Anspruch auf Kur bei Parkinson: Voraussetzungen und Möglichkeiten

Morbus Parkinson ist eine der häufigsten neurologischen Erkrankungen weltweit. Schätzungsweise leiden etwa 2 % der Menschen über 60 Jahre daran. Die Erkrankung ist durch das Absterben von Nervenzellen in einem bestimmten Bereich des Gehirns gekennzeichnet, was zu einem Dopaminmangel führt. Dies führt zu den Hauptmerkmalen von Parkinson, wie Tremor, Bradykinesie, Rigor und posturaler Instabilität. Obwohl es keine Heilung gibt, konzentriert sich die Behandlung darauf, die Symptome zu lindern und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. In diesem Zusammenhang spielt die Rehabilitation (Reha) eine wichtige Rolle.

Was ist eine Kur/Reha bei Parkinson?

Eine Rehabilitation für Parkinson-Patienten umfasst verschiedene therapeutische Maßnahmen, die darauf abzielen, die Lebensqualität zu verbessern, motorische Fähigkeiten zu erhalten oder zu verbessern und funktionelle Einschränkungen zu minimieren. Die Therapieziele können je nach Phase der Krankheit variieren, von der Verbesserung der Symptome bis zur Anpassung an die fortschreitende Natur der Erkrankung.

Ziele der Rehabilitation

  • Erhalt und Verbesserung der motorischen Fähigkeiten: Durch gezielte Übungen und Therapien soll die Beweglichkeit, Koordination und das Gleichgewicht verbessert werden.
  • Minimierung funktioneller Einschränkungen: Ergotherapie hilft, die Selbstständigkeit im Alltag zu fördern, beispielsweise durch den Einsatz von Hilfsmitteln.
  • Steigerung der Lebensqualität: Die Reha soll die Selbstständigkeit im Alltag fördern und somit die Lebensqualität der Betroffenen steigern.
  • Abwendung von Erwerbsfähigkeitsminderung: Ein wichtiger Aspekt ist, den Arbeitsplatz durch Rehabilitationsmaßnahmen zu erhalten.
  • Vermeidung von Pflegebedürftigkeit: Durch die Förderung der Selbstständigkeit soll die Notwendigkeit von Pflege reduziert werden.

Voraussetzungen für eine Reha bei Parkinson

Um eine Reha bewilligt zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich gelten folgende Bedingungen:

  • Rehabilitationsbedürftigkeit: Die Rehabilitation muss aus medizinischer Sicht erforderlich sein, um die genannten Ziele zu erreichen.
  • Rehabilitationsfähigkeit: Der Patient muss in der Lage sein, aktiv an den Therapien teilzunehmen.
  • Positive Rehabilitationsprognose: Es muss eine realistische Chance bestehen, dass die Reha zu einer Verbesserung des Zustands führt.

Besonderheiten bei bestimmten Erkrankungen

Bei bestimmten Erkrankungen, darunter auch neurologische Krankheiten wie Parkinson, prüft die Krankenkasse nicht mehr, ob die Rehabilitation medizinisch erforderlich ist, wenn folgende zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Erhebliche funktionale Einschränkungen: Der Patient ist von erheblichen funktionalen Einschränkungen betroffen.
  • Beeinträchtigung von Aktivität und Teilhabe: Die Aktivität und Teilhabe des Patienten ist durch die Erkrankung beeinträchtigt.
  • Dokumentation durch den Arzt: Der Arzt muss diese Beeinträchtigungen anhand des SINGER Patientenprofils darlegen und einen Reha-Antrag stellen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Patient schneller in die Reha gelangen.

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Wie läuft die Antragstellung ab?

In der Regel wird der Reha-Antrag vom behandelnden Arzt gestellt. Bei einer Anschlussrehabilitation, die direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgt, kümmert sich der Krankenhausarzt gemeinsam mit dem Sozialdienst der Akutklinik um die Antragstellung.

Akutbehandlung und anschließende Reha

Im Rahmen der Parkinson-Komplexbehandlung können Patienten in der Akutphase aufgenommen werden. Die Fachklinik ist spezialisiert auf die akutstationäre Behandlung von Patienten mit extrapyramidalen Bewegungsstörungen, insbesondere der Parkinson-Krankheit und anderer Parkinson-Syndrome.

Die multimodale Komplexbehandlung ermöglicht es, medikamentös-therapeutische und nicht-medikamentöse Behandlungskonzepte miteinander zu kombinieren.

Nach einer Akutbehandlung kann bei medizinischer Notwendigkeit eine Anschlussrehabilitation erfolgen.

Inhalte und Therapieansätze in der Reha

Die Rehabilitation bei Parkinson ist individuell auf die Bedürfnisse und den Krankheitsverlauf jedes Patienten abgestimmt. Zu den häufigsten Therapieansätzen gehören:

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  • Physiotherapie: Verbesserung der Beweglichkeit, Koordination und des Gleichgewichts. Es gibt auch spezielle Bewegungs-Trainingsformen mit sehr großamplitudigen Bewegungen.
  • Ergotherapie: Förderung der Selbstständigkeit im Alltag, Anpassung der Wohnumgebung, Einsatz von Hilfsmitteln.
  • Logopädie: Verbesserung der Sprech- und Schluckfähigkeit. Speziell für Parkinson entwickelte Sprachtherapien üben mit den Betroffenen ganz gezielt ein moduliertes und lautes Sprechen.
  • Sporttherapie: Steigerung der Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination, beispielsweise durch Tanz oder Tai Chi.
  • Neuropsychologie: Behandlung von kognitiven Defiziten und psychischen Begleiterkrankungen wie Depressionen.
  • Sozialberatung: Unterstützung bei Fragen zu Schwerbehindertenausweis, Rente, Pflege und Hilfsmitteln.

Innovative Therapieansätze

Viele Rehakliniken bieten auch innovativere Ansätze an, um Patienten zu mobilisieren. Dazu gehören beispielsweise:

  • LSVT-BIG-Therapie®: Ein wissenschaftlich etabliertes Konzept, das darauf abzielt, den Bewegungsumfang zu vergrößern und mehr Sicherheit in der Bewegung zu erreichen.
  • Lee Silverman Voice Therapy®: Ein spezielles Training zur Verbesserung der Lautstärke und Sprechmelodie.
  • Tanztherapie: Studien belegen, dass Parkinson-Patienten von Tanztherapien in hohem Maße profitieren.

Hilfsmittel und Unterstützung im Alltag

Es gibt eine Vielzahl an Hilfsmitteln, die den Alltag erleichtern können, wie beispielsweise Gehhilfen, spezielles Besteck oder Trinkbecher. Das medizinische oder therapeutische Personal kann feststellen, welche Hilfsmittel individuell hilfreich sein können.

Die Rolle der Angehörigen

Auch für Angehörige kann die Erkrankung eines nahestehenden Menschen eine große Veränderung bedeuten. Es ist hilfreich, sich zu informieren und frühzeitig Unterstützung zu suchen. Angehörige sollten jedoch nicht die Rolle von pflegerischem oder therapeutischem Personal einnehmen.

Berufstätigkeit und Parkinson

Nicht jeder Mensch mit Parkinson ist sofort arbeitsunfähig. Zusammen mit dem Arzt und dem Integrationsamt kann geklärt werden, ob Änderungen der Arbeitssituation nötig und möglich sind. Ein Schwerbehindertenausweis ermöglicht den Anspruch auf verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Auch Reha-Maßnahmen können dazu beitragen, krankheitsbedingte Einschränkungen im Berufsleben zu verringern oder zu beseitigen.

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