Der Fall Thilo Sarrazin gegen die "tageszeitung" (taz) erregte im Jahr 2013 große Aufmerksamkeit. Im Zentrum stand eine Kolumne von Deniz Yücel, in der Sarrazin auf eine Weise angegriffen wurde, die das Landgericht Berlin als Verletzung des Persönlichkeitsrechts einstufte. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, den Verlauf und die Konsequenzen dieses Rechtsstreits.
Die inkriminierte Kolumne von Deniz Yücel
Am 6. November 2012 veröffentlichte Deniz Yücel in der taz eine Kolumne mit dem Titel "Das ist nicht witzig". In dieser Kolumne griff er Thilo Sarrazin auf eine Weise an, die später juristische Konsequenzen haben sollte. Der umstrittene Satz lautete: „Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten.“
Diese Formulierung wurde von vielen als geschmacklos und unvereinbar mit der Menschenwürde empfunden. Sie bezog sich auf die halbseitige Gesichtslähmung Sarrazins, die Folge eines Schlaganfalls war.
Sarrazins Klage und das Urteil des Landgerichts Berlin
Thilo Sarrazin, der durch sein Buch „Deutschland schafft sich ab“ eine breite öffentliche Debatte ausgelöst hatte, sah in der Kolumne eine schwere Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. Er klagte gegen die taz auf Unterlassung und Schadenersatz.
Das Landgericht Berlin gab Sarrazin am 15. August 2013 Recht (Az. 27 O 183/13). Es untersagte der taz, die inkriminierte Passage weiter zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Zudem wurde die Zeitung zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro an Sarrazin verurteilt. Das Gericht sah in der Äußerung eine unzulässige Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Sarrazin.
Lesen Sie auch: Kontroversen um Thilo Sarrazin und seine Gesundheit
Reaktionen und Folgen des Urteils
Das Urteil des Landgerichts Berlin löste unterschiedliche Reaktionen aus. Während Sarrazin-Kritiker die Entscheidung kritisierten, sahen andere darin eine Bestätigung der Grenzen der Meinungsfreiheit. Die taz kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil zu prüfen.
Deniz Yücel veröffentlichte nach Erscheinen der Kolumne eine "Klarstellung", in der er erklärte, dass er jedem ein langes Leben frei von Krankheit wünsche, insbesondere auch erfolgreichen Buchautoren, damit diese die Chance hätten, dazuzulernen und von Irrtümern abzulassen. Diese Klarstellung konnte Sarrazins Klage jedoch nicht verhindern.
Der Deutsche Presserat und die Kolumne
Auch der Deutsche Presserat befasste sich mit der Kolumne von Deniz Yücel. Nach Beschwerden von Lesern missbilligte der Presserat die Äußerungen als unvereinbar mit der Menschenwürde. Die Medienwächter betonten, dass der Text über eine kritische Meinungsäußerung weit hinausgehe.
Deniz Yücel und die Kontroverse um seine Texte
Der Fall Sarrazin war nicht die einzige Kontroverse um Texte von Deniz Yücel. Insbesondere nach seiner Verhaftung in der Türkei im Jahr 2017 wurden immer wieder Zitate aus seinen früheren Artikeln verbreitet, um ihn als "Deutschenhasser" darzustellen. Dabei wurden die Zitate oft aus dem Zusammenhang gerissen und verzerrt wiedergegeben.
Ein Beispiel ist die Kolumne "Geburtenschwund", die 2011 in der taz unter dem Titel "Super, Deutschland schafft sich ab" erschien. In dieser Satire überzeichnete Yücel den deutschen Selbsthass und machte sich scheinbar die Position der extremen Linken zu eigen. Die AfD griff diese Kolumne auf und warf Yücel "volksverhetzende Äußerungen" vor.
Lesen Sie auch: Ursachen und Risikofaktoren für Schlaganfälle bei Katzen
Lesen Sie auch: Gesundheitliche Rückschläge und politische Leistungen von Lafontaine
tags: #yucel #sarrazin #schlaganfall