Die Diagnose Demenz hat weitreichende Folgen, sowohl für den Betroffenen selbst als auch für seine Angehörigen. Neben den medizinischen Aspekten spielen auch rechtliche und finanzielle Fragen eine wichtige Rolle. Dieser Artikel beleuchtet die Kriterien für eine ärztliche Bescheinigung bei Demenz, das Verfahren zur Beantragung eines Pflegegrades und die relevanten rechtlichen Aspekte.
Die Rolle des Hausarztes und die Diagnostik
Der erste Ansprechpartner bei Verdacht auf Demenz ist in der Regel der Hausarzt. Dieser sollte sensibilisiert sein und den Patienten selbst untersuchen. Sind die Symptome nur leicht ausgeprägt und im Alltag kaum wahrnehmbar, sind ausführlichere Untersuchungen erforderlich.
Neuropsychologische Testung
Ein wichtiger Bestandteil der Diagnostik ist die neuropsychologische Testung. Dabei werden Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Sprache und andere höhere Hirnfunktionen untersucht. Es gibt verschiedene Testverfahren, die mit Stift und Papier oder am Computer durchgeführt werden können.
Kurztests und ausführliche Gedächtnistests
Einfachere Untersuchungen umfassen Kurztests, bei denen beispielsweise drei Wörter vorgegeben werden, gefolgt von einer Rechenaufgabe. Anschließend wird abgefragt, welche Wörter sich der Patient gemerkt hat. Ausführlichere Gedächtnistests, wie sie in Gedächtnisambulanzen durchgeführt werden, beinhalten das Lernen von 15 Wörtern, die mehrmals wiederholt werden müssen. Nach einer Ablenkung wird das Gedächtnis erneut überprüft.
Beantragung eines Pflegegrades
Mit einer ärztlichen Bescheinigung kann ein Pflegegrad beantragt werden. Innerhalb von 25 Arbeitstagen informiert die Pflegekasse über ihre Entscheidung.
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Schritt 1: Das richtige Formular finden
Viele Leistungen der Pflegekasse müssen separat beantragt werden. Um die verschiedenen Pflegekassen-Leistungen aber überhaupt beanspruchen zu können, ist ein Pflegegrad nötig. Diesen beantragen Sie bei der Pflegekasse, die wiederum bei der Krankenkasse angegliedert ist. Das für Sie erforderliche Formular trägt die Bezeichnung „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Bei vielen Versicherern können Sie das Formular direkt auf der Webseite herunterladen und ausdrucken. Sie können aber auch ganz unkompliziert die Pflegekasse um eine Zusendung bitten.
Schritt 2: Das Formular ausfüllen
Die Pflegekasse benötigt einige Informationen von Ihnen, um Ihren Antrag bearbeiten und die Feststellung der Pflegebedürftigkeit in die Wege leiten zu können. Neben persönlichen Informationen ist zum Beispiel auch von Interesse, wer sich um die Pflege kümmern soll und ob Sie gleichzeitig Leistungen wie die Pflegesachleistungen beantragen möchten. Ganz wichtig: Vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht. Senden Sie das Formular nach dem Ausfüllen direkt an die Pflegekasse.
Schritt 3: Anruf vom Medizinischen Dienst (MD) erwarten
Nach dem Eintreffen Ihres Formulars, sichtet die Pflegekasse zunächst Ihren Antrag. Danach beauftragt sie den Medizinischen Dienst damit, eine Pflegebegutachtung durchzuführen. Dies ist wichtig, um die Selbstständigkeit festzustellen. Keine Sorge, Sie müssen dafür keine fremden Räumlichkeiten aufsuchen - die Pflegebegutachtung findet bequem bei Ihnen zu Hause statt. Zuvor erhalten Sie einen Anruf von einem Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes, um gemeinsam einen Termin abzustimmen.
Schritt 4: Pflegekassen-Bescheid empfangen
Nach spätestens 25 Arbeitstagen erhalten Sie eine Rückmeldung von der Pflegekasse. Der zugehörige Bescheid teilt Ihnen mit, ob die Pflegekasse einem Pflegegrad zustimmt und wie hoch er ist. Mit einem zugeteilten Pflegegrad können Sie nun verschiedene Leistungen für Ihren Alltag beanspruchen. Doch Vorsicht: Viele Unterstützungsangebote stehen Ihnen erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.
Schritt 5: Widerspruch abwägen
Die Pflegekasse prüft eingehend, welcher Pflegegrad die Pflegesituation richtig abbildet. Trotzdem kann es manchmal sein, dass Beteiligte der Ansicht sind, dass der Pflegegrad nicht passt. Ist das bei Ihnen der Fall, können Sie schriftlich einen Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Dafür haben Sie nach Zugang des Schreibens einen Monat Zeit.
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Leistungen der Pflegeversicherung
Seit 2017 werden kognitive Einschränkungen, wie sie bei Demenz auftreten, ebenfalls als pflegebedürftig gewertet. Anstelle der früheren Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade. Die Gutachter des Medizinischen Dienstes erfassen alle Informationen anhand eines standardisierten Fragenkatalogs. Dabei werden verschiedene Kriterien überprüft, wie selbstständig der Versicherte noch ist. Anhand der Summe der Punkte aller Kategorien errechnet sich der jeweilige Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegeversicherung.
Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes
Eine gute Vorbereitung hilft, Unsicherheiten zu reduzieren. Folgende Unterlagen sollten bereitgehalten werden:
- Arztberichte
- Medikamentenpläne
- Dokumentationen des ambulanten Pflegedienstes (sofern vorhanden)
- Schwerbehindertenausweis
- Pflegetagebuch
Es ist wichtig, dem Gutachter ein realistisches Bild der Situation zu vermitteln. Viele Angehörige erleben, dass die erkrankte Person während des Besuchs des Medizinischen Dienstes wacher, klarer und selbstständiger wirkt als sonst. Dieses Fassadenverhalten ist nicht ungewöhnlich. Nehmen Sie die Gutachterin oder den Gutachter am besten beiseite, und beschreiben Sie ehrlich, in welchen Situationen tatsächlich Hilfe notwendig ist.
Umgang mit Ablehnung
Nicht jede erkrankte Person ist bereit, Hilfe anzunehmen. Hinter Sätzen wie „Ich brauche keine Hilfe“ oder „Das geht schon noch“ steckt häufig der Wunsch, die Kontrolle zu behalten. Sprechen Sie das Thema frühzeitig an und beginnen Sie mit kleinen, konkreten Schritten.
Rechtliche Aspekte bei Demenz
Die Rechtslage bei Demenz ist nicht immer eindeutig. Demenz bedeutet nicht automatisch Geschäftsunfähigkeit. Entscheidend sind Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
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Geschäftsunfähigkeit
Geschäftsunfähigkeit ist ein rechtlicher Begriff, der besagt, dass eine Person aufgrund ihres geistigen Zustands nicht in der Lage ist, rechtlich bindende Verträge oder Geschäfte selbstständig abzuschließen. Geschäfte, die von geschäftsunfähigen Personen getätigt werden, sind grundsätzlich nichtig.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Liegen Vorsorgedokumente vor, in denen die betroffene Person selbstbestimmt geregelt hat, wer sie im Falle einer Demenzerkrankung vertreten soll, ist dies der Idealfall. Mit einer Vorsorgevollmacht kann im Voraus geregelt werden, wer Entscheidungen treffen soll, wenn aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls eine Person dazu nicht mehr in der Lage sein sollte. Anders als ein gesetzlicher Betreuer ist der durch eine Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte dem Betreuungsgericht gegenüber nicht rechenschaftspflichtig.
In einer Betreuungsverfügung kann eine Person benannt werden, die im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit als Betreuer eingesetzt werden soll. Das Gericht prüft dann, ob die Bestellung eines Betreuers erforderlich und die vorgeschlagene Person geeignet ist. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht, steht die Betreuung unter gerichtlicher Aufsicht.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist ein Vorsorgedokument, das im späteren Stadium einer Demenzerkrankung sehr wichtig werden kann. In späteren Stadien der Erkrankung können Betroffene oft nicht mehr klar kommunizieren, welche medizinischen Behandlungen sie wünschen oder ablehnen.
Selbstbestimmung und Respektierung des Willens
Im Umgang mit Demenzerkrankten ist es wichtig, ihren aktuellen Willen zu verstehen und die Selbstbestimmung trotz Demenz zu respektieren. Selbst wenn die Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt ist, sollten die Wünsche und Bedürfnisse erfasst werden. Menschen mit Demenz sind oft noch lange in der Lage, in bestimmten Lebensbereichen eigene Entscheidungen zu treffen. Solange sich der Betroffene damit nicht selbst schadet, ist seine Entscheidung zu respektieren.
Rechtliche Betreuung
Wenn eine Person aufgrund einer Demenzerkrankung nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln und keine ausreichenden Vorsorgedokumente wie eine Vorsorgevollmacht vorliegen, tritt die gesetzliche Betreuung in Kraft. Die Auswahl des Betreuers erfolgt im Interesse des Betroffenen und berücksichtigt in der Regel die Wünsche der Angehörigen. Ziel der rechtlichen Betreuung bei Demenz ist es, die Selbstbestimmung und Lebensqualität der Betroffenen so weit wie möglich zu erhalten und gleichzeitig ihren Schutz und ihre Fürsorge zu gewährleisten.
Aufgaben des Betreuers
Der Betreuer wird für definierte Aufgabenbereiche bestellt. Er unterliegt stets der Aufsicht des Amtsgerichtes und muss auf Verlangen des Gerichtes Auskunft über die Führung und Betreuung und den persönlichen Verhältnissen des Betreuten geben. Insbesondere hinsichtlich der Vermögensverwaltung muss eine Rechnungslegung erfolgen. Gesondert genehmigungspflichtig sind bestimmte Rechtsgeschäfte, insbesondere bei Verfügungen über wirtschaftlich bedeutsame Transaktionen wie den Verkauf von Immobilien.
Einwilligungsvorbehalt
Im Rahmen der Erteilung einer Betreuung kann ein Einwilligungsvorbehalt erklärt werden. Dies bedeutet, dass bestimmte Transaktionen, z. B. finanzieller Natur, der Einwilligung des Betreuers bedürfen.
Wahlrecht, Straßenverkehr und Bankgeschäfte
Weitere gesetzliche Grundlagen betreffen das Wahlrecht, den Straßenverkehr und Bankgeschäfte.
Wahlrecht
Da das Wählen ein grundlegendes Bürgerrecht darstellt, bleibt das Wahlrecht auch bei einer Demenzerkrankung bestehen. Es kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Während Menschen mit Demenz eine Begleitung in die Wahlkabine mitnehmen dürfen, ist diese ausschließlich zur technischen Unterstützung zulässig.
Straßenverkehr
Das Thema Autofahren im Zusammenhang mit Demenz ist anspruchsvoll und muss äußerst sensibel angegangen werden. Bei fortgeschrittener Demenz kann der Führerschein von der Straßenverkehrsbehörde nach Anlage 4a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) entzogen werden. Ärzte sind in diesem Fall von ihrer Schweigepflicht entbunden und haben das Recht, die Behörde auf die jeweilige Demenzsituation hinzuweisen.
Bankgeschäfte
Solange Demenzerkrankte voll geschäftsfähig sind, können sie frei über ihr Geld verfügen und alle Bankgeschäfte selbstständig erledigen. Sobald die Geschäftsfähigkeit aufgrund der Demenz nicht mehr gegeben ist, wird in der Regel ein rechtlicher Betreuer bestellt. Dieser regelt die finanziellen Angelegenheiten im Sinne des Betroffenen. Viele Banken verlangen eine gesonderte Vollmacht oder spezifische Formulare für ihre Transaktionen.
Verwahrlosung und Selbstbestimmung
Der Demenzerkrankte hat ein Recht auf Verwahrlosung und kann bis zu einem gewissen Grad selbst entscheiden, wie er Hygiene und Ordnung in seinem eigenen Leben handhabt. Allerdings gibt es Grenzen, insbesondere wenn die Gesundheit oder Sicherheit der Person ernsthaft gefährdet ist.
Freiheitsentziehende Maßnahmen
Auch bei der Pflege zu Hause sind freiheitsentziehende Maßnahmen grundsätzlich nicht erlaubt, denn jeder Mensch hat das Recht, sich frei zu bewegen. Ohne Einwilligung der betroffenen Person oder einer richterlichen Genehmigung dürfen keine freiheitsentziehenden Maßnahmen vorgenommen werden.
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