen von der betroffenen Hirnregion ab. Mögliche Symptome sind:

  • Bewusstseinsverlust oder -eintrübung
  • Muskelkrämpfe oder -zuckungen
  • Störungen der Sinneswahrnehmung (z.B. Sehen, Hören, Riechen)
  • Sprachstörungen
  • Verhaltensänderungen

Die Diagnose von Epilepsie basiert in der Regel auf der Anamnese, der Beschreibung der Anfälle durch den Patienten oder Zeugen sowie auf neurologischen Untersuchungen wie dem Elektroenzephalogramm (EEG). Eine Magnetresonanztomographie (MRT) des Gehirns kann durchgeführt werden, um strukturelle Veränderungen auszuschließen.

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Behandlung von Epilepsie

Die Behandlung von Epilepsie zielt darauf ab, die Anfälle zu kontrollieren und die Lebensqualität des Patienten zu verbessern. Die wichtigsten Behandlungsoptionen sind:

  • Medikamentöse Therapie: Antiepileptika können die Anfallshäufigkeit reduzieren oder die Anfälle ganz verhindern.
  • Chirurgische Therapie: In einigen Fällen kann eine Operation sinnvoll sein, um die anfallsauslösende Hirnregion zu entfernen.
  • Ketogene Diät: Diese spezielle Diät kann bei manchen Patienten die Anfallshäufigkeit reduzieren.
  • Vagusnervstimulation: Durch die Stimulation des Vagusnervs können Anfälle reduziert werden.

Der Unfall in Wunstorf

Der Unfall in Wunstorf, bei dem ein SUV-Fahrer aufgrund eines epileptischen Anfalls von der Straße abkam, verdeutlicht die potenziellen Gefahren, die mit dieser Erkrankung verbunden sind. Nach dem Unfall wurde ermittelt, ob der Fahrer den Anfall hätte vorhersehen können.

Rechtliche Aspekte

In Deutschland ist die Teilnahme am Straßenverkehr mit Epilepsie unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) regelt die Anforderungen an die Fahreignung bei Epilepsie. Grundsätzlich gilt, dass eine Person mit Epilepsie fahrtauglich ist, wenn sie seit einem bestimmten Zeitraum anfallsfrei ist oder ihre Anfälle durch Medikamente kontrolliert werden können. Die genauen Anforderungen hängen von der Art der Fahrerlaubnis ab.

Prävention und Risikomanagement

Um das Risiko von Unfällen aufgrund epileptischer Anfälle zu minimieren, sind folgende Maßnahmen wichtig:

  • Regelmäßige ärztliche Kontrollen: Patienten mit Epilepsie sollten regelmäßig ihren Arzt aufsuchen, um die Therapie zu überwachen und die Fahreignung zu beurteilen.
  • Einnahme von Medikamenten: Antiepileptika sollten regelmäßig und in der verordneten Dosis eingenommen werden, um die Anfälle zu kontrollieren.
  • Vermeidung von Auslösern: Bestimmte Faktoren wie Schlafmangel, Stress oder Alkoholkonsum können Anfälle auslösen und sollten vermieden werden.
  • Selbstbeobachtung: Patienten sollten auf Frühwarnzeichen eines Anfalls achten und gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um sich und andere zu schützen.
  • Aufklärung: Angehörige und Freunde sollten über die Erkrankung und das Verhalten im Falle eines Anfalls informiert sein.

Weitere Unfallberichte und deren Analyse

Die Nachrichtensammlung enthält weitere Unfallberichte, die zwar nicht direkt mit Epilepsie in Verbindung stehen, aber dennoch relevant sind, um die Vielfalt der Unfallursachen und -folgen zu verstehen. Dazu gehören:

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  • Transporter von Güterzug erfasst: Dieser Unfall verdeutlicht die Gefahren im Bahnverkehr und die Bedeutung von Sicherheitsvorkehrungen an Bahnübergängen.
  • Audi gerät aus der Kurve: Frontalzusammenstoß in Klein Lobke: Dieser Unfall unterstreicht die Risiken von überhöhter Geschwindigkeit und unachtsamen Fahrverhaltens.
  • Unfall am Königsworther Platz: Werbetafel fällt auf Mini Cooper: Dieser Vorfall zeigt, dass auch äußere Einflüsse wie mangelhafte Bauwerksunterhaltung zu Unfällen führen können.
  • Unfall: Autofahrerin nimmt Radfahrer die Vorfahrt: Dieser Unfall verdeutlicht die Notwendigkeit, die Vorfahrtsregeln zu beachten und auf schwächere Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen.
  • Steinwedeler Straße in Burgdorf: Unfall zwischen Müllwagen und Autos auf der Kreuzung: Dieser Unfall zeigt, dass auch im innerstädtischen Bereich komplexe Verkehrssituationen zu Unfällen führen können.

Historischer Kontext: Eugenik und Zwangssterilisation

Die nationalsozialistische Ideologie der Ausgrenzung sogenannter „rassenfremder“ und „lebensunwerter“ Bevölkerungsgruppen stützte sich auf Konzepte der Eugenik und des Sozialdarwinismus, welche schon zum Ende des 19. Jahrhunderts international verbreitet waren. Ärzte kritisierten das Fehlen einer „natürlichen“ Auslese und warnten vor der „Degeneration“ der Bevölkerung. Ernst Haeckel propagierte den Sozialdarwinismus („Selektionstheorie“). Ausgehend von seiner Hypothese, dass die menschliche Seele ebenso wie Haut- und Haarfarbe vererbt werde, sprach sich Haeckel für die negative Eugenik aus, um der „Entartung“ der Bevölkerung entgegenzuwirken.

In Deutschland waren um das Jahr 1890 die Ärzte Alfred Ploetz und Wilhelm Schallmayer Begründer von Kernthesen der Rassenhygiene. Ploetz stellte in seinem Werk „Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen“ 1895 ein Gedankenkonstrukt einer „rassenhygienischen Utopie“ vor und veröffentlichte ab 1904 die Zeitschrift Archiv für Rassen- und Gesellschafts-Biologie, ein zentrales Medium für die Veröffentlichungen eugenischer Theorien. Der Psychiater Alfred Hoche und der Jurist Karl Binding sprachen sich 1920 in ihrem Werk „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ für die Ermordung „unheilbar Kranker“ und „unheilbar Blödsinniger“ aus und plädierten für die Minimierung von sogenannten „Ballastexistenzen“, die die „Leistungsfähigkeit“ der Gesellschaft durch die Beanspruchung finanzieller Mittel und kontinuierlicher Pflege beeinträchtigten.

Im Folgejahr (1921) veröffentlichten der Anthropologe Erwin Bauer, der „Züchtungsforscher“ Eugen Fischer und der Rassenhygieniker Fritz Lenz das Werk „Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene“, das als wissenschaftliche Grundlage für das 1934 in Kraft gesetzte nationalsozialistische Sterilisationsgesetz diente, aufgrund dessen bis Kriegsende Hunderttausende Menschen sterilisiert wurden. Drängen von Medizinern nach einem eugenischen Sterilisationsgesetz ließ die Ärztekammer für Westfalen am 25.03.1933 schließlich fünf Leitsätze für dessen Umsetzung verabschieden, darunter die folgenreiche Forderung nach Zwang.

Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wurde in der Kabinettssitzung der neuen nationalsozialistischen Regierung vom 14.07.1933 verabschiedet, am 25.07.1933 veröffentlicht und am 01.01.1934 in Kraft gesetzt. Die „Optimierung“ der Bevölkerung durch Steigerung des Nachwuchses der „wertvolleren“ Bevölkerungsschichten über jenen der „wertlosen“ war übergeordnetes Ziel des Sterilisationsgesetzes. Als erbkrank kategorisiert wurden: „angeborener Schwachsinn“, „Schizophrenie“, „zirkuläres Irresein“, „erbliche Fallsucht“, „erbliche Blindheit und Taubheit“, „erblicher Veitstanz“, „schwere erbliche körperliche Behinderung“ und „Alkoholismus“. Am 05.12.1933 veröffentlichten das Reichsjustizministerium und Reichsinnenministerium eine Zusatzverordnung, in der den Betroffenen ein Aufschub der Sterilisation bei freiwilliger Einweisung in eine psychiatrische Anstalt gewährt wurde. Ärzte wurden nun angehalten, „erbkranke“ Menschen zu erfassen und Anträge auf Zwangssterilisierung zu stellen, über die nun neu geschaffene Erbgesundheitsgerichte, die aus zwei Ärzten und einem Juristen bestanden, entschieden. Dieser Sterilisationspraxis fielen zwischen 1934 bis 1945 etwa 400.000 Menschen beiderlei Geschlechts zum Opfer, wobei es bei den weiblichen Opfern nicht selten postoperativ zu Todesfällen kam. In der Hälfte der Fälle wurde die Diagnose „angeborener Schwachsinn“ dokumentiert, einem Viertel der Sterilisationen lag die Diagnose „Schizophrenie“ zugrunde, in 14 % lautete sie „Epilepsie“.

Hitlers Anweisung im Oktober 1939, die er auf Kriegsbeginn zurückdatierte, leitete die nächste Eskalationsstufe nationalsozialistischer Terrorherrschaft ein: „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranke bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann“. In der sogenannten „Aktion T4“ wurde die Tötungslegitimation zum „Gnadentod“ psychisch kranker Menschen umgesetzt. Euphemistisch als „Euthanasie“ bedeutete dieser letztlich das Todesurteil von mehr als 70.000 psychisch kranken Menschen. In kürzester Zeit wurden nun alle psychiatrischen Einrichtungen des Reiches durch die Reichsarbeitsgemeinschaft der Heil- und Pflegeanstalten des „T4-Apparates“ aufgefordert, Meldebögen anzufertigen: Im „Meldebogen 1“ wurden Patienteninformationen wie Arbeitsleistung, Diagnose und Aufenthaltsdauer eingefordert. Der „Meldebogen 2“ diente der Erfassung von baulichen Gegebenheiten, Bettenkapazität, derzeitiger Belegung und Personalschlüssel.

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Wie westfälische Regionalforschungen fanden, zeigte die Modalität der Meldung psychiatrischer Patientinnen und Patienten im westfälischen Raum regionale Unterschiede: Die Meldequote korrelierte mit der Verlegungsquote und somit auch mit der Anzahl der „potenziellen Euthanasieopfer“. Die Heilanstalten mit den höchsten Meldequoten von 92 bis 99 % waren Lengerich, Warstein, Eickelborn und Marsberg. Strategisch ausgeklügelte Verlegungsrouten führten 2890 westfälische psychiatrische Patienten im Zeitraum vom 24. Juni bis zum 26. August 1941 in die zu diesem Zweck umstrukturierten „Zwischenanstalten“ Herborn, Eichberg, Scheuern, Kalmenhof, Weilmünster und viele schließlich ins hessische Hadamar. Von diesen wurden 46 % in der dort im Keller befindlichen Gaskammer der zur „Tötungsanstalt“ umgebauten Heil- und Pflegeanstalt ermordet.

Die Verschärfung der Luftkriegslage 1943 führte schließlich zur sogenannten „Aktion Brandt“; psychiatrische Anstalten wurden geräumt, um medizinische Versorgungskapazitäten der im Krieg zerstörten Krankenhäuser zu sichern. Die Westfälischen Provinzialanstalten, kategorisiert nach ihrem Gefährdungspotenzial für Luftkriegsangriffe, wurden angewiesen, Kapazitäten zu schaffen, indem psychisch kranke Patientinnen und Patienten verlegt wurden. Von der Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten koordiniert, wurden in diesen Jahren insgesamt 2846 westfälische Psychiatriepatienten in süd- und ostdeutsche Gebiete verlegt.

Bochumer Bürger als Opfer der NS-Euthanasie

Da Bochum keine eigene psychiatrische Klinik aufwies, wurden die psychiatrisch kranken Bochumer Bürger traditionell in den Anstalten des Westfälischen Provinzialverbands (Nachfolgeorganisation Landschaftsverband Westfalen-Lippe), die sich vor allem östlich des Ruhrgebiets, wie in Eickelborn, Warstein, Dortmund, Marsberg usw. Der Sammelbestand 820 des LWL-Archivamts Münster diente als Grundlage der Untersuchung. Die Listen des Bestands 840-22/1‑7 sind Kopien aus den Überlieferungen der Heil- und Pflegeanstalten der Region. Mithilfe der Listen über die Verlegungen der psychiatrischen Patientinnen und Patienten in der Region Westfalen konnten Bochumer Bürgerinnen und Bürger identifiziert werden, indem die Verlegungslisten auf das Hauptmerkmal Wohnort Bochum durchgeschaut wurden. Der Geburtsort wurde nur als Zusatzinformation gewertet. Dies wurde versucht zu verifizieren, indem die Aufnahmelisten der Westfälischen Provinzialanstalten für das Hauptmerkmal „Zuverlegung aus Bochum“ auf Anordnung des zuständigen Arztes im Gesundheitsamt Bochum überprüft wurden. In den Verlegungslisten wurden auch das Datum der Verlegung und der Ort der Zielklinik sowie Entlassungen dokumentiert. Ferner wurden lückenhaft Angaben über das Versterben der Patientinnen und Patienten, wie Sterbedatum, Todesursache und Sterbeort, festgehalten.

Die Patientenakten selbst wurden zwar mit jeder Verlegung an die Aufnahmeanstalt übermittelt, aber nur wenige Patientinnen und Patienten verblieben im Raum Westfalen. In der detaillierten Analyse der Patientenmerkmale wurden nur die Bochumer Patientinnen und Patienten aufgrund der Aktenlage aufgenommen, die in westfälische und hessische Kliniken verlegt wurden. In der Regel wurden diese Patienten zunächst in sogenannte „Zwischenanstalten“ verlegt. In der Datenerhebung wurden die Aufnahmebücher der Zwischenanstalt Weilmünster auf Bochumer Patientinnen und Patienten untersucht (B19, 13 LWV-Archiv: Zugangsliste der Kranken 1933-1941, B19, 14 LWV-Archiv: Aufnahme- und Abgangsbücher Männer und Frauen 1937-1941, B19, 16 LWV-Archiv: Aufnahme- und Abgangsbücher Männer und Frauen 1941-1961). Den Aufnahmebüchern konnten Informationen über den Zeitpunkt der Aufnahme und der Verlegung aus den „Zwischenanstalten“ entnommen und so Informationen aus den Verlegungslisten verifiziert werden.

Die Bestände des LWV-Archivs Kassel umfassen auch Informationen über die Provinzialanstalt Eichberg. Der Aktenbestand B10 85 beinhaltet die Auflistung von in Eichberg verstorbenen Patientinnen und Patienten. Die Eichberger Sterbeliste mit der Signatur LWV-Archiv, B 10 Nr. 85 und das Aufnahmebuch der Provinzialanstalt Eichberg mit der Signatur LWV-Archiv, B 10 Nr. 120 wurden auf Bochumer Patientinnen und Patienten überprüft. Weiterhin wurden die Aufnahmebücher der Provinzialanstalt Scheuern auf Bochumer Patientinnen und Patienten untersucht (BA-Signatur 25240 Heime Scheuern, HKV [Scheuern]). Die Patientenakten von Bochumer Bürgerinnen und Bürgern, die nach Hadamar verlegt wurden, werden im Archiv der Gedenkstätte Hadamar, einer Außenstelle des Archivs des Landeswohlfahrtsverbands Hessen LWV in Kassel, archiviert. Der Bestand „K 12 Hadamar“ des LWV-Archivs umfasst die Patientenakten der Menschen, die der dezentralisierten „Euthanasie“-Phase in der ehemaligen „Tötungsanstalt“ Hadamar zum Opfer fielen.

Die Opferdatenbank ist in zwei Rubriken gegliedert: Euthanasie-Phase 1 bis 1941 und Euthanasie-Phase 2 1942-1945. Die Patientenakten der ersten „Euthanasie“-Periode sind in der Gedenkstätte Hadamar nicht archiviert (teilweise überliefert im Bundesarchiv Bestand R179, wie Untersuchungen von Hohendorf zeigten). Insgesamt umfasst dieser Bestand circa 4000-5000 Akten aus den Jahren 1942-1945. Die Sterilisationsprozesse wurden in den Erbgesundheitsakten dokumentiert und vom Gesundheitsamt verwaltet. Der Bestand des Bochumer Stadtarchivs umfasst circa 3500 Erbgesundheitsakten des Gesundheitsamts in Bochum. Dieser Bestand umfasst weiterführende biografische Daten (Geburtsdatum, Geburtsort, Eheschließung), die in der Gesamtanalyse ergänzt wurden. Teilweise konnten zusätzliche Informationen über Krankheitsbeginn und -ausprägung sowie die Familienanamnese gewonnen werden. Die Zeitachse des Sterilisationsprozesses der psychisch kranken Bochumer Bürgerinnen und Bürger konnte von der Antragstellung auf Unfruchtbarmachung mit begründender psychischer Erkrankung bis zum Zeitpunkt der Durchführung rekonstruiert werden. Neben Sterilisationsanträgen finden sich in diesem Bestand auch Stammbäume, sogenannte „Sippentafeln“.

Die Zusammenschau der Informationen aus den genannten Quellen erlaubt eine Rekonstruktion der Lebenswege von psychisch erkrankten Bochumer Bürgerinnen und Bürgern im Nationalsozialismus, die Opfer von Eingriffen in körperliche Unversehrtheit und Vernichtung wurden. Am 21. September 1940, bereits vor Durchführung der „Aktion T4“ in Westfalen, wurde ein Bochumer Patient jüdischen Glaubens aus der Provinzialanstalt Dortmund-Aplerbeck nach Wunstorf und indiziell in die „Tötungsanstalt“ Brandenburg weiterverlegt. In der „Aktion T4“ wurden insgesamt 149 Bochumer Patienten aus westfälischen Provinzialanstalten verlegt und 49 unmittelbar nach Verlegung in die hessischen „Zwischenanstalten“ nach Hadamar weiterverlegt. Der Großteil der verlegten Bochumer Patienten stammte aus den Provinzialanstalten Warstein (64) und Marsberg (31). Während die anderen westfälischen Anstalten hinsichtlich der Anzahl verlegter Patienten im Mittelfeld anzuordnen sind (10-15), nimmt die Provinzialanstalt Münster mit nur fünf verlegten Bochumer Bürgern eine Sonderstellung ein.

Der Großteil der Bochumer Opfer wurde in die Zwischenanstalten Weilmünster (47) und Eichberg (41) verlegt. Die „Zwischenanstalten“ Scheuern (21), Kalmenhof (21) und Herborn (20) weisen einen deutlich geringeren Patientenanteil auf. Von den in der „Aktion T4“ nach Hadamar weiterverlegten Bochumer Patientinnen und Patienten stammte ein Großteil ursprünglich aus den Provinzialanstalten Warstein (25) und Marsberg (12). Bemerkenswert ist, dass im Jahr 1941 aus den Provinzialanstalten Eickelborn und Münster keine Bochumer Bürgerinnen und Bürger nach Hadamar weiterverlegt worden sind. In der „Aktion Brandt“ wurde der Großteil der Bochumer Patienten aus der Provinzialanstalt Eickelborn nach Süddeutschland verlegt (105). Die Provinzialanstalten Marsberg (31), Warstein (31), Dortmund-Aplerbeck (24) und Gütersloh (22) lassen sich anhand ihrer Verlegungszahlen im Mittelfeld einordnen. Die Provinzialanstalt Münster (7) hebt sich erneut deutlich hiervon ab. Das Ziel der Verlegungen des Jahres 1943 waren für die meisten Bochumer Patientinnen und Patienten die süddeutschen Heil- und Pflegeanstalten (129) Kaufbeuren, Regensburg und Erlangen. Eine deutlich geringere Zahl wurde in westfälische Anstalten (25) und ostdeutsche Gebiete (17) verlegt. Aus den Verlegungen der „Aktion Brandt“ wurden zwölf Bochumer Bürger nach Hadamar verlegt.

Im Folgejahr kam es vorwiegend in den „Zwischenanstalten“ Eichberg (16), Weilmünster (9), Scheuern (4) und Kalmenhof (3), in denen sie nach der Beendigung der „Aktion T4“ und dem Aussetzen der Transporte in die „Tötungsanstalt“ Hadamar verblieben sind, zu Todesopfern. Ab 1943 und mit der „Aktion Brandt“ zeigte sich eine breite Streuung der Sterbeorte auch in süd- und ostdeutsche Gebiete. Die Anzahl der Bochumer Todesopfer nahm rapide zu (77). Ein Großteil von ihnen verstarb in den „Tötungsanstalten“ Hadamar (24) und Meseritz (22) und viele fanden den Tod in den „Zwischenanstalten“ Weilmünster (9) und Eichberg (5). Die Verlegungen im Rahmen der „Aktion Brandt“ in periphere Gebiete führten auch zu Bochumer Todesopfern in Erlangen (5), Bernburg (4), Kaufbeuren (3) und Eglfing-Haar (2). Im Folgejahr 1944 kam es zu einem Höchstwert Bochumer Todesopfer (93). Ab 1945 zeigt sich ein deutlicher Rückgang der Anzahl Bochumer Todesopfer (30); der Großteil starb in den süddeutschen Anstalten Kaufbeuren (8), Erlangen (7) und Regensburg (6).

Das Schicksal Einzelner: Beispiele aus Eben-Ezer

Die Anstalt Eben-Ezer spielte eine zentrale Rolle bei der Unterbringung und Behandlung von Menschen mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen. Im Rahmen der nationalsozialistischen Eugenik- und Rassenhygienepolitik wurden auch hier Bewohner zwangssterilisiert. Die Schicksale einiger dieser Menschen sind dokumentiert und geben einen Einblick in die Lebensumstände und die Willkür der damaligen Zeit.

Karl H.

Karl H., geboren in Hannover, wurde aufgrund seiner Taubstummheit der Eltern und seines vernachlässigten Zustands in ein Jugendheim aufgenommen. Später wurde bei ihm „Idiotie“ festgestellt. Nach dem Besuch einer Hilfsschule wurde er vom weiteren Schulbesuch ausgeschlossen und kam schließlich in die Anstalt Eben-Ezer. Dort beantragte die Anstaltsleitung seine Sterilisation, die 1941 durchgeführt wurde.

Ilsabethe Oe., Ellen Oe. und Magdalene Oe.

Die Schwestern Ilsabethe, Ellen und Magdalene Oe. lebten mit ihren Eltern und Geschwistern in Bremen. Nach der Scheidung der Eltern kamen sie zunächst zu einer Verwandten nach Detmold. Aufgrund von „angeborenem Schwachsinn“ wurden Ilsabethe und Ellen 1937 zwangssterilisiert, Magdalene folgte 1939.

Heinrich (Heinz) F.

Heinz F., geboren in Stadthagen, wurde aufgrund von „angeborenem Schwachsinn“ in Eben-Ezer aufgenommen. Nach dem Besuch der Anstaltsschule arbeitete er in der Gärtnerei. 1939 wurde er auf Antrag der Anstaltsleitung zwangssterilisiert.

Konrad H.

Konrad H., geboren in Lemgo, kam aus ärmlichen Familienverhältnissen und wurde aufgrund von „angeborenem Schwachsinn“ in Eben-Ezer aufgenommen. Nach dem Abschluss der Hilfsschule arbeitete er in der Landwirtschaft. 1940 wurde er zwangssterilisiert.

Karl-Hans B.

Karl-Hans B., geboren in Detmold, wurde aufgrund von „angeborenem Schwachsinn“ und kleptomanischen Verhaltens in Eben-Ezer aufgenommen. 1941 wurde er zwangssterilisiert. Später wurde er wegen Brandstiftung verhaftet.

Ruth B.

Ruth B., geboren in Marburg, wurde von einem Ehepaar aus Hannover adoptiert. Aufgrund von „angeborenem Schwachsinn mittleren Grades“ wurde sie 1941 nach Eben-Ezer verlegt und 1944 zwangssterilisiert.

Albert D.

Albert D., geboren in Wattenscheid, kam aufgrund von „angeborenem Schwachsinn“ und Alkoholismus seiner Eltern in die Anstalt Eben-Ezer. 1935 wurde er zwangssterilisiert und später in die Pflegeanstalt Wittekindshof verlegt.

Lina B.

Lina B., geboren in Stadthagen, kam aufgrund von Schizophrenie nach Eben-Ezer. Zuvor befand sie sich in den Anstalten Wunstorf und Liebenburg. 1939 wurde sie zwangssterilisiert.

Alfred B. gen. Sch.

Alfred B. gen. Sch., geboren in Steinheim, wurde aufgrund von „angeborenem Schwachsinn“ in Eben-Ezer aufgenommen. 1934 wurde er zwangssterilisiert und später als Familienpflegling auf verschiedenen Bauernhöfen untergebracht.

Herta E.

Herta E., geboren in Heidenau, kam aufgrund von „Herumtreiberei“ und „angeborenem Schwachsinn mittleren Grades“ in die Anstalt Eben-Ezer. 1934 wurde sie zwangssterilisiert und später als Familienpflegling in der Landwirtschaft untergebracht.

Hans Günther J.

Hans Günther J., geboren in Hochdorf, wurde aufgrund von „angeborenem Schwachsinn“ in Eben-Ezer aufgenommen. 1935 wurde er zwangssterilisiert und später zu seiner Mutter entlassen.

Hans Egon B.

Hans Egon B., geboren in Herford, wurde aufgrund von „Psychopathie und erblichen Schwachsinn“ in Eben-Ezer aufgenommen. Nach zwischenzeitlicher Entlassung wurde er erneut aufgenommen und 1935 zwangssterilisiert. Später zündete er eine Scheune an und wurde aufgrund seiner geringen geistigen Fähigkeiten für schuldunfähig erklärt.

Kurt B.

Kurt B., geboren in Hamburg-Altona, wurde aufgrund von „Schwachsinns mit psychopathischen Zügen“ in Eben-Ezer aufgenommen. 1937 wurde er zwangssterilisiert.

Aktuelle Nachrichten aus Niedersachsen und Bremen

Die Nachrichtensammlung enthält auch aktuelle Meldungen aus Niedersachsen und Bremen, die einen Einblick in das regionale Geschehen geben. Dazu gehören:

  • Rätsel um Tote im Steinhuder Meer weiterhin ungeklärt: Die Polizei sucht nach Hinweisen zur Identität einer unbekannten Frau, die im Steinhuder Meer ertrunken ist.
  • Wohl über 100 teils geheime Bundeswehr-Dokumente bei Airbus gefunden: Dieser Fund wirft Fragen nach der Sicherheit von Verschlusssachen auf.
  • Weltkriegsbombe entschärft - A7 und Flughafen Hamburg betroffen: Die Entschärfung einer Weltkriegsbombe führte zu erheblichen Beeinträchtigungen des Verkehrs.
  • Zwei tote Paketdienst-Mitarbeiter - Polizei hat jetzt Gewissheit: Nach dem Tod von zwei Mitarbeitern in einem Paketzentrum gab die Polizei Entwarnung.
  • Skandal um Wilke-Wurst - Lebensmittelkontrolleure im Fokus: Der Skandal um Wilke-Wurst hat die Frage nach der Effektivität der Lebensmittelkontrolle aufgeworfen.
  • Ein Künstlerleben in Bildern - Christel Mey: Die Künstlerin Christel Mey wurde mit einem Liederabend geehrt.

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