Augenlasern und Epilepsie: Kontraindikationen und Behandlungsoptionen

Die Augenlaserkorrektur ist für viele Menschen mit Fehlsichtigkeit eine attraktive Option, um ohne Brille oder Kontaktlinsen scharf sehen zu können. Allerdings gibt es bestimmte Ausschlusskriterien und Kontraindikationen, die eine solche Operation unmöglich machen. Dieser Artikel beleuchtet die Kontraindikationen des Augenlaserns im Zusammenhang mit Epilepsie und diskutiert alternative Behandlungsmöglichkeiten.

Einführung

Viele Menschen weltweit leiden unter ihrer Fehlsichtigkeit und wünschen sich eine Korrektur durch Augenlasern. Eine wichtige Voraussetzung für das Augenlasern ist eine Sehkraft bis zu einer gewissen Dioptrienzahl. Es gibt jedoch viele weitere Kriterien und gesundheitliche Bedingungen, die Kontaktlinsen- und Brillenträger erfüllen sollten.

Wann ist Augenlasern möglich?

Eine Laserbehandlung kann auch nach einer Staroperation notwendig sein. Bei einer Nach-Star-OP können durch die Linsenimplantation durch eine künstliche Linse Trübungen entstehen. Auch bei einem Netzhautloch ist es möglich, eine Augenlaserkorrektur vorzunehmen. Wer ein Loch im Auge lasern lassen möchte, kann diese Ablösung verhindern.

Kontraindikationen für Augenlasern

Es gibt bestimmte Ausschlusskriterien und Kontraindikationen, die eine Operation am Auge unmöglich machen. Die Dioptrienstärke darf beispielsweise die von einem Augenchirurgen angegebenen Grenzen nicht überschreiten. Eine absolute Kontraindikation ist eine zu dünne Hornhaut. Wenn die Hornhaut zu dünn ist, also die Hornhautdicke etwa unter 497 μm liegt, kann nicht operiert werden, wobei neue Laserverfahren hier eine höhere Toleranz gewähren könnten.

Epilepsie als Kontraindikation?

Die Frage, ob Epilepsie eine Kontraindikation für das Augenlasern darstellt, ist komplex und muss individuell beurteilt werden. Gepulstes Licht in bestimmten Frequenzbereichen kann bei Patienten mit Epilepsie Anfälle auslösen. Es ist daher unerlässlich, dass Patienten mit Epilepsie vor einer Augenlaserbehandlung ihren Neurologen und den behandelnden Augenchirurgen konsultieren.

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Weitere Kontraindikationen

Neben Epilepsie gibt es weitere Erkrankungen, die eine Augenlaserbehandlung ausschließen oder besondere Vorsicht erfordern:

  • Diabetes: Bei Diabetes Typ 1 kann theoretisch eine Kontraindikation bestehen. Allerdings ist eine augenchirurgische Laserbehandlung dennoch oftmals machbar, sofern der Gesundheitszustand ansonsten stabil ist.
  • Autoimmunerkrankungen: Bei Autoimmunerkrankungen wie Morbus Basedow, Morbus Crohn oder Morbus Bechterew ist eine Lasertherapie nur in einigen wenigen Patientenfällen möglich.
  • Schwangerschaft: Eine OP trotz Schwangerschaft sollte aufgrund der hormonellen Veränderungen auf keinen Fall durchgeführt werden.
  • Trockene Augen: Generell wird eher davon abgeraten, da die häufigste Nebenwirkung der Behandlung gerade trockene Augen sind.
  • Herpes: Genau wie bei Heuschnupfen, ist bei Herpes das Immunsystem geschwächt und der Arzt muss die Entscheidung treffen, ob der Allgemeinzustand ausreichend ist.
  • Multiple Sklerose (MS): Eine operative Korrektur ist sogar teilweise trotz Multiple Sklerose (MS) möglich.
  • Neurodermitis: Bei Neurodermitis sind sich die Ärzte in Augenlaserkliniken nicht einig, ob eine Behandlung stattfinden sollte oder nicht.

Alternative Behandlungsmöglichkeiten bei Epilepsie und Fehlsichtigkeit

Wenn eine Augenlaserbehandlung aufgrund von Epilepsie oder anderen Kontraindikationen nicht möglich ist, gibt es alternative Möglichkeiten zur Korrektur der Fehlsichtigkeit:

  • Brillen: Die klassische Brille ist eine bewährte und sichere Methode zur Korrektur von Sehfehlern.
  • Kontaktlinsen: Kontaktlinsen bieten eine flexible Alternative zur Brille, sind jedoch mit einem höheren Risiko für Infektionen und trockene Augen verbunden.
  • Linsenimplantation (ICL): Bei dieser Methode wird eine künstliche Linse zusätzlich zur natürlichen Linse ins Auge eingesetzt.

Stereotaktische Laserthermoablation (sT-LA) bei Epilepsie

Der folgende Abschnitt beschreibt ein Fallbeispiel zur Behandlung von Epilepsie mit stereotaktischer Laserthermoablation (sT-LA). Dies ist zwar keine direkte Alternative zur Augenlaserkorrektur bei Fehlsichtigkeit, aber es zeigt den Einsatz von Lasertechnologie in der Behandlung von neurologischen Erkrankungen.

Fallbeispiel: Stereotaktische Laserthermoablation bei Temporallappenepilepsie

Ein 24-jähriger Patient stellte sich 2012 in der Epilepsieambulanz der Universitätsklinik Magdeburg vor. Anamnestisch wurden Fieberkrämpfe und Komplikationen bei der Geburt berichtet. Eine Magnetresonanztomographie (MRT) zeigte eine angedeutete hippokampale Volumenminderung rechts. Im Verlauf der nächsten Jahre wurden verschiedene Medikamente aufdosiert, ohne dass eine Anfallsfreiheit erreicht wurde. 2018 erfolgte ein Video-EEG-Monitoring, bei dem insgesamt 9 automotorische Anfälle abgeleitet werden konnten.

Angesichts der Pharmakoresistenz und der konkordanten Befunde für eine nichtdominante mesiale Temporallappenepilepsie bei Hippocampusatrophie rechts wurde die Indikation für einen epilepsiechirurgischen Eingriff gestellt. Mit dem Patienten wurden die Vor- und Nachteile einer offenen mikrochirurgisch-resektiven Operation sowie die Option einer stereotaktischen Laserthermoablation (sT-LA) im Sinne einer superselektiven Amygdalohippokampektomie besprochen. Der Patient entschied sich wegen der geringen Invasivität und der positiven Literaturberichte für den stereotaktischen Eingriff.

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Die stereotaktische Laserthermoablation ermöglicht die Visualisierung der Ablation des epileptogenen Areals in Echtzeit mittels MR-Thermographie. Zu schützende anatomische Strukturen werden im MRT mit entsprechenden Temperaturmarkern versehen, die bei Erreichen einer Schwelltemperatur die Energiezufuhr des Lasers abschalten.

Ergebnisse der sT-LA

Etwa 1,5 h nach Narkoseende war der Patient wach und orientiert. Vom 5. bis 12. postoperativen Tag klagte der Patient über Kopfschmerzen und inkonstantes „Kamerawackeln“ ausschließlich beim Fernsehschauen. Am 14. postoperativen Tag war der Patient komplett beschwerdefrei.

Jeweils 10 Tage vor und nach der Operation wurde ein in der Kognitionsforschung etabliertes Gedächtnisparadigma mit fMRT durchgeführt. Die Ergebnisse zeigten, dass eine Läsion in der Akutphase bereits zu Kompensationsmechanismen in kontralateral gelegenen Arealen im Rahmen der Plastizität führt.

sT-LA im Vergleich zur resektiven Epilepsiechirurgie

Die resektive Epilepsiechirurgie ist ein etabliertes Verfahren mit mehreren operativen Zugangswegen, die jeweils spezifische Vor- und Nachteile bezüglich der neurokognitiven Ergebnisse aufweisen. Studien deuten auf eine leichte Überlegenheit von Verfahren hin, die ein größeres Resektat bedingen.

Die Temporallappenepilepsie ist die Hauptindikation für die sT-LA. Wu et al. [38] zeigten in ihrer multizentrischen Studie mit 234 Patienten, dass das Ergebnis „Engel-Klasse 1“ (Anfallsfreiheit) sowohl nach 1 wie auch nach 2 Jahren von 58 % der jeweils evaluierten Patienten erreicht wurde.

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Komplikationen der sT-LA

Gross et al. [14] zeigten bei 58 Patienten und einem Nachbeobachtungsintervall von mindestens 1 Jahr eine Anfallsfreiheit in 56,5 % der Patienten einhergehend mit einer verbesserten neuropsychologischen Funktion im „delayed verbal recall“ bei der Patientengruppe mit nichtdominanter Temporallappenepilepsie. Postoperativ hatten 5 Patienten (8,6 %) einen kontralateralen Gesichtsfelddefekt, wobei es nur bei einem der Patienten (1,7 %) zu einem persistenten und symptomatischen Defekt gekommen ist.

Low-Level-Lasertherapie (LLLT)

Die Low-Level-Lasertherapie (LLLT), oft auch als "kalte Lasertherapie" oder "Photobiomodulation (PBM)" bezeichnet, wird zunehmend in einer Vielzahl medizinischer Anwendungen eingesetzt. Von der Schmerzlinderung bis zur Förderung der Wundheilung, die Vorteile der LLLT sind weitreichend.

Kontraindikationen und Vorsichtsmaßnahmen bei LLLT

Obwohl die Low-Level-Lasertherapie (LLLT) in der Regel als sicher und nebenwirkungsfrei gilt, gibt es einige Kontraindikationen und Vorsichtsmaßnahmen, die vor der Behandlung berücksichtigt werden sollten:

  • Augen: Die Anwendung von Laserlicht in der Nähe der Augen kann schädlich sein.
  • Schwangerschaft: Die Sicherheit der LLLT während der Schwangerschaft ist nicht ausreichend erforscht.
  • Medikamente: Einige Medikamente können die Empfindlichkeit gegenüber Licht erhöhen.
  • Narben und Tattoos: Laserlicht kann bei Narben und tätowierter Haut unerwünschte Reaktionen hervorrufen.
  • Epilepsie: Bei Patienten mit Epilepsie kann gepulstes Licht in bestimmten Frequenzbereichen Anfälle auslösen.
  • Krebserkrankungen: Bei bekanntem oder vermutetem Krebs sollte die Lasertherapie mit Vorsicht angewendet werden. Es besteht die Befürchtung, dass LLLT das Tumorwachstum fördern könnte.
  • Schilddrüse: Das Bestrahlen der Schilddrüsenregion kann zu einer Überstimulation des Organs führen.

Mögliche Komplikationen der LLLT

Obwohl die Low-Level-Lasertherapie (LLLT) in der Regel als sicher und nebenwirkungsfrei gilt, können in seltenen Fällen einige Komplikationen auftreten:

  • Hautreizungen: In einigen Fällen kann es zu vorübergehenden Hautreizungen, Rötungen oder Schwellungen im Bereich der Bestrahlung kommen.
  • Überstimulation: Bei übermäßiger Anwendung oder zu hoher Intensität des Laserlichts kann es zu einer Überstimulation des Gewebes kommen.
  • Augenprobleme: Wenn das Laserlicht versehentlich in die Augen gelangt, kann dies Augenprobleme verursachen, einschließlich vorübergehender Sehstörungen.
  • Photosensibilität: Personen, die empfindlich auf Licht reagieren (Photosensibilität), könnten verstärkt auf die LLLT reagieren.

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