Die Frage, ab wann das Kleinhirn im Ultraschall dargestellt werden kann, beschäftigt viele werdende Eltern. Die vorgeburtliche Ultraschalluntersuchung ist ein wichtiger Bestandteil der Schwangerschaftsvorsorge, um die Entwicklung des Feten zu beurteilen und mögliche Fehlbildungen frühzeitig zu erkennen.
Einführung in die pränatale Diagnostik
Die pränatale Diagnostik hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich weiterentwickelt. Moderne Ultraschallgeräte ermöglichen detaillierte Einblicke in die Entwicklung des Feten. Neben den Basis-Ultraschalluntersuchungen, die für alle Schwangeren in Deutschland vorgesehen sind, gibt es erweiterte Untersuchungen wie die Feindiagnostik, die bei bestimmten Risikokonstellationen oder Auffälligkeiten durchgeführt werden.
Basis-Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft
In Deutschland haben Schwangere Anspruch auf drei Basis-Ultraschalluntersuchungen:
- Erster Basisultraschall: 9. bis 12. Schwangerschaftswoche (SSW) - Bestätigung der Schwangerschaft und Feststellung, ob es sich um eine Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft handelt.
- Zweiter Basisultraschall: 19. bis 22. SSW - Darstellung verschiedener Körperteile des Ungeborenen und Schätzung des Gewichts.
- Dritter Basisultraschall: 29. bis 32. SSW - Erneute Gewichtsschätzung, um das Wachstum des Ungeborenen zu überprüfen.
Seit dem 1. Juli 2013 können Schwangere den Basis-Ultraschall im zweiten Schwangerschaftsdrittel durch einen erweiterten Basis-Ultraschall ersetzen lassen. Dabei wird eine konkretere Untersuchung fetaler Strukturen vorgenommen, bei der der Gynäkologe beurteilt, ob Kopf und Hirnkammern des Feten normal geformt sind und das Kleinhirn sichtbar ist.
Der erweiterte Basis-Ultraschall und das Kleinhirn
Beim erweiterten Basis-Ultraschall im zweiten Schwangerschaftsdrittel wird unter anderem geprüft, ob das Kleinhirn (Cerebellum) sichtbar ist. Die Sichtbarkeit des Kleinhirns ist ein wichtiger Indikator für die normale Entwicklung des zentralen Nervensystems (ZNS).
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Ab wann ist das Kleinhirn im Ultraschall sichtbar?
Je nach Lage des Kindes und den Ultraschallverhältnissen kann sich das Kleinhirn manchmal erst um die 18. SSW darstellen lassen. Es ist also nicht ungewöhnlich, wenn das Kleinhirn bei einer Untersuchung in der 14. oder 15. SSW noch nicht eindeutig sichtbar ist.
Eine Leserin berichtete, dass ihr Frauenarzt in der 14+2 SSW das Kleinhirn nicht darstellen konnte, obwohl sich das Baby in Beckenendlage (BEL) befand. Ein Arzt beruhigte sie jedoch und erklärte, dass die Darstellung je nach Lage des Kindes und Ultraschallverhältnissen manchmal erst um die 18. SSW möglich sei.
Was tun, wenn das Kleinhirn nicht sichtbar ist?
Wenn das Kleinhirn bei einer Ultraschalluntersuchung nicht dargestellt werden kann, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass eine Fehlbildung vorliegt. Es kann verschiedene Gründe dafür geben:
- Früher Zeitpunkt: In frühen Schwangerschaftswochen ist das Kleinhirn noch sehr klein und daher schwer darstellbar.
- Lage des Kindes: Eine ungünstige Lage des Kindes kann die Sicht auf das Kleinhirn behindern.
- Ultraschallbedingungen: Faktoren wie die Dicke der Bauchdecke der Mutter können die Bildqualität beeinträchtigen.
In solchen Fällen wird der Arzt in der Regel eine weitere Ultraschalluntersuchung zu einem späteren Zeitpunkt empfehlen, um die Entwicklung des Kleinhirns zu beurteilen. Gegebenenfalls wird die Schwangere an einen Pränataldiagnostiker überwiesen, der über spezielle Expertise und hochauflösende Ultraschallgeräte verfügt.
Organscreening und Feindiagnostik
Das Organscreening, auch Feindiagnostik genannt, ist eine detaillierte Ultraschalluntersuchung, die in der Regel zwischen der 20. und 22. SSW durchgeführt wird. Hierbei werden alle Organe des Feten auf Fehlbildungen untersucht, einschließlich des Gehirns und des Kleinhirns.
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Untersuchung des zentralen Nervensystems
Beim Organscreening wird das zentrale Nervensystem detailliert beurteilt. Dazu gehören die Untersuchung des Groß- und Kleinhirns sowie des Rückenmarksverlaufs. Auch die Hirnkammern werden beurteilt und der Kleinhirndurchmesser gemessen.
Mögliche Auffälligkeiten des Kleinhirns
Es gibt verschiedene Auffälligkeiten des Kleinhirns, die im Ultraschall erkannt werden können. Dazu gehören:
- Agenesie des Kleinhirns: Das vollständige Fehlen des Kleinhirns.
- Hypoplasie des Kleinhirns: Eine Unterentwicklung des Kleinhirns.
- Arnold-Chiari-Malformation: Ein Tiefstand des Kleinhirns, der zu einer bananenförmigen Krümmung führen kann.
Die Arnold-Chiari-Malformation kann ein Hinweis auf einen Neuralrohrdefekt (Spina bifida) sein. Bei einer Spina bifida ist der Rücken des Feten nicht vollständig geschlossen, was zu neurologischen Beeinträchtigungen führen kann.
Die Bananenform des Kleinhirns
Im Zusammenhang mit Spina bifida wird häufig von der "Bananenform" des Kleinhirns gesprochen. Diese entsteht durch Druckveränderungen im Liquor, die dazu führen, dass das Kleinhirn in den Spinalkanal hineingezogen wird.
Fallbeispiel: Fetale OP bei Spina bifida
Ein beeindruckendes Beispiel für die Möglichkeiten der modernen Medizin ist die fetale Operation bei Spina bifida. In der München Klinik Schwabing wurde ein kleiner Junge bereits im Mutterleib operiert, um die Folgen seiner Spina bifida zu minimieren.
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Bei einer Ultraschalluntersuchung in der 16. SSW wurden erweiterte Liquorräume festgestellt. In der 17. Woche wurde dann die Diagnose Spina bifida gestellt, erkennbar an der Bananenform des Kleinhirns. Die Eltern entschieden sich für eine fetale OP in der 24. SSW.
Bei der Operation wurde der offene Rücken des Feten mit einem Flicken aus Kollagen verschlossen. Nach der Operation lag das Kleinhirn wieder vollständig in der Schädelgrube. Der Junge kam in der 37. Woche zur Welt und hat trotz seines Hydrocephalus nahezu keine körperlichen Beeinträchtigungen.
Die Bedeutung der interdisziplinären Zusammenarbeit
Die fetale OP in der München Klinik Schwabing ist ein Beispiel für die erfolgreiche interdisziplinäre Zusammenarbeit von Spezialisten aus verschiedenen Fachbereichen, darunter Kinderchirurgie, Kinderneurochirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Anästhesiologie, Kinderradiologie und Neonatologie.
Erweiterte Ultraschalluntersuchung als Kassenleistung
Für Schwangere in Deutschland gibt es nun einen erweiterten Basis-Ultraschall um die 20. Schwangerschaftswoche als Kassenleistung. Bei dieser Untersuchung beurteilt der Gynäkologe, ob Kopf und Hirnkammern des Feten normal geformt sind und das Kleinhirn sichtbar ist.
Kritik am erweiterten Basis-Ultraschall
Trotz der Vorteile des erweiterten Basis-Ultraschalls gibt es auch Kritik. Einige Experten bemängeln, dass die Untersuchung nicht weit genug in die Tiefe geht und dass viele Frauenärzte mit den verschiedenen fetalen Erkrankungen kaum vertraut sind.
Die Hebamme Ingeborg Stadelmann macht sich vor allem Sorgen um den Zeitpunkt, zu dem werdende Eltern mit möglichen Fehlbildungen ihres Kindes konfrontiert werden. Sie fordert Frauen dazu auf, über die Konsequenzen dieser Untersuchung nachzudenken.
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