Banken und die 1-Cent-Überweisung: Verifizierung und Betrugsrisiken

Einführung

Die 1-Cent-Überweisung ist eine gängige Methode zur Verifizierung von Bankkonten bei Online-Diensten wie PayPal. Während diese Methode für die Bestätigung der Kontoinhaberschaft nützlich ist, birgt sie auch Risiken, da Betrüger sie für ihre Machenschaften missbrauchen können. Dieser Artikel beleuchtet die Funktionsweise der 1-Cent-Überweisung, die damit verbundenen Betrugsmaschen und wie sich Verbraucher schützen können.

Die 1-Cent-Überweisung zur Verifizierung

Funktionsweise der Kontoverifizierung

Bei der Registrierung bei einem digitalen Dienst wie PayPal müssen Nutzer ihre Kontoverbindung angeben. Um das Konto zu verifizieren, sendet der Dienstleister eine Kleinstüberweisung von einem Cent auf das angegebene Konto. Wenn diese Überweisung nicht zurückgebucht wird, gilt das Konto als existent und aktiv. Die Gutschrift wird entweder mit den Diensten verrechnet oder wieder eingezogen.

Legitimation mit digitalen Ident-Verfahren

Sparkassen bieten digitale Ident-Verfahren zur Legitimation an, die für Bankgeschäfte und Vertragsabschlüsse erforderlich sind. Nutzer benötigen ein Smartphone und eine App sowie einen aktivierten Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und die dazugehörige PIN. Die Legitimation erfolgt per eID mit der AusweisApp oder der AUTHADA-App.

Alternativen zur herkömmlichen Überweisung

Es gibt auch alternative Verfahren zur Identitätsprüfung, wie Face-Ident, bei dem die Echtheit des Ausweises und die biometrische Übereinstimmung mit der Person überprüft werden. Dabei werden Fotos und ein kurzes Selfie-Video aufgenommen. In einigen Fällen ist zusätzlich eine Banküberweisung von 1 Cent erforderlich.

Betrugsmaschen im Zusammenhang mit 1-Cent-Überweisungen

Abfischen von Kontodaten

Betrüger überweisen wahllos Centbeträge an zufällig generierte Konten, um zu prüfen, ob diese existieren. Diese Methode wird als "Phishing" bezeichnet. Nachdem die Existenz des Kontos bestätigt wurde, nutzen die Betrüger die Kontodaten für Lastschriften oder andere betrügerische Aktivitäten.

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Kostenpflichtige Telefonnummern im Verwendungszweck

Einige Betrüger geben im Verwendungszweck der Überweisung eine kostenpflichtige Telefonnummer an. Wenn Betroffene diese Nummer anrufen, entstehen hohe Kosten. Die Volksbank Ulm-Biberach in Baden-Württemberg hat vor solchen Fällen gewarnt.

Benachrichtigungskarten mit QR-Codes

Die Polizei warnt vor Benachrichtigungskarten im Briefkasten, die zum Scannen eines QR-Codes auffordern. Diese Karten geben sich fälschlicherweise als Mitteilungen des Zentralen Melderegisters aus und dienen dazu, persönliche Daten zu stehlen.

Betrügerische Telefonanrufe und Kleinanzeigen

Die Polizei warnt auch vor betrügerischen Telefonanrufen und Betrugsmaschen auf Online-Plattformen wie Kleinanzeigen (ehemals eBay Kleinanzeigen).

Beispiel eines Betrugsfalls

Ein 70-Jähriger aus Dessau wurde Opfer des 1-Cent-Tricks. Zunächst wurde ihm ein Cent abgebucht und kurz darauf zurückerstattet. Eine Woche später buchten Betrüger 30 Euro von seinem Konto ab.

Was tun bei Betrug?

Sofortige Maßnahmen

Wenn Verbraucher betrügerische Abbuchungen auf ihren Kontoauszügen feststellen, sollten sie umgehend ihre Bank kontaktieren. Per Gesetz haben sie acht Wochen Zeit, um die betreffende Lastschrift zurückbuchen zu lassen.

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Chargeback-Verfahren

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, von dem sogenannten Chargeback-Verfahren Gebrauch zu machen. Eine Umfrage von Mastercard ergab, dass 23 Prozent der Erwachsenen in Deutschland bereits eine ungerechtfertigte Abbuchung reklamiert und zurückgefordert haben, meist aufgrund betrügerischer Aktivitäten.

Tipps der Polizei

Die Polizei rät, Kontoauszüge regelmäßig und sorgfältig zu kontrollieren. Ungewöhnliche Transaktionen sollten sofort der Bank gemeldet werden. Überweisungen mit dem Vermerk "Konto unbekannt" sollten zurückgewiesen werden. Es ist ratsam, keine unbekannten Telefonnummern anzurufen, die auf Überweisungen angegeben sind.

Rechtliche Grundlagen und Urteile

Rechte und Pflichten bei unberechtigten Überweisungen

Bankkunden haben bei unberechtigten Online-Überweisungen bestimmte Rechte gegenüber ihrer Bank. Sie müssen den Verlust oder Diebstahl ihrer Zahlungskarte oder die missbräuchliche Verwendung ihrer Zugangsdaten umgehend melden. Grundsätzlich können sie die Erstattung des abgebuchten Betrags verlangen, sofern sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.

Sorgfaltspflichten der Online-Banking-Nutzer

Online-Banking-Nutzer haben verschiedene Pflichten, um sich vor unberechtigten Überweisungen zu schützen. Dazu gehören der sorgfältige Umgang mit Zugangsdaten, die regelmäßige Überprüfung der Kontoauszüge und die Nutzung sicherer Geräte und Verbindungen.

Autorisierung von Überweisungen

Eine Online-Überweisung gilt als autorisiert, wenn der Kontoinhaber ihr ausdrücklich zugestimmt hat, beispielsweise durch Verwendung von PIN und TAN. Bei einer unautorisierten Überweisung hat der Kontoinhaber grundsätzlich einen Anspruch auf Rückgängigmachung.

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Grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit im Online-Banking liegt vor, wenn der Kontoinhaber in besonders schwerem Maße gegen seine Sorgfaltspflichten verstößt. In diesem Fall muss die Bank den entstandenen Schaden nicht ersetzen.

Urteil des Oberlandesgerichts Dresden

Das Oberlandesgericht Dresden urteilte, dass eine Kundin, die durch eine scheinbare Kontoverifizierung eine Überweisung von über 7.500 Euro an einen Unbekannten ausgelöst hatte, selbst für den Schaden haften muss, da sie grob fahrlässig gehandelt habe.

Relevante Paragraphen im BGB und EGBGB

  • § 675j BGB (Einwilligung und Genehmigung): Regelt die Voraussetzungen für die Autorisierung von Zahlungsvorgängen.
  • § 675v BGB (Haftung des Zahlungsdienstnutzers für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge): Legt fest, unter welchen Bedingungen der Kunde für unautorisierte Zahlungsvorgänge haftet.
  • PSD2 (Zweite Zahlungsdiensterichtlinie der EU): Enthält strenge Sicherheitsstandards für Online-Banking und legt fest, dass Banken ihren Kunden im Fall von unautorisierten Transaktionen schnell und transparent Ersatz leisten müssen.
  • § 280 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung): Kann relevant sein, wenn der Bank eine Pflichtverletzung vorgeworfen wird.
  • § 676c BGB (Rückerstattung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen): Regelt die Rückerstattungspflicht der Bank bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen.
  • Art. 248 EGBGB (Fahrplan zur Zahlungsdiensterichtlinie): Enthält detaillierte Informationspflichten der Banken gegenüber ihren Kunden.
  • § 826 BGB (Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung): Kommt in Betracht, wenn sich nachweisen lässt, dass die Bank oder ein Dritter die Klägerin vorsätzlich und in sittenwidriger Weise geschädigt hat.

Fallbeispiel: Urteil des Landgerichts

Eine Klägerin forderte von ihrer Sparkasse die Gutschrift eines Betrags von 7.572,60 EUR, der aufgrund einer Überweisung auf das Konto eines Unbekannten von ihrem Girokonto abgebucht wurde. Die Klägerin hatte beim Online-Banking eine Aufforderung zur Verifizierung ihres Kontos durch Überweisung eines Centbetrags erhalten. Das Landgericht wies die Klage ab, da die Klägerin grob fahrlässig gehandelt habe, indem sie die Überweisungsdaten nicht überprüft habe.

Maßnahmen zur Kontosicherung

Sofortmaßnahmen bei Verdacht auf Betrug

  • Informieren Sie sofort Ihre Bank und lassen Sie das Konto sperren.
  • Geben Sie mehrfach falsche Zugangsdaten ein, um das Online-Banking schnell zu sperren.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Ändern Sie umgehend Ihre Online-Banking-Zugangsdaten.
  • Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig, um weitere unberechtigte Abbuchungen zu entdecken.

Anspruch auf Erstattung

Wenn Geld abgeflossen ist, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung gegenüber Ihrer Bank. Diese muss den Betrag unverzüglich zurückerstatten.

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