Neurologen Terminvereinbarung ohne Überweisung: Ein umfassender Leitfaden

Gesetzlich versicherte Patienten in Deutschland haben die Möglichkeit, schneller einen Termin bei einem Facharzt oder Psychotherapeuten zu erhalten. Die Terminvermittlung erfolgt über die bundeseinheitliche Rufnummer 116 117, online über den E-Terminservice oder die App 116117. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass es sich nicht um eine allgemeine Terminvermittlung handelt und in der Regel ein Dringlichkeitscode von der Hausarztpraxis benötigt wird.

Die Rolle der 116 117 bei der Terminvereinbarung

Die 116 117 ist die zentrale bundesweite Nummer zur Vermittlung von Arztterminen und dem ärztlichen Bereitschaftsdienst. Sie ist rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche erreichbar, sowohl telefonisch als auch online und über die App. Bei einem medizinischen Notfall und lebensbedrohlichen Situationen sollte stattdessen die 112 gewählt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die 116 117 keine Wunschtermine bei einem bestimmten Arzt oder Psychotherapeuten vermittelt. Stattdessen erfolgt die Terminvergabe nach einer Umkreissuche, die von den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen festgelegt wird. Dies kann bedeuten, dass Patienten eine weitere Anfahrt in Kauf nehmen müssen.

Terminvereinbarung ohne Überweisung

Auch ohne einen Dringlichkeitscode ist es möglich, über die 116 117 Termine für bestimmte Fachrichtungen zu buchen, für die keine Überweisung erforderlich ist. Dazu gehören:

  • Hausarzt
  • Kinderarzt
  • Augenarzt
  • Frauenarzt
  • Psychotherapeutische Sprechstunde für Erwachsene und Kinder

Wie funktioniert die Terminvermittlung über die 116 117?

Um einen Termin zu vereinbaren, können Patienten die bundeseinheitliche Nummer 116 117 anrufen oder die E-Terminvergabe nutzen. Für die Vermittlung zu einem Augenarzt oder einem Gynäkologen ist keine Überweisung erforderlich.

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Ist die Terminvermittlung erfolgreich, wird dem Patienten nach der Kontaktaufnahme innerhalb einer bestimmten Zeitspanne ein Termin angeboten. Kann kein Termin innerhalb der festgelegten Zeitspanne angeboten werden, wird ein ambulanter Behandlungstermin in einem Krankenhaus angeboten.

Muss ein Termin abgesagt werden, sollte der Patient den Patientenservice 116 117 anrufen und den Termin wieder freigeben.

Vermittlung an verschiedene Fachärzte

Die 116 117 vermittelt Termine an verschiedene Fachärzte, wobei unterschiedliche Voraussetzungen gelten:

  • Facharzt: Gesetzlich krankenversicherte Patienten haben einen Anspruch auf die Vermittlung von Terminen zu Fachärzten in dringenden Fällen innerhalb von vier Wochen, sofern eine ärztliche Überweisung mit Dringlichkeitscode vorliegt. Der 12-stellige Dringlichkeitscode ist nicht erforderlich für einen Termin bei einem Augen- und Frauenarzt.
  • Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte: Die Terminvermittlung der 116 117 vermittelt innerhalb von 5 Werktagen einen Termin zu einem Hausarzt, Kinder- oder Jugendarzt. Für die Vermittlung ist kein Dringlichkeitscode erforderlich. Für die Vermittlung von Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) für Kinder gilt die Vier-Wochenfrist.
  • Psychotherapeuten: Nach einem Anruf bietet die Terminvermittlung einen Termin zu einer Psychotherapeutischen Sprechstunde (Erstgespräch) an. Die maximale Wartezeit beträgt vier Wochen. Für die Vermittlung einer psychotherapeutischen Sprechstunde ist keine Überweisung erforderlich. Für die Vermittlung einer zeitnah erforderlichen Probatorik wird eine individuelle Patienteninformation zur ambulanten psychotherapeutischen Sprechstunden (PTV-11-Formular) mit einem Dringlichkeitscode benötigt. Nach einem psychotherapeutischen stationären Aufenthalt ist kein PTV-11-Formular für eine Akutbehandlung erforderlich.

Der Dringlichkeitscode: Was ist das und wozu dient er?

Der Dringlichkeitscode ist ein zwölfstelliger Code, der auf der Überweisung des Hausarztes aufgedruckt ist. Er ist Voraussetzung für die Vermittlung eines Facharzttermins innerhalb von vier Wochen. Ohne diesen Code kann keine Vermittlung eines Facharzttermins erfolgen. Es ist wichtig zu beachten, dass keine Wunschtermine bei einem Arzt oder Psychotherapeuten der Wahl vermittelt werden.

Alternative Möglichkeiten der Terminvereinbarung

Neben der 116 117 gibt es weitere Möglichkeiten, einen Termin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten zu vereinbaren:

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  • Online-Buchung: Auf www.116117-termine.de können Termine online eigenständig gebucht werden.
  • 116117.app: Mit der 116117.app können Termine selbstständig per Smartphone gebucht werden.
  • Telefonische Buchung: Wenn die Online-Terminbuchung nicht möglich ist, kann die Terminservicestelle unter der Telefonnummer 116117 erreicht werden.
  • Kontaktformular: Ist die Buchung online oder telefonisch nicht möglich, kann die Terminservicestelle auch per Online-Kontaktformular erreicht werden.

Es ist ratsam, sich im Vorfeld auf den Internetseiten der Terminservicestelle des jeweiligen Bundeslandes über die geltenden Regelungen zu informieren, da diese abweichen können.

Terminservicestellen der KVen

Die Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) unterstützen gesetzlich Krankenversicherte bei der Suche nach einem schnellen Termin für einen Arzt oder Psychotherapeuten. Die Wartezeit zwischen Anruf und Termin beträgt maximal vier Wochen, wobei Bagatell- und Routineuntersuchungen ausgenommen sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass die TSS keine Beratung zu medizinischen Fragen anbietet und keine Termine bei Zahnärzten oder Kieferorthopäden vermittelt. Zudem werden keine Wunschtermine bei einer bestimmten Ärztin oder einem bestimmten Arzt vergeben, sondern Termine bei Praxen, die zum jeweiligen Zeitraum freie Termine haben.

Vorgehensweise nach Erhalt eines Termins über die TSS

Nachdem ein Termin über die TSS erhalten wurde, sollte sich der Patient kurzfristig mit der vermittelten Praxis in Verbindung setzen und den Termin bestätigen. Bei psychotherapeutischen Terminen genügt eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

Kann der Termin nicht wahrgenommen werden, sollte dies rechtzeitig der Praxis mitgeteilt werden, damit der Termin noch anderweitig vergeben werden kann. Es ist zu beachten, dass bei eigener Terminabsage kein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht, es sei denn, der Termin wird noch am selben Tag abgesagt.

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Die Rolle des Hausarztes

Hausärzte sollten bei gesundheitlichen Beschwerden die erste Anlaufstelle sein. Sie haben den ganzen Patienten im Blick und können einschätzen, ob ein Spezialist benötigt wird und welcher Facharzt geeignet ist. Ein Überweisungsschein erleichtert die Kommunikation zwischen Fach- und Hausarzt, da er über die Diagnose, bisherige Befunde und verschriebene Medikamente informiert.

Es besteht grundsätzlich freie Arztwahl in Deutschland, jedoch gibt es für Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einige Einschränkungen. Patienten, die bei ihrer Krankenkasse die Koordination ihrer Behandlung durch ihren Hausarzt gewählt haben („Hausarztvertrag“), sind grundsätzlich verpflichtet, vor dem Gang zum Facharzt eine Überweisung einzuholen.

Abrechnung und Vergütung für Ärzte

Gesetzlich Krankenversicherte sollen in dringenden Fällen schneller einen Termin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten erhalten. Praxen, die freie Termine bereitstellen, bekommen die Behandlung extrabudgetär bezahlt sowie einen Zuschlag. Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte erhalten eine zusätzliche Vergütung, wenn sie für einen Patienten zeitnah einen Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten vermitteln.

Nicht nur Hausärzte, sondern auch andere Fachärzte oder Psychotherapeuten können für ihre Patientinnen und Patienten einen Termin bei einem Kollegen oder einer Kollegin online buchen. Auch in diesem Fall bekommt der Arzt, der den Termin bereitstellt, die Behandlung extrabudgetär und damit in voller Höhe bezahlt sowie einen extrabudgetären Zuschlag.

Offene Sprechstunden

Grundversorgende und der wohnortnahen Patientenversorgung zugehörige Fachärztinnen und Fachärzte bieten fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung an - bei vollem Versorgungsauftrag, sonst anteilig. Fachärztinnen und Fachärzte sind verpflichtet, die Zeiten ihrer offenen Sprechstunde bekanntzugeben.

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