Die Betreuung von Menschen mit Demenz stellt eine besondere Herausforderung dar, die oft Geduld, Einfühlungsvermögen und viel Kraft erfordert. Viele Angehörige wünschen sich, ihre Lieben in ihrem gewohnten Umfeld zu betreuen, stoßen aber im Alltag an ihre Grenzen. Eine Möglichkeit, die Betreuung zu Hause zu gewährleisten und gleichzeitig die Angehörigen zu entlasten, ist die 24-Stunden-Betreuung.
Was bedeutet 24-Stunden-Betreuung?
Die 24-Stunden-Betreuung ist eine Betreuungsform, bei der eine Betreuungskraft rund um die Uhr im Haushalt der pflegebedürftigen Person lebt. Diese Betreuungskräfte übernehmen alltägliche Aufgaben wie Hilfe bei der Körperpflege, Kochen und Hausarbeit. Sie bieten Gesellschaft, unterstützen bei der Tagesstrukturierung und leisten emotionale Unterstützung. Es ist wichtig zu beachten, dass der Begriff "24-Stunden-Pflege" etwas irreführend ist. Die Betreuungskraft kann nicht tatsächlich 24 Stunden am Tag arbeiten, da dies gegen geltende Arbeitszeitgesetze verstoßen würde. Stattdessen wechseln sich aktive Betreuung und Bereitschaftszeiten ab, wobei die Betreuungskraft nachts für Notfälle zur Verfügung steht.
Vorteile der 24-Stunden-Betreuung
- Vertrautes Umfeld: Menschen mit Demenz profitieren von der Kontinuität und Sicherheit ihrer gewohnten Umgebung.
- Individuelle Betreuung: Die Betreuung kann individuell auf die Bedürfnisse und den Krankheitsverlauf des Demenzkranken abgestimmt werden.
- Entlastung der Angehörigen: Familienmitglieder werden von der ständigen Verantwortung entlastet und haben Zeit für eigene Erledigungen und Erholung.
- Schnelle Hilfe im Notfall: Durch die ständige Anwesenheit der Betreuungskraft kann im Notfall schnell reagiert werden.
Voraussetzungen für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause
Damit die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen sowohl die räumlichen Gegebenheiten als auch die Organisation und Kommunikation innerhalb der Familie.
Räumliche Voraussetzungen
- Eigenes Zimmer für die Betreuungskraft: Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist ein eigenes, beheizbares und abschließbares Zimmer für die Betreuungskraft. Dies ermöglicht es der Betreuungskraft, sich zurückzuziehen, zu erholen und ihre Privatsphäre zu wahren. Das Zimmer sollte mindestens mit einem Bett und einem Tisch ausgestattet sein, idealerweise gemütlich eingerichtet, damit sich die Pflegekraft willkommen und wohlfühlt. Kleine Teppiche können eine wohnliche Atmosphäre schaffen. Außerdem sollte die polnische Pflegekraft genügend Stauraum für ihre persönlichen Dinge haben.
- Internetzugang: Ein Internetanschluss ist für die Betreuungskraft sehr wichtig, da er die Kommunikation zu Familie, Freunden und Verwandten sicherstellt. Er ermöglicht den Kontakt zur Familie, aber auch den Zugang zu Sprachkursen oder Online-Angeboten in der Freizeit.
- Zugang zu sanitären Einrichtungen: Die Betreuungskraft sollte uneingeschränkten Zugang zu Küche und Bad haben. Wenn es kein eigenes Bad gibt, sollten Bad und Küche gemeinsam genutzt werden können. Es empfiehlt sich, im Badezimmer einen eigenen Bereich für die persönlichen Pflegeprodukte und Utensilien der Betreuungskraft vorzusehen.
- Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln: Idealerweise befindet sich eine Haltestelle in fußläufiger Entfernung. Falls es keinen Anschluss an den ÖPNV, muss entweder entweder ein verkehrssicheres Fahrrad oder ein Auto zur Verfügung stehen.
- Haushaltsausstattung: Die Betreuungskraft sollte Zugang zu einer Waschmaschine und einer Wäschetrocknungsmöglichkeit haben. Darüber hinaus ist es wichtig, dass haushaltsübliche Geräte und Reinigungsmittel zur Verfügung stehen.
- Pflegehilfsmittel: Je nach individuellem Bedarf sollten entsprechende Pflegehilfsmittel zur Verfügung stehen, z.B. Inkontinenzmaterialien, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Darüber hinaus können spezielle Pflegehilfsmittel wie Bett- oder Badewannenlifter erforderlich sein.
Organisatorische Voraussetzungen
- Klare Aufgabenverteilung: Es ist wichtig, die Aufgabenbereiche der Betreuungskraft im Vorfeld klar zu definieren und einen Wochenplan zu erstellen. Dies hilft, Missverständnisse zu vermeiden und die Zusammenarbeit zu erleichtern.
- Offene Kommunikation: Eine offene und ehrliche Kommunikation zwischen der Familie und der Betreuungskraft ist entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Probleme und Wünsche sollten offen angesprochen werden.
- Persönliches Kennenlernen: Vor dem Betreuungsbeginn sollte ein persönliches Kennenlernen stattfinden, um Vertrauen aufzubauen und die gegenseitigen Erwartungen zu klären.
- Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst: Da 24-Stunden-Betreuungskräfte in der Regel keine medizinische Ausbildung haben, ist die Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst erforderlich, wenn medizinische Leistungen benötigt werden.
Die Rolle der Betreuungskraft
Die Betreuungskraft unterstützt den Demenzkranken im Alltag und hilft ihm, seine Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten. Zu den Aufgaben der Betreuungskraft gehören:
- Grundpflege: Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei Toilettengängen und beim Essen.
- Haushaltsführung: Einkaufen, Kochen, Reinigen des Haushalts und Wäschepflege.
- Betreuung und Aktivierung: Gesellschaft leisten, Gespräche führen, Spaziergänge machen, Spiele spielen, Gedächtnistraining und andere aktivierende Maßnahmen.
- Begleitung: Begleitung zu Arztterminen, Einkäufen oder anderen Aktivitäten außer Haus.
- Unterstützung bei der Tagesstrukturierung: Hilfestellung bei der Gestaltung des Tagesablaufs, um dem Demenzkranken Orientierung und Sicherheit zu geben.
Was die Betreuungskraft nicht darf
Es ist wichtig zu beachten, dass 24-Stunden-Betreuungskräfte in der Regel keine medizinische Ausbildung haben und daher keine medizinischen Leistungen erbringen dürfen. Dazu gehören beispielsweise:
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- Medikamentengabe (außer bei vorheriger Anweisung durch einen Arzt)
- Wundversorgung
- Injektionen
- Anlegen von Verbänden
Für diese Aufgaben muss ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden.
Umgang mit Herausforderungen
Es kann vorkommen, dass Demenzkranke die 24-Stunden-Betreuung nicht akzeptieren und Widerstand zeigen. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie Verwirrung, Misstrauen oder Angst. In solchen Situationen ist es wichtig, Einfühlungsvermögen und Geduld zu zeigen. Es ist normal, dass ein Demenzkranker anfangs widerwillig auf eine neue Bezugsperson reagiert. Die Erfahrung zeigt, dass mit der Zeit oft eine Gewöhnung eintritt und die Betreuungsperson letztlich akzeptiert wird. Wenn trotz aller Bemühungen langanhaltende Unstimmigkeiten bestehen, ist es wichtig zu wissen, dass ein Personalwechsel möglich ist.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege bei Demenz variieren je nach Anbieter, Leistungsumfang und individuellen Anforderungen. In der Regel werden die Kosten jedoch privat getragen, da die gesetzliche Kranken- oder Pflegeversicherung nur einen Teil der Betreuungskosten abdeckt. Die konkreten Kosten für eine 24-Stunden-Pflege bei Demenzkranke richten sich nach den täglichen Aufgaben und den Fertigkeiten der Betreuungskraft, sowohl sprachlich als auch fachlich. Für ein konkretes Angebot sind auch herausfordernde Verhaltensweisen, wie eine Weglauftendenz oder Aggressionen, von großer Bedeutung. In der Regel belaufen sich die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege bei Demenz auf monatlich mindestens .
Leistungen der Pflegekasse
Die Leistungen der Pflegekasse sind in erster Linie von der Pflegestufe des Demenzkranken abhängig. Die Pflegestufen wurden jedoch 2017 durch die Pflegegrade ersetzt. Dabei spielt nicht nur der Betreuungsbedarf, sondern auch der Unterstützungsbedarf im Alltag eine Rolle. Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, häufig auch Demenzkranke, werden automatisch einem Pflegegrad zugeordnet.
Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Leistungen der Pflegekasse stark von den tatsächlichen Kosten einer 24-Stunden-Pflege unterscheiden können.
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Weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
- Pflegegeld: Menschen mit Demenz, die zu Hause von ihren Angehörigen versorgt werden und mindestens in dem Pflegegrad 2 eingestuft sind, haben Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld wird von der Pflegeversicherung auf das Konto der pflegebedürftigen Person oder das Konto einer Bevollmächtigten beziehungsweise eines Bevollmächtigten überwiesen. Über das Pflegegeld kann frei verfügt werden, es kann also auch als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben werden.
- Entlastungsleistungen: Für Menschen mit Demenz gibt es verschiedene Möglichkeiten, um trotz eines wachsenden Unterstützungsbedarfs weiterhin im Alltag aktiv zu sein. Über die Pflegekassen können, neben der ambulanten Pflege, auch ambulante Betreuungsleistungen abgerechnet werden. Diese können von einem ambulanten Pflegedienst oder einem ambulanten Betreuungsdienst erbracht werden. In erster Linie sind für die Finanzierung die Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro monatlich vorgesehen. Wenn der Betrag für den monatlichen Betreuungsbedarf nicht ausreicht, können bis zu 40 Prozent der Sachleistungen des jeweiligen Pflegegrades für Betreuungsleistungen verwendet werden.
- Verhinderungspflege: Wenn pflegende Angehörige verhindert sind, beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub, kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Die Kosten für die Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse übernommen.
Vermittlung von Betreuungskräften
Die Organisation der 24-Stunden-Betreuung erfolgt in den meisten Fällen über spezialisierte Agenturen. Diese Agenturen vermitteln Betreuungskräfte aus dem Ausland, hauptsächlich aus Osteuropa. Es gibt verschiedene Modelle der Beschäftigung von Betreuungskräften:
- Entsendemodell: Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen in ihrem Heimatland angestellt und wird nach Deutschland entsendet. Der Entsender übernimmt die Versicherung der Betreuungsperson und sorgt dafür, dass im Heimatland die notwendigen Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden.
- Arbeitgebermodell: Angehörige oder Betroffene treten selbst als Arbeitgeber auf und stellen die Betreuungskraft direkt an. Dies ist jedoch mit einem höheren Aufwand verbunden, da alle rechtlichen und administrativen Aufgaben selbst übernommen werden müssen.
Worauf Sie bei der Auswahl einer Agentur achten sollten
- Transparenz: Achten Sie auf Transparenz bei Kosten, Leistungen und Vertragsinhalten. Eine seriöse Agentur informiert offen über den rechtlichen Status der Betreuungskraft, bietet einen schriftlichen Leistungskatalog und regelt Vertretung bei Ausfällen.
- Qualitätssiegel: Ein gutes Zeichen: Die Agentur trägt das Gütesiegel DIN SPEC 33454, das für legale Anstellung und faire Bedingungen steht.
- Beratung: Lassen Sie sich von der Agentur ausführlich beraten und klären Sie alle Fragen.
- Vertrag: Lesen Sie den Vertrag sorgfältig durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Lassen Sie ihn im Zweifelsfall von einem Anwalt prüfen.
- A1-Bescheinigung: Achten Sie auf eine gültige A1-Bescheinigung, die die Sozialversicherung im Herkunftsland der Betreuungskraft bestätigt.
Rechtliche Aspekte
Bei der 24-Stunden-Pflege gelten die deutschen Arbeitsgesetze. Das bedeutet: Es müssen Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden, auch Bereitschaftszeiten gelten als Arbeitszeit. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 60 Stunden nicht überschreiten, und der gesetzliche Mindestlohn ist einzuhalten. Ein schriftlicher Vertrag ist verpflichtend.
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