Auswirkungen eines Aufpralls auf den Sehnerv: Ursachen, Folgen und Behandlung

Gewalteinwirkungen auf das Auge können vielfältiger Natur sein und reichen von leichten Prellungen bis hin zu schweren Verletzungen, die zum Erblinden führen können. Insbesondere ein Aufprall auf den Sehnerv kann schwerwiegende Folgen haben. Dieser Artikel beleuchtet die Ursachen, Symptome, Diagnose und Behandlungsmöglichkeiten von Verletzungen des Sehnervs durch äußere Einwirkungen.

Einführung

Augenverletzungen sind ein häufiges Problem, das oft im Rahmen der Arbeit oder beim Sport auftritt. Sie betreffen in etwa 80 % der Fälle Männer, am häufigsten in der Altersgruppe von 25-44 Jahren. Verletzungen des Auges werden in geschlossene und offene Augenverletzungen unterschieden. Der Sehnerv, der für die Signalübertragung ins Gehirn verantwortlich ist, kann ebenfalls durch Prellungen oder Einklemmungen geschädigt werden, was zu einem stark verminderten Sehvermögen bzw. zur Erblindung führen kann.

Ursachen und Arten von Augenverletzungen

Gewalteinwirkungen auf das Auge können vielfältiger Natur sein. Verletzungen durch spitze oder stumpfe Gegenstände sind häufig, aber auch chemische oder thermische Einwirkungen können das Auge schädigen.

Geschlossene Augenverletzungen

Geschlossene Augenverletzungen sind Verletzungen ohne Aufbrechen der Augenhülle. Dazu gehören:

  • UV-bedingte Verletzungen: Zum Beispiel Schneeblindheit (Photokeratitis).
  • Verletzungen durch Fremdkörper: Reizungen und Abschürfungen der Hornhaut.
  • Augapfelprellungen: Stumpfe Traumata, die das Auge schädigen können.
  • Chemische/thermische Verbrennungen: Verursacht durch Säuren, Laugen oder heiße Metalle.
  • Lamellierende Verletzungen: Verletzungen einzelner Schichten der äußeren Augenhülle (Hornhaut, Bindehaut und/oder Lederhaut) durch Schnitte.

Offene Augenverletzungen

Offene Augenverletzungen sind durchgreifende Verletzungen der Augenhülle durch ein stumpfes Objekt (Ruptur) oder durch ein scharfes Objekt (Lazeration). Dabei kann der Fremdkörper im Auge (intraokular) verbleiben oder das Auge durch die Eintrittsverletzung wieder verlassen (Penetration). Stichverletzungen haben eine etwas günstigere Prognose als Fremdkörperverletzungen. Bei der penetrierenden Augenverletzung dringt der Fremdkörper von vorn in das Auge ein (Penetration). Sofern ein Fremdkörper, Nagel o. ä. das Auge im hinteren Augensegment in Richtung Augenhöhle wieder verlässt, liegt eine perforierende Verletzung vor.

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Verletzungen der Augenhöhle

Neben den direkten Verletzungen des Auges können auch Verletzungen des Lids, der Tränenwege und der knöchernen Augenhöhle auftreten.

Auswirkungen auf den Sehnerv

Der Sehnerv kann durch verschiedene Mechanismen geschädigt werden:

  • Direkte Prellung: Ein direkter Schlag auf das Auge kann den Sehnerv quetschen oder prellen.
  • Indirekte Schädigung: Indirekte Schlageinwirkungen können dazu führen, dass Sehnervenfasern zu stark gedehnt werden oder die Mikrozirkulation beeinträchtigt wird.
  • Einklemmung: Frakturen der Augenhöhle können den Sehnerv einklemmen.
  • Erhöhter Augeninnendruck: Ein starker Anstieg des Augeninnendrucks im Moment der Verletzung kann den Sehnerv schädigen.
  • Optikusneuropathie: Anteriore ischämische Opticusneuropathie (AION) ist eine akute Durchblutungsstörung der Papille (Infarkt) durch entzündliche, altersbedingte (arteriosklerotische) oder diabetische Gefäßveränderungen.

Symptome und Diagnose

Die Symptome eines Aufpralls auf den Sehnerv können vielfältig sein und hängen von der Schwere der Verletzung ab. Zu den häufigsten Symptomen gehören:

  • Vermindertes Sehvermögen: Dies kann von leichten Sehstörungen bis hin zur Erblindung reichen.
  • Gesichtsfeldausfälle: Teile des Sichtfelds können fehlen oder verschattet sein.
  • Schmerzen: Schmerzen im Auge oder in der Augenhöhle können auftreten.
  • Doppelbilder: Eine Schädigung angrenzender Gewebeschichten oder der Augenhöhle kann Doppelbilder auslösen.
  • Pupillenreaktion: Eine halb erweiterte und nicht reagierende Pupille kann auf eine Verletzung des Augapfels hindeuten.
  • Schwindel, Übelkeit und Erbrechen: Diese Symptome können auf eine schwerere Verletzung hinweisen.

Diagnostische Verfahren

Um die Art und den Umfang der Verletzung festzustellen, werden verschiedene diagnostische Verfahren eingesetzt:

  • Allgemeine ärztliche Untersuchung: Feststellung, ob neben der Augenverletzung auch Anzeichen für Verletzungen der Augenhöhle, des Gesichtsschädels, der Halswirbelsäule oder des Oberkörpers vorliegen.
  • Umfassende Augenuntersuchung: Prüfung des gesamten Auges, der Augenhülle und der Pupille auf Verletzungen und Reflexe.
  • Kontrolle der Sehschärfe: Bei erhaltener Sehschärfe ist eine penetrierende Verletzung eher unwahrscheinlich.
  • Messung des Augeninnendrucks: Ein erhöhter Augeninnendruck kann auf eine Schädigung des Sehnervs hinweisen.
  • Augenspiegelung (Funduskopie): Untersuchung des Augenhintergrunds, insbesondere der Netzhaut, des Sehnervs und der Blutgefäße.
  • Spaltlampenuntersuchung: Mikroskopische Beurteilung der Gewebeschichten des Auges, einschließlich Hornhaut, Linse und Netzhaut.
  • Computertomografie (CT): Zur Feststellung von Frakturen und/oder Fremdkörpern oder bei einem Riss des Augapfels.
  • Ultraschall: Bildgebung des Auges und der Augenhöhle.
  • Elektrophysiologische Tests: Messung der elektrischen Aktivität in der Netzhaut und den Sehnerven (z. B. Muster-Elektroretinogramm).
  • Gesichtsfelduntersuchung: Beurteilung des gesamten Gesichtsfeldes auf Ausfälle und Einschränkungen.
  • Retinatomographie: dreidimensionale Darstellung des Sehnervenkopfs.

Behandlung

Die Behandlung eines Aufpralls auf den Sehnerv hängt von der Art und Schwere der Verletzung ab. In einigen Fällen kann eine konservative Behandlung ausreichend sein, während in anderen Fällen ein chirurgischer Eingriff erforderlich ist.

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Erste Hilfe

  • Kühlen: Das Auge sollte sofort gekühlt werden, um Schwellungen zu reduzieren.
  • Schmerzmittel: Bei Bedarf können Schmerzmittel verabreicht werden.
  • Augenspülung: Bei Verätzungen sollte das Auge sofort für 15 Minuten mit Leitungswasser gespült werden.
  • Kein Druck: Das verletzte Auge sollte nicht komprimiert werden. Ein angelegter Verband sollte locker sein.
  • Fremdkörper nicht entfernen: Fremdkörper, die aus dem Auge herausragen, sollten nicht an der Unfallstelle entfernt werden.
  • Augenärztliche Untersuchung: Selbst vermeintlich leichtere Augenverletzungen sollten umgehend ärztlich untersucht werden, um einen Verlust des Sehvermögens zu verhindern.

Konservative Behandlung

  • Entzündungshemmende Salben: Zur Reduzierung von Entzündungen.
  • Antibiotika: Zur Vorbeugung und Behandlung von Infektionen.
  • Medikamente zur Senkung des Augeninnendrucks: Bei erhöhtem Augeninnendruck.
  • Lokalanästhetika: Zur Überwindung von Lidkrämpfen (Blepharospasmus) können Conjuncain®-Augentropfen als Lokalanästhetikum zum Einsatz kommen.

Chirurgische Behandlung

  • Orbitabodenfraktur: Bei einer Orbitabodenfraktur kann ein chirurgischer Eingriff erforderlich sein, um das eingeklemmte Gewebe zu befreien und die Augenhöhle zu rekonstruieren.
  • Orbitahämatom: Bei einem Orbitahämatom kann eine laterale Kanthotomie durchgeführt werden, um den Druck auf die Orbita zu entlasten.
  • Bulbusruptur: Eine Bulbusberstung ist immer ein gravierender augenärztlicher Notfall und erfordert eine sofortige operative Versorgung.
  • Netzhautablösung: Eine Netzhautablösung muss operativ behandelt werden, um das Sehvermögen zu erhalten.
  • Fremdkörperentfernung: Intraokulare Fremdkörper müssen operativ entfernt werden, um weitere Schäden zu verhindern.
  • Tränenwegsverletzungen: Verletzungen der Tränenwege sollten spätestens in den ersten 1-2 Tagen geschient werden, um eine optimale Wiederherstellung der Abflussfunktion zu gewährleisten.
  • Keratoplastik: Bei schweren Hornhauttrübungen oder bestimmten genetisch bedingten Fehlbildungen der Cornea ist die Keratoplastik die einzige Möglichkeit, Erblindung zu verhindern bzw. des Sehvermögen des erblindeten Auges wiederzugewinnen.

Komplikationen

Ein Aufprall auf den Sehnerv kann verschiedene Komplikationen nach sich ziehen, darunter:

  • Sekundärglaukom: Ein Sekundärglaukom kann sich noch viele Jahre nach dem Schadensereignis ausbilden.
  • Netzhautablösung: Insbesondere bei kurzsichtigen Augen ist das Risiko einer Netzhautablösung nach einer Katarakt-Operation erhöht.
  • Proliferative Vitreoretinopathie: Eine Erkrankung, bei der sich Membranen auf der Netzhaut bilden und zu einer Netzhautablösung führen können.
  • Epiretinale Gliose: Eine Erkrankung, bei der sich eine Membran auf der Oberfläche der Netzhaut bildet und zu Verzerrungen des Sehvermögens führen kann.
  • Chronische Entzündung: Eine chronische Entzündung im Auge kann zu weiteren Schäden führen.
  • Infektion: Eine Infektion im Auge kann das Sehvermögen gefährden.
  • Hypotonie: Ein anhaltend niedriger Augeninnendruck kann zu Schäden am Auge führen.
  • Tränenfilmverteilungsstörung: Eine unfallbedingte Tränenfilmverteilungsstörung, die mit zeitweiligen Sehstörungen und vermehrter Blendung einhergeht.
  • Lidfehlstellungen: Unfallbedingte Lidfehlstellungen können die Funktion des Auges beeinträchtigen. Am häufigsten tritt das Narbenektropium auf (Auswärtskehrung des Unterlides, Ektropium cicatriceum).

Prävention

Um Augenverletzungen und damit auch Schädigungen des Sehnervs vorzubeugen, sollten folgende Maßnahmen beachtet werden:

  • Schutzbrille tragen: Bei Sportarten wie Eishockey oder Squash und bei Gefährdung am Arbeitsplatz ist es ratsam, eine Schutzbrille zu tragen.
  • Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz: Bei Arbeiten mit potenziell gefährlichen Stoffen oder Werkzeugen sollten geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden.
  • Aufmerksames Verhalten im Straßenverkehr: Unfälle im Straßenverkehr sind eine häufige Ursache für Augenverletzungen.
  • Vorsicht bei Feuerwerkskörpern: Feuerwerkskörper können schwere Augenverletzungen verursachen.
  • Richtiger Umgang mit Kontaktlinsen: Hygienefehler beim Kontaktlinsentragen können zu schweren Entzündungen der Hornhaut führen.

Begutachtung von Traumafolgen

Bei etwa jeder 10. Augenverletzungen werden medizinische Begutachtungen okulärer Traumafolgen notwendig. Die sorgfältige Ermittlung aller anamnestischen Angaben zum Unfallhergang und die Erhebung der medizinischen Befundtatsachen sind die Grundlage für eine personalisiert geplante multimodale bildgebende Diagnostik und spezialisierte Funktionstests am Auge. Für gutachtliche Funktionsprüfungen von Traumafolgen des Auges mit Rechtsfolgen ist eine standardisierte Vorgehensweise bei Anwendung der Untersuchungsmethodik einzuhalten. Immer wieder stellt sich die Problematik, inwieweit eine Netzhautablösung ursächlicher Folgeschaden eines Unfalls ist. Die Beurteilung der medizinischen Kausalität muss immer die im jeweiligen Rechtsbereich geltende Nomenklatur und deren Definitionen berücksichtigen. Objektive Verletzungszeichen eines direkten Augentraumas sind sorgfältig zu dokumentieren. Alle medizinischen Befunde sind im Rahmen der medizinischen Beurteilung danach zu differenzieren, ob sie als medizinischer Beweis für das Vorliegen eines Gesundheitsschaden nach einem konkreten Schadensereignisses oder lediglich als medizinischer Hinweis zu betrachten sind.

Fallbeispiele

Fall 1

Ein 46-jähriger Versicherter mit vorbestehender Kurzsichtigkeit und Netzhautablösung erleidet einen Sturz auf einer Öllache. Es werden keine direkten Augenprellungen festgestellt, aber es kommt zu einer erneuten Netzhautablösung. In diesem Fall wird das Unfallereignis nicht als Wirkursache anerkannt, da die vorbestehende Netzhautablösung eine relevante Vorschädigung darstellt.

Fall 2

Ein 39-jähriger Versicherter erleidet eine Netzhautablösung infolge eines Riesenrisses. Zuvor wurde eine Contusio bulbi des rechten Auges durch einen Fußball dokumentiert. Bei der Begutachtung zeigt das Partnerauge einen vollständigen Normalbefund. In diesem Fall muss der Zusammenhang zwischen dem Unfall und der Netzhautablösung geprüft werden.

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Fall 3

Ein 59-jähriger Versicherter mit Kurzsichtigkeit und einer prellungsbedingten Netzhautnarbe erleidet einen Verkehrsunfall mit Schädel-Hirn-Trauma. Infolge des Unfalls stellt man einen Riesenriss der Netzhaut fest. Bei der Bewertungssituation wird die Vorinvalidität (Glaskörperstrang und Myopie) berücksichtigt und die Gesamt-MdG entsprechend gekürzt.

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