Ist eine Zusatzversicherung bei Parkinson sinnvoll? Ein umfassender Ratgeber

Die Diagnose Parkinson kann viele Fragen aufwerfen, insbesondere wenn es um die finanzielle Absicherung geht. Eine Zusatzversicherung kann hier eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung darstellen. Dieser Artikel beleuchtet verschiedene Aspekte, die bei der Entscheidung für oder gegen eine Zusatzversicherung im Zusammenhang mit Parkinson relevant sind.

Überblick über Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen bieten ergänzende Leistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung und können in verschiedenen Bereichen sinnvoll sein. Einige Beispiele sind:

  • Krankenhauszusatzversicherung: Ermöglicht Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
  • Zahnersatzversicherung: Übernimmt einen Teil der Kosten für Zahnersatzmaßnahmen.
  • Krankentagegeldversicherung: Zahlt ein Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit.
  • Dread Disease Versicherung: Leistet bei bestimmten schweren Krankheiten, wie z.B. Krebs, Herzinfarkt oder Multipler Sklerose.
  • Pflegezusatzversicherung: Bietet finanzielle Unterstützung im Pflegefall.
  • Grundfähigkeitsversicherung: Zahlt eine Rente, wenn bestimmte Grundfähigkeiten wie Sehen, Sprechen oder Gehen verloren gehen.

Die Dread Disease Versicherung im Detail

Eine Dread Disease Versicherung, auch Schwere Krankheiten Versicherung genannt, ist eine Form der Arbeitskraftabsicherung. Sie leistet, wenn die versicherte Person eine bestimmte schwere Krankheit erleidet. Die Dread Disease Versicherung leistet genau dann, wenn die versicherte Person eine der versicherten schweren Krankheiten bekommen hat. Hierbei ist es wichtig darauf zu achten, dass die Diagnose durch den Arzt sich auch wirklich mit der Krankheit deckt, die laut Versicherungsbedingungen versichert ist. Es kann zum Beispiel auch sein, dass manche Krankheiten erst ab einem gewissen Stadium bzw. Die Verwendung des Geldes ist dann ganz dem Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Person überlassen. Anders als eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet eine Dread Disease Versicherung nicht bei psychischen Erkrankungen oder Skeletterkrankungen. Sie leistet, wie oben erwähnt, eben nur, wenn besagte versicherte schwere Krankheiten vorliegen.

Die Eagle Star bietet zwei Varianten der Dread Disease Versicherung an:

  • Krankheits-Schutzbrief: Bietet Absicherung gegen die finanziellen Folgen von schweren Erkrankungen und eine Hinterbliebenenabsicherung in Höhe von 5.000 EUR. Bei schwerer Erkrankung erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme (Vollleistung) oder einer Teilleistung von maximal 25.000 EUR je Versicherungsfall bei einem niedrigeren Schweregrad. Es besteht Anspruch auf mehrere Teilleistungen beim Auftreten mehrerer dieser Erkrankungen. Eine Booster-Zahlung erhöht die Vollleistung um max. 40.000 EUR bei neun ausgewählten Erkrankungen. Im Todesfall wird die Todesfallsumme von 5.000 EUR ausgezahlt, sowie eine Soforthilfe als Vorableistung in Höhe von 10 %, maximal 10.000 EUR.
  • Erweiterter Krankheits-Schutzbrief: Bietet ähnliche Leistungen wie der Krankheits-Schutzbrief, jedoch mit der zusätzlichen Option einer vorgezogenen Auszahlung der Todesfallsumme bei einer Lebenserwartung unter zwölf Monaten.

Parkinson und die Grundfähigkeitsversicherung

Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Parkinson können zu Einschränkungen von Grundfähigkeiten führen. Eine Existenzschutzversicherung - auch Grundfähigkeitsversicherung - kann hier ins Spiel kommen: Eine günstige Absicherung der Grundfähigkeiten ist für alle Berufsgruppen unerlässlich, bei denen die körperliche Leistungsfähigkeit eine tragende Rolle spielt. Oder für diejenigen, die sich vor unvorhersehbaren Risiken schützen möchten.

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Krankenhauszusatzversicherung bei Vorerkrankungen

Wer sich für eine Krankenhauszusatzversicherung interessiert, wird schnell mit den Gesundheitsfragen konfrontiert. Bevor es zum Abschluss einer Police kommen kann, holt der Versicherer damit grundlegende, gesundheitliche Informationen über den möglichen, neuen Versicherten ein. Dort müssen Vorerkrankungen und bestehende Krankheiten angegeben werden. Anhand der Gesundheitsfragen lässt sich ein grobes, finanzielles Risiko für den Versicherer kalkulieren. Daraus wiederum resultiert eine realistische Einschätzung für den monatlichen Beitrag des Versicherten. Kurz gesagt: Je besser der Versicherer Sie und Ihre Vorerkrankungen einschätzen kann, desto besser für Sie. Grundsätzlich lohnt sich eine Krankenhauszusatzversicherung immer für diejenigen, die die Vorteile als wichtig erachten. Wer Wert auf Chefarztbehandlung, ein Einzelzimmer und die bestmögliche Behandlung legt, profitiert von einer solchen Police. Besonders bei Vorerkrankungen ist es meist ratsam, sich mit dem Thema Krankenhaus auseinander zu setzen. Auch die Krankenhauswahl spielt hier eine Rolle. Je nach Beschwerdebild ist es wahrscheinlicher, eine oder mehrere Krankenhausaufenthalte zu haben.

Vorerkrankungen und Risikobewertung

Grundsätzlich ist die Risikobewertung immer mehr als die Summe ihrer Teile. Ob diese oder jene Vorerkrankung einen konkreten Einfluss auf den möglichen Abschluss hat, lässt sich so nicht pauschal beantworten. Oft werden Vorerkrankungen in 3 Kategorien eingeteilt:

  • Chronische Erkrankungen, z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebserkrankungen, chronische Lungenerkrankungen, Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, psychische Störungen. Diabetes mellitus etc.
  • Schwere Erkrankungen, z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Erkrankungen des Nervensystems, Verlust wichtiger Fähigkeiten (Sehen oder Hören) etc.
  • Normale Erkrankungen, z.B. Grippe, Erkältung, Hausausschlag, vorübergehende Entzündungen, Knochenbrüche etc.

Wer an einer oder mehr der folgenden Vorerkrankungen leidet, muss sich auf einen Risikozuschlag beim Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung einstellen. Die genauen Konditionen sind allerdings von Anbieter zu Anbieter, von Tarif zu Tarif unterschiedlich.

Diese Dinge müssen Sie normalerweise angeben:

  • Adipositas, also Übergewicht
  • Allergien, vor allem wenn sie chronisch sind
  • Fehlstellungen, die Sie seit Geburt haben
  • Behandlungen, die Ihnen angeraten wurden bzw. bereits laufen
  • Atemwegserkrankungen, wie beispielsweise Asthma
  • Beeinträchtigung der Sinne, z. B. Hören oder Sehen
  • Krankenhausaufenthalte
  • Bluthochdruck und Kreislaufbeschwerden
  • Chronische Krankheiten im Allgemeinen
  • Erkrankungen des Bewegungsapparats und / oder des Stoffwechselapparates
  • Krebsvorerkrankungenetc.

Es gibt keine generelle Antwort darauf, welche bestehenden Erkrankungen direkt und ohne weiteres zur Ablehnung führen. Selbst schwerwiegende Krankheitsbilder wie Krebs bedürfen einer näheren Betrachtung. Ebenso spielt es eine Rolle, ob die Erkrankung austherapiert oder noch mitten im Heilungsverlauf ist. Meistens hilft Ihnen bereits die Formulierung der Frage. Viele Versicherer fragen gezielt danach, ob sie in den vergangenen X Jahren diese oder jene Krankheit hatten. In so einem Fall können Sie sich dann auch auf den konkreten Zeitraum beschränken. In der Regel interessieren sich Versicherer für den Zeitraum der letzten 5 bis 10 Jahre. Der genaue Zeitraum richtet sich nach dem Anbieter und dem konkreten Thema.

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Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht

Beim Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung sind Sie als Antragstellerin oder Antragsteller verpflichtet, alle relevanten Vorerkrankungen und Behandlungen offen anzugeben. Die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht umfasst in der Regel einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren, kann je nach Anbieter aber auch abweichen. Entscheidend ist, was konkret in den Gesundheitsfragen abgefragt wird - hier lohnt sich ein genauer Blick. Ein häufiger Irrtum: Viele glauben, dass nur aktuelle Diagnosen angegeben werden müssen. Tatsächlich sind auch bereits abgeschlossene oder ausgeheilte Krankheiten oft relevant - etwa dann, wenn sie das Risiko für spätere Krankenhausaufenthalte erhöhen könnten.

Was tun bei Ablehnung?

Nicht jede Vorerkrankung führt zu einem höheren Beitrag - in manchen Fällen ist der Gesundheitszustand so risikobehaftet, dass der Antrag auf eine Zusatzversicherung mit Vorerkrankung ganz abgelehnt wird. Vorerkrankungen, die häufig zur Ablehnung führen:

  • Bösartige Tumorerkrankungen, z. B. Krebs oder Krebserkrankungen des Blut- oder Lymphsystems
  • Schlaganfall, Hirnblutungen oder andere zerebrale Durchblutungsstörungen
  • Herzinfarkt oder andere schwere Herzerkrankungen mit Eingriffen wie Bypass, Stent oder Herzschrittmacher
  • Multiple Sklerose, Parkinson oder andere neurologisch-degenerative Erkrankungen wie ALS oder Chorea Huntington
  • Psychische Erkrankungen mit stationären Aufenthalten oder schweren Verläufen, z. B. Schizophrenie, manisch-depressive Erkrankung, Suchterkrankungen
  • Chronische Leber- oder Nierenerkrankungen, z. B. Hepatitis B/C oder Nierenfunktionsstörungen
  • Immundefekte, z. B. HIV-Infektion, Mukoviszidose oder systemische Autoimmunerkrankungen
  • Organtransplantationen oder laufende Dialysebehandlungen
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates mit starker Einschränkung, z. B. Querschnittslähmung, Amputationen oder schwere rheumatische Erkrankungen
  • Lungenerkrankungen im Endstadium

Alternativen und Optionen

Auch wenn eine Krankenhauszusatzversicherung bei bestehender Krankheit mit Herausforderungen verbunden ist, lohnt sich der Blick auf die Möglichkeiten - denn der Bedarf an zusätzlichem Schutz endet nicht mit der Diagnose. Ob Leistungseinschränkung oder Ablehnung: Es kommt immer auf die individuelle Situation an. Gerade bei einer Zusatzversicherung mit Vorerkrankung ist Transparenz entscheidend und eine fachkundige Beratung sinnvoll. Wer ehrlich auf die Gesundheitsfragen antwortet und Tarife sorgfältig auswählt, kann u. U. auch mit Vorerkrankungen sinnvolle Leistungen absichern, die im Ernstfall entscheidend sein können.

Probeantrag

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei Vorerkrankungen einen sogenannten Probeantrag einzureichen. Dieser dient ausschließlich der Bewertung des Risikos durch den Versicherer und ist mit keinerlei Verpflichtung verbunden. Der Probeantrag muss aber als solcher gekennzeichnet sein. Für den Versicherungsnehmer hat es den Vorteil, dass er bei einer weiteren Anfrage bei einer anderen Gesellschaft die Frage „Wurde bereits ein Antrag gestellt und wurde dieser abgelehnt oder mit Erschwerniszuschlägen versehen“ mit „Nein“ beantworten kann.

Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Zu Beginn des Jahres 2024 legte die AXA eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen namens KT easy für bis zu 30 Euro an täglicher Absicherung auf. Somit ist die AXA der Versicherer mit der höchsten Absicherung für das Krankentagegeld ohne eine Gesundheitsprüfung am Markt. Sehr wichtig ist hierbei aber wieder die Ausschlussklausel, welche wie folgt lautet:

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Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Nach Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle sind nur für den Teil von der Leistungspflicht ausgeschlossen, der in die Zeit vor Versicherungsbeginn oder in Wartezeiten fällt.

Wichtige Info: Die AXA Krankentagegeldversicherung definiert in der Ausschlussklausel den nicht versicherbaren Versicherungsfall anhand der AU und nicht aufgrund einer laufenden Diagnose (bspw. mit fortlaufender Medikamenteneinnahme). Unbedingt also bisherige Arbeitsunfähigkeitszeiten abgleichen mit der Diagnose und den Gründen. Es darf also keine aktuelle Arbeitsunfähigkeit beim Abschluss der Versicherung vorliegen.

Weitere Voraussetzungen bei der AXA Krankentagegeldversicherung:

  • Arbeitnehmer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit sechswöchiger Lohnfortzahlung
  • Mitglied der GKV
  • max. versicherbares Krankentagegeld 30 EUR ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • 3 Monate Wartezeit sowie Leistungsbegrenzung in den Monaten 4 bis 12 (entfällt bei Unfall)
  • keine Mindestvertragslaufzeit, monatlich kündbar
  • Die AXA lässt keine andere Krankentagegeldversicherung zu
  • Es gibt verschiedene Altersgruppen, ca. alle fünf Jahre steigert sich der Beitrag (die Tarife der Krankentagegeldversicherung sind somit ohne Altersrückstellungen kalkuliert)
  • Die Auszahlung des privaten Krankentagegelds ist steuerfrei
  • Es zählen nicht nur Werktage bei der Auszahlung, sondern auch Sonn- und Feiertage

Die AXA bietet folgende Absicherungsgrenzen:

Bis zu einem mtl. Nettoeinkommen vonMögliches Krankengeld easy pro Tag
750 Euro5 Euro
1.505 Euro10 Euro
2.222 Euro15 Euro
2.939 Euro20 Euro
3.657 Euro25 Euro
3.983 Euro30 Euro

Die Beiträge der AXA Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen sind altersabhängig und staffeln sich ca. alle fünf Jahre.

Der Tarif 380 des Münchener Verein hat bis zu einem Tagessatz von 20 Euro keine Gesundheitsprüfung. Hinweis: Ab einem Tagessatz von über 20 Euro erfolgt eine Gesundheitsprüfung.

Wichtig ist, dass es eine Ausschlussklausel laut Bedingungen gibt. Diese lautet:„Mir ist bewusst, dass für mir bekannte Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer ich in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde oder in den letzten 3 Jahren vor Beginn des Versicherungsschutzes mehr als 21 Tage insgesamt arbeitsunfähig war, kein Leistungsanspruch aus Tarif 380 besteht. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht.“

Weitere Voraussetzungen beim Münchener Verein Krankentagegeld:

  • Arbeitnehmer mit regelmäßigem Einkommen aus festem Arbeitsverhältnis
  • 6-wöchige Lohnfortzahlung
  • Lohn- und Einkommenststeuerpflicht
  • Anspruch auf Leistungen einer deutschen GKV
  • max. versicherbarer Tagessatz ohne Gesundheitsprüfung 20 Euro (ab 5 Euro bis 20 Euro in 1-Euro-Schritten wählbar) ab dem 43. Tag
  • Mindestaufnahmealter 17 Jahre, Höchstaufnahmealter 60 Jahre
  • Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet

Der Tarif KTS der Hanse Merkur hat keine Gesundheitsprüfung.

Wichtig ist, dass es eine Ausschlussklausel laut Bedingungen der Krankentagegeldversicherung gibt. Diese lautet:„Es besteht ein Leistungsausschluss für Erkrankungen und Unfallfolgen, wegen derer die versicherte Person in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde. Besteht hinsichtlich dieser Erkrankungen oder Unfallfolgen bei Vertragsschluss aktuell kein Versicherungsfall (vgl. § 1 Abs. 2 AVB/TS) und tritt auch kein weiterer Versicherungsfall innerhalb von 24 Monaten seit Beginn des Versicherungsschutzes ein, der mit den vor Vertragsschluss bestehenden Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht, entfällt dieser Leistungsausschluss. Berufskrankheiten und Berufsunfälle sind in dem Versicherungsschutz eingeschlossen.“

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Arbeitnehmer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit sechswöchiger Lohnfortzahlung
  • Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
  • regelmäßiges Einkommen
  • max. versicherbares Krankentagegeld 20 Euro ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Höchsteintrittsalter: 50 Jahre

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