Der Überweisungsschein: Ein Wegweiser im deutschen Gesundheitssystem

Die Abschaffung der Praxisgebühr im Jahr 2012 hat bei vielen Patienten zu Verwirrung geführt, da die Notwendigkeit von Überweisungsscheinen weiterhin besteht. Dieser Artikel beleuchtet die Gründe für die fortgesetzte Verwendung von Überweisungsscheinen, die relevanten Inhalte und die Gültigkeitsdauer.

Was ist ein Überweisungsschein?

Ein Überweisungsschein dient als Kommunikationsmittel zwischen Patient und Ärzten verschiedener Fachrichtungen. Er ermöglicht den Austausch von Informationen zwischen den behandelnden Ärzten. Der Hausarzt kann auf dem Schein spezifische Krankheiten oder vermutete Befunde notieren. Nach Abschluss der Untersuchung kann der Facharzt die Ergebnisse an den Hausarzt zurücksenden, der somit als zentraler Ansprechpartner für den Patienten fungiert.

Wann ist eine Überweisung notwendig oder sinnvoll?

In Deutschland gilt das Prinzip der freien Arztwahl, das es jedem Patienten erlaubt, seinen Arzt selbst zu wählen. Grundsätzlich kann man entscheiden, ob man zuerst den Hausarzt aufsucht und sich eine Überweisung zum Facharzt ausstellen lässt, oder ob man den Facharzt direkt konsultiert. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere bei hochspezialisierten Fachärzten, wo eine Überweisung obligatorisch ist. Dazu gehören beispielsweise Radiologen.

Patienten, die an einem "Hausarztvertrag" teilnehmen, bilden ebenfalls eine Ausnahme. Diese Vereinbarung mit der Krankenkasse verpflichtet die Patienten, bei gesundheitlichen Problemen zuerst den Hausarzt zu konsultieren, der dann gegebenenfalls eine Überweisung ausstellt.

Eine Überweisung ist auch in dringenden Fällen sinnvoll. Der Hausarzt kann in solchen Fällen einen zwölfstelligen Code auf der Überweisung vermerken, mit dem sich Patienten an die Terminservicestelle ihres Bundeslandes wenden können.

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Inhalte eines Überweisungsscheins

Auf dem Überweisungsschein sind wichtige Informationen des behandelnden Arztes vermerkt. Der gängigste Überweisungsschein ist der Vordruck nach "Muster 6". Neben dem Namen und der Krankenkasse des Patienten werden auch die Krankenkassen- und Versichertennummer eingetragen. Der Schein enthält außerdem den Stempel der Praxis und die Unterschrift des überweisenden Arztes.

Der überweisende Arzt kann den Anlass der Überweisung angeben, entweder für eine kurative (heilende) oder präventive (vorbeugende) Behandlung.

Es gibt verschiedene Arten von Überweisungen:

  1. Auftragsleistung: Der überweisende Arzt gibt einen spezifischen Auftrag an den Empfänger der Überweisung weiter, z.B. "MRT des linken Fußes".
  2. Konsiliaruntersuchung: Diese Überweisung wird ausgestellt, wenn eine Verdachtsdiagnose vorliegt und der Arzt eine Untersuchung durch einen Spezialisten anfordert, um den Verdacht zu bestätigen.
  3. Mit- oder Weiterbehandlung: Bei der Mitbehandlung wird ein zusätzlicher Arzt in die Diagnostik und Therapie des Patienten einbezogen. Im Falle einer Weiterbehandlung übergibt der Arzt die gesamte Krankengeschichte und Therapie des Patienten an einen anderen Arzt.

Der überweisende Arzt kann auch die vermutete Diagnose, die Ursache der Erkrankung, die bereits durchgeführten Untersuchungen und die erhobenen Befunde auf dem Überweisungsschein notieren.

Ein besonderes Problem stellt die Medikation von Patienten dar, die von mehreren Ärzten behandelt werden. Um Doppelverschreibungen zu vermeiden, sollten alle regelmäßig eingenommenen Medikamente auf dem Überweisungsschein aufgelistet werden.

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Überweisung - Wie lange gültig?

Eine Überweisung ist in der Regel bis zum Ende des Quartals gültig, in dem sie ausgestellt wurde. Somit sind Überweisungen nicht auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt und gelten quartalsübergreifend. Obwohl diese Vorgehensweise nicht korrekt ist, lehnen viele Praxen Überweisungen aus früheren Quartalen ab und berufen sich dabei auf die Richtlinien der Krankenversicherung. Dagegen sollte man sich jedoch zur Wehr setzen.

Herausforderungen bei der Facharztterminvergabe

In Deutschland kann es oft Wochen oder Monate dauern, bis Patienten einen Termin bei einem Facharzt erhalten. Dies liegt unter anderem an der geringen Anzahl von Fachärzten, insbesondere in ländlichen Regionen. Ein weiterer Faktor ist die Unterscheidung zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten. Zudem sind die Budgets der Ärzte begrenzt, was den finanziellen Anreiz für die Aufnahme neuer Patienten reduziert.

Gleichzeitig steigt die Anzahl der Patienten aufgrund des demografischen Wandels und der Zunahme chronischer Erkrankungen. Auch das veränderte Verhalten der Patienten, die früher und häufiger zum Arzt gehen, trägt zu längeren Wartezeiten bei.

Die Wartezeiten variieren je nach Fachrichtung und Region. In ländlichen Gebieten sind die Wartezeiten oft deutlich länger als in Großstädten.

Tipps zur Beschleunigung der Facharztterminvergabe

Um die Wartezeit auf einen Facharzttermin zu verkürzen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

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  • Hausarzt konsultieren: Der Hausarzt kennt das regionale Facharztangebot und kann gezielt weiterhelfen, oft auch durch persönliche Kontakte zu Fachkollegen.
  • Überweisung mit Dringlichkeitsvermerk: Bei medizinischer Notwendigkeit kann der Hausarzt eine Überweisung mit einem Dringlichkeitscode ausstellen, der einen Termin innerhalb von vier Wochen garantiert.
  • Unterstützung durch die Krankenkasse: Viele Krankenkassen bieten einen eigenen Terminservice für Facharztbesuche an.
  • Offene Sprechstunden nutzen: Viele Facharztpraxen bieten feste Zeiten für gesetzlich Versicherte ohne Termin an.
  • Akutsprechstunde nutzen: Bei akuten Beschwerden sollte man auf die Akutsprechstunde bestehen.
  • Warteliste nutzen: Um auf eine Warteliste für kurzfristige Absagen gesetzt zu werden.
  • Online-Terminportale verwenden: Plattformen wie arzt-direkt, doctolib oder jameda bieten oft kurzfristige Online-Termine an.
  • Videosprechstunde nutzen: Viele Fachärzte bieten digitale Sprechstunden per Video an.
  • Selbstzahlertermin in Anspruch nehmen: Wenn man bereit ist, die Kosten selbst zu tragen, bieten manche Fachärzte Privat- oder Selbstzahlertermine an.
  • Facharzttermine während der Arbeitszeit wahrnehmen: Arbeitnehmer haben in vielen Fällen Anspruch darauf, medizinisch notwendige Arztbesuche während der Arbeitszeit wahrzunehmen.
  • Facharztliche Ambulanzen von Kliniken anfragen: Viele Krankenhäuser haben ambulante Sprechstunden für spezielle Fachgebiete.
  • Facharztzentren oder MVZs kontaktieren: MVZs verfügen über mehrere Ärzte pro Fachrichtung und haben oft mehr Flexibilität bei der Terminvergabe.
  • Schmerzkliniken oder Schmerztherapeuten aufsuchen: Bei chronischen Schmerzen können Schmerzkliniken oder Schmerztherapeuten eine schnellere Lösung bieten.
  • Osteopathen und Heilpraktiker aufsuchen: Bei Muskel-Skelett-Problemen oder Bewegungseinschränkungen können Osteopathen schnelle Hilfe leisten.
  • Private Kliniken und Privatpraxen in Betracht ziehen: Wenn die Wartezeiten in öffentlichen Krankenhäusern zu lang sind, kann es sinnvoll sein, sich auch bei privaten Kliniken oder privatärztlichen Praxen umzusehen.
  • Zusatzversicherung abschließen: Eine Zusatzversicherung kann den Zugang zu schnelleren Terminen und besseren Leistungen ermöglichen.
  • Ärzte mit weniger guten Online-Bewertungen kontaktieren: Diese Praxen haben oft kürzere Wartezeiten.
  • Freundlich, aber bestimmt auftreten: Sagen Sie klar, was Sie brauchen, bleiben Sie aber freundlich und respektvoll.

Überweisungen im Detail: Regeln und Ausnahmen

Es gibt verschiedene Arten von Überweisungen, die jeweils unterschiedliche Zwecke erfüllen:

  • Auftragsleistung: Der überweisende Arzt beauftragt einen anderen Arzt mit der Durchführung einer bestimmten Leistung.
  • Konsiliaruntersuchung: Der überweisende Arzt holt eine Zweitmeinung von einem anderen Arzt ein.
  • Mitbehandlung: Der überweisende Arzt bezieht einen anderen Arzt in die Behandlung des Patienten ein.
  • Weiterbehandlung: Der überweisende Arzt übergibt die Behandlung des Patienten an einen anderen Arzt.

Bei der Ausstellung und Annahme von Überweisungen sind bestimmte Regeln zu beachten:

  1. Medizinische Notwendigkeit: Eine Überweisung darf nur bei medizinischer Notwendigkeit ausgestellt werden.
  2. Keine Blanko-Überweisungen: Ohne direkten Kontakt zum Patienten dürfen keine Überweisungen ausgestellt werden (Ausnahme: Gynäkologen oder Augenärzte).
  3. Original-Überweisung: Patienten müssen immer die Original-Überweisung vorlegen.
  4. Fachgleiche Überweisung nur in Ausnahmefällen: Eine Überweisung an einen Vertragsarzt derselben Fachgruppe ist nur in bestimmten Fällen möglich.
  5. Keine Überweisung zur Spezialsprechstunde im Krankenhaus: Für ambulante Behandlungen in Spezialsprechstunden darf keine Überweisung ausgestellt werden (Ausnahme: ASV).
  6. Inhalt der Überweisung beachten: Der weiterbehandelnde Arzt ist an den Inhalt der Überweisung gebunden.
  7. Informationen austauschen: Erst- und Weiterbehandler sollten Informationen über die Krankengeschichte austauschen.
  8. Aufbewahrungspflicht: Überweisungen müssen vier Quartale lang aufbewahrt werden.

Für bestimmte Fachärzte benötigen Patienten immer eine Überweisung:

  • Facharzt für Radiologie (Ausnahme: Mammographie-Screening)
  • Facharzt für Strahlentherapie
  • Facharzt für Nuklearmedizin
  • Facharzt für Transfusionsmedizin
  • Facharzt für Labormedizin
  • Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
  • Facharzt für Pathologie
  • Ggfs. ermächtigter Krankenhausarzt

Direktwahlrecht: Fachärzte ohne Überweisung

In bestimmten Fällen können Patienten auch ohne Überweisung direkt einen Facharzt aufsuchen. Dies betrifft insbesondere:

  • Augenärzte (Ophthalmologen): Bei Problemen mit den Augen.
  • Gynäkologen (Frauenärzte): Für Vorsorgeuntersuchungen und bei gynäkologischen Problemen.
  • Zahnärzte: Für Routinekontrollen und spezielle Behandlungen.
  • Psychotherapeuten (bei akuter Diagnose): In einigen Fällen, besonders bei akuten psychischen Erkrankungen.

Konsequenzen bei fehlender Überweisung

Wenn man ohne Überweisung zum Facharzt geht, kann dies Konsequenzen haben:

  • Kostenübernahme: Die Krankenkasse übernimmt in der Regel nur die Behandlungskosten, wenn eine Überweisung vorliegt.
  • Selbstzahlung: Im Zweifelsfall muss die Behandlung selbst bezahlt werden.
  • Kostenrückforderung: Die Krankenkasse kann bereits gezahlte Kosten zurückfordern, wenn nachträglich festgestellt wird, dass keine Überweisung vorlag.
  • Verzögerung der Behandlung: Der Facharzt kann den Patienten zurück an den Hausarzt verweisen, um die Überweisung nachträglich zu holen.

Tipps für Ärzte: Wann ist eine Überweisung notwendig?

Ärzte sollten bei der Ausstellung von Überweisungen folgende Punkte beachten:

  • Medizinische Notwendigkeit: Nur bei medizinischer Notwendigkeit überweisen.
  • Gültige Gesundheitskarte: Der Patient muss eine gültige Gesundheitskarte vorlegen.
  • Keine Überweisung ohne Kontakt: Keine Überweisung ohne Arzt-Patienten-Kontakt (Ausnahme: Gynäkologen oder Augenärzte).
  • Keine rückwirkende Ausstellung: Keine rückwirkende Ausstellung von Überweisungen.
  • Keine Blanko-Überweisungen: Keine Blanko- oder prophylaktische Überweisungen.
  • Quartalsübergreifende Gültigkeit: Überweisungsscheine sind quartalsübergreifend gültig.
  • Inhalt der Überweisung beachten: Der weiterbehandelnde Arzt ist an den Inhalt der Überweisung gebunden.

Alarmzeichen bei Kopfschmerzen: Wann zum Neurologen?

Kopfschmerzen sind ein häufiges Problem, aber in den meisten Fällen harmlos. Es gibt jedoch bestimmte Alarmzeichen, bei denen eine sofortige Überweisung zum Neurologen oder sogar eine Einweisung ins Krankenhaus erforderlich ist:

  • Donnerschlagkopfschmerz: Plötzlicher Beginn mit maximaler Intensität.
  • Kopfschmerzen mit Fieber und Meningismus: Verdacht auf Meningitis oder Hirnabszess.
  • Kopfschmerzen mit neurologischen Ausfällen: Lähmungen, Sensibilitätsstörungen, Krampfanfälle, Sehstörungen, Bewusstseinsstörungen.
  • Kopfschmerzen in Kombination mit gerötetem Auge, hartem Bulbus und weiter, lichtstarrer Pupille: Akuter Winkelblock (Glaukomanfall).

Weniger dringende Warnzeichen ("yellow flags") sind beispielsweise:

  • Infekt der oberen Atemwege
  • Hypothyreose
  • Zervikogene Schmerzen
  • Kopfschmerzen bei Medikamentenübergebrauch
  • Lageabhängige Kopfschmerzen
  • Auffällige Befunde bei der Untersuchung von Kiefer/Zähnen, Augen oder Nebenhöhlen

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