Morbus Parkinson und Demenz sind komplexe neurologische Erkrankungen, die im fortgeschrittenen Stadium erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Angehörigen haben können. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der ambulanten Pflege bei Parkinson und Demenz, einschließlich der Kosten, der verfügbaren Leistungen und der Möglichkeiten der Unterstützung.
Was ist Parkinson?
Die Parkinson-Krankheit ist eine langsam fortschreitende Erkrankung des Gehirns, bei der eine kleine Gruppe von Zellen in der Substantia nigra beschädigt wird und abstirbt. Diese Zellen sind für die Produktion des chemischen Stoffes Dopamin zuständig. Dopamin ist für die Regulierung der Bewegungen notwendig. Fehlt Dopamin, kommt es zu den typischen Symptomen von Parkinson, wie Zittern (Tremor), Muskelsteifheit (Rigor), Bewegungsarmut (Akinese) und Geh- und Haltungsstörungen. Die Diagnose Parkinson wird zumeist verhältnismäßig spät gestellt.
Es gibt verschiedene Formen von Parkinson-Syndromen:
- Idiopathisches Parkinson-Syndrom (primäres Parkinson-Syndrom): Mit rund 75-80 % die häufigste Form aller Parkinson-Erkrankungen, bei der keine erkennbare Ursache festgestellt werden kann.
- Symptomatisches Parkinson-Syndrom (sekundäres Parkinson-Syndrom): Verursacht durch Durchblutungsstörungen im Gehirn, Hirntumore, Medikamente oder psychogene Störungen.
- Atypisches Parkinson-Syndrom (Parkinson-Plus-Syndrom): Betroffene leiden häufig unter zusätzlichen Beschwerden aufgrund von systemübergreifenden Erkrankungen des Gehirns wie Multi-System-Atrophie, progressiver Supranukleärer Parese, Lewy-Körperchen-Demenz oder kortikobasaler Degeneration.
Parkinson und Demenz: Eine häufige Kombination
Morbus Parkinson und Alzheimer oder Demenz sind häufig eng miteinander verbunden. Bis zu 40 % der Parkinson-Patienten entwickeln im Laufe der Erkrankung zusätzlich eine Demenz. Diese Entwicklung bedeutet, dass neben den bereits bestehenden Bewegungsstörungen auch die geistigen Fähigkeiten zunehmend beeinträchtigt werden. Gedächtnisprobleme, Orientierungsstörungen und andere kognitive Einschränkungen können den Alltag erheblich erschweren.
Leistungen der Pflegeversicherung bei Parkinson und Demenz
Betroffene von Morbus Parkinson sind nicht automatisch pflegebedürftig. Abhängig von der Ausprägung der Symptome und dem Grad der Selbstständigkeit kann jedoch ein Pflegegrad beantragt werden. Die Pflegekasse prüft den Antrag und beauftragt in der Regel den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung.
Lesen Sie auch: Ambulante Demenzbetreuung: Was Sie wissen müssen
Pflegegrade 1 bis 5
Die Pflegegrade reichen von 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bei besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung). Die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Leistungen im Überblick
Abhängig vom Pflegegrad können Betroffene verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung erhalten:
- Pflegegeld: Wird an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 ausgezahlt, die von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen zuhause gepflegt werden.
- Pflegesachleistungen: Können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 monatlich beanspruchen, wenn sie durch einen ambulanten Pflegedienst zuhause gepflegt und betreut werden.
- Kombinationsleistungen: Erlauben es, ungenutzte Ansprüche bei den Pflegesachleistungen anteilig als Pflegegeld ausbezahlen zu lassen.
- Entlastungsbetrag: Unabhängig vom Pflegegrad steht allen Menschen mit anerkanntem Pflegegrad monatlich ein Entlastungsbetrag von 125 Euro zu. Dieser kann für verschiedene Leistungen wie Alltagsbegleitung, Betreuung oder Haushaltshilfe eingesetzt werden.
- Pflegehilfsmittel: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für technische Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebetten, Rollatoren) und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z.B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe).
- Verhinderungspflege: Ist eine Leistung zur Finanzierung von Ersatzpflege, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend nicht pflegen kann. Die Verhinderungspflege können Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 2 für bis zu sechs Wochen pro Jahr beanspruchen.
- Kurzzeitpflege: Kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege eigentlich zuhause stattfindet, aber vorübergehend stationäre Pflege notwendig ist. Kurzzeitpflege können Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen beanspruchen.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Müssen Bereiche des Wohnumfelds der pflegebedürftigen Person für mehr Barrierefreiheit umgebaut werden, bezuschusst die Pflegekasse das mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme.
- Häusliche Pflege: Bei der häuslichen Pflege einer nahestehenden Person können viele Menschen, beruflich kürzer treten. Unabhängig davon sind ab Pflegegrad 2 alle eingetragenen Pflegepersonen, die selbst nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, über die Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person unfallversichert.
- Einrichtungszuschuss: Wird die pflegebedürftige Person in einer ambulant betreuten Wohngruppe wie einer Senioren-WG versorgt, so zahlt die Pflegekasse für bis zu vier Bewohner einen Einrichtungszuschuss von einmalig jeweils 2.550 Euro.
- Stationäre Pflege: Werden Pflegebedürftige stationär in einem Pflegeheim versorgt, so gewährt die Pflegekasse dafür je nach Pflegegrad unterschiedlich hohe Leistungen für die Pflegeheim-Kosten.
Der Pflegeantrag bei Parkinson
Es gibt keinen richtigen oder falschen Zeitpunkt für einen Pflegeantrag bei Parkinson. Grundsätzlich sollten Sie einen Pflegeantrag bei Parkinson immer dann stellen, wenn Sie persönlich das Gefühl haben, dass es an der Zeit ist auf Leistungen der Pflegeversicherung zugreifen zu müssen. Um einen solchen Pflegeantrag zu stellen reicht zunächst ein einfacher Anruf bei der zuständigen Pflegekasse der Krankenversicherung des Betroffenen.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder MEDICPROOF sind bei der Diagnose Parkinson-Krankheit gefordert, nicht nur die gerade bestehenden Schädigungen und Beeinträchtigungen der somatischen (körperlichen) Fähigkeiten, sondern auch die nicht sichtbaren Beeinträchtigungen der mentalen Fähigkeiten sensibel zu ermitteln. Die Gutachter sind somit auf die Aussagen der Betroffenen, der Angehörigen und Pflegepersonen angewiesen. Die persönliche Einschätzung der Betroffenen zu ihren derzeitigen gesundheitlichen und pflegerischen Problemen, Bedürfnissen und Veränderungswünschen ist zu erfassen. Es ist nach den pflegerelevanten Erkrankungen und Beschwerden zu fragen. Auch Tagesformschwankungen oder besondere Belastungen für die Pflegenden sind aufzunehmen. Anamnestische Angaben zu kognitiven Fähigkeiten oder herausforderndem Verhalten sind im Hinblick auf die Bewertung der Module 2 und 3 zu erfragen und hier aufzunehmen. Nach der strukturierten Anamnese- und Befunderhebung erfolgt die Anwendung der sechs Module des Begutachtungsinstruments. Dabei muss die Gutachterin oder der Gutachter sowohl die eigenen Befunde als auch anamnestische Angaben von Betroffenen, Pflegepersonen, Pflegekräften oder anderen Stellen berücksichtigen. Die Einschätzung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten und die entsprechende Bewertung unter Bezug auf das Neue Begutachtungsassessment (NBA) unterliegt gesetzlichen Vorgaben und Definitionen.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften als Alternative
Ambulant betreute Wohngemeinschaften stellen eine Alternative zur Versorgung Pflegebedürftiger, insbesondere demenziell erkrankter Menschen, dar. Die Bewohner leben als Mieter in einer eigenen, gemeinsam genutzten Wohnung zusammen. Die Betreuung und Pflege wird durch ambulante Pflegedienste gewährleistet. Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer, das mit privaten Möbeln ausgestattet wird. Daneben gibt es in der Regel ein gemeinsames Wohnzimmer und eine Küche sowie ein oder mehrere barrierearme Badezimmer. Die Bewohner bzw. ihre Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer gestalten das Geschehen in der WG maßgeblich. In jeder WG, in der mindestens ein Mensch mit Pflegegrad IV lebt, muss durchgehend (tags und nachts) mindestens eine Hilfskraft anwesend sein. Die Tagesgestaltung orientiert sich an Gewohnheiten, Bedürfnissen, Gesundheitszustand, Fähigkeiten und Rhythmus der Bewohner. Die Bewohner sollen aktiv in alltägliche Abläufe wie Kochen oder Abwaschen, in Gruppenangebote, Bewegungsaktivitäten, Ausflüge oder Einkaufen einbezogen werden.
Lesen Sie auch: Ambulante neurologische Reha in Aachen
Kosten einer Wohngemeinschaft
Die Kosten betragen in der Regel etwa 250,00€ bis 500,00€ für Mietkosten. Für die Versorgung und Betreuung wird Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad IV verbindlich eine Tagespauschale in Rechnung gestellt. Zusätzlich haben Pflegedienste die Möglichkeit auf ihre Leistungen Investitionskosten abzurechnen. Ggf. den Sachleistungsanspruch ergänzt ggf. ein monatlicher Wohngruppenzuschlag in Höhe von 205,00 € gem. Broschüre „Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz.
Häusliche Pflege bei Parkinson: Herausforderungen und Unterstützung
Die Pflege von Parkinson-Patienten erfordert von der Pflegekraft besonders viel Einfühlungsvermögen, Geduld und Sorgfalt. Durch die körperlichen Einschränkungen kommt es häufig vor, dass bestimmte Aufgaben deutlich länger dauern als gewohnt. Dabei ist es sehr wichtig, dass die Pflegeperson nicht die Nerven verliert und dem Erkrankten respektvoll und ruhig gegenübertritt. Die Symptome der Krankheit erhöhen außerdem das Sturzrisiko, was sich durch eine aufmerksame Pflegekraft vermindern lässt. Psychische Begleiterscheinungen dürfen bei der Pflege von Parkinson-Patienten ebenfalls nicht vernachlässigt werden. Viele Erkrankte reagieren oft aggressiv oder gereizt, da sie sich hilflos fühlen. Sie merken, dass sie zunehmend die Kontrolle über den eigenen Körper und somit auch ihr Leben verlieren. Dieses Ohnmachtsgefühl ist natürlich beängstigend und kann zu psychischen Problemen führen.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Die Pflege von Angehörigen mit Parkinson ist nicht immer einfach. Aus diesem Grund ist es ratsam bei aufkommenden Problemen, Pflegeberatungsstellen nach Tipps zu fragen, oder auch Pflegedienste und andere Pflegepersonen um Unterstützung zu bitten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung für pflegende Angehörige:
- Pflegekurse und Pflegeschulungen: Vermitteln praktisches Wissen und Fähigkeiten für die Pflege zuhause.
- Pflegeberatung: Bietet individuelle Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um die Pflege.
- Selbsthilfegruppen: Bieten die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen und gegenseitig zu unterstützen.
- Entlastungsangebote: Wie z.B. die Verhinderungspflege oder die Kurzzeitpflege, ermöglichen es pflegenden Angehörigen, eine Auszeit zu nehmen und neue Kraft zu tanken.
Spezialisierte Pflegeangebote für Parkinson-Patienten
Einige Einrichtungen haben sich auf die Pflege von Menschen mit Parkinson spezialisiert und bieten spezielle Wohnbereiche und Therapieangebote an. Diese Wohnbereiche sind oft mit kontrastreichen Übergängen, klimatisierten Räumen und großzügigen Raummaßen ausgestattet, um den besonderen Bedürfnissen von Parkinson-Patienten gerecht zu werden. Ein multiprofessionelles Team aus Pflegekräften, Ergo- und Physiotherapeuten und Betreuungskräften stellt eine auf das Krankheitsbild ausgerichtete pflegerische Versorgung und Betreuung der Bewohner sicher. Ziel ist es, die Beweglichkeit und Selbstständigkeit der Bewohner zu erhalten, um ihnen ein hohes Maß an Lebensqualität zu ermöglichen.
Lesen Sie auch: Überblick zur ambulanten Tagespflege bei Demenz