Antrag auf Hilfe bei Parkinson: Ein umfassender Leitfaden

Die Parkinson-Krankheit, auch bekannt als Parkinson-Syndrom, ist eine fortschreitende neurologische Erkrankung, die durch einen Mangel an Dopamin in bestimmten Hirnbereichen verursacht wird. Dieser Dopaminmangel führt zu charakteristischen Bewegungsstörungen und anderen Symptomen. Die Erkrankung betrifft etwa 1 % der über 60-jährigen Menschen, kann aber auch jüngere Patienten betreffen. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Aspekte der Parkinson-Krankheit beleuchten und einen umfassenden Leitfaden für die Beantragung von Hilfeleistungen geben.

Was ist Parkinson?

Parkinson ist eine Erkrankung des Nervensystems, die vor allem bei älteren Menschen auftritt und nicht heilbar ist. Die häufigste Erscheinung ist Morbus Parkinson. Die Parkinson-Krankheit ist eine langsam fortschreitende Erkrankung des Gehirns, bei der eine kleine Gruppe von Zellen in der Substantia nigra beschädigt wird und abstirbt. Diese Zellen sind für die Produktion des chemischen Stoffes Dopamin zuständig. In den meisten Fällen dauert es Jahre, bis die Symptome auftreten und die Krankheit diagnostiziert wird.

Ursachen und Formen

Parkinson kann primär als Morbus Parkinson auftreten, wobei die Ursache der Erkrankung nicht bekannt ist (idiopathisches Parkinson-Syndrom). Es sterben die Neuronen im Hirnstamm ab, die für die Produktion des Botenstoffs Dopamin verantwortlich sind. Sekundär kann Parkinson als Folge anderer Hirnerkrankungen wie chronischer Durchblutungsstörungen, Entzündungen oder gelegentlich als Nebenwirkung von Medikamenten auftreten (symptomatisches Parkinson-Syndrom). Dieses lässt sich auf Verkalkung, Entzündungen, Verletzungen und andere schädliche Einflüsse (Drogen, Medikamente) auf das Gehirn zurückführen.

Symptome

Die Symptome der Parkinson-Krankheit sind vielfältig und betreffen nicht nur die Bewegungsfähigkeit. Eine Verlangsamung der Bewegungsfähigkeit (Akinese bzw. Hypokinese), die mit Gangstörungen, insbesondere Kleinschrittigkeit und Starthemmung und „Festkleben am Boden“ (Freezing-Phänomen) einhergeht, gilt als typisches Parkinsonsymptom. In weiter fortgeschrittenem Stadium kann es zur sogenannten Festination (immer schneller werdende kleine Schritte mit Sturzneigung) kommen. Auch eine immer kleiner werdende Handschrift und eine mimische Starre kommen häufig vor. Die Störung der Haltungsstabilität zählt auch zu den typischen Bewegungsstörungen. Wegen einer Schluckstörung wird ein vermeintlich vermehrter Speichelfluss beobachtet.

Ein grobes Zittern (Tremor) in Ruhe, insbesondere der Hände und Arme, aber auch im Bereich des ganzen Körpers, kann ebenfalls ein Anzeichen für Parkinson sein. Auch Rigor, eine besondere Form der Erhöhung der Muskelspannung, der auch zum sogenannten Zahnradphänomen führt, gilt als Symptom für Parkinson. Patienten gehen oft vornübergebeugt (Kamptokormie).

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Parkinson kann zahlreiche weitere Symptome aufweisen. So kann zu Beginn des Erkrankungsverlaufs eine Geruchsstörung als Parkinson-Frühsymptom auftreten. Durch die Muskelspannung können Rücken- oder Schulterschmerzen zunächst einmal auf die Wirbelsäule oder Gelenk bezogen fehlgedeutet werden, weshalb viele Patienten zunächst den Orthopäden aufsuchen. Ebenfalls früh im Verlauf der Erkrankung können Stimmungsschwankungen auftreten, Verstopfung und Schlafstörungen. In weiter fortgeschrittenen Krankheitsstadien kommt es häufig zu Kreislaufregulationsstörungen, auch Blasenfunktionsstörungen kommen vor.

Nicht nur die Motorik kann eine deutliche Verlangsamung aufweisen, auch die Verlangsamung von Denkabläufen, andere kognitive Störungen und eine nachlassende geistige Leistungsfähigkeit sind möglich. Erste Anzeichen von Parkinson können Riechstörungen, Schlafstörungen oder depressive Verstimmungen sein.

Diagnose

Die Diagnose Parkinson wird zumeist verhältnismäßig spät gestellt. Hat ein Arzt einmal die Diagnose Parkinson gestellt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie bzw.

Behandlung und Rehabilitation

Viele Symptome der Parkinsonkrankheit können medikamentös positiv beeinflusst werden. Wesentlich bei der medikamentösen Parkinson-Therapie ist die Gabe des Botenstoffs Dopamin in einer Form und festen Kombination, die auch im Gehirn ankommt und dort wirkt oder Medikamente die wie Dopamin wirken, die sogenannten Dopaminagonisten. Zahlreiche weitere Medikamente stehen zur Verfügung, die meist in Kombination gegeben werden können. Wichtig ist, dass Dopaminpräparate nicht zusammen mit Nahrung in den Magen gelangen, da sie ansonsten nicht gut aufgenommen werden. Sie werden also spätestens 30 Minuten vor den Mahlzeiten gegeben. Es gibt auch die Möglichkeit, Präparate per kontinuierlicher Infusion oder eine Pumpe zu applizieren.

Eine weitere Methode der Behandlung von Parkinson liegt in der tiefen Hirnstimulation nach Implantation von Elektroden in speziellen Kerngebieten des Gehirns und eines Hirnschrittmachers. Die Neurorehabilitation eignet sich gut, um begleitend zu den übrigen Parkinson-Therapien die richtige Hirnschrittmacherprogrammierung zu erreichen.

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Reha bei Parkinson

Zur Rehabilitation bei Parkinson ist unter ärztlicher Leitung das Zusammenarbeiten vieler Professionen aus den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Neuropsychologie, Bewegungstherapie, spezialisierte neurorehabilitative Pflege und Sozialarbeit notwendig. Dabei kommen Heilmittel zur Anwendung, die auf Verbesserung von Funktionsstörungen und Aktivitäten des täglichen Lebens hinwirken und so auch die Teilhabe von Patienten, sowohl für Beruf als auch den Alltag verbessern.

Im Rahmen der neurorehabilitativen Komplextherapie werden auch notwendige Hilfsmittel erprobt, angepasst, deren Gebrauch geübt und verordnet. Zusätzlich zur körperlichen Rehabilitation gibt es weitere Bereiche, die bei der Behandlung von Parkinson-Patienten von Bedeutung sind. Dazu gehören Beratungsleistungen bezüglich Nachsorge und möglichen sozialen Leistungen sowie Gesundheitsbildungsmaßnahmen bezüglich Risiken und Lebensführung, Krankheitsverlauf und Hilfen bei der Krankheitsverarbeitung.

Diese zusätzlichen Rehabilitationsschritte tragen dazu bei, den Patienten nicht nur physisch, sondern auch mental und emotional zu unterstützen, um ihre Lebensqualität zu verbessern und ihnen einen aktiveren Umgang mit ihrer Erkrankung zu ermöglichen.

Häufig gestellte Fragen zur neurologischen Reha bei Parkinson

  • Wie lange dauert eine Reha bei Parkinson? Die Reha erstreckt sich mit der intensiven Behandlung über einen Zeitraum von drei bis sechs Wochen. Da es sich bei Parkinson um eine fortschreitende Erkrankung handelt, sollten die Rehamaßnahmen regelmäßig wiederholt werden, wobei die Frequenz und die Intensität der Therapien jedoch individuell an die Krankheitssymptome jedes Patienten angepasst werden.
  • Was kann durch eine Parkinson-Reha erreicht werden? Für Menschen, die an Parkinson erkrankt sind, bietet eine regelmäßige neurologische Rehabilitation zahlreiche Vorteile. Wird diese frühzeitig begonnen, kann sie sich positiv auf den Verlauf der Krankheit auswirken. Insbesondere die Fähigkeiten zur Bewältigung des Alltags können in einem geschützten Umfeld während der Rehabilitation erworben werden. Die Ziele der medizinischen Rehabilitation variieren je nach den individuellen Bedürfnissen der Patienten und werden individuell festgelegt. Diese Ziele umfassen die Steigerung der Lebensqualität, die Förderung der Selbstständigkeit, die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und die Prävention der Verschlechterung des allgemeinen Gesundheitszustands.

Pflegegrad bei Parkinson

Parkinson kann im Krankheitsverlauf Pflegebedürftigkeit verursachen. Da die Krankheit bei den Betroffenen in der Regel unterschiedlich verläuft und sich somit die benötigte Pflege bei Parkinson unterscheidet, kann kein Pflegegrad pauschal genannt werden. Außerdem macht das Vorliegen von weiteren Erkrankungen, wie beispielsweise Demenz oder Arthrose einen großen Unterschied in der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit von Parkinson-Patienten.

Pflegegrad beantragen

Einen Antrag auf einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) sollten Sie bereits in einem frühen Stadium der Erkrankung stellen. Den Antrag auf einen Pflegegrad können Sie bei der zuständigen Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen stellen. Diese ist in der Regel an die Krankenkasse angeschlossen. Da die Beantragung eines Pflegegrads für den Antragsteller nicht mit Kosten verbunden ist, sollten Sie bei einer Parkinson-Erkrankung in jedem Fall einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Um das Verfahren der Begutachtung einzuleiten, genügt ein formloser Antrag auf einen Pflegegrad, den Sie direkt an die zuständige Pflege- bzw.

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Vorbereitung auf die Begutachtung

Zur Vorbereitung auf diesen wichtigen Termin empfehlen wir Ihnen, ein Pflegetagebuch zu führen. Hier halten Sie alle wichtigen Aspekte der Pflegesituation fest. Wenn Sie bei Parkinson schon in einem frühen Stadium der Krankheit einen Pflegegrad erhalten, sollten Sie den weiteren Verlauf genau beobachten. Da die Produktion von Dopamin immer weiter zurückgeht, nehmen die Symptome und Ausfallerscheinungen zu. Nach einigen Monaten oder Jahren kann es daher sinnvoll sein, einen Antrag auf Höherstufung zu stellen.

MDK Begutachtung

Der wichtigste Abschnitt Ihres Pflegegradantrags ist die MDK Begutachtung. Das Ergebnis des Gutachtens ist ausschlaggebend für die konkrete Einstufung in einen Pflegegrad. Weil die Krankheit vor allem in einem frühen Stadium schubweise auftreten und der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen Schwankungen unterliegen kann, ist es möglich, dass es während des Begutachtungstermins zu Fehleinschätzungen kommt. Für die Vorbereitung auf den Termin ist es daher von besonderer Bedeutung, ein Pflegetagebuch zu führen. Hier halten Sie sämtliche Pflegemaßnahmen und deren Häufigkeit fest. Während der Begutachtung sollte der Pflegebedürftige nicht allein mit dem Pflegegutachter sein. Es sollte immer ein Angehöriger anwesend sein, der die Pflegesituation beschreiben und auf Aspekte hinweisen kann, die im Gespräch andernfalls vielleicht übersehen werden. Oft wird dann ein zu niedriger Pflegegrad vergeben, der nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht.

Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid

Sind Sie der Meinung, dass Ihr Pflegegradbescheid nicht Ihrer Pflegesituation entspricht? Im folgenden Abschnitt informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten, einen Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid einzureichen.

Leistungen der Pflegegrade

Abhängig von der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und somit vom Pflegegrad können Pflegebedürftige verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Ab Pflegegrad 2 steht Pflegebedürftigen das sogenannte Pflegegeld zu. Informieren Sie sich über die Leistungen der Pflegegrade 1 bis 5.

Pflege im Alltag

Eine individuell auf die persönlichen Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnittene Pflege ist unabdingbar. Um die Arbeit an den eigenen Fähigkeiten zu fördern und um das oftmals bereits reduzierte Selbstbewusstsein des Pflegebedürftigen nicht weiter zu schwächen, sollten Pflegepersonen daher nicht mehr helfen und unterstützen als wirklich notwendig ist. Auch wenn es manchmal recht lange dauert, sind Pflegebedürftige mit Parkinson nämlich noch in der Lage, vergleichsweise viele Alltagstätigkeiten selbstständig auszuführen. Pflegedienste bieten Kurse zur Erhaltung der Selbstständigkeit bei Parkinson an.

Damit sich die Patienten auch ohne fremde Hilfe zurechtfinden, sollte der Wohnraum an die individuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Pflege von Kindern mit Parkinson

Ein Sonderfall, der ebenfalls in der Pflege relevant werden kann, sind Parkinson-Patienten im Kindesalter. An Morbus Parkinson können Kinder nicht erkranken, jedoch tritt in seltenen Fällen eine erbliche Form der Parkinson-Krankheit auf. Für die Pflegeperson ist es auch bei Kindern mit Parkinson das wichtigste, die Selbstständigkeit nicht außer Acht zu lassen und regelmäßig an der Aktivierung von Handlungen zu arbeiten.

Schwerbehindertenausweis bei Parkinson

Ein Schwerbehindertenausweis kann für Menschen mit Parkinson einen gewissen Ausgleich der krankheitsbedingten Einschränkungen bedeuten. Im Schwerbehindertenrecht geht es grundsätzlich nicht um die Krankheit, sondern um die Auswirkungen auf Ihr Leben. Für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises reicht daher die Diagnose Parkinson allein nicht aus, vielmehr wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen eine Begutachtung vorgenommen.

Wann liegt eine Schwerbehinderung vor?

Nach dem Schwerbehindertengesetz gilt als schwerbehindert, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 % hat. Den Antrag auf Schwerbehinderung bei Parkinson können Sie beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Dort werden die Diagnosen und Befunde der behandelnden Ärzte (Hausarzt, der Fachärzte, Krankenhäuser, Sozialstation angefordert und geprüft. Durch die Parkinson-Erkrankung muss also eine deutliche Störung vorliegen, dann kann eine Schwerbehinderung festgestellt werden. Wenn die Einschränkungen im Laufe der Erkrankung zunehmen, kann jederzeit ein Änderungsantrag gestellt werden und ein höhere GdB erteilt werden.

  • Schwere Störung: Alle Symptome stark ausgeprägt bis hin zur Bewegungsunfähigkeit (GdB bei 80-100 %).

Nachteilsausgleiche

Die Feststellung der Schwerbehinderung mit einem GdB von mindestens 50 eröffnet den Betroffenen auch einen Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen. Der Gesetzgeber spricht hier bewusst nicht von Vorteilen, sondern von einem Ausgleich jener Nachteile, die sich aus den Einschränkungen der Erkrankung ergeben. Sie erhalten Preisnachlässe im Straßenverkehr, Ermäßigungen beim Rundfunkbeitrag und bei den Telefongebühren, sofern das zusätzliche Merkzeichen RF im Ausweis vermerkt ist. Darüber hinaus erhalten sie ggf.

Hilfsmittel für den Alltag mit Parkinson

Sind Sie selbst oder ein Angehöriger Parkinson-Patient, ist es für Sie wahrscheinlich wünschenswert, das Leben mit dem Krankheitsbild so komfortabel wie möglich zu gestalten. Im Sanitätshaus finden Sie viele Hilfsmittel, die Sie im Alltag mit der Erkrankung unterstützen können.

  • Mobilitätshilfen: Rollator, Rollstuhl oder Gehstock - diese Hilfen halten Sie aufrecht auf Ihren Füßen und geben Ihnen Sicherheit.
  • Anti-Freezing-Hilfen: Der Anti-Freezing-Stock oder der Anti-Freezing-Stepper am Rollator überwindet Blockaden und kann zudem gezielt als Trainingsgerät eingesetzt werden.
  • Sturzprävention: Im Sanitätshaus erhalten Sie eine Reihe von Hilfen, die Sie vorm Fallen bewahren und oder Verletzungen minimieren, falls es doch dazu kommt.
  • Spezialmatratzen: Im fortgeschrittenen Stadium können sich Parkinson-Erkrankte oft nicht mehr so einfach im Bett drehen. Spezialmatratzen helfen dann, zur Erholung zu kommen.
  • Inkontinenzhilfen: Es gibt mehrere Hilfsmittel, die dabei zu Hause und in der Pflege zum Einsatz kommen.
  • Besteck und Geschirr: Das Zittern bewirkt, das Besteck oder Geschirr nicht mehr sicher gefasst werden können. Es droht Verletzungsgefahr.

Finanzielle Unterstützung

Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien, Hilfsmitteln und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Sozialhilfe können Sie ggf. Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen.

Stiftungen

Die Hilde-Ulrichs-Stiftung unterstützt ausschließlich Projekte, die mit dem Stiftungszweck in der Satzung vereinbart sind. Anträge können grundsätzlich von mehreren Antragstellern gestellt werden, wobei einer - im Antrag kenntlich - als Hauptantragsteller fungiert. Der Hauptantragsteller einer Förderung muss den Hauptsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Die Fördermittel sind als zweckgebundene Zuwendung zu vergeben; bei Forschungsvorhaben ausschließlich an wissenschaftliche Einrichtungen. Förderungen werden in der Regel nur bis zu einer Größenordnung von 10.000€ ausgeschüttet.

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