Lärmbelästigung ist ein häufiges Problem, das in dicht besiedelten Gebieten zu Konflikten zwischen Nachbarn führen kann. Ob es sich um laute Musik, Bauarbeiten oder andere Geräuschquellen handelt, es ist wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen, um unnötigen Streit zu vermeiden. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Lärmbelästigung durch Bauarbeiten und Musik, einschließlich der gesetzlichen Grundlagen, der zulässigen Lautstärke und der Möglichkeiten, sich gegen unzumutbaren Lärm zu wehren.
Lärmbelästigung durch Musik
Ruhezeiten und Zimmerlautstärke
Die Hausordnung legt in der Regel Ruhezeiten fest, die üblicherweise folgende Zeiträume umfassen:
- Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
- Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Ganztägige Ruhe an Sonn- und Feiertagen
Während dieser Zeiten sind Geräusche nur in Zimmerlautstärke erlaubt, da Mieter während dieser Zeit ein besonderes Ruhebedürfnis haben. Die Festlegung dieser Zeiten obliegt dem Vermieter. Gewöhnlich wird die Hausordnung bei Vertragsschluss überreicht und bildet sogar einen Bestandteil des Vertrags. Mieter, die die in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten nicht einhalten, handeln vertragswidrig.
Vor allem während der Ruhezeiten darf der Nachbar keine laute Musik hören. Doch auch außerhalb dieser Zeiten haben Mieter aufeinander Rücksicht zu nehmen. Zwar darf jeder Fernseher, Stereoanlage und ähnliche Tongeräte grundsätzlich rund um die Uhr nutzen. Es gibt keine zeitliche Begrenzung, wann der Nachbar Musik hören darf. Allerdings muss er dabei immer die Zimmerlautstärke einhalten. Das bedeutet, dass Geräusche aus Stereoanlage, Fernseher und ähnlichen Tonwiedergabegeräten beim Nachbarn nicht oder nur unwesentlich zu hören sein dürfen. Folglich stellt laute Musik vom Nachbarn auch tagsüber eine Ruhestörung dar. Ob im Einzelfall die Zimmerlautstärke eingehalten wurde, richtet sich nach dem Empfinden eines vernünftigen Mitbewohners.
Auch die meisten Immissionsschutzgesetze der einzelnen Bundesländer schützen vor diese Art von Lärm. Gewöhnlich enthalten diese Gesetze folgende Regelungen:
Lesen Sie auch: Diagnose von Schmerzen an der Außenseite des Knies
- Schutz der Nachtruhe ab 22:00 Uhr
- Ganztägiger Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe
- Nutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten unter der Voraussetzung, dass dadurch Nachbarn und Anwohner nicht erheblich gestört werden
Partylärm und Ruhestörung
Auch bei Feiern und Partys müssen Mieter Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und ab 22:00 Uhr grundsätzlich die Nachtruhe einhalten. Eine nächtliche Ruhestörung durch laute Musik während einer Party kann mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte sogar ausdrücklich, dass es kein Recht gebe, die Nachtruhe einmal monatlich nicht beachten zu müssen. Vielmehr rechtfertige die Störung der Nachtruhe während einer Party sogar die Verhängung eines Bußgeldes. Die Ruhestörung des Nachbarn durch Musik während einer Party und andere damit einhergehende Lärmbelästigungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Ruhestörung durch Musikinstrumente
Auch Hobby-Musiker müssen Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und vor allem die Ruhezeiten einhalten. Das Landgericht München urteilte zum Thema Ruhestörung durch Schlagzeug wie folgt: Grundsätzlich zähle das Musizieren zur Ausübung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dieses ist verfassungsrechtlich geschützt. Aus diesem Grund könne das Musizieren nicht vollkommen untersagt werden, auch dann nicht, wenn damit Ruhestörungen verbunden seien. Deswegen sei es auch über die Zimmerlautstärke hinaus sozial üblich und damit zulässig, wenn außerhalb der Ruhezeiten musiziert wird. Auf der anderen Seite sei auch das Bedürfnis anderer Mieter nach Ruhe und Entspannung grundsätzlich geschützt. Weil bei einem Schlagzeug aber die Zimmerlautstärke erheblich überschritten werde, müsse hier ein enger zeitlicher Rahmen gesteckt werden. Musiker dürfen deswegen nur außerhalb der Ruhezeiten spielen und auch nur maximal 30 Minuten täglich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 26. Oktober 2018 neue Vorgaben definiert. So müssen sich Berufs- und Hobbymusiker grundsätzlich an die im jeweiligen Bundesland geltenden Mittags- und Nachtruhezeiten halten. Darüber hinaus definiert der BGH fürs Musizieren Richtwerte. Diese liegen an Werktagen bei zwei bis drei Stunden sowie an Sonn- und Feiertagen bei einer bis zwei Stunden.
Rechte des Mieters bei Lärmbelästigung durch Musik
Die unzumutbare Ruhestörung durch Nachbarn und deren Musik gilt als Mietmangel. Nachbarn können sich bei einer Lärmbelästigung an den Vermieter wenden und insbesondere folgende Rechte und Ansprüche gelten machen:
- Mietminderung
- Anspruch darauf, dass der Vermieter für die Beendigung der Lärmbelästigung sorgt
- Der Mieter darf die Wohnung fristlos kündigen, wenn die starke Lärmbelästigung durch den Nachbarn die Gesundheit des Mieters bedroht, § 569 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Mieter, die gegen eine Lärmbelästigung vorgehen wollen, müssen diese in der Regel auch beweisen. Daher empfiehlt es sich, ein Lärmprotokoll zu führen. Dieses sollte folgende Informationen enthalten:
- Datum und Uhrzeit (Beginn und Ende des Lärms)
- Beschreibung der Ruhestörung (Art, Beschreibung des Tons, z. B. schrill, heulend, Bass)
- Lautstärke (Hörbarkeit in der Wohnung, Notwendigkeit, die Fenster zu schließen)
- Auswirkungen des Lärms (z. B. Schlafstörungen, Aufwachen, Konzentrationsschwierigkeiten beim Lesen und Arbeiten)
- Mögliche Zeugen
Der Verursacher der Lärmbelästigung hingegen muss mit einer Abmahnung durch den Vermieter und gegebenenfalls auch mit einer Kündigung rechnen.
Lesen Sie auch: Nurvet Kautabletten Nerven: Die Inhaltsstoffe und ihre Wirkung.
Lärmbelästigung durch Bauarbeiten
Zulässigkeit von Baustellenlärm
Grundsätzlich müssen Bürger und Anwohner Baustellenlärm dulden. Natürlich gibt der Gesetzgeber den Bauherren aber Ruhezeiten vor. Wichtig: Die Ruhezeiten schreiben nicht vor, dass gar nicht gebaut werden darf.
Auf einer Baustelle sind die umweltrechtlichen Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes anzuwenden. Die Anlage zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) gibt hierzu fachtechnische Hinweise, etwa Vorgaben für Schallabschirmungen, Schalldämmungen oder konkrete Maßnahmen an einzelnen Baumaschinen. Zusätzlich wäre es möglich, Betriebsregelungen zu vereinbaren, wie es auf vielen Baustellen typischerweise üblich ist.
Ruhezeiten für Baustellenlärm
In Deutschland gilt zum Schutz vor Lärmbelästigung in Wohngebieten die Geräte- und Maschinenlärmschutzordnung. Viele kennen sie auch als 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Sie verbietet den Einsatz von Geräten und Maschinen im Freien wie Rasenmäher, Grastrimmer, Laubbläser und Baumaschinen an Sonn- und Feiertagen. An Werktagen darfst du sie zwischen 20 und 7 Uhr nicht anmachen.
Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung dürfen die meisten technischen Helfer in Wohngebieten von Montag bis Samstag nur in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr betrieben werden. Besonders laute Gartenhelfer wie Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen nur an Werktagen zwischen 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr betrieben werden.
Vorgehen bei unzumutbarem Baustellenlärm
Wenn die Lärmbelästigung die gesetzlichen Vorschriften überschreitet, können Sie dagegen vorgehen. Auch hier gilt, den jeweiligen Einzelfall zu prüfen!
Lesen Sie auch: Warum Eltern manchmal nerven
Schritt eins ist daher, in aller Ruhe mit dem Baustellenverantwortlichen zu sprechen. Machen Sie es dem Bauherren so einfach wie möglich, Ihren Wünschen mit passenden Schallschutzmaßnahmen nachzukommen.
Wenn alle bisher genannten Maßnahmen nicht helfen, können Sie sich schließlich noch an die zuständige Bauaufsichtsbehörde (meist die Stadtverwaltung oder das Landratsamt in Ihrer Region) wenden und eine Beschwerde einreichen. Die Behörde kann dann entscheiden, ob die Baufirma gegen die geltenden Lärmvorschriften verstößt und gegebenenfalls Maßnahmen einfordern, um den Lärm zu reduzieren. Wenn Sie eine solche Beschwerde einreichen, sollten Sie sehr genaue Angaben zur Art der Störung machen können. Je detaillierter und über einen längeren Zeitraum dieses Lärmprotokoll geführt wird, desto besser können Sie Ihre Situation darstellen.
Mietminderung bei Baustellenlärm
Baulärm in der Nachbarschaft kann laut Mietrecht einen Grund für eine Minderung darstellen - auch, wenn der Vermieter den Lärm nicht verschuldet hat. Dann muss der Vermieter sich darum kümmern, dass der Baulärm gemindert wird. Das bedeutet unter Umständen, dass Betroffene auch bei einer Lärmbelästigung durch eine Baustelle die Miete mindern dürfen. Wussten Sie als Mieter beim Abschluss des Mietvertrags allerdings von den Bauerbeiten, oder müssen Sie zu diesem Zeitpunkt damit rechnen, so dürfen Sie die Miete in der Regel nicht mindern. Darüber hinaus kann eine Lärmbelästigung durch Baustellen zum allgemeinen Lebensrisiko gehören, wenn derartige Bauarbeiten beispielsweise ortsüblich sind.
Schallschutzmaßnahmen auf Baustellen
Lärm-, Schallschutzmatten oder Lärmschutzwände tragen dazu bei, die Lärmlast von Baustellen zu reduzieren, indem sie den Schall absorbieren oder reflektieren. Auf Baustellen können Schallschutzmatten zum Beispiel als Unterlage für schwere Maschinen oder als Schallschutzwand zwischen dem Bauvorhaben und den umliegenden Gebäuden verwendet werden. In der Regel werden sie dafür an Bauzäunen oder anderer Baustellenabsicherung angebracht.
Allgemeine Tipps zur Vermeidung von Lärmbelästigung
- Gespräch suchen: Sprechen Sie zunächst mit Ihren Nachbarn. Schwierigkeiten lassen sich häufig vermeiden, wenn Nachbarn über Veranstaltungen oder Feiern vorab informiert werden.
- Rücksicht nehmen: Achten Sie auch bei Ihrer privaten Feier (Geburtstag, Polterabend, u. ä.) darauf, dass Ihre Nachbarn nicht durch den von einer solchen Feier ausgehenden Lärm gestört werden.
- Lärmprotokoll führen: Bei einer ständigen Lärmbelästigung führst du am besten ein Lärmprotokoll. Vor Gericht dient es oft als Beweis.
- Behörden informieren: Melde den Lärm bei der zuständigen kommunalen Behörde oder der Hausverwaltung. In akuten Fällen wendest du dich an die Polizei.
tags: #bauarbeiter #nerven #musik