Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören und daher selbst bezahlt werden müssen. Beim Augenarzt umfassen IGeL-Leistungen größtenteils Untersuchungen zur Früherkennung von Augenerkrankungen wie Glaukom oder altersbedingter Makuladegeneration (AMD). Die Entscheidung, ob ein IGeL-Angebot sinnvoll ist, muss jedoch individuell getroffen werden.
Was sind IGeL?
IGeL steht für Individuelle Gesundheitsleistungen und meint Leistungen, die als Selbstzahler-Leistungen in Anspruch genommen werden können. Die Kosten für IGeL dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen. Viele Augenärzte bieten beispielsweise die Optische Kohärenztomographie (OCT) zur Früherkennung eines Glaukoms als Selbstzahlerleistung an.
Das Glaukom und seine Tücken
Das Glaukom, auch grüner Star genannt, ist eine weit verbreitete Augenkrankheit, die den Sehnerv schädigt. Im schlimmsten Fall kann dies zur Erblindung führen. Oftmals bemerkt man die Erkrankung über längere Zeit nicht, da der Sehnerv nach und nach abstirbt. Irgendwann nimmt man Lücken im Sehbereich wahr, die im Laufe der Zeit immer größer werden.
Früherkennungsmethoden
Zur Früherkennung eines Glaukoms werden verschiedene Verfahren angeboten, darunter die Augeninnendruckmessung, die Augenspiegelung und die Optische Kohärenztomographie (OCT). Alle Untersuchungen zur Früherkennung eines Glaukoms müssen als IGeL selbst bezahlt werden. Wenn es jedoch darum geht, einen Verdacht auf ein Glaukom abzuklären, können Augenspiegelung und Augeninnendruckmessung auch von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Eine OCT ist beim Glaukom dagegen immer eine IGeL, ob zur Früherkennung, zur Abklärung eines Verdachts oder zur Kontrolle.
Optische Kohärenztomographie (OCT)
Die Optische Kohärenztomographie (OCT) ist eine relativ junge Untersuchungsmethode, die detaillierte Einblicke in die tiefen Strukturen des Auges ermöglicht. Sie wird in der Augenheilkunde für verschiedene Einsatzgebiete angeboten. Die OCT ähnelt der Ultraschall-Untersuchung, arbeitet aber mit Licht statt mit Schallwellen. Mit OCT-Geräten können feinste Strukturen in einem Bereich von Tausendstel Millimeter betrachtet werden.
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Nutzen und Risiken der OCT zur Glaukom-Früherkennung
Der IGeL-Monitor hat untersucht, ob die OCT zur Früherkennung eines Glaukoms nützlich ist und welche Schäden entstehen können. Es wurden keine Studien gefunden, die die Frage beantworten können. Es konnten auch keine passenden Studien gefunden werden, die zeigen, dass eine frühe Behandlung besser als eine späte Behandlung ist.
Direkte Schäden der OCT sind bei sachgemäßem Einsatz nicht zu erwarten, da die Untersuchung ohne Berührung des Auges auskommt und nur schwaches Licht verwendet, das die Sehzellen nicht schädigt. Indirekte Schäden können bei Früherkennungsuntersuchungen jedoch grundsätzlich entstehen. So können trotz OCT Glaukome übersehen werden, oder Veränderungen am Sehnerven werden fälschlich als krankhaft eingestuft. Es können auch OCT-Befunde behandelt werden, die nie zu einer Sehbeeinträchtigung geführt hätten.
Bewertung des IGeL-Monitors
Der IGeL-Monitor bewertet die OCT zur Früherkennung eines Glaukoms mit "tendenziell negativ". Es wurden keine Studien zu Nutzen und Schaden der IGeL gefunden. Auch Studien zur Therapievorverlagerung überzeugen nicht. Daher gibt es keine Hinweise auf einen Nutzen.
Weitere IGeL-Leistungen beim Augenarzt
Neben der Glaukom-Früherkennung gibt es weitere IGeL-Leistungen beim Augenarzt, wie z.B.:
- Netzhaut-Check: Überprüfung des Zustands der Makula zur Früherkennung einer Makuladegeneration.
- Augen-Check: Überprüfung der Sehschärfe, des Gesichtsfelds, des Dämmerungssehens, des Farb- bzw. Kontrastsehens und der Blendungsempfindlichkeit.
- Heidelberg Retina Tomographie (HRT): Ein weiteres Verfahren zur Glaukom-Früherkennung, das der IGeL-Monitor ebenfalls mit "tendenziell negativ" bewertet.
Die Rolle des Augenarztes und der Patienten
Eine ausführliche Beratung bzgl. Kosten, Aufwand und vor allem individuellem Nutzen kann nur von einem Facharzt erfolgen. Dabei ist auch die Erfahrung des Augenarztes mit den jeweiligen Erkrankungen und den Diagnostik-Instrumenten ein wichtiger Faktor. Die Entscheidung, ob ein IGeL-Angebot sinnvoll ist, muss für jeden Patienten individuell getroffen werden und hängt von Faktoren wie Alter, individueller Gesundheitsgeschichte und erblichen Faktoren ab.
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Rechte und Pflichten von Ärzten und Patienten
Ärzte dürfen Patientinnen und Patienten nicht zu medizinisch nicht notwendigen Privatbehandlungen drängen. Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen, dürfen nur berechnet werden, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind. Die Inanspruchnahme einer IGeL-Leistung ist freiwillig. Das Ablehnen einer solchen Leistung hat keine negativen Auswirkungen auf die reguläre Versorgung.
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