Approbation als Neurologe: Voraussetzungen und Weg zur Anerkennung

Die Approbation ist die staatliche Zulassung, die es Medizinern in Deutschland erlaubt, selbstständig als Arzt zu arbeiten. Sie ist die Grundvoraussetzung für eine Facharztausbildung und die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Dieser Artikel beleuchtet die spezifischen Voraussetzungen und den Weg zur Approbation für Neurologen, einschließlich der Besonderheiten für ausländische Ärzte.

Einführung in die Neurologie

Ein Neurologe beschäftigt sich mit Erkrankungen und Funktionsstörungen des Nervensystems, das Gehirn und Rückenmark umfasst. Der Arbeitsalltag ist vielfältig und beinhaltet die Diagnose und Behandlung unterschiedlichster neurologischer Probleme. Ein erster Patient könnte beispielsweise eines Tages beginnen zu humpeln, wobei sich das Bein wie gelähmt anfühlt, ohne dass Schmerzen vorhanden sind. Nach einer Überweisung zum Neurologen und verschiedenen Untersuchungen könnte die Diagnose Stress lauten, wenn keine neurologische Ursache gefunden wird.

Der Weg zum Facharzt für Neurologie

Um Facharzt für Neurologie zu werden, sind mehrere Schritte erforderlich:

  1. Abitur und Medizinstudium: Zunächst ist ein abgeschlossenes Abitur erforderlich, um ein Studium der Humanmedizin zu beginnen. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Jahre bzw. 12 Semester. Die Anzahl der Studienplätze ist in der Regel durch einen Numerus Clausus (NC) begrenzt.

  2. Approbation als Arzt: Nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums, einschließlich eines praktischen Jahres (PJ), und bestandener ärztlicher Prüfung wird die Approbation als Arzt erteilt. Die Approbation ist die staatliche, unbefristete und bundesweit gültige Zulassung zur eigenverantwortlichen Ausübung des Arztberufs.

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  3. Facharztweiterbildung Neurologie: Im Anschluss an die Approbation beginnt die fünfjährige Facharztausbildung in der Neurologie. Diese beinhaltet unter anderem:

    • 24 Monate in der stationären neurologischen Patientenversorgung
    • 12 Monate in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie oder psychosomatischen Medizin und Psychotherapie
    • 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung neurologischer Patienten
  4. Facharztprüfung: Am Ende der Facharztausbildung muss eine Facharztprüfung abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung wird die Facharzturkunde ausgestellt.

Voraussetzungen für die Approbation

Um die Approbation als Arzt zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Erfolgreich abgeschlossene ärztliche Ausbildung: Dies beinhaltet ein Studium der Medizin, Ausbildung in erster Hilfe, Krankenpflegedienst (3 Monate), Famulatur (4 Monate) und die ärztliche Prüfung.
  • Studienvoraussetzungen: Ein erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium mit einer Regelstudienzeit von sechs Jahren bzw. 12 Semestern.
  • Sprachanforderungen: Ausländische Ärzte müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Umgangssprache und der medizinischen Fachsprache nachweisen. Dies wird in der Regel durch ein Sprachniveau von mindestens C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) belegt.
  • Praktische Erfahrungen: Das Medizinstudium beinhaltet ein praktisches Jahr (PJ).
  • Gesundheitliche Anforderungen: Ein ärztliches Attest (nicht älter als 1 Monat) muss belegen, dass der Antragsteller körperlich in der Lage ist, den Beruf des Arztes auszuüben und keine Gefährdung für Patienten darstellt.
  • Weitere Dokumente: Lebenslauf, Geburtsurkunde, Identitätsnachweis, Erklärung über laufende Straf- oder Ermittlungsverfahren, amtliches Führungszeugnis und das Zeugnis über die Ärztliche Prüfung.

Die Rolle des Logbuchs in der Facharztausbildung

Ein wichtiger Bestandteil der Facharztausbildung Neurologie ist das Ausbildungslogbuch. In diesem Logbuch werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert. Damit ein Arzt zur Facharztprüfung zugelassen wird, muss das Logbuch vollständig ausgefüllt bei der zuständigen Ärztekammer abgegeben werden. Seit 2020 gibt es eine digitale Version des Logbuchs (eLogbuch), die verpflichtend ist.

Facharztprüfung Neurologie

Die Facharztprüfung in der Neurologie ist die letzte Etappe auf dem Weg zum Facharzt. In einer mündlichen Prüfung wird festgestellt, ob der Arzt bereits die Facharztreife besitzt. Nach bestandener Prüfung wird die Facharzturkunde ausgestellt.

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Spezialisierungsmöglichkeiten nach der Facharztausbildung

Nach der Facharztausbildung Neurologie gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Spezialisierung, um das Wissen zu vertiefen oder die Karriere voranzutreiben. Dazu gehören:

  • Fokussierung auf ein Teilgebiet der Neurologie: Zum Beispiel Vaskuläre Neurologie (Durchblutungsstörungen des Gehirns) oder Neuroonkologie (Tumorerkrankungen des Nervensystems).
  • Spezialisierung auf bestimmte Erkrankungen: Zum Beispiel Epilepsie, Schlaganfall oder Parkinson-Krankheit.
  • Zusatzbezeichnungen: Erwerb von Zusatzbezeichnungen wie Flugmedizin, Medizinische Genetik, Notfallmedizin oder Physikalische Therapie.
  • Weiterbildung zum Neurochirurgen: Diese Weiterbildung schließt an die Facharztausbildung an und dauert sechs Jahre.
  • Weiterführendes Studium: Masterstudiengänge wie Gesundheitsmanagement, Gesundheitswissenschaften oder Algesiologie.
  • Promotion und Habilitation: Für eine gehobene Position in einer Klinik oder eine wissenschaftliche Laufbahn an einer Hochschule sind in der Regel eine Promotion und Habilitation erforderlich.

Approbation für ausländische Ärzte

Für Ärzte, die ihr Medizinstudium im Ausland abgeschlossen haben, gestaltet sich das Approbationsverfahren etwas aufwändiger. Grundsätzlich wird zwischen Abschlüssen aus EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz und Abschlüssen aus Drittstaaten unterschieden.

  • EU-/EWR-Staaten oder Schweiz: Studienabschlüsse aus diesen Ländern werden in der Regel automatisch in Deutschland anerkannt, da vergleichbare Ausbildungsstandards bestehen.
  • Drittstaaten: Hier muss die Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikationen mit den deutschen Anforderungen beurteilt werden. Dies erfordert eine Übersetzung des Curriculums in die deutsche Sprache. Unter Umständen muss eine Kenntnisprüfung abgelegt werden, die sich an der mündlich-praktischen Prüfung des deutschen Staatsexamens orientiert.

Sprachanforderungen für ausländische Ärzte

Ausländische Ärzte und Ärztinnen, die in Deutschland als approbierter Arzt arbeiten wollen, müssen bestimmte Sprachanforderungen erfüllen. Auf der 87. Gesundheitsministerkonferenz 2014 wurde definiert, dass Ärzte, Apotheker und Psychotherapeuten über ausreichende Kenntnisse sowohl der deutschen Umgangssprache als auch der medizinischen Fachsprache verfügen müssen. Ärzte und Zahnärzte müssen auf der nachgewiesenen Grundlage eines GER-B2 über Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 verfügen. Antragsteller, die Deutsch in Wort und Schrift fließend (z.B. als Muttersprache) beherrschen oder deren Ausbildungsnachweis in deutscher Sprache erworben wurde, müssen ihr Sprachniveau nicht nachweisen.

Kenntnisprüfung für ausländische Ärzte

Ausländische Ärzte aus Drittstaaten können auch eine Kenntnisprüfung absolvieren, um ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Diese Prüfung orientiert sich an der mündlich-praktischen Prüfung des deutschen Staatsexamens (M3). Schwerpunkte sind die korrekte Behandlung von Patienten und die konkrete Diagnosestellung. Theoretisch können auch alle Inhalte des Staatsexamens in der Kenntnisprüfung abgefragt werden. Hier liegt der Schwerpunkt auf Innere Medizin, Chirurgie, Notfallmedizin, klinische Pharmakologie und Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

Berufserlaubnis als Alternative zur Approbation

Alternativ zur Approbation kann die Ausübung des Arztberufs auch per Berufserlaubnis gemäß § 10 BÄO genehmigt werden. Der Hauptunterschied zwischen der Approbation und der Berufserlaubnis ist, dass die Erlaubnis nur maximal 2 Jahre gültig ist. Zudem ist die Berufserlaubnis auf ein Bundesland beschränkt und kann auf ein bestimmtes medizinisches Fachgebiet limitiert sein.

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Kosten und Dauer des Approbationsverfahrens

Die Kosten für die Erteilung einer Approbation als Arzt liegen zwischen 150 € und 1.000 €. Der letztendliche Betrag ist abhängig vom Verwaltungsaufwand des jeweiligen Approbationsantrages und dem Bundesland. Das Approbationsverfahren dauert ungefähr 4 Wochen für deutsche Ärzte. Ausländische Ärzte müssen hingegen ca. 1 bis maximal 2 Jahre auf die Erteilung der Approbation warten.

Zuständige Stellen für die Approbation

Das jeweils zuständige Landesprüfungsamt (Approbationsbehörde) ist für die Erteilung der Approbation zuständig. Für jedes Bundesland gibt es eine entsprechende Stelle. Möchte man nach erfolgreicher Approbation an der ärztlichen Versorgung teilnehmen, dann muss man in einer der insgesamt 17 Landesärztekammern Mitglied sein.

Gehalt während der Facharztausbildung

Als Assistenzarzt in der Facharztausbildung wird man nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag bezahlt. Das Anfangsgehalt beträgt etwa 4.850 Euro bis 6.340 Euro (Stand: 2023). Als ausgebildeter Facharzt kann man dann noch einmal deutlich mehr verdienen.

Bedeutung der Approbation für den Arztberuf

Die Approbation ist die Grundvoraussetzung für die selbstständige Ausübung des Arztberufs in Deutschland. Sie ermöglicht die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, die Facharztausbildung und die Spezialisierung in verschiedenen Bereichen der Medizin. Ohne Approbation ist die Ausübung des Arztberufs in Deutschland nicht erlaubt.

Möglichkeiten nach der Approbation

Mit Erhalt der Approbation erhält man die Berechtigung den Titel Arzt/Ärztin zu tragen. Anschließend kann eine Tätigkeit als Assistenzarzt /-ärztin (Arzt/Ärztin in Weiterbildung) und damit eine Facharztweiterbildung (auch Facharztausbildung genannt) beginnen. Nach Abschluss der mehrjährigen Facharztausbildung wird der Facharzttitel im Bereich Neurologie erlangt.

Verlust der Approbation

Wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorhanden sind, kann die Approbation auch wieder zurückgezogen werden. Gründe hierfür können sein:

  • Verdacht einer Straftat, aus der sich die Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit zur Ausübung des Arztberufs ergeben kann.
  • Gesundheitliche Einschränkungen, die die Ausübung des Arztberufs gefährden.

Kann über einen Approbationsentzug noch nicht abschließend entschieden werden, beispielsweise weil ein Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann die Approbation auch ruhen.

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