Betreutes Wohnen bei Demenz: Voraussetzungen und Kosten

Die Frage, wie man im Alter am besten lebt, beschäftigt viele Menschen. Ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden, das Raum für individuelle Gewohnheiten lässt, ist der Wunsch vieler, auch wenn Pflegebedürftigkeit eintritt. Gerade bei Menschen mit Demenzerkrankung ist dies ein wichtiges Thema, da sie oft körperlich noch fit sind, aber einen hohen Betreuungsbedarf haben.

Wohnformen für Senioren mit Demenz

Neben dem klassischen Pflegeheim gibt es verschiedene Wohnformen, die den Bedürfnissen von Senioren mit Demenz gerecht werden:

  • Seniorenwohngemeinschaften (Senioren-WGs): Hier leben mehrere ältere Menschen zusammen unter einem Dach. Senioren-WGs können privat organisiert oder von einem Träger gestützt sein. In klassischen Senioren-WGs teilen sich die Bewohner eine Wohnung oder ein Haus, wobei jeder in der Regel ein eigenes Zimmer als Rückzugsort hat. Wohnzimmer, Küche und Bäder werden gemeinsam genutzt. Senioren-Hausgemeinschaften bieten mehr Privatsphäre, da jeder Bewohner in einer eigenen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus lebt.
  • Ambulant betreute Wohngemeinschaften (Pflege-WGs): Diese werden in der Regel von Wohlfahrtsverbänden oder Pflegeheimen betrieben. Pflegepersonal ist mehrmals täglich oder sogar dauerhaft vor Ort. Eine besondere Form sind Demenz-WGs, in denen der Alltag von qualifizierten Pflegekräften begleitet und sehr strukturiert gestaltet wird.
  • Betreutes Wohnen/Service-Wohnen: Dieses Konzept bietet ähnliche Vorteile wie Senioren-Hausgemeinschaften.
  • Stationäre Hausgemeinschaften: In neugebauten oder sanierten Heimen entstehen häufig Komplexe, in denen diese Wohnform angeboten wird. Zwischen sechs und zwölf pflegebedürftige Menschen leben in einer Gruppe innerhalb eines Heimes zusammen, kochen für sich selbst und bestimmen eigene Regeln des Alltagslebens.

Voraussetzungen für das Betreute Wohnen bei Demenz

Allgemeine Voraussetzungen

Es gibt keine allgemeinen Voraussetzungen wie ein Mindestalter oder einen Pflegegrad für den Einzug in eine Senioren-WG. Wichtig ist jedoch, dass Interesse am Leben in einer Gemeinschaft besteht und man Lust auf Kommunikation und Gesellschaft hat. Wie bei einer Studenten-WG ist die Stimmung nur so lange gut, wie sich alle an Hausordnungen halten und kompromissbereit bleiben.

Spezifische Voraussetzungen bei Demenz

Das Betreute Wohnen ist eher auf Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen ausgelegt, weshalb die Wohnungen auch so weit wie möglich barrierereduziert sein sollten. Menschen mit Demenz oder Alzheimer benötigen vorrangig jedoch Betreuung und auch Aufsicht. Dies ist in klassischen betreuten Wohnanlagen nicht gegeben. Für Personen mit Pflegegrad 3 oder 4, die beispielsweise nicht mehr alleine aufstehen können, eignet sich das Wohnen mit Service nicht. Das Gleiche gilt für Menschen mit einer ausgeprägten Demenz. Anders als in einem Pflegeheim gibt es hier keine Rundumversorgung. Die Senioren und Seniorinnen bewältigen ihren Alltag größtenteils selbst und nehmen auf Wunsch Services wie einen Wäschedienst in Anspruch. Ein Pflegegrad ist beim Wohnen mit Service übrigens keine Voraussetzung. Es gibt auch keine allgemeine Altersgrenze, die vorschreibt, ab wann ein Einzug in eine Einrichtung mit Service möglich ist. In unseren Einrichtungen sind die Bewohner und Bewohnerinnen bei Einzug in der Regel zwischen 75 und 90 Jahre alt.

Selbstständigkeit

Die zukünftigen Bewohner und Bewohnerinnen benötigen ein gewisses Maß an Selbstständigkeit. Das Angebot richtet sich an Senioren oder Seniorinnen, die die Freiheit und Selbstständigkeit in der eigenen Wohnung schätzen, aber einen zusätzlichen Service benötigen oder wünschen. Beim Wohnen mit Service gilt das Motto: so viel Selbstständigkeit wie möglich und so viel Unterstützung wie nötig.

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Was passiert, wenn der Gesundheitszustand abnimmt?

Handelt es sich um zeitlich begrenzte Einschränkungen, nimmt das Serviceangebot darauf Rücksicht, indem das Essen beispielsweise direkt in die Wohnung gebracht wird. Nehmen die Einschränkungen auf Dauer zu, ist auch eine Anpassung der Leistungen seitens des Pflegedienstes möglich. Kann sich der Bewohner oder die Bewohnerin dauerhaft nicht mehr alleine versorgen, ist ein Umzug in ein Pflegeheim denkbar. Je nach Einrichtung befindet sich die Pflegestation direkt im Haus - Bewohner und Bewohnerinnen aus dem Servicewohnen erhalten oftmals eine bevorzugtere Aufnahme als Personen, die bisher noch nicht in der Wohnanlage untergebracht sind.

Kosten für das Betreute Wohnen bei Demenz

Allgemeine Kosten

Grundsätzlich sind die Kosten für eine Senioren-WG günstiger als für eine Einzelwohnung. Jeder Bewohner bezahlt die Miete für seinen privaten Wohnbereich und nur anteilig die Mietkosten für Gemeinschaftsräume wie Küche, Bad und Wohnräume. Die Miete einer Seniorenwohngemeinschaft entspricht in aller Regel den „normalen“ Mietpreisen auf dem lokalen Wohnungsmarkt - es sei denn die Wohnung oder das Haus sind barrierefrei gestaltet und verfügen zum Beispiel über einen Fahrstuhl.

Zusätzliche Kosten

Billiger als ein Heim sind ambulant betreute Wohngruppen nur selten. Miete, Nebenkosten, Haushaltsgeld, eine Betreuungspauschale oder Pflegekosten und ein Nachtdienst ergeben nicht selten dieselbe Summe wie ein vollstationärer Heimplatz - je nach Pflegegrad durchaus mehr als 3.000 Euro im Monat. Allerdings gewährt die Pflegekasse inzwischen umfangreiche Zuschüsse für solche Wohngruppen. Zudem kann ein Wohngruppenmitglied Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, wenn die persönliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht wird (die Leistung rechnet der ambulante Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab).

Finanzierungsmöglichkeiten

  • Pflegeversicherung: Bei einem anerkannten Pflegegrad können die Bewohner unter bestimmten Voraussetzungen Pflegeleistungen für ambulant betreute Wohngruppen beantragen. Werden Leistungen der Pflegeversicherung und die eigenen finanziellen Mittel nicht für eine adäquate Pflege ausreichen, kann ergänzend Sozialhilfe beantragt werden.
  • Wohngruppenzuschlag: Wenn mindestens zwei weitere Mitbewohner einen Pflegegrad haben, besteht Anspruch auf den sogenannten Wohngruppenzuschlag.
  • Entlastungsbetrag: Pflegebedürftigen, die ambulant versorgt werden, steht in allen Pflegegraden der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat zu. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann zum Beispiel zur Finanzierung einer hauswirtschaftlichen Hilfe eingebracht werden oder für Betreuungsleistungen.
  • Sozialhilfe: Bedürftige Menschen mit Demenz oder deren Angehörige sollten nicht zögern, Unterstützung beim Sozialamt zu beantragen. Wer aufgrund von Krankheit, Behinderung oder seines hohen Alters nicht selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfe.
  • Hilfe zur Pflege: Menschen mit Demenz, welche Hilfestellungen bei der Pflege benötigen, aber nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um die Pflege zu bezahlen, haben unter Umständen Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ durch den Sozialhilfeträger. Dies gilt für die ambulante Hilfe im häuslichen Bereich ebenso wie für die teilstationäre Hilfe in einer Tagespflegestätte und für die vollstationäre Pflege in einem Heim.
  • Pflegewohngeld: Um das Wohnen und die Versorgung in einem Alten- oder Pflegeheim zu finanzieren, zahlen einige Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Pflegewohngeld.

Fallbeispiele

  • Heimunterbringung - Alleinstehend: Herr W. ist alleinstehend und hat bereits Pflegegrad 4. Er erhält eine Rente von monatlich 1.410 Euro und verfügt über ein Sparkonto, auf dem sich 12.000 Euro befinden. Die monatlichen Gesamtkosten für den Platz im Pflegeheim betragen 4.900 Euro. Nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse und unter Berücksichtigung seines Einkommens und Vermögens muss Herr W. Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt beantragen.
  • Heimunterbringung - Verheiratet: Ehepaare sind sich grundsätzlich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Der Unterhalt für die Partnerin oder den Partner hat Vorrang vor den Forderungen des Pflegeheimes. Die Berechnung der Kostenbeteiligung ist kompliziert und erfolgt in mehreren Schritten, wobei der Bedarf des Lebensunterhaltes vor der Heimaufnahme berücksichtigt wird.

Vor- und Nachteile des Betreuten Wohnens für Senioren mit Demenz

Vorteile

  • Gemeinschaft: Bei Senioren-WGs werden nicht nur Kosten und Ressourcen gespart, sondern vor allem einer Vereinsamung entgegengewirkt. Durch die Gemeinschaft und gegenseitige Unterstützung bleiben Senioren häufig länger aktiv. Die Mitbewohner der Hausgemeinschaft gehören der Generation 65+ an. Dadurch können gleiche Interessen unter den Mitbewohnern vorhanden sein.
  • Aktivitäten: Oftmals werden Animationen und Freizeitprogramme angeboten, so dass auch alleinstehende Personen wieder Anschluss und Unterhaltung finden.
  • Barrierefreiheit: Die Wohnungen sollten barrierearm oder barrierefrei gestaltet sein, was besonders bei pflegebedürftigen oder bewegungseingeschränkten Menschen wichtig ist. Die Wohnräume sind über Aufzüge erreichbar.
  • Sicherheit: Viele Wohnanlagen verfügen über einen hausinternen Pflegedienst, eine Sozialstation oder einen Hausnotruf. Damit kann Pflegebedürftigen im Notfall schnell Hilfe geleistet werden.
  • Flexibilität: Die Verpflegung kann komplett oder teilweise zugebucht werden, so dass nicht mehr selbst gekocht werden muss.

Nachteile

  • Umstellung: Wer in ein Beschütztes Wohnen zieht, hat natürlich einen Umzug vor sich und damit verbunden das Verlassen der eigenen vier Wände und die Umstellung auf die neue Wohnsituation. Oft ist die Wohnung dann viel kleiner.
  • Eingeschränktes soziales Umfeld: Es leben nur noch ältere Menschen im direkten, persönlichen Umfeld. Der Austausch mit jüngeren Nachbarn fehlt.
  • Kosten: Die betreuten Wohnanlagen sind wesentlich teurer als nicht betreute Wohnungen, da die Serviceleistungen pauschal mitbezahlt werden müssen, auch wenn sie nicht in Anspruch genommen werden.
  • Mögliche Umzüge: Über das Betreute Wohnen kann zwar ein Pflegedienst in Anspruch genommen werden, wird die Pflegebedürftigkeit jedoch mehr, ist ein weiterer Umzug in ein Pflegeheim oft nicht zu vermeiden.
  • Mangelnde Standards: Die Begrifflichkeit „Betreutes Wohnen“ ist nicht gesetzlich geschützt und somit gibt es keine Normen oder Mindestanforderungen an die Wohnungen und die Serviceleistungen. Demzufolge gibt es auch keine Behörde, die die Standards prüfen würde. Das hat zur Folge, dass Interessenten keine Mindeststandards erwarten können sondern die Einrichtungen untereinander explizit vergleichen müssen, was oft sehr schwierig ist.
  • Keine Kontrolle: Das Betreute Wohnen unterliegt nicht dem Heimgesetz und somit auch nicht der Kontrolle der Heimaufsicht oder einer anderen Kontrollinstanz.

Alternativen zum Betreuten Wohnen für Senioren mit Demenz

  • Häusliche Pflege: Sie werden durch einen Angehörigen, Freund oder Bekannten im häuslichen Umfeld gepflegt. Für die Pflege kann ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden, der zum Beispiel das Duschen übernimmt.
  • Ambulant betreutes Wohnen: Ältere Menschen werden zu Hause durch Dienstleister betreut. Die Koordination der Betreuung erfolgt z.B. über einen Pflegedienst, eine Beratungsstation oder einem Betreuungsverein. Hier können wahlweise und nach Bedarf Dienste zugekauft werden, wie zum Beispiel Essen auf Rädern, Haushaltshilfen, 24-Stunden-Pflegekräfte aus Osteuropa usw.
  • Häusliche Pflege mit 24-Stunden-Betreuungskraft: Die osteuropäischen Pflegehelfer erledigen die Arbeiten im Haushalt, übernehmen auch leichte pflegerische Tätigkeiten oder begleiten die Senioren beim Einkaufen und unternehmen mit ihnen Freizeitaktivitäten.
  • Betreute Senioren-WG: Die Betreuung erfolgt auch hier wieder über einen ambulanten Pflegedienst. Die Schwierigkeit bei vielen älteren Menschen ist jedoch, dass sie sich im Alter nicht mehr an das Wohnen mit fremden Menschen in der gleichen Häuslichkeit gewöhnen können.
  • Pflege im Altenheim/Pflegeheim: Wenn niemand da ist, der die Pflege übernehmen kann oder die Pflege gar so aufwändig ist, dass sie zu Hause nicht mehr durchgeführt werden kann, ist in der Regel die letzte Alternative ein Pflegeheim.

Anpassung der Wohnung anstatt Betreutes Wohnen

Wenn Sie im häuslichen Umfeld wohnen bleiben möchten, können Sie die Räumlichkeiten auch entsprechend Ihren Bedürfnissen altersgerecht anpassen, so dass vielleicht kein Umzug in ein altersbetreutes Wohnen stattfinden muss. Hier einige günstige Vorschläge, um Ihre Wohnung behindertengerechter zu gestalten:

  • Einbau einer Badewannentüre in die vorhandene Wanne
  • Umbau Wanne zur Dusche
  • Sitzbadewanne mit Einstiegstüre
  • Treppenlift

Fazit

Die Wahl der geeigneten Wohnform für Senioren mit Demenz hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Grad der Selbstständigkeit, dem Betreuungsbedarf, den finanziellen Möglichkeiten und den persönlichen Vorlieben. Es ist wichtig, sich umfassend über die verschiedenen Angebote zu informieren und die Vor- und Nachteile abzuwägen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

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Checkliste für die Auswahl einer geeigneten Wohnform

  • Welchen Grad an Selbstständigkeit hat der Betroffene?
  • Welchen Betreuungsbedarf besteht?
  • Welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung?
  • Welche persönlichen Vorlieben hat der Betroffene?
  • Welche Serviceleistungen sind wichtig?
  • Wie ist die Lage der Einrichtung?
  • Wie ist die Atmosphäre in der Einrichtung?
  • Gibt es die Möglichkeit, die Einrichtung vorab kennenzulernen?

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